Einkommensteuerformular

Wo werden Gewinn bzw. Einkünfte sowie Abzüge im Einkommensteuerformular eingetragen?

Wo bekomme ich Formulare für meine Einkommensteuererklärung?

Für Ihre Einkommensteuererklärung, ob freiwillig oder Pflicht, hält das für Sie zuständige Finanzamt einen amtlichen Vordruck bereit. Zusätzlich bieten die Finanzämter eine elektronische Steuererklärung (ELSTER) sowie Steuerformulare zum Ausfüllen und Drucken am PC unter www.elster.de.

Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung?

Für die elektronische Steuererklärung (ELSTER) können kommerzielle Steuererklärungsprogramme bzw. das kostenlose Steuererklärungsprogramm ElsterFormular der Finanzverwaltung genutzt werden. Diese Programme bieten in der Regel aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheidabgleich.

Wie funktioniert das Steuererklärungsprogramm ElsterFormular?

ElsterFormular, das amtliche Steuererklärungsprogramm der Finanzverwaltung, entspricht in Umfang und Gestaltung den papierenen Steuererklärungsvordrucken. Neben der Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung umfasst ElsterFormular Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheidabgleich.

ELSTERFORMULAR
ElsterFormular erhalten Sie im Finanzamt oder als Download auf den Internetseiten der Finanzverwaltung unter www.ElsterFormular.de. Soweit Sie nur einzelne Formulare elektronisch benötigen oder die Vorzüge von ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie die Formulare auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de

Welche Angaben muss ich machen?

Der amtliche Vordruck für die Steuererklärung besteht aus einer Reihe von einzelnen Bögen, die sich nach den einzelnen Einkunftsarten gliedern und daher notwendigerweise nicht alle von Ihnen bearbeitet werden müssen. Ausfüllen müssen Sie aber auf jeden Fall den Hauptvordruck mit den Angaben zu Ihrer Person, Ihren Familienverhältnissen, Sonderausgaben (ab 2009 gilt für Angaben zu den Sonderausgaben die Anlage Vorsorgeaufwand) und außergewöhnlichen Belastungen. Hierbei tragen Sie bitte Ihre steuerliche Identifikationsnummer, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt bekommen haben, und, sofern Sie in den Vorjahren bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, Ihre Steuernummer in die dafür vorgesehenen Felder im Kopf des Hauptvordrucks ein. Sollten Sie im Kalenderjahr umgezogen sein und daher Ihr zuständiges Finanzamt gewechselt haben, geben Sie an der entsprechenden Stelle Ihr bisheriges Finanzamt an. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder aus. Tragen Sie dabei in jedes Kästchen nur einen Buchstaben, eine Ziffer oder ein Sonderzeichen ein. Dem Vordruck sind einige Erläuterungsseiten beigefügt, die Sie durch die Einkommensteuererklärung führen und Ihnen beim Ausfüllen helfen. So können Sie sich auch einen Überblick über die zahlreichen Steuervergünstigungen verschaffen.

Für die einzelnen Einkunftsarten gibt es zusätzlich folgende Anlagen:

Arbeitnehmer füllen die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus. Gewerbetreibende füllen die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung und Bruttoeinnahmen von 17.500 Euro ist der Vordruck EÜR auszufüllen. Freiberufler und Selbstständige füllen die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung und Bruttoeinnahmen von 17.500 Euro ist der Vordruck EÜR auszufüllen. Land- und Forstwirte füllen die Anlage L für Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft aus. Sparer und Kapitalanleger füllen zusätzlich die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für private Veräußerungsgewinne die Anlage SO aus. Rentenbezieher füllen die Anlage R für Renten und andere Leistungen aus. Haus- und Wohnungseigentümer mit vermieteten Objekten füllen die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus. Haus- und Wohnungseigentümer mit eigengenutztem Objekt füllen für die steuerliche Förderung die Anlage FW aus. Darüber hinaus werden ausländische Einkünfte u. a. in der Anlage AUS, Angaben zu Kindern in der Anlage Kind und Unterhaltsleistungen in der Anlage U erfasst. Zudem können Sie den zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag nach § 10a EStG für Ihre Altersvorsorgebeiträge mit der Anlage Vorsorgeaufwand beantragen. Dort werden auch die nicht im Hauptvordruck abgefragten Sonderausgaben eingetragen.

Welche Belege soll ich meiner Steuererklärung beifügen?

Die Finanzbehörde hat nach der Abgabenordnung den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und dabei auch die für die oder den Steuerpflichtigen günstigen Umstände zu berücksichtigen. Sie als Steuerpflichtige oder Steuerpflichtiger sind jedoch zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen Sie in erster Linie durch vollständige Angaben in den Vordrucken nach. Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und sonstige Abzüge von der Bemessungsgrundlage müssen Sie aber grundsätzlich belegen. Belege, die nicht ohnehin dem Antrags- und Erklärungsvordruck beizufügen sind, kann das Finanzamt anfordern. Ihre Einkommensteuererklärung kann jedoch schneller und einfacher bearbeitet werden, wenn die Belege dem Finanzamt bereits mit dem Vordruck eingereicht werden. Dies gilt vor allem für Zuwendungsbestätigungen (früher Spendenbestätigungen) und für Aufwendungen, die außergewöhnliche Belastungen dokumentieren sollen. Das Finanzamt überprüft die Angaben der oder des Steuerpflichtigen anhand der eingereichten Belege. Es kann eigene Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes zugunsten wie zuungunsten der oder des Steuerpflichtigen anstellen. Danach wird ihr bzw. ihm der Einkommensteuerbescheid bekannt gegeben. Ist die oder der Steuerpflichtige mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann sie oder er ihn innerhalb einer Frist von einem Monat anfechten (Einspruch).

Einkommensteuererklärung Formulare

  • Zur Einkommensteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck,
  • zur Berücksichtigung von  Vorsorgeaufwendungen die Anlage Vorsorgeaufwand,
  • zur Berücksichtigung von Kindern  die Anlage(n) Kind,
  • sowie zusätzlich für jeden Arbeitnehmer die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn, zu den Werbungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage) Sparer
  • die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  • Rentner die Anlage R (Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten und anderen Leistungen)
  • Land- und Forstwirte die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
  • Gewerbetreibende die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
  • Selbständige und die Anlage S Freiberufler (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
  • Haus- und die Anlage V Wohnungs- (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • eigentümer und / oder die Anlage FW (Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums)
  • Die Anlage SO ist bei privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Grundstücksverkäufen),
  • Unterhaltsleistungen, anderen wiederkehrenden Bezügen (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einkünfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen  Versorgungsausgleichs, Einkünften aus Leistungen (z. B. gelegentlichen Vermittlungen) und Abgeordnetenbezügen zu verwenden.
  • Außerdem können in besonderen Fällen weitere Anlagen (z. B. bei ausländischen Einkünften die Anlage AUS und / oder die Anlage N-AUS) erforderlich sein, auf die dann in den Vordrucken hingewiesen wird.
  • Für den zusätzlichen Abzug von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben verwenden Sie bitte die Anlage AV.
  • Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen verwenden Sie bitte die Anlage Unterhalt.

 


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