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R 35. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

R 35. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

1Der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG bildet neben der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer die absolute Obergrenze für die Gewährung der Steuerermäßigung. 2Der Ermäßigungshöchstbetrag wird durch die Formel:

Summe der positiven gewerblichen Einkünfte   •   geminderte tarifliche Steuer/

Summe aller positiven Einkünfte

ermittelt. 3Innerhalb der unterschiedlichen Einkunftsarten werden nur die positiven Einkünfte berücksichtigt.

-> siehe auch Gewerbesteuerrechner und Einkommensteuerrechner

Beispiel:

Einkünfte Gewerbebetrieb 1, § 15 EStG:                                   100 000 Euro

Einkünfte Gewerbebetrieb 2, § 15 EStG                                    -50 000 Euro

Einkünfte selbständige Arbeit 1, § 18 EStG                              -50 000 Euro

Einkünfte selbständige Arbeit 2, § 18 EStG                              40 000 Euro

Einkünfte Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG             10 000 Euro

Der Quotient für die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags berechnet sich wie folgt:

100000            (Einkünfte Gewerbebetrieb 1)

150000            (Einkünfte Gewerbebetrieb 1 + Einkünfte selbständige Arbeit 2 + Einkünfte Vermietung und Verpachtung)