Rechtsstand: 29.06.2026 Steuerprogramme · Steuersoftware · Buchhaltungssoftware · ELSTER · E-Rechnung · GoBD · E-Bilanz

Steuerprogramme und Buchhaltungssoftware 2026: Vergleich, Auswahl und Steuer-Praxis

Steuerprogramme und Buchhaltungssoftware im Vergleich 2026

Steuerprogramme und Buchhaltungssoftware helfen bei Steuererklärung, EÜR, Umsatzsteuer, E-Bilanz, Belegablage und E-Rechnung. Entscheidend ist aber nicht nur der Preis: Die Software muss zu Ihrem Steuerfall passen, aktuelle ELSTER-Schnittstellen unterstützen, GoBD-konform arbeiten, E-Rechnungen verarbeiten können und im Idealfall den Datenaustausch mit dem Steuerberater vereinfachen.

Steuerprogramme 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Steuerprogramme und Buchhaltungssoftware 2026
Thema Aktueller Stand 2026 Praxis-Hinweis
Steuerjahr Steuerprogramme 2026 werden typischerweise für die Steuererklärung 2025 genutzt. Programme müssen die Formulare, Pauschalen, Steuerwerte und ELSTER-Schnittstellen für 2025/2026 unterstützen.
Durchschnittliche Erstattung Nach aktuellen Destatis-Daten lag die durchschnittliche Einkommensteuererstattung zuletzt bei 1.172 €. Die tatsächliche Erstattung hängt stark vom Einzelfall ab.
Mein ELSTER Kostenloses Portal der Finanzverwaltung. Gut für Nutzer, die Formulare kennen oder einfache Fälle selbst bearbeiten möchten.
einfachELSTERplus Vereinfachter Einstieg in die Steuererklärung mit geführter Oberfläche. Geeignet für ausgewählte einfache Fälle; Wechsel zu Mein ELSTER ohne Datenverlust möglich.
Kommerzielle Steuersoftware Interviewführung, Plausibilitätsprüfungen, Steuerberechnung, Belegabruf und ELSTER-Übermittlung. Besonders hilfreich bei Werbungskosten, Vermietung, Selbstständigkeit, Kapitalerträgen oder Familienfällen.
Buchhaltungssoftware Rechnungen, Belege, Bank, EÜR, Umsatzsteuer, offene Posten, Mahnwesen und Steuerberater-Export. Für Unternehmer wichtiger als ein reines Steuerprogramm.
E-Rechnung Seit 2025 im B2B-Inlandsbereich eingeführt. Buchhaltungssoftware sollte XRechnung und ZUGFeRD empfangen, visualisieren, verarbeiten und archivieren können.
GoBD Elektronische Buchführung muss nachvollziehbar, vollständig, unveränderbar und prüfbar sein. Excel-Listen ersetzen keine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation.
Die Grafik zeigt die Auswahl nach Privatperson, Arbeitnehmer, Vermieter, Selbstständiger, Unternehmer, E-Rechnung und Steuerberater-Schnittstelle. Software-Auswahl für Steuer & Buchhaltung Privat? Arbeitnehmer, Rentner, Familie Einkünfte? Vermietung, Kapital, Ausland Unternehmen? EÜR, UStVA, E-Rechnung Schnittstelle? ELSTER, DATEV, GoBD-Archiv Merksatz: Steuerfall einfach? Steuerprogramm. Laufende Belege? Buchhaltungssoftware. Unternehmer sollten E-Rechnung, GoBD, Bankimport und Steuerberater-Export priorisieren

Welche Software passt zu wem?

Software-Auswahl nach Steuerfall
Nutzer Passende Lösung Worauf achten?
Arbeitnehmer mit einfachem Steuerfall Mein ELSTER, einfachELSTERplus oder einfache App-/Browser-Software. Vorausgefüllte Steuererklärung, Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Belegabruf.
Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten Geführte Steuersoftware mit Interviewmodus. Doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Fortbildung, Bewerbungskosten, Arbeitszimmer.
Familien Umfangreicheres Steuerprogramm. Kinder, Betreuungskosten, Entlastungsbetrag, Unterhalt, Krankenversicherung, Riester.
Rentner ELSTER oder Steuersoftware mit Rentenmodul. Rentenbezugsmitteilungen, Kranken-/Pflegeversicherung, Altersentlastung, Nebeneinkünfte.
Vermieter Steuersoftware mit Anlage V und AfA-Berechnung. AfA, Schuldzinsen, Hausgeld, Erhaltungsaufwand, Leerstand, Nebenkostenabrechnung.
Freiberufler und Kleinunternehmer Buchhaltungssoftware mit EÜR, UStVA, Rechnung und Belegarchiv. Umsatzsteuer, Kleinunternehmergrenze, E-Rechnung, GoBD, Steuerberaterexport.
GmbH, UG und bilanzierende Unternehmen Professionelle Buchhaltungs- oder ERP-Lösung. Doppelte Buchführung, Anlagenbuchhaltung, E-Bilanz, Lohn, DATEV-Schnittstelle, Rechtekonzept.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie zuerst Ihren Steuerfall – nicht das Marketing der Software. Wer nur eine Arbeitnehmererklärung abgibt, braucht keine komplexe Buchhaltung. Wer Unternehmer ist, sollte dagegen nicht bei E-Rechnung, GoBD-Archiv und Schnittstellen sparen.

Steuerprogramme für die Einkommensteuer 2026

Steuerprogramme für Privatpersonen unterstützen vor allem bei der Einkommensteuererklärung. Sie führen durch die Anlagen, übernehmen Vorjahresdaten, prüfen Plausibilitäten, berechnen eine voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung und übermitteln die Erklärung elektronisch über ELSTER.

Typische Funktionen moderner Steuerprogramme
Funktion Nutzen Praxis-Hinweis
Interviewmodus Fragen statt Formularlogik. Hilfreich für Einsteiger und Arbeitnehmer.
ELSTER-Übermittlung Elektronische Abgabe an das Finanzamt. Authentifizierung und Versandprotokoll sichern.
Bescheinigungsabruf Übernahme elektronischer Lohndaten, Renten- und Versicherungsdaten. Vor Abgabe trotzdem auf Vollständigkeit prüfen.
Steuerberechnung Vorläufige Erstattung oder Nachzahlung. Kann vom Steuerbescheid abweichen.
Belegverwaltung Strukturierte Ablage von Nachweisen. Belege müssen regelmäßig nur auf Anforderung eingereicht werden.
Bescheidprüfung Abgleich zwischen Erklärung und Steuerbescheid. Einspruchsfrist beachten.

ELSTER, einfachELSTERplus und MeinELSTER+

Mein ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Es eignet sich für Nutzer, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln möchten. ELSTER bietet unter anderem Vorjahresdatenübernahme, vorausgefüllte Steuererklärung, Plausibilitätsprüfung, unverbindliche Steuerberechnung und digitalen Bescheidabruf.

ELSTER-Angebote im Überblick
Angebot Geeignet für Grenzen
Mein ELSTER Privatpersonen, Unternehmer, Arbeitgeber und Organisationen. Formularorientiert; bei komplexen Fällen weniger komfortabel als geführte Software.
einfachELSTERplus Ausgewählte einfache Steuerfälle mit geführter Oberfläche. Nicht jeder Steuerfall ist vollständig abgebildet; Wechsel zu Mein ELSTER möglich.
MeinELSTER+ Belegsammlung und digitale Unterstützung per App. Ersetzt nicht automatisch fachliche Prüfung komplexer Sachverhalte.
Kommerzielle Steuerprogramme Nutzer, die mehr Führung, Tipps und Komfort möchten. Kostenpflichtig; Datenschutz, Abo-Modell und Exportmöglichkeiten prüfen.
Praxis-Hinweis: Die allgemeine Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 läuft ohne steuerliche Beratung grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Steuersoftware im Vergleich: Auswahl statt bloßem Ranking

Viele Programme werben mit Testsiegeln, KI-Hilfen, Apps oder besonders hoher Erstattung. Für die Praxis ist wichtiger, ob die Software Ihren konkreten Fall zuverlässig abbildet.

Bekannte Steuersoftware-Typen und Einsatzbereiche
Software-Typ Beispiele Geeignet für Prüfpunkte
Umfangreiche Desktop-/Cloud-Software z. B. WISO Steuer, SteuerSparErklärung, Taxman Arbeitnehmer, Familien, Vermieter, Rentner, teilweise Selbstständige. Funktionsumfang, Vorjahresübernahme, Bescheidprüfung, Datenschutz, Cloud/Offline.
Browserbasierte Steuersoftware z. B. Smartsteuer Einfache bis mittlere Steuerfälle ohne lokale Installation. Cloud-Speicherung, Datenexport, Kostenmodell, Belegabruf.
Steuer-Apps z. B. Steuerbot, Taxfix Arbeitnehmer, Berufseinsteiger, einfache Steuerfälle. Komplexe Anlagen, Kosten bei Erstattung, Expertenservice, Datenschutz.
Amtliche Lösung Mein ELSTER, einfachELSTERplus Kostenbewusste Nutzer und einfache Fälle. Weniger Steuerspartipps, stärker formularorientiert, eigenes Fachwissen nötig.
Steuerberater-gestützte Lösung Online-Mandantenportal, DATEV Meine Steuern, Kanzleiportal Komplexe Fälle, Selbstständige, Unternehmer, Vermieter mit Sonderfragen. Beratung, Belegaustausch, Haftung, Fristenkontrolle, Bescheidprüfung.
Achtung: Eine Software ersetzt keine steuerliche Beratung bei Gestaltungen, Betriebsprüfungsrisiken, Immobilien, Auslandssachverhalten, Scheidung, Erbschaft, Unternehmensgründung oder komplexer Umsatzsteuer.

Fehler bei elektronischen Steuererklärungen: Was gilt?

Elektronische Steuerprogramme reduzieren Rechenfehler, verhindern aber nicht jede falsche Eingabe. Wer Daten falsch überträgt, Werbungskosten vergisst oder eDaten ungeprüft übernimmt, sollte den Bescheid genau prüfen. Korrekturen kommen je nach Fall über Einspruch, § 129 AO, § 173 AO oder § 173a AO in Betracht.

Typische Fehler und Korrekturmöglichkeiten
Fehler Problem Praxis-Hinweis
Eingabefehler im Steuerprogramm Falscher Betrag oder falsche Zeile. Bescheid innerhalb der Einspruchsfrist prüfen und bei Bedarf reagieren.
Vergessene Anlage Einkünfte oder Abzüge fehlen. Änderung hängt vom Verschulden und von der Rechtsgrundlage ab.
Ungeprüft übernommene eDaten Bescheinigungen können fehlen oder unvollständig sein. Lohnsteuerbescheinigung, Rentenmitteilung und Krankenversicherungsdaten abgleichen.
Verklickter Datenimport Nachträgliche Korrektur nicht immer möglich. Vor Versand Erklärung als PDF prüfen und Versandprotokoll speichern.
Versäumte Einspruchsfrist Korrektur wird deutlich schwieriger. Bescheiddatum und Bekanntgabe sofort notieren.
Steuer-Tipp: Speichern Sie vor der Übermittlung eine vollständige PDF-Kopie der Erklärung, das ELSTER-Übertragungsprotokoll und später den Bescheidvergleich. So können Fehler schneller erkannt und belegt werden.

Sind Steuerprogramme steuerlich absetzbar?

Kosten für Steuerprogramme, Steuerfachliteratur oder Lohnsteuerhilfe können steuerlich abziehbar sein, soweit sie mit der Einkünfteermittlung zusammenhängen. Rein private Steuererklärungskosten sind dagegen nicht automatisch abziehbar. Bei gemischt veranlassten Kosten akzeptiert die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen Vereinfachungen.

Steuersoftware und Steuerberatungskosten
Kosten Möglicher Abzug Hinweis
Steuersoftware für Arbeitnehmer Anteilig als Werbungskosten möglich. Bei gemischter Nutzung kann eine 50-%-Zuordnung in Betracht kommen.
Steuersoftware für Selbstständige Betriebsausgaben, soweit betrieblich veranlasst. Rechnung aufbewahren und betrieblichen Anteil dokumentieren.
Buchhaltungssoftware Regelmäßig Betriebsausgaben. Bei Abomodell laufend, bei Kauf ggf. Nutzungsdauer und Sofortabzug prüfen.
Private Steuererklärung ohne Einkünftebezug Regelmäßig nicht abziehbar. Zum Beispiel Mantelbogen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
Steuerberater- oder Lohnsteuerhilfeverein Nur einkünftebezogener Anteil. Rechnung sollte private und berufliche/betriebliche Teile trennen.

Buchhaltungssoftware für Unternehmen: Was ist wichtig?

Für Unternehmer reicht ein reines Steuerprogramm oft nicht aus. Entscheidend sind laufende Belegverarbeitung, Rechnungsstellung, Bankabgleich, Umsatzsteuer, offene Posten, Mahnwesen, Kassenführung, Anlagenbuchhaltung und ein sauberer Export für Steuerberater und Finanzamt.

Funktionen guter Buchhaltungssoftware
Funktion Warum wichtig? Prüffrage
Rechnungserstellung Pflichtangaben, Umsatzsteuer, Kleinunternehmer, Reverse-Charge. Kann die Software E-Rechnungen erstellen und empfangen?
Belegarchiv GoBD-konforme Ablage und Wiederauffindbarkeit. Gibt es Unveränderbarkeit, Protokollierung und Export?
Bankimport Schneller Zahlungsabgleich und weniger manuelle Buchungen. Werden Bankumsätze automatisch importiert und zugeordnet?
Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht für viele Unternehmer. Gibt es eine ELSTER-Schnittstelle?
EÜR Gewinnermittlung für viele Selbstständige und Kleinunternehmer. Kann die Anlage EÜR elektronisch vorbereitet werden?
Doppelte Buchführung Für bilanzierende Unternehmen erforderlich. Werden SKR 03/SKR 04, OPOS und Anlagenbuchhaltung unterstützt?
DATEV-Export Erleichtert Zusammenarbeit mit der Kanzlei. Kann die Kanzlei Daten direkt weiterverarbeiten?
Rechte und Rollen Schutz sensibler Finanzdaten. Gibt es getrennte Zugänge für Mitarbeiter, Geschäftsführung und Steuerberater?
Achtung: Buchhaltungssoftware sollte nicht nur „einfach“ sein. Sie muss auch steuerlich belastbar sein – besonders bei Umsatzsteuer, E-Rechnung, GoBD, Kasse, Belegen und Jahresabschluss.

GoBD, E-Rechnung und E-Bilanz: Pflichtfunktionen für Unternehmer

Moderne Buchhaltungssoftware muss steuerliche Digitalisierungspflichten abbilden. Dazu gehören GoBD-konforme Aufbewahrung, maschinelle Auswertbarkeit, Datenzugriff, elektronische Steuererklärungen, E-Bilanz und seit 2025 die E-Rechnung im B2B-Bereich.

Digitalisierungspflichten und Software-Anforderungen
Pflicht / Thema Rechts- und Praxisbezug Software-Anforderung
GoBD Elektronische Buchführung und Belege müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Protokollierung, revisionssichere Ablage, Export, Verfahrensdokumentation.
E-Rechnung Seit 2025 für inländische B2B-Umsätze eingeführt. XRechnung/ZUGFeRD lesen, schreiben, validieren, archivieren.
E-Bilanz Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch zu übermitteln. Taxonomie, Kontenzuordnung, Export oder Kanzleiübergabe.
Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. EÜR-Auswertung und ELSTER-/Steuerberater-Schnittstelle.
Umsatzsteuer UStVA, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuererklärung, OSS/IOSS im Einzelfall. Steuerschlüssel, Buchungslogik, Plausibilitätskontrolle.
Kasse Einzelaufzeichnung, TSE, DSFinV-K, Belegausgabe bei elektronischen Kassensystemen. Kassenschnittstelle, Export, Kassenbuch, Tagesabschlüsse.
Praxis-Tipp: Fragen Sie vor dem Kauf: Kann mein Steuerberater die Daten direkt importieren? Eine billige Software wird teuer, wenn später Belege, Konten und Buchungen manuell nachbearbeitet werden müssen.

Online-Buchhaltung und Steuerberater-Schnittstelle

Online-Buchhaltung ist besonders für Selbstständige, kleine Unternehmen und digitale Geschäftsmodelle geeignet. Belege werden hochgeladen, Bankumsätze abgeglichen und Rechnungen direkt im System erstellt. Der Steuerberater kann häufig laufend mitarbeiten oder Daten übernehmen.

Online-Buchhaltung: Vorteile und Risiken
Vorteil Nutzen Risiko / Prüffrage
Belege digital erfassen Weniger Papier, bessere Ordnung. Ist die Ablage GoBD-konform?
Bankabgleich Schnellere Zuordnung von Zahlungen. Werden Fehlzuordnungen protokolliert?
Steuerberaterzugang Weniger Rückfragen und schnellere Abschlüsse. Welche Rechte erhält die Kanzlei?
E-Rechnungsfähigkeit Wichtig für B2B-Umsätze seit 2025. Werden XML-Daten wirklich verarbeitet oder nur angezeigt?
Cloud-Zugriff Arbeiten von überall. Datenschutz, Serverstandort, Backup, Export bei Anbieterwechsel prüfen.

Buchhaltungssoftware oder Online-Buchhaltung prüfen?

Wir prüfen mit Ihnen, welche Software zu Ihrem Unternehmen passt, welche Daten die Kanzlei benötigt und wie Sie E-Rechnung, GoBD, Bankimport, Belegablage und Umsatzsteuer sauber einrichten.

Online-Buchhaltung mit Steuerberater-Schnittstelle anfragen

Kostenlose Steuerrechner online

Ergänzend zu Steuerprogrammen können Online-Rechner helfen, einzelne Steuerfragen schnell zu überschlagen. Sie ersetzen keine Steuererklärung, geben aber eine erste Orientierung.

Auswahl kostenloser Steuerrechner
Rechner Wofür geeignet? Link
Einkommensteuer-Rechner Voraussichtliche Einkommensteuer berechnen. Einkommensteuer berechnen
Lohnsteuer-Rechner Nettolohn und Lohnsteuer prüfen. Lohnsteuer berechnen
Umsatzsteuer-Rechner Netto, Brutto und Umsatzsteuer berechnen. Umsatzsteuer berechnen
Gewerbesteuer-Rechner Gewerbesteuer und Rückstellung überschlagen. Gewerbesteuer berechnen
Abfindungsrechner Besteuerung von Abfindungen und Fünftelregelung prüfen. Abfindung berechnen
AfA-Rechner Abschreibung von Wirtschaftsgütern berechnen. AfA berechnen
Steuerberaterkosten-Rechner Orientierung zu Steuerberatergebühren. Steuerberaterkosten berechnen

Checkliste: Steuerprogramm oder Buchhaltungssoftware auswählen

  1. Steuerfall klären: Arbeitnehmer, Familie, Rentner, Vermieter, Selbstständiger oder GmbH?
  2. Prüfen, ob Mein ELSTER, einfachELSTERplus oder kommerzielle Software sinnvoller ist.
  3. Bei Unternehmen: EÜR, Bilanzierung, Umsatzsteuer und Lohnabrechnung getrennt prüfen.
  4. ELSTER-Übermittlung und Bescheinigungsabruf sicherstellen.
  5. E-Rechnungsfähigkeit für XRechnung und ZUGFeRD prüfen.
  6. GoBD-Funktionen, Änderungsprotokolle und Belegarchiv prüfen.
  7. DATEV- oder Steuerberaterexport mit der Kanzlei abstimmen.
  8. Bankimport, Zahlungsabgleich und offene Posten testen.
  9. Datenschutz, Serverstandort, Backup und Export bei Anbieterwechsel prüfen.
  10. Preismodell prüfen: Kauf, Abo, Erstattungspauschale, Zusatzmodule, Nutzerzahl.
  11. Testversion nutzen und einen echten Monat Buchhaltung beziehungsweise eine echte Steuererklärung simulieren.
  12. Vor Abgabe Steuererklärung, Berechnung, Anlagen und ELSTER-Protokoll speichern.

FAQ: Steuerprogramme und Buchhaltungssoftware

Welches Steuerprogramm ist 2026 das beste?

Das beste Steuerprogramm hängt vom Steuerfall ab. Für einfache Arbeitnehmerfälle reicht oft ELSTER oder eine App. Für Familien, Vermieter, Rentner, Selbstständige oder Kapitalanleger ist meist eine umfangreichere Steuersoftware sinnvoll.

Ist ELSTER kostenlos?

Ja. Mein ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Kommerzielle Programme kosten Geld, bieten dafür aber häufig mehr Komfort, Interviewführung und Steuertipps.

Was ist einfachELSTERplus?

einfachELSTERplus ist ein vereinfachter Einstieg in die Steuererklärung über ELSTER. Es ist für ausgewählte einfache Steuerfälle gedacht und ermöglicht bei Bedarf den Wechsel zu Mein ELSTER ohne Datenverlust.

Kann ich Steuerprogramme absetzen?

Kosten für Steuerprogramme können anteilig Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Rein private Steuererklärungskosten sind nicht automatisch abziehbar.

Welche Buchhaltungssoftware ist für Selbstständige sinnvoll?

Selbstständige sollten auf Rechnungserstellung, Belegarchiv, Bankimport, EÜR, Umsatzsteuer, E-Rechnung, GoBD-Funktionen und Steuerberaterexport achten.

Reicht Excel für die Buchhaltung?

Excel kann für einfache Übersichten hilfreich sein, ist aber wegen Änderbarkeit, Protokollierung, Belegverknüpfung und GoBD-Anforderungen häufig keine ausreichende Dauerlösung.

Muss Buchhaltungssoftware E-Rechnungen können?

Für Unternehmer wird das immer wichtiger. Seit 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Inlandsbereich eingeführt. Die Software sollte XRechnung und ZUGFeRD empfangen, prüfen, verarbeiten und archivieren können.

Was ist wichtiger: günstiger Preis oder DATEV-Schnittstelle?

Für Unternehmer ist die Schnittstelle zur Kanzlei oft wichtiger als ein niedriger Monatsbeitrag. Schlechte Exporte verursachen später mehr Kanzleiaufwand und höhere Kosten.

Quellenverzeichnis

  1. Statistisches Bundesamt, Einkommensteuerstatistik – durchschnittliche Rückerstattung 1.172 €, 12,9 Mio. Erstattungsfälle von 14,9 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen; Stand: 2025/2026.
  2. ELSTER, Privatpersonen – Mein ELSTER, vorausgefüllte Steuererklärung, Plausibilitätsprüfung, Steuerberechnung, Bescheiddatenvergleich und digitaler Bescheid; Stand: 2026.
  3. ELSTER, einfachELSTERplus – Zielgruppe, geführte Erklärung, eDaten-Übernahme und Wechsel zu Mein ELSTER ohne Datenverlust; Stand: 2026.
  4. ELSTER, Anleitung Einkommensteuererklärung 2025 – allgemeine Abgabefrist 31.07.2026; Stand: 2026.
  5. BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung – Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025, PDF als sonstige Rechnung, Übergangsregelungen und Empfangspflicht; Stand: 2026.
  6. BMF-Schreiben vom 11.03.2024 und BMF-Schreiben vom 14.07.2025 – Änderungen der GoBD; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. § 5b EStG – elektronische Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  8. § 60 EStDV – elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung; Rechtsstand: 29.06.2026.
  9. § 14 UStG – elektronische Rechnung, sonstige Rechnung und Rechnungsangaben; Rechtsstand: 29.06.2026.
  10. § 14b UStG und § 147 AO – Aufbewahrung steuerlicher Unterlagen und Rechnungen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  11. BMF-Schreiben vom 21.12.2007, IV B 2 - S 2144/07/0002 – Zuordnung von Steuerberatungskosten zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung.
  12. BFH, Urteil vom 22.05.2019, XI R 9/18 – Grundsätze zu § 129 AO gelten auch bei elektronisch eingereichten Steuererklärungen.
  13. BFH, Urteil vom 18.07.2023, IX R 17/22 – fehlerhafter Datenimport beziehungsweise „Verklicken“ im ELSTER-Portal nicht ohne Weiteres nach § 173a AO korrigierbar.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands



Fragen zum Steuerrecht?

Erhalten Sie schnell und unkompliziert kostenlose Antworten zum Steuerrecht

KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern Jetzt kostenlos fragen.

Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Steuerberatung


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung