Berücksichtigung der Familienbelastungen

Die Belastungen für Familien werden bei diesem Rechenweg an unterschiedlichen Stellen berücksichtigt. Die steuerlichen Erleichterungen werden entweder in Form von Pausch- oder Freibeträgen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens oder als Steuervergütung in Form von Kindergeld gewährt.

Die Besonderheit des Ausgleichs dieser Familienlasten liegt in der Verknüpfung mit dem Kindergeld, das in die Einkommensteuer hineingerechnet wird. Die Finanzämter müssen vergleichen, ob für die Eltern das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge für Kinder günstiger ist und danach die Steuer berechnen. Das machen die Finanzämter von selbst. Die Eltern brauchen sich in der Regel darum nicht zu kümmern. Bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag gilt ein anderes Verfahren.