BFH-Urteil vom 6.6.2002 (V R 43/01) BStBl. 2003 II S. 36

BFH-Urteil vom 6.6.2002 (V R 43/01) BStBl. 2003 II S. 36 1. Ein Leistungsaustausch setzt (lediglich) voraus, dass ein Leistender und ein Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. 2. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft richtet sich danach, … BFH-Urteil vom 6.6.2002 (V R 43/01) BStBl. 2003 II S. 36 weiterlesen