Steuertabellen 2026, 2025, 2024 und Vorjahre: Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle
Hier finden Sie die aktuellen Steuertabellen 2026 sowie Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle, Einkommensteuer-Rechner, Lohnsteuer-Rechner und PDF-Downloads für Vorjahre. Die Seite erklärt, wie die Einkommensteuer berechnet wird, wann die Splittingtabelle gilt, welche Werte 2026 wichtig sind und warum Rechner in der Praxis oft genauer sind als starre Tabellen.
Steuertabellen 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Steuertabellen-Rechner: Einkommensteuer und Lohnsteuer berechnen
Nutzen Sie den Rechner, um die Einkommensteuer nach Grundtabelle oder Splittingtabelle zu ermitteln. Für Arbeitnehmer ist zusätzlich die Lohnsteuer relevant: Sie wird monatlich vom Arbeitslohn einbehalten und später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet.
Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle
Rechner Steuerertattung
Grundtabelle oder Splittingtabelle: Welche Steuertabelle ist richtig?
Die Grundtabelle gilt insbesondere für Ledige, dauernd getrennt lebende Ehegatten und einzeln veranlagte Steuerpflichtige. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
| Tabelle | Typischer Anwendungsfall | Wie wird gerechnet? |
|---|---|---|
| Grundtabelle | Einzelveranlagung, ledige Personen, dauernd getrennt lebende Ehegatten. | Tarif nach § 32a Abs. 1 EStG direkt auf das zu versteuernde Einkommen. |
| Splittingtabelle | Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. | Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen halbieren, Steuer berechnen, Ergebnis verdoppeln. |
| Lohnsteuertabelle | Monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Lohnsteuerabzug. | Berechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Programmablaufplan. |
Einkommensteuertarif 2026: Tarifzonen und Formeln
Der Einkommensteuertarif 2026 ist progressiv aufgebaut. Das bedeutet: Nicht das gesamte Einkommen wird mit einem einheitlichen Steuersatz belastet, sondern nur der jeweils höhere Einkommensteil fällt in eine höhere Tarifzone.
| Zu versteuerndes Einkommen 2026 | Tarifzone | Berechnung / Steuersatz |
|---|---|---|
| bis 12.348 € | Grundfreibetrag | 0 € Einkommensteuer. |
| 12.349 € bis 17.799 € | 1. Progressionszone | (914,51 × y + 1.400) × y. |
| 17.800 € bis 69.878 € | 2. Progressionszone | (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87. |
| 69.879 € bis 277.825 € | Proportionalzone / Spitzensteuersatz | 0,42 × x − 11.135,63. |
| ab 277.826 € | Reichensteuer | 0,45 × x − 19.470,38. |
Dabei ist x das auf volle Euro abgerundete zu versteuernde Einkommen. y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils. z ist ein Zehntausendstel des 17.799 € übersteigenden Teils.
Was hat sich 2026 gegenüber 2025 und 2024 geändert?
Die Steuertabellen werden regelmäßig angepasst, insbesondere zur Abmilderung der kalten Progression und zur Sicherstellung des steuerlichen Existenzminimums.
| Wert | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 11.784 € | 12.096 € | 12.348 € |
| Kindergeld je Kind und Monat | 250 € | 255 € | 259 € |
| Kinderfreibetrag zusammen | 6.612 € | 6.672 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag zusammen | 2.928 € | 2.928 € | 2.928 € |
| Freibeträge für Kinder insgesamt | 9.540 € | 9.600 € | 9.756 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € | 1.230 € |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | 1.000 € / 2.000 € | 1.000 € / 2.000 € |
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 € pro Tag, max. 1.260 € | 6 € pro Tag, max. 1.260 € | 6 € pro Tag, max. 1.260 € |
Lohnsteuertabelle: Warum Lohnsteuer nicht gleich Einkommensteuer ist
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Arbeitgeber behalten sie vom Arbeitslohn ein und führen sie an das Finanzamt ab. In der Einkommensteuererklärung wird die einbehaltene Lohnsteuer später auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet.
| Begriff | Was wird berechnet? | Typische Besonderheiten |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Jahressteuer auf das zu versteuernde Einkommen. | Berücksichtigt alle Einkunftsarten und Abzüge. |
| Lohnsteuer | Monatlicher Steuerabzug vom Arbeitslohn. | Abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Vorsorgepauschale und Freibeträgen. |
| Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung | Abgleich von vorausgezahlter Lohnsteuer und endgültiger Steuer. | Kann zu Erstattung oder Nachzahlung führen. |
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in den Steuertabellen
Die Einkommensteuertabellen zeigen regelmäßig die tarifliche Einkommensteuer. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer relevant sein. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen wegen der erhöhten Freigrenzen nicht mehr an.
| Zuschlag | Grundregel | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Einkommensteuer, aber mit Freigrenze und Übergangsbereich. | 2026 Freigrenze der festgesetzten Einkommensteuer: 20.350 € / 40.700 €. |
| Kirchensteuer | Je nach Bundesland regelmäßig 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. | Nur bei Kirchensteuerpflicht; Bundesland beachten. |
| Kapitalertragsteuer | Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, regelmäßig zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. | Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung prüfen. |
Steuertabellen zum Download: Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle
Wählen Sie die passende Steuertabelle. Für die Einkommensteuer gibt es die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Für Arbeitnehmer ist zusätzlich die Lohnsteuertabelle relevant.
| Tabelle | Geeignet für | Download / Tool |
|---|---|---|
| Grundtabelle | Einzelveranlagung und Grundtarif. | Grundtabelle öffnen |
| Splittingtabelle | Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. | Splittingtabelle öffnen |
| Lohnsteuertabelle | Monatlicher Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn. | Lohnsteuertabelle öffnen |
| Steuerrechner | Schnelle Berechnung mit Eingabedaten. | Steuerrechner-Übersicht |
Steuerrechner und Steuerprogramme
In der Praxis sind Steuerrechner häufig hilfreicher als reine Tabellen, weil sie konkrete Eingaben wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Bundesland, Lohnzahlungszeitraum oder Werbungskosten berücksichtigen können.
Praxis-Tipps: So nutzen Sie Steuertabellen richtig
| Frage | Antwort | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Welches Einkommen gehört in die Steuertabelle? | Das zu versteuernde Einkommen. | Nicht mit Bruttolohn oder Gewinn verwechseln. |
| Warum weicht die Lohnsteuer vom Tabellenwert ab? | Die Lohnsteuer ist ein monatlicher Vorauszahlungsabzug. | Steuerklasse, Freibeträge und Vorsorgepauschale wirken im Lohnsteuerabzug. |
| Warum zeigt der Rechner eine Erstattung? | Weil im Jahr mehr Lohnsteuer einbehalten wurde als endgültig geschuldet. | Häufig bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. |
| Wann lohnt die Splittingtabelle? | Vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen. | Bei ähnlich hohen Einkommen ist der Vorteil geringer. |
| Was bedeutet Grenzsteuersatz? | Steuersatz auf den nächsten zusätzlichen Euro Einkommen. | Nicht mit Durchschnittssteuersatz verwechseln. |
Checkliste: Welche Steuertabelle oder welchen Rechner brauche ich?
- Prüfen, ob Sie Einkommensteuer oder Lohnsteuer berechnen möchten.
- Zu versteuerndes Einkommen ermitteln, nicht Bruttoeinkommen verwenden.
- Bei Einzelveranlagung die Grundtabelle nutzen.
- Bei Zusammenveranlagung die Splittingtabelle nutzen.
- Bei Arbeitnehmern Lohnsteuerrechner mit Steuerklasse und Bundesland verwenden.
- Kirchensteuermerkmal und Kinderfreibeträge berücksichtigen.
- Solidaritätszuschlag nur oberhalb der Freigrenze prüfen.
- Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sammeln.
- Bei Kapitalerträgen Sparer-Pauschbetrag und Anlage KAP prüfen.
- Bei größeren Abweichungen Steuerbescheid oder Vorauszahlungen prüfen lassen.
Steuerbelastung oder Steuererstattung prüfen lassen?
Sie möchten wissen, ob Ihre Lohnsteuer, Einkommensteuer, Vorauszahlung oder Steuererstattung plausibel ist? Wir prüfen Steuerbescheid, Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienleistungen, Kapitalerträge und mögliche Steuersparpunkte.
Passende Themen
FAQ: Steuertabellen 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 im Grundtarif 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine tarifliche Einkommensteuer an.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2026 im Grundtarif ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen. Bei der Splittingtabelle verdoppeln sich die maßgeblichen Schwellen im Ergebnis.
Was ist der Unterschied zwischen Grundtabelle und Splittingtabelle?
Die Grundtabelle gilt für den Grundtarif, insbesondere bei Einzelveranlagung. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern.
Ist die Lohnsteuertabelle identisch mit der Einkommensteuertabelle?
Nein. Die Lohnsteuertabelle dient dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Einkommensteuertabelle zeigt die Jahressteuer auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € je Kind.
Wie hoch sind die Kinderfreibeträge 2026?
Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 zusammen 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern. Darin enthalten sind Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag.
Wann fällt 2026 Solidaritätszuschlag an?
Der Solidaritätszuschlag wird erst oberhalb der gesetzlichen Freigrenze relevant. 2026 liegt die Freigrenze der festgesetzten Einkommensteuer bei 20.350 € für Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung.
Warum zeigt mein Lohnsteuerabzug eine andere Steuer als die Einkommensteuertabelle?
Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung und berücksichtigt pauschalierte Werte. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus der Jahresveranlagung.
Quellenverzeichnis
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen, Spitzensteuersatz und Reichensteuer; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 32 Abs. 6 EStG – Kinderfreibetrag 3.414 € je Elternteil und BEA-Freibetrag 1.464 € je Elternteil; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 31 EStG – Familienleistungsausgleich und Günstigerprüfung; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 66 EStG – Kindergeld 259 € monatlich je Kind; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG – Tagespauschale für häusliche Tätigkeit, 6 € pro Tag, höchstens 1.260 €; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 38 EStG – Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn; Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 39b EStG – Durchführung des Lohnsteuerabzugs; Rechtsstand: 30.06.2026.
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 – Solidaritätszuschlag, Freigrenze und Milderungszone; Rechtsstand: 30.06.2026.
- BMF, Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 – Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Tarifentlastung; Stand: 30.12.2025.
- BMF, Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2026, Bekanntmachung vom 12.11.2025.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.