Buchhaltung 2026 einfach erklärt: Grundlagen, Pflichten und Steuerberater-Tipps
Was gehört zur Buchhaltung, wer ist buchführungspflichtig und wann reicht eine Einnahmenüberschussrechnung? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen der Buchhaltung verständlich und praxisnah – mit aktuellen Werten für 2026, E-Rechnung, GoBD, Aufbewahrungsfristen, Buchungssätzen und Tipps zur Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze:
- Buchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens systematisch und nachvollziehbar.
- Freiberufler können regelmäßig die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen bilanzieren.
- Gewerbetreibende können nach § 141 AO buchführungspflichtig werden, wenn sie mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielen.
- Buchungsbelege sind grundsätzlich 8 Jahre aufzubewahren; Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse grundsätzlich 10 Jahre.
- E-Rechnung: Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.
Was ist Buchhaltung?
Buchhaltung ist die systematische Erfassung, Ordnung und Auswertung aller finanziellen Geschäftsvorfälle. Dazu gehören Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen, Zahlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagevermögen, Steuern und Belege.
Etwas fachlicher formuliert: Buchhaltung ist die zahlenmäßige, planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie zeigt die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage.
Warum ist Buchhaltung so wichtig?
- Steuern: Grundlage für Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
- Liquidität: Sie erkennen offene Rechnungen, Zahlungseingänge, Ausgaben und Engpässe früher.
- Unternehmenssteuerung: Kosten, Gewinn, Margen und Investitionen lassen sich besser planen.
- Nachweise: Belege und Buchungen dokumentieren Geschäftsvorfälle gegenüber Finanzamt, Banken und Investoren.
- Betriebsprüfung: Eine saubere Buchhaltung reduziert Schätzungs- und Nachzahlungsrisiken.
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Buchführungspflicht: Wer ist buchführungspflichtig?
Die Buchführungspflicht kann sich aus dem Handelsrecht, aus der Abgabenordnung oder aus der Rechtsform ergeben. Wer buchführungspflichtig ist, muss Bücher führen und regelmäßig einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
Buchführungspflicht nach Handelsrecht
Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Kaufmann ist insbesondere, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sind kraft Rechtsform buchführungspflichtig.
- Istkaufmann: Gewerbebetrieb mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb.
- Kannkaufmann: Eintragung kleinerer Gewerbebetriebe oder Land- und Forstwirte ins Handelsregister.
- Formkaufmann: GmbH, UG, AG und bestimmte Personengesellschaften kraft Rechtsform.
Befreiung für Einzelkaufleute nach § 241a HGB
Einzelkaufleute können von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit sein, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und nicht mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen.
Steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO
Gewerbliche Unternehmer können auch steuerlich zur Buchführung verpflichtet werden, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten. Maßgeblich sind insbesondere:
| Grenze | Wert 2026 | Folge |
|---|---|---|
| Umsatz | mehr als 800.000 Euro | Buchführungspflicht nach Aufforderung durch das Finanzamt möglich |
| Gewinn | mehr als 80.000 Euro | Buchführungspflicht nach Aufforderung durch das Finanzamt möglich |
| Land- und Forstwirtschaft | besondere Wirtschaftswert- und Gewinngrenzen | Einzelfallprüfung erforderlich |
Wichtig: Die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO beginnt regelmäßig erst ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung durch das Finanzamt folgt.
Mehr dazu: Buchführungspflicht prüfen
EÜR oder doppelte Buchführung?
Ob eine Einnahmenüberschussrechnung reicht oder eine doppelte Buchführung erforderlich ist, hängt von Rechtsform, Unternehmensgröße und gesetzlichen Pflichten ab.
| Kriterium | EÜR / einfache Buchhaltung | Doppelte Buchführung / Bilanz |
|---|---|---|
| Typische Nutzer | Freiberufler, kleine Einzelunternehmen, Kleinunternehmer | GmbH, UG, AG, bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende |
| Prinzip | Einnahmen minus Ausgaben nach Zufluss-/Abflussprinzip | Jeder Geschäftsvorfall wird in Soll und Haben gebucht |
| Auswertung | Anlage EÜR | Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung |
| Komplexität | vergleichsweise einfach | umfangreicher, aber aussagekräftiger |
| Steuerberaterbedarf | oft für Prüfung und Steuererklärung | regelmäßig für Jahresabschluss und Steuererklärungen |
Einfache Buchhaltung / EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Gewinnermittlung. Entscheidend ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem Geld zufließt oder abfließt.
Doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten. Sie zeigt nicht nur Einnahmen und Ausgaben, sondern auch Vermögen, Schulden, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Mehr dazu: Einnahmenüberschussrechnung | Doppelte Buchführung | Bilanz
Buchungssatz einfach erklärt: Soll an Haben
Ein Buchungssatz ist die Anweisung, wie ein Geschäftsvorfall in der Buchführung auf den richtigen Konten im Soll und Haben erfasst wird.
Grundformel:
Sollkonto Betrag an Habenkonto Betrag
Typische Kontenarten
| Kontenart | Beispiel | Mehrung | Minderung |
|---|---|---|---|
| Aktivkonto | Bank, Kasse, Forderungen, Maschinen | Soll | Haben |
| Passivkonto | Eigenkapital, Darlehen, Verbindlichkeiten | Haben | Soll |
| Aufwandskonto | Miete, Gehalt, Telefon, Reisekosten | Soll | regelmäßig kein Abgang |
| Ertragskonto | Umsatzerlöse, Zinserträge | Haben | regelmäßig kein Zugang im Soll |
Beispiel: Wareneinkauf auf Ziel
Ein Unternehmen kauft Waren für 1.000 Euro netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf Ziel.
Wareneingang 1.000 €
Vorsteuer 190 €
an Verbindlichkeiten 1.190 €
Beispiel: Warenverkauf auf Ziel
Ein Unternehmen verkauft Waren für 2.000 Euro netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf Ziel.
Forderungen 2.380 €
an Umsatzerlöse 2.000 €
an Umsatzsteuer 380 €
Beispiel: Telefonkosten per Bank
Telefonkosten 100 €
Vorsteuer 19 €
an Bank 119 €
Beispiel: Privatentnahme
Privatentnahme 500 €
an Bank 500 €
GWG, AfA und Anlagenbuchhaltung
Geringwertige Wirtschaftsgüter können nach § 6 Abs. 2 EStG grundsätzlich bis 800 Euro netto sofort abgeschrieben werden. Für Wirtschaftsgüter oberhalb der GWG-Grenze ist regelmäßig die Abschreibung über die Nutzungsdauer zu prüfen.
Praxis-Tipp: Anlagegüter sollten nicht nur als einfache Ausgabe erfasst werden. Nutzen Sie ein Anlagenverzeichnis, damit Anschaffungskosten, AfA, Restbuchwert und spätere Entnahme oder Veräußerung nachvollziehbar bleiben.
Buchhaltung selber machen oder Steuerberater beauftragen?
Ob Sie Ihre Buchhaltung selbst erledigen oder auslagern, hängt von Belegvolumen, Umsatzsteuer, Rechtsform, Mitarbeiterzahl, Kasse, Softwarekenntnissen und Zeitbudget ab.
Modell 1: Buchhaltung selbst machen
- geeignet bei wenigen Belegen und einfacher EÜR
- kostengünstig, aber fehleranfällig
- wichtig: regelmäßige Pflege, Belegordnung, Bankabgleich und Steuerberater-Check
Modell 2: Arbeitsteilung mit Steuerberater
- Mandant lädt Belege hoch und ordnet Bankbewegungen vor
- Kanzlei prüft, kontiert, korrigiert und erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung
- ideal bei digitaler Buchhaltung und DATEV-/Cloud-Schnittstelle
Modell 3: Vollständige Buchhaltung durch den Steuerberater
- geeignet bei wenig Zeit, hoher Komplexität oder bilanzierenden Unternehmen
- Kanzlei übernimmt laufende Finanzbuchhaltung, UStVA, BWA, Abschlussvorbereitung
- höhere Kosten, aber höhere fachliche Sicherheit
Kostenhinweis: Die Kosten der Buchhaltung hängen von Umsatz, Belegzahl, Umfang, Komplexität und Qualität der Vorarbeit ab. Eine grobe Abschätzung ermöglicht der Steuerberatungskosten-Rechner.
Steuerberatungskosten Rechner
Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2025
Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:
Typische Kostenarten für:
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vorbereiten
- Geschäftskonto konsequent nutzen.
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen digital erfassen.
- Bankumsätze regelmäßig abstimmen.
- Kassenbelege täglich erfassen, falls Barumsätze vorliegen.
- Offene Posten für Kunden und Lieferanten führen.
- Privateinlagen und Privatentnahmen dokumentieren.
- Anlagegüter, Darlehen, Leasing und Versicherungen gesondert sammeln.
- DATEV-Export, CSV-Export oder Cloud-Zugriff mit der Kanzlei abstimmen.
Anfrage zur Buchhaltung: Buchhaltung@steuerschroeder.de
Digitale Buchhaltung und E-Rechnung 2026
Die digitale Buchhaltung verbindet Belege, Rechnungen, Bankumsätze, Zahlungsdaten und Auswertungen in einem strukturierten Prozess. Sie ist inzwischen nicht nur Komfort, sondern wegen der E-Rechnung auch ein wichtiger Compliance-Baustein.
E-Rechnung: aktueller Fristenplan
- Seit 1. Januar 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich empfangen können.
- 2025 und 2026: Papier- und PDF-Rechnungen können unter Übergangsregeln weiterhin zulässig sein.
- 2027: Für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro wird die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich relevant.
- Bis Ende 2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro können Übergangsregelungen nutzen.
- Ab 2028: Die E-Rechnung wird im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich Standard.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF-Datei. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das elektronisch verarbeitet werden kann. In der Praxis sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD relevant.
Was bedeutet das für die Buchhaltung?
- E-Rechnungen müssen empfangen, angezeigt und archiviert werden können.
- Der strukturierte Datenteil ist für die Verarbeitung entscheidend.
- Rechnungsdaten sollten mit Buchung und Zahlung verknüpft werden.
- Der Vorsteuerabzug setzt weiterhin eine ordnungsgemäße Rechnung voraus.
- Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, auch wenn sie von der Ausstellungspflicht ausgenommen sein können.
Praxis-Tipp: Stellen Sie nicht nur den Rechnungsausgang um. Entscheidend ist der komplette Prozess: Rechnungseingang, Prüfung, Freigabe, Zahlung, Archivierung und Übergabe an den Steuerberater.
Mehr dazu: Rechnung schreiben und E-Rechnung | Online-Buchhaltung
GoBD und Verfahrensdokumentation
Die GoBD regeln, wie elektronische Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen geführt und aufbewahrt werden müssen. Wichtig sind insbesondere Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung, Unveränderbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit.
Die wichtigsten GoBD-Anforderungen
- Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg.
- Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden.
- Unveränderbarkeit: Änderungen müssen protokolliert werden; bloßes Überschreiben ist kritisch.
- Zeitgerechte Erfassung: Belege und Buchungen dürfen nicht monatelang liegen bleiben.
- Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchhaltung in angemessener Zeit prüfen können.
- Datenzugriff: Daten müssen bei einer Betriebsprüfung maschinell auswertbar bereitgestellt werden können.
- Verfahrensdokumentation: Abläufe, Systeme, Zuständigkeiten und Kontrollen müssen beschrieben sein.
Excel und GoBD
Excel kann für Vorerfassung, Übersichten und einfache EÜR-Vorbereitung hilfreich sein. Als alleiniges Buchführungssystem ist Excel aber regelmäßig problematisch, weil Änderungen nicht automatisch revisionssicher protokolliert werden.
Empfehlung: Wer Excel nutzt, sollte Monatsstände finalisieren, als PDF speichern, Belege geordnet archivieren, Backups erstellen und die Daten mit dem Steuerberater abstimmen.
Belegablage und Ordnerstruktur: 8-Ordner-System
Eine klare Belegstruktur reduziert Rückfragen, spart Steuerberatungskosten und erleichtert Betriebsprüfungen. Das folgende System eignet sich als Grundlage – digital oder in Papierform.
- Ausgangsrechnungen: chronologisch nach Rechnungsnummer, inklusive Gutschriften.
- Eingangsrechnungen: Lieferantenrechnungen mit Zahlungsstatus und Belegnummer.
- Kasse und Barbelege: täglich geführtes Kassenbuch bei Bargeschäften.
- Offene Ausgangsrechnungen: unbezahlte Kundenrechnungen für Mahnwesen und Liquidität.
- Offene Eingangsrechnungen: unbezahlte Lieferantenrechnungen für Zahlungsplanung.
- Bank: Kontoauszüge und Zahlungsnachweise, möglichst digital exportierbar.
- Jahresabschluss und Auswertungen: BWA, SuSa, Inventur, Anlagenverzeichnis, Abschlussbuchungen.
- Verträge und Dauersachverhalte: Darlehen, Leasing, Miete, Versicherungen, Dauerrechnungen.
Abgabe der Buchhaltungsunterlagen
Je nach Abgabeturnus der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollten Unterlagen monatlich oder vierteljährlich bereitgestellt werden. Bei Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabefrist grundsätzlich um einen Monat.
- Monatliche Buchhaltung: Unterlagen regelmäßig bis zum 10. des Folgemonats vorbereiten.
- Vierteljährliche Buchhaltung: typische Fristen: 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.
- Digitale Buchhaltung: Belege laufend hochladen statt gesammelt am Jahresende.
Aufbewahrungsfristen 2026: Welche Unterlagen wie lange aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfristen wurden in den letzten Jahren teilweise angepasst. Für die Praxis ist wichtig: Nicht alle Unterlagen sind gleich lange aufzubewahren.
| Unterlage | Regelfrist | Hinweis |
|---|---|---|
| Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | insbesondere für Kaufleute und bilanzierende Unternehmen |
| Buchungsbelege | 8 Jahre | z. B. Rechnungen, Zahlungsbelege, Kassenbelege; Sonderregeln für bestimmte Branchen möglich |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | z. B. geschäftliche Korrespondenz, Angebote, Auftragsbestätigungen |
| Sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen | 6 Jahre | abhängig vom steuerlichen Bezug |
| E-Rechnungen | mindestens nach den allgemeinen Rechnungs- und Aufbewahrungsregeln | strukturierter Teil muss unversehrt und auswertbar archiviert werden |
Wichtig: Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung, der Abschluss, der Beleg oder die Unterlage entstanden ist. Die Frist kann sich verlängern, wenn Unterlagen noch für offene Steuerjahre relevant sind.
Betriebsausgaben richtig erfassen
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Typische Beispiele sind Miete, Software, Telefon, Reisekosten, Werbung, Versicherungen, Wareneinkauf, Fortbildung und Steuerberatungskosten.
Bewirtungskosten
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind grundsätzlich nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar. Voraussetzung sind ordnungsgemäße Rechnung und Bewirtungsbeleg mit Angaben zu Anlass, Teilnehmern, Ort und Datum.
Geschenke an Geschäftspartner
Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer sind, sind nur abziehbar, wenn die Aufwendungen pro Empfänger und Wirtschaftsjahr die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten.
Firmenwagen
Bei einem betrieblichen Pkw mit Privatnutzung ist die private Nutzung entweder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder nach der 1-%-Regelung zu erfassen.
Telefon und Internet
Telefon- und Internetkosten sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Bei privater Mitnutzung ist ein nachvollziehbarer Privatanteil zu berücksichtigen.
Reisekosten
Reisekosten sollten mit Reisezweck, Reisedatum, Ziel, Teilnehmern, Belegen und Verpflegungspauschalen dokumentiert werden.
Passende Rechner: Bewirtungskosten | Fahrtenbuchmethode | 1-%-Regelung | Reisekostenabrechnung
Praktische Tipps für die Buchhaltung
- Geschäftskonto nutzen: Trennen Sie betriebliche und private Zahlungen konsequent.
- Belege zeitnah erfassen: Wöchentlich oder monatlich statt einmal jährlich.
- Digitale Belegablage einrichten: Rechnungen, E-Rechnungen, Quittungen und Verträge systematisch speichern.
- Bankabgleich durchführen: Jede Zahlung sollte einem Beleg zugeordnet sein.
- Kasse täglich führen: Bei Bargeschäften ist eine saubere Kassenführung besonders wichtig.
- Software passend auswählen: EÜR, Bilanz, E-Rechnung, DATEV-Export und GoBD prüfen.
- Umsatzsteuer kontrollieren: Steuersätze, Reverse Charge, EU-Umsätze und Vorsteuer richtig erfassen.
- Offene Posten überwachen: Forderungen und Verbindlichkeiten regelmäßig prüfen.
- Monatsabschluss einführen: Belege, Bank, Kasse und Auswertungen monatlich abschließen.
- Steuerberater früh einbinden: Vor Softwarekauf, E-Rechnungsumstellung oder Wachstumsschub.
Mehr dazu: Buchhaltungssoftware | Online-Buchhaltung | Buchhaltung mit Excel
Checkliste: Buchhaltung vorbereiten
| Prüfpunkt | Warum wichtig? |
|---|---|
| Rechtsform und Gewinnermittlung geklärt? | Entscheidet über EÜR oder Bilanz. |
| Geschäftskonto vorhanden? | Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen. |
| Belegablage eingerichtet? | Grundlage für GoBD, Betriebsprüfung und Steuerberater-Übergabe. |
| E-Rechnung empfangsbereit? | Seit 2025 für inländische B2B-Unternehmen praktisch erforderlich. |
| Umsatzsteuerstatus geprüft? | Kleinunternehmer, Regelbesteuerung, UStVA und Vorsteuerabzug richtig behandeln. |
| Buchhaltungssoftware abgestimmt? | DATEV-Export, Belegbilder, Bankdaten und Steuerberater-Zugriff testen. |
| Kasse vorhanden? | Kassenführung ist prüfungsanfällig und muss täglich stimmen. |
| Verträge und Dauerrechnungen gesammelt? | Wichtig für laufende Buchungen, Abschreibungen und Jahresabschluss. |
| Aufbewahrungsfristen dokumentiert? | Verhindert zu frühes Löschen oder Vernichten steuerlich relevanter Unterlagen. |
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FAQ zur Buchhaltung
Was gehört alles zur Buchhaltung?
Zur Buchhaltung gehören Belegerfassung, Kontierung, Buchung, Bankabgleich, Kasse, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Auswertungen, EÜR oder Jahresabschluss sowie gegebenenfalls Lohnbuchhaltung.
Wann reicht eine Einnahmenüberschussrechnung?
Eine EÜR reicht regelmäßig für Freiberufler und kleinere Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind und keine Bilanz erstellen müssen.
Wann muss ich bilanzieren?
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen bilanzieren. Gewerbliche Unternehmer können außerdem bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO buchführungspflichtig werden.
Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?
Buchungsbelege sind grundsätzlich 8 Jahre aufzubewahren. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren; Handels- und Geschäftsbriefe regelmäßig 6 Jahre.
Was bedeutet GoBD-konforme Buchhaltung?
GoBD-konforme Buchhaltung bedeutet, dass Unterlagen vollständig, nachvollziehbar, zeitgerecht, geordnet, unveränderbar und maschinell auswertbar geführt und aufbewahrt werden.
Muss ich ein Kassenbuch führen?
Ein Kassenbuch ist erforderlich, wenn Bareinnahmen oder Barausgaben im Unternehmen anfallen. Bei Bargeschäften ist die Kassenführung besonders prüfungsrelevant.
Muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
Kann ich Buchhaltung mit Excel machen?
Excel eignet sich für Vorerfassung und einfache Übersichten. Als alleiniges Buchführungssystem ist Excel wegen fehlender unveränderbarer Änderungshistorie regelmäßig GoBD-kritisch.
Was kostet Buchhaltung beim Steuerberater?
Die Kosten hängen von Belegzahl, Umsatz, Rechtsform, Komplexität, Vorarbeit und Leistungsumfang ab. Je digitaler und vollständiger die Unterlagen vorbereitet sind, desto effizienter kann die Kanzlei arbeiten.
Welche Buchhaltungssoftware ist sinnvoll?
Die Software sollte zu Rechtsform, Belegvolumen, EÜR oder Bilanz, Umsatzsteuer, E-Rechnung, GoBD und DATEV-/Steuerberater-Workflow passen.
Weitere Informationen und Quellen
Externe Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 238 HGB – Buchführungspflicht
- § 241a HGB – Befreiung von der Buchführungspflicht
- § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
- § 146 AO – Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen
- § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen
- § 4 EStG – Gewinnermittlung und EÜR
- § 14 UStG – Rechnungen und E-Rechnung
- BMF: FAQ zur E-Rechnung
- BMF: Änderung der GoBD 2024
- BMF: GoBD-Anpassung 2025 zur E-Rechnung