R 35. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
1Der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG bildet neben der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer die absolute Obergrenze für die Gewährung der Steuerermäßigung. 2Der Ermäßigungshöchstbetrag wird durch die Formel:
Summe der positiven gewerblichen Einkünfte • geminderte tarifliche Steuer/
Summe aller positiven Einkünfte
ermittelt. 3Innerhalb der unterschiedlichen Einkunftsarten werden nur die positiven Einkünfte berücksichtigt.
-> siehe auch Gewerbesteuerrechner und Einkommensteuerrechner
Beispiel:
Einkünfte Gewerbebetrieb 1, § 15 EStG: 100 000 Euro
Einkünfte Gewerbebetrieb 2, § 15 EStG -50 000 Euro
Einkünfte selbständige Arbeit 1, § 18 EStG -50 000 Euro
Einkünfte selbständige Arbeit 2, § 18 EStG 40 000 Euro
Einkünfte Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG 10 000 Euro
Der Quotient für die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags berechnet sich wie folgt:
100000 (Einkünfte Gewerbebetrieb 1)
150000 (Einkünfte Gewerbebetrieb 1 + Einkünfte selbständige Arbeit 2 + Einkünfte Vermietung und Verpachtung)