Kernbrennstoffsteuer

Kernbrennstoffsteuer

Was wird besteuert?

Die Kernbrennstoffsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte > Verbrauchsteuer. Mit ihr wird der Verbrauch von Kernbrennstoffen im Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Kernbrennstoffe im Sinne des Gesetz sind Plutonium 239 und Plutonium 241 sowie Uran 233 und Uran 235; sowohl unverändert als auch in Verbindungen, Legierungen, keramischen Erzeugnissen und Mischungen.

 Wer zahlt die Steuer?

Die Kernbrennstoffsteuer entsteht dadurch, dass ein Brennele- ment oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals ein- gesetzt werden und eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Besteuert werden die Kernbrennstoffe, die sich im Brennelement bzw. im Brennstab befinden.

Steuerschuldner ist der Betreiber des Kernkraftwerks als Inhaber der atomrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom.

Der Steuerschuldner muss für Kernbrennstoff, für den die Steuer entstanden ist, bis zum 15. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats eine Steueranmeldung abgeben und die Steuer spätestens am 25. Tag dieses Monats zahlen. Ist die Kernbrennstoffsteuer in der Zeit vom 1. bis 18. Dezember entstanden, muss die Steueran- meldung jedoch bis zum 22. Dezember abgegeben und die Steuer spätestens bis zum 22. Dezember gezahlt werden.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Höhe der Kernbrennstoffsteuer beträgt 145 Euro je 1 Gramm Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 oder Uran 235.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kernbrennstoffsteuer ist das Kernbrennstoffsteuergesetz.

Wer erhebt diese Steuer?

Die Kernbrennstoffsteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu.

Wie hat sich die Steuer entwickelt?

Die Kernbrennstoffsteuer wurde am 1. Januar 2011 eingeführt und wird befristet bis zum 31. Dezember 2016 erhoben. Die Erträgeaus der Steuer sollen neben der allgemeinen Haushaltskonsolidie- rung auch dazu beitragen, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes zu verringern.


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