Schlagwort-Archive: Kapitalertragsteuer

R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern nach den §§ 44b und 45b EStG

R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern nach den §§ 44b und 45b EStG

Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern nach den §§ 44b und 45b EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen

1. eines Einzelantrags (→R 44b.2) oder

2. eines Sammelantragsverfahrens (→R 45b)

beansprucht.