Steuertabellen 2026, 2025, 2024 + Vorjahre
Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle – inklusive Steuerrechner & PDF-Downloads
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Steuertabellen (2011 bis 2026) sowie Steuerrechner für Einkommensteuer, Lohnsteuer und Steuererstattung. Zusätzlich erhalten Sie einen kompakten Überblick, was sich 2026 geändert hat. (Stand: Januar 2026)
Inhalt:
In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif: Mit steigendem Einkommen steigt grundsätzlich auch die Steuerbelastung. Die konkreten Tarifwerte (Tarifzonen, Grenzwerte, Rechenformeln) werden jährlich angepasst und in Einkommensteuertabellen bzw. Lohnsteuertabellen dargestellt.
Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle
Es gibt Steuertabellen für die Einkommensteuer (Jahressteuer) und für die Lohnsteuer (monatlicher Abzug vom Arbeitslohn). Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird im Rahmen der Steuererklärung angerechnet. Wurde im Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten, kann sich eine Erstattung ergeben.
Rechner Steuerertattung
Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuer zurück: Tipps zur Steuererklärung.
Hinweis zu Zuschlägen: Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer, fällt jedoch seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen nicht mehr an (Freigrenze/Übergangsbereich). Zusätzlich kann Kirchensteuer (je nach Bundesland i. d. R. 8% oder 9% der Einkommensteuer) anfallen.
Top Steuertabellen
Was hat sich in den Steuertabellen geändert?
Die Steuertabellen werden jährlich angepasst – insbesondere zur Abmilderung der kalten Progression (Tarifanpassung) sowie durch Änderungen bei Freibeträgen und Familienleistungen.
- Grundfreibetrag: 2024: 11.784 € · 2025: 12.096 € · 2026: 12.348 €
- Kindergeld: 2025: 255 € · ab Januar 2026: 259 € je Kind/Monat
- Kinderfreibetrag (gesamt je Kind): 2026: 9.756 € (bei Zusammenveranlagung; entspricht i. d. R. hälftig je Elternteil)
- Soli-Freigrenze (festgesetzte ESt): 2026: Soli erst ab ca. 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung)
- Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag): 1.230 € (unverändert seit 2023)
- Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale): 6 € pro Tag, max. 1.260 € p. a. (unverändert)
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Ehegatten/Lebenspartner) (seit 2023)
Praxishinweis: Für die exakte Berechnung sind Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Bundesland sowie ggf. weitere Faktoren relevant. Nutzen Sie für eine schnelle und genaue Berechnung bevorzugt die Steuerrechner.
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Steuertabellen zum Download (PDF)
Bitte wählen Sie die passende Steuertabelle:
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Einkommensteuertabellen (Jahressteuer):
Es gibt zwei Varianten:- Grundtabelle (z. B. Ledige / Einzelveranlagung)
- Splittingtabelle (z. B. Ehegatten / Zusammenveranlagung)
- Lohnsteuertabelle (monatlicher Lohnsteuerabzug)
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Steuerrechner & Steuerprogramme
Für die Praxis sind Steuerrechner meist einfacher und genauer als reine Tabellen, weil sie Besonderheiten (z. B. Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer) besser berücksichtigen.
- Lohnsteuerrechner: Netto/Brutto & Lohnsteuer schnell berechnen.
- Einkommensteuer-Rechner: Einkommensteuer kostenlos berechnen.
- Steuer-Rückerstattung Rechner: mögliche Steuererstattung berechnen.
- Viele weitere Tools: Steuerrechner-Übersicht.
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Aktuelles & Hinweise
- 2026: Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag wurden erhöht; außerdem wurde der Tarif zur Abmilderung der kalten Progression angepasst.
- Hinweis zur Lohnsteuer: Abweichungen zwischen Lohnsteuer und tatsächlicher Einkommensteuer sind häufig und werden erst in der Steuererklärung „glattgezogen“ (z. B. bei Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen).
- Empfehlung: Nutzen Sie bei konkreten Fragen die Rechner und prüfen Sie insbesondere Werbungskosten (Fahrtkosten/Homeoffice), Vorsorgeaufwendungen sowie Kinder- und Familienleistungen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuertabelle
EStGEStG § 51 Ermächtigungen
LStR
R 39b.9 LStR Besteuerung des Nettolohns
LStH 42d.1
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