Allgemein Steuern R 6.14 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen 29. August 2012 steuerschroeder Schreibe einen Kommentar R 6.14 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen – unbesetzt –