X R 20/11 – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 – Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben – Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung – Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher Befangenheit des Zeugen – Nachträgliches Ausstellen eines Gefälligkeitsbelegs
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.6.2012, X R 20/11 Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 – Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben – Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung – Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher Befangenheit des Zeugen – Nachträgliches Ausstellen eines Gefälligkeitsbelegs Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind … X R 20/11 – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11 – Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben – Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung – Berücksichtigung eines Zeugenbeweises trotz möglicher Befangenheit des Zeugen – Nachträgliches Ausstellen eines Gefälligkeitsbelegs weiterlesen