IV R 10/08 – Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend – Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags – Übernahme der weiteren Bebauung gegenüber dem Erwerber

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.3.2011, IV R 10/08 Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend – Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags – Übernahme der weiteren Bebauung gegenüber dem Erwerber Tatbestand 1  I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, erwarb am 3. Februar 1992 von der Treuhandanstalt ein unbebautes … IV R 10/08 – Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend – Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags – Übernahme der weiteren Bebauung gegenüber dem Erwerber weiterlesen