Arbeitnehmersparzulage 2026 berechnen: VL-Förderung bis 123 Euro sichern
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können je nach Anlageform bis zu 123 Euro pro Jahr erhalten. Entscheidend sind die richtige Anlageform, das zu versteuernde Einkommen, die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung und der Antrag über die Einkommensteuererklärung.
Arbeitnehmersparzulage-Rechner
Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben. Maßgeblich sind insbesondere die Höhe der VL, die Anlageform und Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmer-Sparzulage 2026 berechnen
Ermitteln Sie kostenlos, ob Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert werden und wie hoch Ihre voraussichtliche Arbeitnehmer-Sparzulage ist.
Stand: 2026 · Rechtslage für VL ab 2024
So funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert bestimmte vermögenswirksame Leistungen. Beim Bausparen und bei wohnungswirtschaftlichen Verwendungen werden 9 % von höchstens 470 € jährlich berücksichtigt. Beim Beteiligungssparen, etwa mit begünstigten Fonds- oder Mitarbeiterbeteiligungen, sind es 20 % von höchstens 400 € jährlich.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Das maßgebliche zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € nicht überschreiten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern gilt eine gemeinsame Grenze von 80.000 €. Das Bruttoeinkommen ist nicht maßgeblich. Für Kapitalerträge und Kinderfreibeträge gelten Besonderheiten, die der Rechner nicht vollständig abbilden kann.
Wie wird die Zulage beantragt?
Die Festsetzung wird regelmäßig zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Die Anlagegesellschaft übermittelt die Vermögensbildungsbescheinigung grundsätzlich elektronisch. Die festgesetzte Zulage wird in der Regel erst nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist ausgezahlt.
Rechtsgrundlage und Quelle: § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz und Bundesministerium der Finanzen.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die Berechnung gilt für eine arbeitnehmende Person. Sind bei einer Zusammenveranlagung beide Personen förderberechtigt, ist jede Person gesondert zu berechnen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Geldzulage nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Sie soll Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten beim Vermögensaufbau unterstützen. Gefördert werden bestimmte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber unmittelbar an ein Anlageinstitut überweist.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage: Die VL sind die Einzahlungen in den Vertrag; die Arbeitnehmersparzulage ist die zusätzliche staatliche Förderung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurzüberblick
- Rechtsgrundlage: 5. VermBG
- Antrag: regelmäßig über die Einkommensteuererklärung
- Nachweis: elektronische Vermögensbildungsbescheinigung des Anbieters
- Maximalförderung: bis zu 123 Euro pro Jahr bei Nutzung beider Förderwege
- Auszahlung: grundsätzlich erst nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Begünstigte Personen
Begünstigt sind insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dazu zählen regelmäßig auch Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten. Voraussetzung ist, dass vermögenswirksame Leistungen in eine begünstigte Anlageform fließen.
Nicht entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die VL zusätzlich zum Gehalt zahlt oder ob ein Teil des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt wird. Entscheidend ist, dass die Anlage als vermögenswirksame Leistung im Sinne des 5. VermBG erfolgt und vom Arbeitgeber an den Anbieter abgeführt wird.
Einkommensgrenzen 2026
Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Kalenderjahres. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten seit 2024 einheitlich folgende Grenzen:
| Veranlagung | Maximales zu versteuerndes Einkommen |
|---|---|
| Einzelveranlagung | 40.000 Euro |
| Zusammenveranlagung | 80.000 Euro |
Das zu versteuernde Einkommen kann deutlich unter dem Bruttolohn liegen, weil unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge eine Rolle spielen können. Deshalb sollte der Anspruch nicht allein anhand des Bruttogehalts beurteilt werden.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Förderung unterscheidet zwei Förderbereiche. Werden beide Anlageformen genutzt, können insgesamt bis zu 870 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr gefördert werden.
| Anlageform | Zulagensatz | Förderfähige VL pro Jahr | Maximale Zulage pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Vermögensbeteiligungen, z. B. Wertpapier-, Fonds- oder Beteiligungsverträge | 20 Prozent | 400 Euro | 80 Euro |
| Bausparen und wohnungswirtschaftliche Verwendung | 9 Prozent | 470 Euro | 43 Euro |
| Gesamt bei zwei begünstigten Verträgen | – | 870 Euro | 123 Euro |
Beispielrechnung
Eine Arbeitnehmerin ist ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 Euro. Der Arbeitgeber überweist jährlich 400 Euro in einen VL-fähigen Fondssparplan und 470 Euro in einen Bausparvertrag.
- Fondssparen: 400 Euro × 20 Prozent = 80 Euro
- Bausparen: 470 Euro × 9 Prozent = 42,30 Euro, aufgerundet 43 Euro
- Gesamte Arbeitnehmersparzulage: 123 Euro pro Jahr
Welche Anlageformen sind begünstigt?
Nicht jede Sparform führt zu einer Arbeitnehmersparzulage. Begünstigt sind insbesondere gesetzlich anerkannte VL-Verträge.
Begünstigt sind insbesondere
- Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
- Wertpapier-Kaufverträge,
- Beteiligungsverträge und Beteiligungskaufverträge,
- Bausparverträge,
- Anlagen zum Wohnungsbau, z. B. zur Entschuldung oder zum Erwerb von Wohneigentum.
Nicht oder nicht mehr sinnvoll gefördert
Reine Kontensparverträge, bestimmte Lebensversicherungen oder nicht VL-fähige Sparprodukte führen regelmäßig nicht zur Arbeitnehmersparzulage. Vor Vertragsabschluss sollte daher ausdrücklich geprüft werden, ob der Vertrag VL-fähig und zulagenbegünstigt ist.
VL-ETF-Sparplan: Staatliche Förderung für langfristigen Vermögensaufbau
Ein VL-fähiger ETF- oder Fondssparplan kann eine attraktive Anlageform für die Arbeitnehmersparzulage sein. Er fällt regelmäßig in den Bereich Vermögensbeteiligungen und kann deshalb mit bis zu 80 Euro pro Jahr gefördert werden.
So funktioniert der VL-ETF-Sparplan
- Sie wählen einen VL-fähigen Fonds- oder ETF-Sparplan.
- Sie teilen Ihrem Arbeitgeber die Vertragsdaten des Anbieters mit.
- Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an den Anbieter.
- Der Anbieter übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt.
- Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage über Ihre Einkommensteuererklärung.
Wichtig: Nicht jeder ETF-Sparplan ist automatisch VL-fähig. Außerdem tragen Arbeitnehmer bei Wertpapier- und ETF-Anlagen Kapitalmarktrisiken. Die staatliche Zulage ersetzt keine Anlageberatung.
Antrag, Fristen und elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
Antrag über die Einkommensteuererklärung
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Praktisch erfolgt der Antrag regelmäßig zusammen mit der Einkommensteuererklärung.
Elektronische Bescheinigung statt Papier-Anlage VL
Eine Papierbescheinigung muss der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr beigefügt werden. Der Anbieter übermittelt die erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung. Dafür müssen Sie dem Anbieter in der Regel Ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen und in die elektronische Datenübermittlung einwilligen.
Antragsfrist
Der Antrag kann grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden. Für VL, die im Jahr 2026 angelegt werden, endet die reguläre Antragsfrist grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2030.
Praxishinweis: Wenn die Arbeitnehmersparzulage im Steuerbescheid fehlt, sollte zuerst geprüft werden, ob die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung vorliegt, die IdNr. korrekt gespeichert wurde und der Antrag in der Steuererklärung gestellt wurde.
Auszahlung und Sperrfristen
Die Arbeitnehmersparzulage wird zwar jährlich festgesetzt, aber grundsätzlich angesammelt und erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig an das Anlageinstitut, das die Zulage dem Vertrag gutschreibt oder auszahlt.
| Anlageform | Typische Sperrfrist |
|---|---|
| Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen | 7 Jahre |
| Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungsverträge und Beteiligungskaufverträge | 6 Jahre |
| Bausparverträge | 7 Jahre |
Eine vorzeitige Verfügung kann schädlich sein und zum Verlust der Zulage führen. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten wohnungswirtschaftlichen Verwendungen.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist eine staatliche Zulage. Sie ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig und stellt kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Davon zu unterscheiden sind die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt. Ein Arbeitgeberzuschuss zu VL ist grundsätzlich Arbeitslohn und wird in der Lohnabrechnung entsprechend behandelt. Die staatliche Sparzulage kommt erst zusätzlich hinzu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kapitalerträge aus dem VL-Vertrag
Erträge aus Fonds-, ETF- oder anderen Kapitalanlagen können unabhängig von der Sparzulage steuerlich relevant sein, etwa im Rahmen der Abgeltungsteuer, des Sparer-Pauschbetrags und der investmentsteuerlichen Regeln.
Praxistipps und häufige Fehler
- zvE statt Bruttolohn prüfen: Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen.
- Vertrag vor Abschluss prüfen: Nicht jeder Vertrag ist VL-fähig und zulagenbegünstigt.
- IdNr. und Einwilligung hinterlegen: Ohne elektronische Datenübermittlung kann die Festsetzung scheitern.
- Steuererklärung nicht vergessen: Die Zulage wird nur auf Antrag festgesetzt.
- Beide Förderwege nutzen: Wer Beteiligungssparen und Bausparen kombiniert, kann bis zu 123 Euro jährlich erreichen.
- Sperrfrist beachten: Vorzeitige Verfügungen können schädlich sein.
- Bescheid prüfen: Fehlt die Zulage trotz Antrag, sollte innerhalb der Einspruchsfrist reagiert werden.
FAQ zur Arbeitnehmersparzulage
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?
Bei Vermögensbeteiligungen beträgt sie 20 Prozent von maximal 400 Euro VL, also bis zu 80 Euro. Bei Bausparen oder wohnungswirtschaftlicher Verwendung beträgt sie 9 Prozent von maximal 470 Euro VL, aufgerundet bis zu 43 Euro. Insgesamt sind bis zu 123 Euro pro Jahr möglich.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Die Grenze liegt bei 40.000 Euro bei Einzelveranlagung und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
Muss ich eine Anlage VL in Papierform einreichen?
Nein. Der Anbieter übermittelt die Vermögensbildungsbescheinigung elektronisch an das Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt und Ihre IdNr. mitgeteilt haben.
Kann ich die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen?
Ja, grundsätzlich innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist. Zusätzlich müssen die elektronischen Daten des Anbieters vorliegen.
Ist ein ETF-Sparplan begünstigt?
Ein ETF- oder Fondssparplan kann begünstigt sein, wenn er als VL-fähiger Vertrag ausgestaltet ist. Nicht jeder normale ETF-Sparplan erfüllt diese Voraussetzung.
Ist die Arbeitnehmersparzulage steuerpflichtig?
Nein. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist grundsätzlich steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Downloads und weitere Rechner
Aktuelles zur Arbeitnehmersparzulage
Seit der deutlichen Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Förderung. Für viele Fälle ist deshalb eine erneute Prüfung sinnvoll, insbesondere wenn früher kein Anspruch bestand, weil die alten Einkommensgrenzen überschritten wurden.