Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Kostenlose Steuerberatung – digital & sofort mit Steuer-KI

Erhalten Sie online kostenlose Antworten auf Ihre Steuerfragen durch KI-Steuerberatung


Kostenlose Steuerberatung

Viele Steuerpflichtige suchen bei einer konkreten Steuerfrage nach einer schnellen und kostenlosen Steuerberatung – vor allem bei einfachen Fällen oder geringem Einkommen. Dafür reichen Informationsangebote oft nicht aus, da dass Steuerrecht kompliziert und übersichtlich ist.

Mit meiner kostenlosen KI-Steuerberatung erhalten Sie in wenigen Sekunden Steuerhilfe zu Ihren Steuerfragen.

KI-gestützte Steuerberatung kostenlos online nutzen

Sie haben eine Steuerfrage und möchten schnell eine erste Einschätzung – kostenlos? Dann sind Sie hier richtig.

So geht’s: Stellen Sie Ihre Steuerfrage und erhalten Sie sofort eine klare, strukturierte Antwort.

„Steuer-Robbi“ unterstützt Sie kostenlos. KI-Steuerberatung.


Kostenlose Steuerberatung online durch KI

Meine kostenlose KI-Steuerberatung bietet Ihnen eine schnelle und kostenlose Antwort zu Ihren Steuerfragen. Sie erhalten in wenigen Sekunden verständliche Erklärungen.

Steuerberatung kostenlos & online

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Willkommen bei meinem kostenlosen Online-Steuerservice

Stellen Sie Ihre Frage in wenigen Worten:
  • Einkunftsart: Geben Sie an, wie Sie Ihr Einkommen erzielen (z. B. angestellt, selbstständig, Vermietung, Kapitalvermögen).
  • Steuerjahr: Nennen Sie das relevante Jahr (z. B. 2024, 2025 oder 2026).
  • Sachverhalt: Beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz (z. B. „Wie kann ich ein Arbeitszimmer absetzen“).
  • Unternehmensdetails (nur für Selbstständige/Gewerbe):
    • Nennen Sie Rechtsform sowie Gewinnermittlungsart (EÜR oder Bilanz).
    • Geben Sie an, ob Sie Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind oder der Regelbesteuerung unterliegen.
  • Wichtige Sicherheitshinweise:
    • Datenschutz: Geben Sie keine personenbezogenen Daten an (Name, Adresse, Steuernummer, IBAN).
    • Anonymisierung: Nutzen Sie für Beteiligte und Beträge Platzhalter (z. B. „Person A“, „Betrag X“).

Themen der kostenlosen KI-Steuerberatung

Hier finden Sie häufige Steuerfragen nach Themen sortiert.

Einkommensteuer

Häufige Fragen rund um die Einkommensteuer betreffen vor allem die optimale Angabe von Aufwendungen und die steuerliche Einordnung von Einnahmen.

  • Werbungskosten: Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer: Abgrenzung, Voraussetzungen, Nachweise, Homeoffice-Pauschale
  • Rentenbesteuerung: Rentenbeginn, Besteuerungsanteil, Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen
  • Abfindung: Fünftelregelung, Zuflusszeitpunkt, Gestaltung über Auszahlung/Verteilung

Tipp: Nennen Sie das Steuerjahr und ob Sie angestellt, selbständig oder Rentner sind.

Immobilien

Bei Vermietung und Verpachtung ist die korrekte Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten und Abschreibung (AfA) entscheidend.

  • Vermietung & Verpachtung: Werbungskosten, AfA, Schuldzinsen, Nebenkosten
  • Spekulationssteuer: Verkauf innerhalb/außerhalb der Frist, Eigennutzung, Sonderfälle
  • Erhaltungsaufwand: Sofortabzug vs. Verteilung, Modernisierung, anschaffungsnahe Kosten

Tipp: Geben Sie an: Kaufdatum, Nutzungsart (selbst genutzt/vermietet), Verkaufsdatum, Maßnahmen/Belege.

Unternehmen & Gewerbe

Für Selbständige und Unternehmer dreht sich vieles um die richtige Gewinnermittlung, Umsatzsteuer-Fragen und Pflichten aus der Anmeldung.

  • EÜR: Betriebseinnahmen/-ausgaben, Abgrenzung privat/betrieblich, Anlagevermögen
  • Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen, Grenzen, Rechnungen, Wechsel zur Regelbesteuerung
  • Gewerbeanmeldung: Abgrenzung freiberuflich/gewerblich, Gewerbesteuer, IHK/HWK

Tipp: Nennen Sie Rechtsform, Branche und ob Sie EÜR oder Bilanz erstellen (oder erstellen müssen).

Erben & Schenken

Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kommt es auf Freibeträge, Bewertungsfragen und eine saubere Gestaltung an.

  • Freibeträge: nach Verwandtschaftsgrad, Nutzung von Zeiträumen und Kettengestaltungen
  • Immobilienbewertung im Erbfall: Lage, Nutzung, Ertragswert/Sachwert, Nachweise
  • Schenkungsteuer: Nießbrauch, Wohnrecht, Schenkung in Raten, Dokumentation

Tipp: Teilen Sie mit: Verwandtschaftsverhältnis, Art des Vermögens (Immobilie/Geld/Anteile), Zeitpunkt.

Kapitalanlagen

Bei Kapitalerträgen ist häufig unklar, wie die Besteuerung bei verschiedenen Plattformen und im Ausland korrekt zu behandeln ist.

  • Kryptowährungen: Trading, Staking, Haltefristen, Dokumentation und Auswertungen
  • Aktien & ETFs: Dividenden, Vorabpauschale, Verlustverrechnung, Depotüberträge
  • Ausländische Kapitaleinkünfte: Quellensteuer, Anrechnung, Nachweise, Erklärungspflichten

Tipp: Nennen Sie Land/Plattform, Art der Erträge und ob bereits Steuern einbehalten wurden.

Internationales Steuerrecht

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind Ansässigkeit, Tätigkeitsort und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zentral.

  • Grenzgänger (Schweiz/Österreich): Besteuerungsrecht, Quellensteuer, Nachweispflichten
  • Wegzugsbesteuerung: Beteiligungen, Stundungsoptionen, Fristen und Meldungen
  • DBA: Methoden (Freistellung/Anrechnung), Progressionsvorbehalt, Arbeitstage-Regeln

Tipp: Geben Sie an: Wohnsitz(e), Arbeitgeber-/Kundenland, Reise-/Arbeitstage, Beteiligungen.

FAQ: Kostenlose KI-Steuerberatung

Ist die Steuer-KI wirklich kostenlos?

Ja. Die Nutzung der KI-Steuerberatung ist für Sie kostenlos. Die anfallenden Kosten übernehme ich.

Welche Angaben helfen für eine gute Antwort?

Steuerjahr, Status (angestellt/selbständig/Vermietung), Thema und kurze Fakten – bitte ohne sensible Daten.

Ersetzt die KI-Steuerberatung einen Steuerberater?

Nein. Die Steuer-KI bietet allgemeine Orientierung. Für verbindliche Beurteilungen und komplexe Fälle ist eine individuelle Beratung erforderlich.

Für wen eignet sich eine kostenlose KI-Steuerberatung?

Für alle, die eine erste Orientierung benötigen – z. B. Arbeitnehmer, Selbständige, Vermieter, Kapitalanleger sowie bei Erbschaft-/Schenkungsthemen.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Je nach Thema: Lohnsteuerbescheinigung, Mietvertrag/Abrechnungen, Belege, Depotauszüge/Transaktionslisten, Erb-/Schenkungsunterlagen, ggf. Arbeitsverträge im Ausland.

Kann die Steuer-KI meine Steuererklärung verbindlich prüfen?

Nein. Sie hilft bei Verständnis, Struktur und typischen Fallstricken. Eine verbindliche Prüfung erfordert eine Einzelfallprüfung mit vollständigen Unterlagen.

Warum eine KI-gestützte Steuerberatung nutzen?

Unser System unterstützt Sie bei der Erstorientierung – schnell, verständlich und jederzeit verfügbar:

24/7 Verfügbarkeit

Keine Wartezeiten auf Termine. Die Steuer-KI antwortet auch am Wochenende oder nachts sofort.

Effizienz & Orientierung

Schnelle Einordnung typischer Steuerfragen – inklusive Checklisten und nächster Schritte.

Die Zukunft der Steuerberatung: KI vs. persönliche Beratung

KI-Steuerberatung eignet sich besonders für Standardfragen und die erste Strukturierung. Bei komplexen Fällen bleibt die persönliche Steuerberatung entscheidend.

KI-Steuerberatung Persönliche Beratung (Mensch)
Ideal für einfache Absetzbarkeitsfragen. Unerlässlich für komplexe Gestaltungsberatung.
Sofortige Antwort & kostenlos. Einzelfallprüfung, Verantwortung und Vertretung.
Ohne Termin und ohne Anmeldung. Strategische Planung und individuelle Umsetzung.

Die KI-Steuerberatung ist eine hilfreiche Unterstützung für eine erste steuerliche Orientierung und Einordnung. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn eine rechtssichere Beurteilung erforderlich ist, ersetzt sie jedoch nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.

KI-Nutzungshinweise & Haftungsausschluss

Nutzungshinweise für KI-generierte Inhalte

Die Steuer-KI kann steuerliche und rechtliche Sachverhalte schnell strukturieren und verständlich erläutern. Die Antworten sind unverbindlich und überschlägige Erstinformationen. Sie ersetzen jedoch keine Beratung im Einzelfall. Die KI arbeitet nicht fehlerfrei. Bitte überprüfen Sie daher die Antworten immer anhand amtlicher Quellen (Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung) oder holen Sie sich anderweitig Rat ein.

Rechtliche Einordnung und Eigenverantwortung

Die Antworten sind eine unverbindliche Zusammenstellung von steuerrechtlichen Informationen und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Eine unentgeltliche Auskunft begründet kein vertragliches Beratungsverhältnis; die eigenverantwortliche Prüfung bleibt erforderlich (vgl. § 675 BGB).

Veranlagungszeiträume und Aktualität

Werte, Freibeträge, Pauschalen und Rechtsstände können je nach Veranlagungszeitraum abweichen. Maßgeblich sind immer nur die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

Datenbasis und Einschränkungen

Unsere KI-Steuerberatung greift auf einen selektierten Datenbestand zu, insbesondere:

  • Gesetzestexte und Verordnungen
  • Rechtsprechung
  • Verwaltungsanweisungen

Diese Auswahl sorgt für verlässlichere Antworten. Bei Spezialfällen oder abweichenden Auffassungen der Finanzverwaltung kann es aber sein, dass nicht alle Besonderheiten vollständig erfasst werden.

Weitere Quellen für kostenlose Steuerhilfe

Kostenlose Steuerberatung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich, weil die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich geregelt ist – auch dann, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Im Regelfall dürfen nur befugte Personen und Einrichtungen beraten (z. B. Steuerberater). Steuerberater vergüten ihre Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Wer darf (beschränkt) „kostenlos“ in Steuersachen helfen?
Neben KI-gestützten Steuerinfos gibt es gesetzlich zulässige Formen der Unterstützung (jeweils im Rahmen der Befugnis). Nachfolgend finden Sie weitere Möglichkeiten der unentgeltlichen Steuerberatung:

  • Finanzamt: Das Finanzamt erteilt allgemeine Auskünfte zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (§ 89 AO), z. B. zu Fristen, Formularen und grundlegenden Abläufen.
  • IHK, HWK, Gründerzentren: Kostenlose Steuerberatung für Existenzgründer und Selbstständige.
  • Gewerkschaften: Kostenlose Steuerberatung für Mitglieder.
  • Banken: Beschränkte Beratung für Kunden.
  • Ehrenamtliche/soziale Stellen: Unterstützung für einkommensschwache Gruppen (meist als Orientierung und Hilfe beim Verständnis von Pflichten).
  • Lohnsteuerhilfevereine: Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder nur beschränkt nach § 4 Nr. 11 StBerG unterstützen – typischerweise bei Steuerfällen von Arbeitnehmern sowie Rentnern/Pensionären.
  • Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG): Entscheidend sind u. a. geringes Einkommen/Vermögen, kein anderer zumutbarer Zugang zu Hilfe und ein steuerrechtliches Anliegen, das sich außergerichtlich klären lässt.

Finanzamt: allgemeine Auskünfte nach § 89 AO

Das Finanzamt ist verpflichtet, Steuerpflichtigen allgemeine Auskünfte zur Erfüllung ihrer Pflichten zu erteilen. Rechtsgrundlage ist § 89 AO (Auskunft, Zusage). Das umfasst typischerweise Hinweise zu Fristen, Formularen und zur allgemeinen Einordnung eines Sachverhalts – jedoch keine individuelle Steueroptimierung (also keine „Spartipps“ im Einzelfall).

  • Hotlines & Servicezentren: Viele Finanzämter bieten kostenfreie Telefon- und Serviceangebote für allgemeine Bürgeranfragen.
  • FAQ & Online-Informationen: Die Landesfinanzbehörden stellen umfangreiche FAQ, Merkblätter und Informationen zu häufigen Fragen bereit.
  • Das Finanzamt kann auf Antrag auch eine verbindliche Auskunft erteilen (§ 89 Abs. 2 AO). Diese ist aber nicht kostenlos. Siehe hierzu: Gebühren für eine verbindliche Auskunf.
  • ELSTER (Online-Steuererklärung): Das Portal der Finanzverwaltung unterstützt mit Ausfüllhilfen, Plausibilitätsprüfungen und elektronischer Übermittlung der Steuererklärung.

Tipp: Nutzen Sie die FAQ- und Hilfebereiche konsequent – insbesondere bei Pauschalen und Standardangaben, die oft übersehen werden.

  • Vorteil: rechtssichere Informationen direkt von der Finanzbehörde.
  • Nachteil: keine aktive Gestaltungsberatung oder Optimierungsstrategie.

ELSTER & Online-Portale: Ausfüllhilfen und Plausibilitätschecks

Für viele Standardfälle sind digitale Tools eine gute Hilfe. ELSTER bietet als offizielles Portal der Finanzverwaltung integrierte Ausfüllhilfen und Plausibilitätsprüfungen. Ergänzend arbeiten viele Steuer-Software-Anbieter mit Schritt-für-Schritt-Führung, FAQs und Rechnern, um typische Angaben nachvollziehbar zu machen.

Beratung für Existenzgründer und Selbstständige: IHK, HWK, Gründerzentren

In der Gründungsphase geht es oft zunächst um Orientierung: Welche steuerlichen Pflichten bestehen, welche Fristen sind relevant und welche ersten Schritte sind erforderlich? Hier bieten verschiedene Stellen häufig kostenfreie oder günstige Erstinformationen an – zum Beispiel über Sprechtage, Checklisten oder Gründerveranstaltungen.

  • IHK/HWK (Kammern): Erstinformationen zur Gewerbeanmeldung, zur steuerlichen Erfassung und zu typischen Pflichten (z. B. Rechnungen, Aufzeichnungen, Fristen).
  • Gründerzentren & Gründungsberatung: Coaching-Programme (teils gefördert), die häufig auch Module zu Steuern, Buchhaltung und Rechtsform enthalten.
  • Berufs- und Branchenverbände: Je nach Verband ist eine steuerliche/juristische Erstorientierung im Mitgliedsbeitrag enthalten (insbesondere zu typischen Branchenfragen).

Hinweis: Diese Angebote ersetzen in der Regel keine individuelle Beratung im Einzelfall – sie helfen aber sehr gut, die wichtigsten Begriffe, Abläufe und Anforderungen strukturiert zu verstehen und typische Fehler zu vermeiden.

Kostenlose Steuerberatung für Arbeitnehmer: Gewerkschaften

Gewerkschaften sind nach § 4 Nr. 7 StBerG zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt – allerdings nur im Rahmen ihres Aufgabenbereichs und grundsätzlich für ihre Mitglieder.

Kostenlose Steuerberatung für Kapitalanleger: Banken

Banken/Kreditinstitute sind nach § 4 Nr. 12 StBerG ebenfalls beschränkt beratungsbefugt, jedoch nur in einem engen Sonderfall: Sie dürfen in Vertretung der Gläubiger von Kapitalerträgen Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer (z. B. nach § 44a Abs. 9 EStG, § 50c EStG oder § 11 Abs. 1 InvStG) stellen.

Gemeinnützige Organisationen, Sozialberatung & Studentenwerke

Für bestimmte Gruppen (z. B. Studierende, Rentner oder Personen mit geringem Einkommen) existieren Informationsangebote durch Studentenwerke, AStA-Strukturen oder soziale Beratungsstellen. Häufig geht es dabei um Grundverständnis, Pflichten, Fristen und die richtige Einordnung von Unterlagen.

YouTube, Steuer-Blogs und Verbraucherportale

Seriöse Verbraucherportale und Fachkanäle können eine sehr gute Erstorientierung bieten – etwa zu typischen Werbungskosten, Abgabefristen oder häufigen Fehlern. Achten Sie dabei besonders auf die Aktualität der Inhalte, da sich Steuerrecht und Pauschalen regelmäßig ändern.

Praxistipp: Suchen Sie gezielt nach „Steuererklärung [Jahr] Tipps“, um aktuelle Werte und Regeln zu finden (z. B. im Kontext Homeoffice oder Pauschalen).

Staatliche Beratungshilfe bei geringem Einkommen: Beratungshilfe nach dem BerHG

Bei geringem Einkommen kann unter engen Voraussetzungen eine Beratungshilfe für außergerichtliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) in Betracht kommen. Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Amtsgericht gestellt (Berechtigungsschein). Ob und in welchem Umfang steuerrechtliche Anliegen umfasst sind, hängt vom Einzelfall und den Voraussetzungen (u. a. Einkommen/Vermögen und Zumutbarkeit anderer Hilfen) ab.

Günstige Steuerberatung für Privatpersonen: Lohnsteuerhilfevereine

Wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär sind, kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine günstige Alternative zur klassischen Steuerberatung sein. Voraussetzung ist, dass Sie keine gewerblichen oder selbständigen Einkünfte haben. Die rechtliche Grundlage für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ergibt sich aus § 13 StBerG.

In der Praxis zahlen Sie keinen Stundenlohn, sondern einen Mitgliedsbeitrag, der häufig sozial gestaffelt ist. Viele Vereine betreuen Sie ganzjährig, erstellen die Steuererklärung und übernehmen auf Wunsch auch die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern in Steuersachen helfen – aber nur beschränkt und innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach § 4 Nr. 11 StBerG. Das betrifft typischerweise vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre sowie vergleichbare Fälle.

Wichtig: Lohnsteuerhilfevereine dürfen nicht in allen Steuerangelegenheiten beraten. Bestimmte Konstellationen (z. B. selbständige Tätigkeiten oder Unternehmensfälle) sind regelmäßig nicht vom Beratungsumfang erfasst. Die Hilfeleistung erfolgt im Rahmen der Mitgliedschaft; ein gesondertes Honorar für die eigentliche Beratung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Wichtig: Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist diese Form der Beratung gesetzlich nicht zulässig. In diesen Fällen kommen typischerweise eine Steuerberaterkanzlei oder spezialisierte digitale Lösungen infrage.

Digitale Lösungen und moderne Steuerplattformen

Digitale Steuerlösungen (z. B. Online-Buchhaltung, Steuer-Software und moderne Steuerplattformen) automatisieren wiederkehrende Abläufe und machen die Zusammenarbeit deutlich effizienter. Gerade für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen reduziert das den Aufwand spürbar – und ist häufig kostengünstiger als rein manuelle Prozesse.

Typische Funktionen sind die Belegerfassung, der Import von Bankumsätzen, die automatische Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Vorbereitung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Auswertungen.

Wenn Sie zusätzlich Unterstützung wünschen, arbeiten digitale Kanzleien oft mit transparenten Pauschalpreisen oder klaren Leistungspaketen – das schafft Planungssicherheit. Viele Steuerberater bieten zudem ein kostenloses Erstgespräch oder eine Demo an, um Ihren Bedarf einzuordnen und ein passendes Paket zu empfehlen.

  • Belegmanagement: Upload per App/Browser, strukturierte Ablage, nachvollziehbare Workflows (für eine saubere Dokumentation).
  • Automatisierung: Buchungsregeln, Kategorien, Texterkennung sowie Plausibilitäts- und Vollständigkeitschecks.
  • Fristen & Abgaben: Unterstützung bei typischen Abgaben (z. B. USt-VA), Erinnerungen und Auswertungen.
  • Schnittstellen: Anbindung an Bankkonten, Zahlungsanbieter, E-Commerce-Systeme sowie Übergabe an Kanzlei-Workflows.

Tipp zur Auswahl: Achten Sie auf DSGVO, ein vollständiges Impressum, transparente Datenhaltung und gute Export-/Wechselmöglichkeiten. Entscheidend ist außerdem, ob die Lösung zu Ihrer Situation passt (z. B. Kleinunternehmer, Regelbesteuerung, Freiberufler oder GmbH) und ob sich die Zusammenarbeit mit einer Kanzlei sauber abbilden lässt.

Kostenlose Tools vs. Steuer-Software vs. Steuerberater

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vor allem von Komplexität, Zeitaufwand und dem gewünschten Sicherheitsniveau ab. Die folgende Übersicht hilft bei der Orientierung:

Merkmal Kostenlose Tools (z. B. ELSTER) Steuer-Software (ca. 15–40 €) Steuerberater
Kosten 0 € gering hoch (StBVV/vereinbartes Honorar)
Beratung nein (Eingabehilfe) ja (automatisierte Hinweise) individuell, mit Haftung
Zeitaufwand hoch mittel gering bis mittel (je nach Vorbereitung)
Geeignet für einfache Arbeitnehmer-Fälle Familien, Homeoffice, Vermietung (einfach) Unternehmer, Erben, komplexe Fälle

Häufige Stolperfallen bei „gratis“ Steuerhilfe

  • Fehlende Haftung: Inhalte aus Blogs, Videos oder Foren haften nicht für Fehler. Bei beauftragten Beratern bestehen dagegen Haftungs- und Versicherungsmechanismen.
  • Veraltete Informationen: Prüfen Sie das Veröffentlichungsdatum. Steuerrecht, Pauschalen und Fristen ändern sich regelmäßig.
  • Datenschutz & Seriosität: Geben Sie sensible Daten nicht in unbekannte Formulare ohne klares Impressum und nachvollziehbare Datenschutzangaben ein.

Wann lohnt sich professionelle Hilfe trotz Kosten?

Eine bezahlte Beratung kann sich rechnen, wenn dadurch Fehler vermieden werden oder Gestaltungsspielräume genutzt werden, die Laien häufig übersehen. Typische Fälle, in denen professionelle Unterstützung besonders sinnvoll ist:

  • Selbständigkeit oder Gewerbebetrieb (z. B. EÜR, USt-Themen, Abgrenzungen).
  • Vermietung und Verpachtung (z. B. Abschreibungen, Erhaltungsaufwand, Aufteilung).
  • Erbschaften oder Schenkungen (Fristen, Bewertungen, Gestaltung).
  • Ausländische Einkünfte und grenzüberschreitende Sachverhalte.

Hinweis zur Absetzbarkeit: Steuerberatungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein, wenn sie die Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte betreffen. Reine Kosten der privaten Einkommensteuererklärung sind typischerweise nicht begünstigt. Für eine saubere Zuordnung sollte die Rechnung möglichst leistungsbezogen formuliert sein.

Fazit: Kostenlose Steuerberatung – was realistisch möglich ist

Eine kostenlose, individuelle Steuerberatung ist aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen in der Regel nicht möglich. Für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zu vielen Steuerfragen können Sie jedoch die KI-Steuerberatung nutzen. Damit lassen sich zahlreiche Themen eigenständig klären und die Steuererklärung häufig gut vorbereitet erstellen. Für eine verbindliche Auskunft und bei komplexen Fällen – etwa bei Selbständigkeit, Vermietung, Erbfällen oder Auslandssachverhalten – ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater meist sinnvoll.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerberatung

EStG 
EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

EStR 
EStR R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen

UStG 
UStG § 22a Fiskalvertretung

UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung

AO 
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

UStAE 
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStR 
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

KStR 5.11
AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:

HGB 
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld

ErbStR 7.4
EStH 4.2.1 4.7 12.1 15.8.5
StbVV 
§ 1 StBVV Anwendungsbereich

GewStH 3.8
KStH 8.1
LStH 19.3
ErbStH E.7.4.4 E.10.7
StBerG 
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

§ 3a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

§ 10 StBerG Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen

§ 32 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit

§ 43 StBerG Berufsbezeichnung

§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 49 StBerG Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag

§ 50 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 50a StBerG Kapitalbindung

§ 51 StBerG Gebühren für die Anerkennung

§ 52 StBerG Urkunde

§ 53 StBerG Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“

§ 54 StBerG Erlöschen der Anerkennung

§ 55 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit

§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung

§ 72 StBerG Steuerberatungsgesellschaften

§ 74 StBerG Mitgliedschaft

§ 80 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer

§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer

§ 86b StBerG Steuerberaterverzeichnis

§ 94 StBerG Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind

§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften

§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 156 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157a StBerG Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158 StBerG Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 161 StBerG Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 164a StBerG Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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