Einführung

Einführung

Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 – UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 (Bundesanzeiger Nr. 165 vom 29. Oktober 2010, BStBl I S. 769) werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der – zeitlich nicht befristete – Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes die nachstehende Regelung (Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UStAE).

Hinweis: Die Anwendungsregelung zu den Änderungen durch die vorgenannten BMF-Schreiben enthalten die Fußnoten zu dem jeweiligen geänderten Abschnitt. Soweit sich daraus nichts anderes ergibt, sind die Änderungen in allen noch offenen Steuerfällen anzuwenden.


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