Rechtsstand: 30.06.2026 Steuertabelle · Grundtabelle · Splittingtabelle · Lohnsteuertabelle · Einkommensteuer · Solidaritätszuschlag · Steuerrechner

Steuertabellen 2026, 2025, 2024 und Vorjahre: Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle

Steuertabellen 2026 bis 2024 mit Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle

Hier finden Sie die aktuellen Steuertabellen 2026 sowie Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle, Einkommensteuer-Rechner, Lohnsteuer-Rechner und PDF-Downloads für Vorjahre. Die Seite erklärt, wie die Einkommensteuer berechnet wird, wann die Splittingtabelle gilt, welche Werte 2026 wichtig sind und warum Rechner in der Praxis oft genauer sind als starre Tabellen.

Steuertabellen 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Grundfreibetrag 2026 12.348 € zu versteuerndes Einkommen bleiben im Grundtarif steuerfrei.
Eingangssteuersatz Der progressive Tarif beginnt ab 12.349 € mit 14 %.
Spitzensteuersatz 42 % greifen 2026 ab 69.879 € im Grundtarif.
Reichensteuer 45 % greifen ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen.
Kindergeld 259 € pro Kind und Monat seit Januar 2026.
Kinderfreibeträge 9.756 € insgesamt je Kind bei zusammenveranlagten Eltern.
Einkommensteuer 2026: Tarifzonen im Überblick Die Grafik zeigt Grundfreibetrag, Progressionszonen, Spitzensteuersatz und Reichensteuer für 2026. Einkommensteuer 2026: vom Grundfreibetrag bis zum Spitzensteuersatz 0 % bis 12.348 € Grundfreibetrag 14 % bis 42 % 12.349 € bis 69.878 € 42 % 69.879 € bis 277.825 € 45 % ab 277.826 € Reichensteuer Splittingtabelle: Einkommen halbieren, Steuer berechnen, Ergebnis verdoppeln Deshalb liegen die wesentlichen Schwellen bei Zusammenveranlagung faktisch doppelt so hoch
Achtung: Steuertabellen zeigen die tarifliche Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen. Sie ersetzen keine vollständige Steuerberechnung mit Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträgen, Lohnsteuerabzug, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Steuertabellen-Rechner: Einkommensteuer und Lohnsteuer berechnen

Nutzen Sie den Rechner, um die Einkommensteuer nach Grundtabelle oder Splittingtabelle zu ermitteln. Für Arbeitnehmer ist zusätzlich die Lohnsteuer relevant: Sie wird monatlich vom Arbeitslohn einbehalten und später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.

Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle

für das Jahr

Zu versteuerndes Einkommen
Steuerpflichtiger 1
Euro
Steuerpflichtiger 2
Euro
Hinweis: Der Einkommensteuer-Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen. Das ist nicht automatisch Ihr Bruttogehalt. Vom Bruttoeinkommen werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzugsbeträge berücksichtigt.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Grundtabelle oder Splittingtabelle: Welche Steuertabelle ist richtig?

Die Grundtabelle gilt insbesondere für Ledige, dauernd getrennt lebende Ehegatten und einzeln veranlagte Steuerpflichtige. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Grundtabelle und Splittingtabelle im Vergleich
Tabelle Typischer Anwendungsfall Wie wird gerechnet?
Grundtabelle Einzelveranlagung, ledige Personen, dauernd getrennt lebende Ehegatten. Tarif nach § 32a Abs. 1 EStG direkt auf das zu versteuernde Einkommen.
Splittingtabelle Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen halbieren, Steuer berechnen, Ergebnis verdoppeln.
Lohnsteuertabelle Monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Lohnsteuerabzug. Berechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Programmablaufplan.
Steuer-Tipp: Die Splittingtabelle wirkt besonders stark, wenn die Einkommen der Ehegatten oder Lebenspartner unterschiedlich hoch sind. Bei ähnlich hohen Einkommen fällt der Splittingvorteil meist deutlich geringer aus.

Einkommensteuertarif 2026: Tarifzonen und Formeln

Der Einkommensteuertarif 2026 ist progressiv aufgebaut. Das bedeutet: Nicht das gesamte Einkommen wird mit einem einheitlichen Steuersatz belastet, sondern nur der jeweils höhere Einkommensteil fällt in eine höhere Tarifzone.

Grundtabelle 2026 nach § 32a EStG
Zu versteuerndes Einkommen 2026 Tarifzone Berechnung / Steuersatz
bis 12.348 € Grundfreibetrag 0 € Einkommensteuer.
12.349 € bis 17.799 € 1. Progressionszone (914,51 × y + 1.400) × y.
17.800 € bis 69.878 € 2. Progressionszone (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87.
69.879 € bis 277.825 € Proportionalzone / Spitzensteuersatz 0,42 × x − 11.135,63.
ab 277.826 € Reichensteuer 0,45 × x − 19.470,38.

Dabei ist x das auf volle Euro abgerundete zu versteuernde Einkommen. y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils. z ist ein Zehntausendstel des 17.799 € übersteigenden Teils.

Achtung: Der Spitzensteuersatz von 42 % bedeutet nicht, dass das gesamte Einkommen mit 42 % besteuert wird. Er gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der entsprechenden Tarifgrenze.

Was hat sich 2026 gegenüber 2025 und 2024 geändert?

Die Steuertabellen werden regelmäßig angepasst, insbesondere zur Abmilderung der kalten Progression und zur Sicherstellung des steuerlichen Existenzminimums.

Wichtige Steuerwerte 2024 bis 2026
Wert 2024 2025 2026
Grundfreibetrag 11.784 € 12.096 € 12.348 €
Kindergeld je Kind und Monat 250 € 255 € 259 €
Kinderfreibetrag zusammen 6.612 € 6.672 € 6.828 €
BEA-Freibetrag zusammen 2.928 € 2.928 € 2.928 €
Freibeträge für Kinder insgesamt 9.540 € 9.600 € 9.756 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € 1.230 € 1.230 €
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € 1.000 € / 2.000 € 1.000 € / 2.000 €
Homeoffice-Tagespauschale 6 € pro Tag, max. 1.260 € 6 € pro Tag, max. 1.260 € 6 € pro Tag, max. 1.260 €
Praxishinweis: Der Grundfreibetrag und die Tarifzonen senken nicht automatisch jede Steuerbelastung spürbar. Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen.

Lohnsteuertabelle: Warum Lohnsteuer nicht gleich Einkommensteuer ist

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Arbeitgeber behalten sie vom Arbeitslohn ein und führen sie an das Finanzamt ab. In der Einkommensteuererklärung wird die einbehaltene Lohnsteuer später auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet.

Einkommensteuer und Lohnsteuer im Vergleich
Begriff Was wird berechnet? Typische Besonderheiten
Einkommensteuer Jahressteuer auf das zu versteuernde Einkommen. Berücksichtigt alle Einkunftsarten und Abzüge.
Lohnsteuer Monatlicher Steuerabzug vom Arbeitslohn. Abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Vorsorgepauschale und Freibeträgen.
Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung Abgleich von vorausgezahlter Lohnsteuer und endgültiger Steuer. Kann zu Erstattung oder Nachzahlung führen.
Steuer-Tipp: Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Homeoffice-Tagen, doppelter Haushaltsführung, Fortbildungskosten, Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen sollten prüfen, ob sich eine Steuererklärung lohnt.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in den Steuertabellen

Die Einkommensteuertabellen zeigen regelmäßig die tarifliche Einkommensteuer. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer relevant sein. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen wegen der erhöhten Freigrenzen nicht mehr an.

Zuschläge zur Einkommensteuer
Zuschlag Grundregel Praxis-Hinweis
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Einkommensteuer, aber mit Freigrenze und Übergangsbereich. 2026 Freigrenze der festgesetzten Einkommensteuer: 20.350 € / 40.700 €.
Kirchensteuer Je nach Bundesland regelmäßig 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Nur bei Kirchensteuerpflicht; Bundesland beachten.
Kapitalertragsteuer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, regelmäßig zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung prüfen.
Achtung: Bei der Lohnsteuerberechnung werden Solidaritätszuschlag und Kirchenlohnsteuer über die amtlichen Programmablaufpläne ermittelt. Tabellenwerte und Online-Rechner können je nach Rundung und Eingaben voneinander abweichen.

Steuertabellen zum Download: Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle

Wählen Sie die passende Steuertabelle. Für die Einkommensteuer gibt es die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Für Arbeitnehmer ist zusätzlich die Lohnsteuertabelle relevant.

Downloads und Tabellen
Tabelle Geeignet für Download / Tool
Grundtabelle Einzelveranlagung und Grundtarif. Grundtabelle öffnen
Splittingtabelle Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. Splittingtabelle öffnen
Lohnsteuertabelle Monatlicher Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn. Lohnsteuertabelle öffnen
Steuerrechner Schnelle Berechnung mit Eingabedaten. Steuerrechner-Übersicht

Steuerrechner und Steuerprogramme

In der Praxis sind Steuerrechner häufig hilfreicher als reine Tabellen, weil sie konkrete Eingaben wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Bundesland, Lohnzahlungszeitraum oder Werbungskosten berücksichtigen können.

Lohnsteuerrechner Lohnsteuer und Netto berechnen
Einkommensteuer-Rechner Einkommensteuer berechnen
Steuererstattung Erstattung berechnen
Steuererklärung Steuererklärung erstellen
Steuern sparen Steuerspar-Tipps prüfen

Praxis-Tipps: So nutzen Sie Steuertabellen richtig

Typische Fragen bei Steuertabellen
Frage Antwort Praxis-Hinweis
Welches Einkommen gehört in die Steuertabelle? Das zu versteuernde Einkommen. Nicht mit Bruttolohn oder Gewinn verwechseln.
Warum weicht die Lohnsteuer vom Tabellenwert ab? Die Lohnsteuer ist ein monatlicher Vorauszahlungsabzug. Steuerklasse, Freibeträge und Vorsorgepauschale wirken im Lohnsteuerabzug.
Warum zeigt der Rechner eine Erstattung? Weil im Jahr mehr Lohnsteuer einbehalten wurde als endgültig geschuldet. Häufig bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.
Wann lohnt die Splittingtabelle? Vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen. Bei ähnlich hohen Einkommen ist der Vorteil geringer.
Was bedeutet Grenzsteuersatz? Steuersatz auf den nächsten zusätzlichen Euro Einkommen. Nicht mit Durchschnittssteuersatz verwechseln.
Steuer-Tipp: Prüfen Sie nicht nur die Steuer aus der Tabelle, sondern auch die Hebel davor: Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Altersvorsorge und außergewöhnliche Belastungen.

Checkliste: Welche Steuertabelle oder welchen Rechner brauche ich?

  1. Prüfen, ob Sie Einkommensteuer oder Lohnsteuer berechnen möchten.
  2. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln, nicht Bruttoeinkommen verwenden.
  3. Bei Einzelveranlagung die Grundtabelle nutzen.
  4. Bei Zusammenveranlagung die Splittingtabelle nutzen.
  5. Bei Arbeitnehmern Lohnsteuerrechner mit Steuerklasse und Bundesland verwenden.
  6. Kirchensteuermerkmal und Kinderfreibeträge berücksichtigen.
  7. Solidaritätszuschlag nur oberhalb der Freigrenze prüfen.
  8. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sammeln.
  9. Bei Kapitalerträgen Sparer-Pauschbetrag und Anlage KAP prüfen.
  10. Bei größeren Abweichungen Steuerbescheid oder Vorauszahlungen prüfen lassen.

Steuerbelastung oder Steuererstattung prüfen lassen?

Sie möchten wissen, ob Ihre Lohnsteuer, Einkommensteuer, Vorauszahlung oder Steuererstattung plausibel ist? Wir prüfen Steuerbescheid, Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienleistungen, Kapitalerträge und mögliche Steuersparpunkte.

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FAQ: Steuertabellen 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 im Grundtarif 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine tarifliche Einkommensteuer an.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?

Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2026 im Grundtarif ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen. Bei der Splittingtabelle verdoppeln sich die maßgeblichen Schwellen im Ergebnis.

Was ist der Unterschied zwischen Grundtabelle und Splittingtabelle?

Die Grundtabelle gilt für den Grundtarif, insbesondere bei Einzelveranlagung. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern.

Ist die Lohnsteuertabelle identisch mit der Einkommensteuertabelle?

Nein. Die Lohnsteuertabelle dient dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Einkommensteuertabelle zeigt die Jahressteuer auf das zu versteuernde Einkommen.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € je Kind.

Wie hoch sind die Kinderfreibeträge 2026?

Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 zusammen 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern. Darin enthalten sind Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag.

Wann fällt 2026 Solidaritätszuschlag an?

Der Solidaritätszuschlag wird erst oberhalb der gesetzlichen Freigrenze relevant. 2026 liegt die Freigrenze der festgesetzten Einkommensteuer bei 20.350 € für Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung.

Warum zeigt mein Lohnsteuerabzug eine andere Steuer als die Einkommensteuertabelle?

Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung und berücksichtigt pauschalierte Werte. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus der Jahresveranlagung.

Quellenverzeichnis

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen, Spitzensteuersatz und Reichensteuer; Rechtsstand: 30.06.2026.
  2. § 32 Abs. 6 EStG – Kinderfreibetrag 3.414 € je Elternteil und BEA-Freibetrag 1.464 € je Elternteil; Rechtsstand: 30.06.2026.
  3. § 31 EStG – Familienleistungsausgleich und Günstigerprüfung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  4. § 66 EStG – Kindergeld 259 € monatlich je Kind; Rechtsstand: 30.06.2026.
  5. § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €; Rechtsstand: 30.06.2026.
  6. § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  7. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG – Tagespauschale für häusliche Tätigkeit, 6 € pro Tag, höchstens 1.260 €; Rechtsstand: 30.06.2026.
  8. § 38 EStG – Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn; Rechtsstand: 30.06.2026.
  9. § 39b EStG – Durchführung des Lohnsteuerabzugs; Rechtsstand: 30.06.2026.
  10. Solidaritätszuschlaggesetz 1995 – Solidaritätszuschlag, Freigrenze und Milderungszone; Rechtsstand: 30.06.2026.
  11. BMF, Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 – Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Tarifentlastung; Stand: 30.12.2025.
  12. BMF, Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2026, Bekanntmachung vom 12.11.2025.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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