Zu § 58 Nr. 4:
4. |
Zu den „Räumen“ i.S.d. Nr. 4 gehören beispielsweise auch Sportstätten, Sportanlagen und Freibäder. |
Steuerarten, Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuerurteile, Steuerrechner, Steuertabellen, Steuerformulare, Steuerberatung & Steuererklärungen