Steuertabelle

Steuertabelle 2024, 2023, 2022 + Vorjahre

Steuertabellen: Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle + Steuerrechner



Willkommen auf meiner Seite Steuertabelle, Wenn Sie die aktuellen Steuertabellen für 2011 bis 2024 suchen, dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie die Steuertabellen zum Download sowie weitere nützliche Hinweise zu den Steuertabellen.


Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle

incl. Grundfreibetrag in Höhe von: 11604,- (2024)

für das Jahr

Zu versteuerndes Einkommen
Steuerpflichtiger 1
Euro
Steuerpflichtiger 2
Euro

In Deutschland gibt es progressive Steuersätze für die Einkommensteuer. Das bedeutet, dass je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Die genauen Steuersätze und die zugehörigen Einkommensschwellen werden jährlich durch den Gesetzgeber durch den Steuertarif festgelegt. Dieser Steuertarif wird für die unterschiedlichen Einkommen in den Steuertabellen als Einkommensteuertabelle bzw. Lohnsteuertabellen dargestellt.

Die Steuertabellen gibt es für die Einkommensteuer (Jahressteuer) und für die Lohnsteuer für Arbeitnehmer (monatlich), wobei die Lohnsteuer eine Vorauszahlung (Abzugsteuer) für die Einkommensteuer ist und dementsprechend angrechnet wird. Bei zu hoher Lohnsteuerabzügen kann die zuviel gezahlte Steuer durch Abgabe einer Steuererklärung erstattet werden.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

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Zusätzlich ist in den Steuertabellen auch noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Einkommensteuer eingearbeitet.

Weiterhin finden Sie in den Steuertabellen auch eine Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen 8 und 9% beträgt und auf die Einkommensteuer aufgeschlagen wird.

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Was hat sich 2023 in den Steuertabellen geändert?

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde erhöht. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

Die Freigrenze für den Soli von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro.

Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1. Januar 2023 weiter auf 1.230 Euro erhöht.

Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Mehr Kindergeld: Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.

Der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben: Dieser wird ab dem 1. Januar 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird zum 1. Januar 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Der Sparer-Pauschbetrag (pauschale Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuertabelle

EStG 
EStG § 51 Ermächtigungen

LStR 
R 39b.9 LStR Besteuerung des Nettolohns

LStH 42d.1


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