IV R 37/08 – Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs – Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung – Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß – Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter – Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.2.2011, IV R 37/08 Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs – Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung – Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß – Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter – Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) … IV R 37/08 – Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs – Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung – Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß – Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter – Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit weiterlesen