Rechtsstand: 29.06.2026 Kostenlose Steuerhilfe · KI-Steuerinfos · Steuerberatungsgesetz · ELSTER · Finanzamt · Lohnsteuerhilfeverein

Kostenlose Steuerberatung: Was mit KI-Steuerhilfe wirklich möglich ist

Steuer-Robbi als digitaler Assistent für kostenlose Steuerinfos

Sie haben eine Steuerfrage und suchen nach kostenloser Steuerberatung? Steuerberatung ist jedoch rechtlich eng begrenzt: Individuelle Hilfeleistung in Steuersachen dürfen grundsätzlich nur befugte Personen und Einrichtungen erbringen. Auf dieser Seite erhalten Sie deshalb eine klare Orientierung, welche kostenlosen Steuerinfos möglich sind, wann die KI-Steuerhilfe sinnvoll ist, welche Grenzen gelten und wann eine persönliche Steuerberatung die bessere Wahl ist.

Haben Sie eine Steuerfrage?

Zwei Wege zur Antwort: Nutzen Sie die kostenlose KI-Steuerhilfe für eine erste Orientierung – oder buchen Sie bei komplexen Fällen direkt eine persönliche Erstberatung durch den Steuerberater zum Festpreis von 249,90 € (inkl. USt).

Kostenlose KI-Steuerhilfe Erstberatung für 249,90 € anfragen

Kostenlose Steuerhilfe im Überblick

Kostenlose Steuerhilfe und ihre Grenzen
Angebot Was Sie erwarten können Grenze
KI-Steuerhilfe Schnelle, kostenlose Erstinformation, Strukturierung und Hinweise auf typische Prüfpunkte. Keine individuelle Steuerberatung, kein Mandat, keine verbindliche Einzelfallprüfung.
Finanzamt Allgemeine Auskünfte, Hinweise zu Formularen, Fristen und Abläufen. Keine aktive Steuergestaltung; verbindliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
ELSTER Amtliches Online-Portal mit Formularen, elektronischer Übermittlung und Plausibilitätsprüfung. Keine persönliche Steueroptimierung.
Lohnsteuerhilfeverein Günstige Hilfe für Mitglieder, vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Nur im gesetzlich beschränkten Rahmen; keine Beratung für typische Unternehmensfälle.
Steuersoftware Geführte Steuererklärung, Plausibilitätschecks und Hinweise. Automatisierte Hinweise ersetzen keine Einzelfallberatung.
Steuerberater Individuelle Prüfung, Gestaltung, Vertretung und Haftung – als Einstieg auf Wunsch eine Erstberatung zum Festpreis von 249,90 € (inkl. USt). Kostenpflichtig nach StBVV oder Vergütungsvereinbarung.
Die Grafik zeigt, wann KI-Steuerhilfe, Finanzamt, ELSTER, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater geeignet sind. Welche Steuerhilfe passt? Erste Frage? KI-Steuerhilfe oder FAQ Formular? ELSTER, Finanzamt Arbeitnehmer? Lohnsteuerhilfe- verein prüfen Komplex? Steuerberater, Mandat, Haftung Merksatz: Kostenlos ist meist Orientierung – verbindlich ist Beratung Je höher Steuerwirkung, Risiko und Einzelfallbezug, desto eher lohnt professionelle Hilfe

Kostenlose KI-Steuerhilfe online nutzen

Die KI-Steuerhilfe unterstützt Sie bei der ersten Einordnung Ihrer Steuerfragen.

Achtung: Die KI auf dieser Seite liefert allgemeine Steuerinformationen und eine unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung und begründet kein Mandatsverhältnis.
Praxis-Tipp: Je besser Ihre Frage strukturiert ist, desto nützlicher ist die Antwort. Schreiben Sie lieber „Steuerjahr 2026, Einzelunternehmer, EÜR, Regelbesteuerung“ als nur „Kann ich das absetzen?“.
So erhalten Sie bessere Antworten:
  • Steuerjahr: z. B. 2024, 2025 oder 2026.
  • Status: angestellt, selbstständig, Rentner, Vermieter, Kapitalanleger.
  • Sachverhalt: kurz und anonym beschreiben.
  • Bei Unternehmen: Rechtsform, EÜR oder Bilanz, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung.
  • Datenschutz: keine Namen, Adressen, Steuernummern, IBAN oder Mandatsdaten eingeben.

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KI-Steuerhilfe Chatbot
Hinweis: Stellen Sie Ihre Steuerfrage bitte anonym und möglichst konkret. Beispiel: „Steuerjahr 2025, Arbeitnehmer, Homeoffice: Welche Kosten kann ich ansetzen?“

Hinweis: Die Antwort ist unverbindlich und kann Fehler enthalten. Prüfen Sie wichtige Angaben anhand amtlicher Quellen oder lassen Sie den Einzelfall beraten.

Persönliche Erstberatung durch den Steuerberater – Festpreis 249,90 €

Wenn Ihre Frage über eine erste Orientierung hinausgeht, ist die persönliche Erstberatung die verbindliche Alternative zur kostenlosen KI-Steuerhilfe. Anders als die KI ist die Erstberatung eine individuelle Beratung im Einzelfall – mit fachlicher Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts, Verantwortung und Haftung sowie beruflicher Verschwiegenheit nach § 57 StBerG.

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Allgemeine, unverbindliche Erstinformation – sofort und rund um die Uhr.

  • Schnelle Strukturierung Ihrer Frage
  • Hinweise auf typische Prüfpunkte
  • Ohne Eingabe personenbezogener Daten
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So läuft die Erstberatung ab

  1. Anfrage: Sie schildern Ihr Anliegen kurz über das Kontaktformular oder telefonisch.
  2. Vergütungsvereinbarung: Sie erhalten vorab die Festpreisvereinbarung (249,90 € inkl. USt) in Textform.
  3. Beratungsgespräch: Wir besprechen Ihren Fall, Handlungsmöglichkeiten, Fristen und nächste Schritte.
  4. Ergebnis: Sie erhalten eine fachliche Ersteinschätzung und – falls sinnvoll – ein Angebot für die weitere Betreuung.
Preis & Grundlage: Die Erstberatung wird zum Festpreis von 249,90 € inkl. 19 % USt (netto 210,00 €) auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV angeboten, die Sie vor dem Gespräch in Textform erhalten. Ohne eine solche Vereinbarung ist das erste Beratungsgespräch für Verbraucher nach § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV auf höchstens 190 € (zzgl. USt) begrenzt. Führt die Erstberatung zu einem weitergehenden Auftrag, kann die Gebühr nach § 21 Abs. 1 Satz 3 StBVV angerechnet werden.
Hinweis zum Fernabsatz: Bei einer Online-Buchung als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kann die Beratung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen; die Einzelheiten hierzu erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung.

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Sichern Sie sich eine verbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Steuerthema – zum Festpreis von 249,90 € inkl. USt.

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Typische Steuerfragen für die kostenlose KI-Erstinformation

Die KI eignet sich besonders für eine erste Strukturierung typischer Steuerfragen. Bei Gestaltungen, hohen Beträgen, Fristen, Einsprüchen, Betriebsprüfungen oder Auslandssachverhalten sollten Sie die Antwort fachlich prüfen lassen.

Einkommensteuer

Typische Fragen betreffen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Abgabefristen.

  • Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung
  • Homeoffice, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung
  • Rentenbesteuerung und Vorsorgeaufwendungen
  • Abfindung und Fünftelregelung

Tipp: Steuerjahr und beruflichen Status nennen.

Immobilien

Bei Immobilien geht es oft um Werbungskosten, AfA, Erhaltungsaufwand und private Veräußerungsgeschäfte.

  • Vermietung und Verpachtung
  • Spekulationsfrist und Eigennutzung
  • Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten
  • Energetische Sanierung

Tipp: Kaufdatum, Nutzungsart und Maßnahmen angeben.

Unternehmen & Gewerbe

Für Selbstständige sind Gewinnermittlung, Umsatzsteuer, Rechnungen und Pflichten nach Gründung zentral.

  • EÜR, Betriebsausgaben, Anlagevermögen
  • Kleinunternehmerregelung und Rechnungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Gewerbesteuer und IHK/HWK

Tipp: Rechtsform, Branche und Umsatzsteuerstatus nennen.

Erben & Schenken

Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Freibeträge, Steuerklasse und Bewertung entscheidend.

  • Freibeträge nach Verwandtschaft
  • Immobilienbewertung
  • Nießbrauch und Wohnrecht
  • Schenkungen in Etappen

Tipp: Verwandtschaftsverhältnis und Vermögensart nennen.

Kapitalanlagen

Kapitalerträge werden je nach Anlageform, Depotland und Steuerabzug unterschiedlich behandelt.

  • Aktien, ETFs und Vorabpauschale
  • Krypto, Staking und Haltefristen
  • Ausländische Quellensteuer
  • Verlustverrechnung

Tipp: Plattform, Land und Art der Erträge nennen.

Internationales Steuerrecht

Bei Auslandssachverhalten sind Wohnsitz, Ansässigkeit, Tätigkeitsort und DBA entscheidend.

  • Grenzgänger
  • Ausländische Arbeitstage
  • DBA, Freistellung und Anrechnung
  • Wegzug und Beteiligungen

Tipp: Länder, Tage und Einkunftsart nennen.

Nutzungshinweise und Haftungsausschluss zur KI-Steuerhilfe

  1. Allgemeine Information: Die KI liefert allgemeine, unverbindliche Informationen zu steuerlichen Themen.
  2. Keine Einzelfallberatung: Eine individuelle steuerliche Prüfung ist nur im Rahmen eines Mandats möglich.
  3. Kein Mandatsverhältnis: Durch die Nutzung des Chatbots entsteht kein Steuerberatungsvertrag.
  4. KI-generierte Inhalte: Antworten können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein.
  5. Datenschutz: Geben Sie keine personenbezogenen Daten, Steuernummern, Namen, Adressen, IBAN oder Mandatsunterlagen ein.
  6. Eigenverantwortung: Prüfen Sie wichtige Aussagen anhand amtlicher Quellen oder lassen Sie sie individuell beraten.

Warum kostenlose Steuerberatung rechtlich begrenzt ist

In Deutschland ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich geregelt. Das Steuerberatungsgesetz schützt Ratsuchende davor, dass unqualifizierte Personen individuelle Steuerberatung anbieten. Diese Grenze gilt auch dann, wenn die Hilfe unentgeltlich angeboten wird.

Rechtliche Einordnung kostenloser Steuerhilfe
Begriff Einordnung Praxisfolge
Allgemeine Steuerinformation Abstrakte Erklärung von Regeln, Begriffen, Fristen und typischen Fallgruppen. Kann kostenlos online angeboten werden.
KI-Erstinformation Strukturierte Orientierung ohne Mandat und ohne abschließende Einzelfallprüfung. Nur mit klaren Nutzungshinweisen und Datenschutzgrenzen sinnvoll.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Individuelle Hilfe, Rat oder Vertretung in Steuersachen. Nur durch befugte Personen und Vereinigungen zulässig.
Mandat beim Steuerberater Individuelle Beratung mit Prüfung, Verantwortung und Haftung. Kostenpflichtig nach StBVV oder Vergütungsvereinbarung.

Kostenlose Tools, Steuer-Software oder Steuerberater?

Welche Steuerhilfe passt zu welchem Fall?
Lösung Geeignet für Vorteil Grenze
KI-Steuerhilfe Erste Orientierung und einfache Verständnisfragen. Schnell, kostenlos, rund um die Uhr. Nicht verbindlich; keine individuelle Beratung.
ELSTER Einfache Steuererklärungen mit eigenem Fachverständnis. Amtlich und kostenlos. Wenig Steuergestaltung.
Steuer-Software Arbeitnehmer, Familien, Rentner, einfache Vermietung. Geführte Eingabe und Plausibilitätschecks. Automatisierte Hinweise können Sonderfälle übersehen.
Lohnsteuerhilfeverein Mitglieder mit passenden Arbeitnehmer-/Rentnerfällen. Günstig, oft ganzjährige Betreuung. Beschränkte Beratungsbefugnis.
Steuerberater Unternehmer, Erben, Vermieter, Ausland, Einspruch, Betriebsprüfung. Individuelle Beratung, Vertretung, Haftung; Einstieg über Erstberatung zum Festpreis (249,90 € inkl. USt). Kostenpflichtig.

Weitere Quellen für kostenlose oder günstige Steuerhilfe

Finanzamt: allgemeine Auskünfte nach § 89 AO

Das Finanzamt kann allgemeine Auskünfte zur Erfüllung steuerlicher Pflichten geben, etwa zu Formularen, Fristen und Abläufen. Eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO ist möglich, aber gebührenpflichtig.

ELSTER: amtliches Online-Portal

ELSTER unterstützt bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen und bietet unter anderem Ausfüllhilfen, Plausibilitätsprüfungen und die elektronische Übermittlung an.

Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine können für Mitglieder eine günstige Alternative sein. Sie dürfen aber nur beschränkt helfen – typischerweise bei Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären. Schädlich können insbesondere selbstständige oder gewerbliche Einkünfte sowie umsatzsteuerpflichtige Umsätze sein.

Wichtig: Bei zusätzlichen anderen Einnahmen gelten für Lohnsteuerhilfevereine gesetzliche Grenzen. Nach den gleich lautenden Erlassen zur Beratungsbefugnis sind insbesondere 18.000 € beziehungsweise 36.000 € bei Zusammenveranlagung zu beachten.

IHK, HWK, Gründerzentren und Verbände

Kammern und Gründerzentren bieten häufig kostenlose Erstinformationen zu Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung, Buchführungspflichten, Rechnungen und Fristen. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung, helfen aber bei der ersten Orientierung.

Gewerkschaften

Gewerkschaften dürfen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs und ihrer gesetzlichen Befugnis beschränkt Hilfe leisten. Praktisch betrifft das vor allem Mitglieder und arbeitsbezogene steuerliche Fragen.

Banken und Kapitalerträge

Kreditinstitute haben nur eine enge, gesetzlich begrenzte Befugnis, etwa bei bestimmten Erstattungsanträgen im Zusammenhang mit Kapitalertragsteuer. Eine allgemeine Steuerberatung für Anleger dürfen Banken nicht ersetzen.

Beratungshilfe bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Betracht kommen. Beratungshilfe umfasst Beratung und, soweit erforderlich, Vertretung; der Berechtigungsschein wird beim Amtsgericht ausgestellt.

Häufige Stolperfallen bei „gratis“ Steuerhilfe

  • Falsche Sicherheit: Kostenlose Informationen sind oft keine geprüfte Einzelfallberatung.
  • Veraltete Werte: Freibeträge, Pauschalen und Fristen ändern sich regelmäßig.
  • Unzulässige Beratung: Nicht jede Person oder Plattform darf individuelle Hilfe in Steuersachen leisten.
  • Datenschutzrisiken: Sensible Steuerdaten gehören nicht in offene Chatfelder oder unbekannte Formulare.
  • Doppelte Kosten: Wer zu spät professionelle Hilfe holt, zahlt oft für Korrektur statt für Planung.
Achtung: Bei Einspruchsfristen, Nachzahlungen, Selbstanzeigen, Betriebsprüfungen, Auslandssachverhalten und größeren Gestaltungen sollten Sie nicht allein auf kostenlose Quellen vertrauen.

Wann lohnt sich professionelle Hilfe trotz Kosten?

Eine bezahlte Beratung lohnt sich besonders, wenn Fehler teuer werden können oder Gestaltungsspielräume bestehen. Das gilt vor allem bei Selbstständigkeit, GmbH, Vermietung, Immobilienverkauf, Erbschaft, Schenkung, Auslandssachverhalten, Betriebsprüfung, Einspruch oder wenn mehrere Steuerarten gleichzeitig betroffen sind.

Steuer-Tipp: Steuerberatungskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sein, soweit sie mit der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte zusammenhängen. Reine private Erklärungskosten sind dagegen regelmäßig nicht abziehbar.

Erstberatung für 249,90 € anfragen

Checkliste: Welche Steuerhilfe sollten Sie wählen?

  1. Geht es nur um eine allgemeine Verständnisfrage? Dann KI-Steuerhilfe oder FAQ nutzen.
  2. Geht es um Formulare, Fristen oder Abläufe? Dann Finanzamt, ELSTER oder amtliche Hilfen prüfen.
  3. Sind Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär? Lohnsteuerhilfeverein als günstige Option prüfen.
  4. Gibt es selbstständige, gewerbliche oder umsatzsteuerpflichtige Themen? Steuerberater einbeziehen.
  5. Brauchen Sie eine verbindliche Einschätzung? Erstberatung zum Festpreis (249,90 € inkl. USt) buchen.
  6. Geht es um hohe Beträge, Einspruch oder Fristen? Keine Zeit mit unverbindlichen Quellen verlieren.
  7. Bei KI-Fragen immer Steuerjahr, Status und Sachverhalt nennen – ohne personenbezogene Daten.
  8. Wichtige Ergebnisse anhand amtlicher Quellen oder durch Fachberatung prüfen lassen.

FAQ: Kostenlose Steuerberatung und KI-Steuerhilfe

Ist kostenlose Steuerberatung in Deutschland erlaubt?

Individuelle geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen dürfen nur befugte Personen und Einrichtungen erbringen. Das gilt auch, wenn die Hilfe unentgeltlich angeboten wird.

Ist die KI-Steuerhilfe wirklich kostenlos?

Ja. Die Nutzung der KI-Steuerhilfe auf dieser Seite ist kostenlos. Sie liefert aber nur allgemeine Informationen und eine unverbindliche Erstorientierung.

Ersetzt die KI-Steuerhilfe einen Steuerberater?

Nein. Die KI kann typische Fragen strukturieren und verständlich erklären. Für eine verbindliche Einzelfallprüfung, Vertretung oder Gestaltung brauchen Sie ein Mandat bei einer befugten Beratungsperson.

Was kostet eine persönliche Erstberatung?

Die Erstberatung durch den Steuerberater wird zum Festpreis von 249,90 € inkl. 19 % USt (netto 210,00 €) auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV angeboten. Ohne Vereinbarung ist das erste Beratungsgespräch für Verbraucher nach § 21 StBVV auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt.

Worin unterscheidet sich die Erstberatung von der kostenlosen KI-Steuerhilfe?

Die KI-Steuerhilfe liefert allgemeine, unverbindliche Informationen. Die Erstberatung ist eine individuelle, verbindliche Beratung im Einzelfall – mit fachlicher Prüfung, Verantwortung und Haftung sowie Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG.

Welche Daten sollte ich im Chat nicht eingeben?

Geben Sie keine Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-ID, IBAN, Vertragsunterlagen oder sonstige personenbezogene Mandatsdaten ein. Nutzen Sie Platzhalter wie „Person A“ oder „Betrag X“.

Kann das Finanzamt kostenlos helfen?

Das Finanzamt kann allgemeine Auskünfte zu Pflichten, Formularen und Abläufen geben. Eine verbindliche Auskunft ist dagegen gebührenpflichtig.

Wann ist ein Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll?

Ein Lohnsteuerhilfeverein kann für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre günstig sein, wenn der Fall in die gesetzlich beschränkte Beratungsbefugnis passt.

Wann sollte ich direkt zum Steuerberater?

Bei Selbstständigkeit, GmbH, Umsatzsteuer, Erbschaft, Vermietung, Ausland, Einspruch, Betriebsprüfung, hohen Beträgen oder Gestaltungsfragen ist professionelle Beratung regelmäßig sinnvoll.

Sind Steuerberatungskosten absetzbar?

Steuerberatungskosten können abziehbar sein, soweit sie mit der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte zusammenhängen. Rein private Erklärungskosten sind regelmäßig nicht abziehbar.

Quellenverzeichnis

  1. § 2 StBerG – geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur durch Befugte; gilt auch für unentgeltliche Tätigkeiten; Rechtsstand: 29.06.2026.
  2. § 3 StBerG – unbeschränkt befugte Personen und Vereinigungen, insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer; Rechtsstand: 29.06.2026.
  3. § 4 StBerG – beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere Lohnsteuerhilfevereine, Gewerkschaften und Kreditinstitute im jeweiligen gesetzlichen Rahmen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  4. § 5 StBerG – Verbot unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen; Rechtsstand: 29.06.2026.
  5. § 57 StBerG – allgemeine Berufspflichten des Steuerberaters, insbesondere Verschwiegenheitspflicht; Rechtsstand: 29.06.2026.
  6. § 57a StBerG – Werbung; sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit ist zulässig; Rechtsstand: 29.06.2026.
  7. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.02.2023 – Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine, insbesondere 18.000 € / 36.000 €-Grenze für bestimmte andere Einnahmen.
  8. § 89 AO – Beratung, Auskunft und verbindliche Auskunft; Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 AO; Rechtsstand: 29.06.2026.
  9. Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) – Form und Inhalt des Antrags auf verbindliche Auskunft; Rechtsstand: 29.06.2026.
  10. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere § 21 StBVV zu Rat, Auskunft und Erstberatung (Höchstgebühr 190 € für die Erstberatung von Verbrauchern) sowie § 4 StBVV zur Vergütungsvereinbarung (Textform); Rechtsstand: 29.06.2026.
  11. Beratungshilfegesetz (BerHG), insbesondere §§ 1, 2 und 6 – Voraussetzungen, Gegenstand und Berechtigungsschein für Beratungshilfe; Rechtsstand: 29.06.2026.
  12. ELSTER – amtliches Online-Portal der Finanzverwaltung mit elektronischer Übermittlung, Ausfüllhilfen und Plausibilitätsprüfung; Rechtsstand: 2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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