Gewerbesteuerpflichtig oder
Freiberufler?
Herzlich willkommen auf meiner Seite zur Gewerbesteuer,
Gewerbesteuer? Mancher
Existenzgründer macht sich zunächst keine
Gedanken, ob er ein Gewerbebetrieb hat
und Gewerbesteuer zahlen muss.
Meistens müssen Existenzgründer auf Grund des
Gewerbesteuerfreibetrags in den
ersten Jahren sowieso keine Gewerbesteuer zahlen. Da
spielt es zunächst keine große Rolle, ob man
gewerbesteuerpflichtig ist. oder nicht. Die Frage
stellt sich meistens erst, wenn man Gewerbesteuer an
das Finanzamt bezahlen muss. In vielen Fällen wurde
aber eine Gewerbeanmeldung abgegeben. Dann wird das
Finanzamt darauf verweisen. Dennoch besteht die
Möglichkeit, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass
man nicht gewerbesteuerpflichtig, sondern
Freiberufler ist. Freiberufler zahlen
keine Gewerbesteuer.
Daneben genießen Freiberufler weitere Vorteile, wie
z.B. keine Zwangsmitgliedschaft bei der IHK, keine
Buchführungspflicht,
sondern
Einnahme-Überschuss-Rechnung, keine
Soll-Versteuerung
etc.
Welche Berufe nicht gewerbesteuerpflichtig sind, finden Sie unter
Freiberufler. Die
Rechtsprechung zur Gewerbesteuerpflicht zu den neuen
Berufen aus der IT-Branche ist noch nicht gefestigt.
Insbesondere für bisher gewerbesteuerpflichtige
IT-Fachleute besteht auf Grund neuerer
Finanzgerichtsurteile
die Chance, als Freiberufler anerkannt zu werden.
Sie können beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen.
Allerdings entstehen durch verbindliche Auskunft
auch Kosten. Auf Grund dieser Ausführungen können
Sie erkennen, dass die Einstufung als Freier
Beruf vom Einzelfall abhängt und qualifizierten Rat
durch einen Steuerberater Ihres Vertrauens
erfordert. Damit Sie nicht unnötig Gewerbesteuer
zahlen müssen, können Sie per E-Mail
Steuerberatung zur Gewerbesteuer anfordern.
Weitere Informationen finden Sie auch in den
Gewerbesteuerrichtlinien.
Hier erfahren Sie mehr über die Gewerbesteuer:
Gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz
unterliegt der
Gewerbesteuer jeder stehende
Gewerbebetrieb, soweit
er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb
ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des
Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Folgende Berufe sind in der Regel
gewerbesteuerpflichtig:
-
Anlageberater
-
Artist
-
Ärztepropagandist
-
Baubetreuer
-
Bauleiter
-
Beratungsstellenleiter eines
Lohnsteuerhilfevereins
-
Berufssportler
-
Bezirksschornsteinfegermeister
-
Buchhalter
-
Buchmacher
-
Bühnenvermittler
-
Datenschutzbeauftragter
-
Detektive
-
Erbensucher
-
Fahrschule
-
Finanzanalyst
-
Finanz- und
-
Fitness-Studio
-
Fotograf
-
Fotomodell
-
Gutachter
-
Hellseher
-
Industriepropagandisten
-
Inventurbüro
-
Kfz-Sachverständiger ohne Ingenieurexamen
-
Klavierstimmer
-
Kreditberater
-
Künstleragenten
-
Kursmakler
-
Makler
-
Personalberater
-
Pilot
-
Rezeptabrechner
-
Rundfunkermittler
-
Rundfunksprecher
-
Schadensregulierer
-
Spielerberater
-
Treuhänderische Tätigkeit
-
Versicherungsberater
-
Versicherungsvertreter
-
Versteigerer
Top Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe
absetzbar. Für gewerbesteuerpflichtige
Einkünfte wird eine
Steuerermäßigung
auf Grund der gezahlten Gewerbesteuer gemäß § 35 EStG auf die
Einkommensteuer gewährt. Wie hoch die
Gewerbesteuer bzw. die effektive
Gewerbesteuer ist, können Sie mit dem
Gewerbesteuer-Rechner
berechnen. Die Einkommensteuer unter
Anrechnung
der Gewerbesteuer können Sie ermitteln mit dem
Einkommensteuer-Rechner
Der Investitionsabzugsbetrag wird dem gewerbesteuerpflichtigen
Ertrag wieder hinzugerechnet. Hier finden Sie weitere
Informationen zum
Investitionsabzugsbetrag
Top Gewerbesteuer
Top Gewerbesteuer
|
Gemeinden |
Gewerbesteuerhebesätze |
| Aachen |
445 |
| Aalen |
360 |
| Arnsberg |
423 |
| Aschaffenburg |
385 |
| Augsburg |
435 |
| Bamberg |
390 |
| Bayreuth |
370 |
| Berlin |
410 |
| Bielefeld |
435 |
| Bochum |
460 |
| Bonn |
460 |
| Brandenburg |
350 |
| Bremen |
440 |
| Castrop-Rauxel |
470 |
| Detmold |
410 |
| Dortmund |
468 |
| Dresden |
450 |
| Duisburg |
490 |
| Düsseldorf |
440 |
| Essen |
480 |
| Frankfurt/Main |
460 |
| Gelsenkirchen |
480 |
| Hamburg |
470 |
| Hannover |
460 |
| Heilbronn |
380 |
| Hildesheim |
410 |
| Ingolstadt |
400 |
| Jena |
395 |
| Karlsruhe |
410 |
| Kassel |
440 |
| Kiel |
430 |
| Koblenz |
395 |
| Köln |
450 |
| Krefeld |
440 |
| Leipzig |
460 |
| Leverkusen |
460 |
| Lübeck |
430 |
| Ludwigshafen |
360 |
| Magdeburg |
450 |
| Mainz |
440 |
| Mannheim |
415 |
| Mönchengladbach |
450
|
| München |
490 |
| Münster |
440 |
| Nürnberg |
447 |
| Oldenburg |
410 |
| Offenbach |
440 |
| Paderborn |
403 |
| Pforzheim |
380 |
| Potsdam |
450 |
| Regensburg |
425 |
| Rostock |
450 |
| Saarbrücken |
428 |
| Salzgitter |
410 |
| Siegen |
450 |
| Solingen |
450 |
| Stuttgart |
420 |
| Trier |
390 |
| Ulm |
360 |
| Wiesbaden |
440 |
| Wolfsburg |
360 |
| Wuppertal |
440 |
| Würzburg |
420 |
PS: Die Initiative zur Abschaffung der Gewerbesteuer
ist gescheitert, so dass davon leider auszugehen ist, dass die
Gewerbesteuer uns noch lange erhalten bleibt.
Wenn Sie Fragen zur Gewerbesteuer haben, dann schreiben Sie mir bitte
eine E-Mail an Gewerbesteuer@steuerschroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
www.steuerschroeder.de
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