R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 7h und R 7i gelten entsprechend.
siehe auch Steuerbegünstigung Baudenkmal
R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 7h und R 7i gelten entsprechend.
siehe auch Steuerbegünstigung Baudenkmal