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Steuertabellen 2026, 2025, 2024 + Vorjahre

Grundtabelle, Splittingtabelle, Lohnsteuertabelle – inklusive Steuerrechner & PDF-Downloads



Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Steuertabellen (2011 bis 2026) sowie Steuerrechner für Einkommensteuer, Lohnsteuer und Steuererstattung. Zusätzlich erhalten Sie einen kompakten Überblick, was sich 2026 geändert hat. (Stand: Januar 2026)


Steuertabellen 2026 bis 2023: Grundtabelle, Splittingtabelle und Lohnsteuertabelle

In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif: Mit steigendem Einkommen steigt grundsätzlich auch die Steuerbelastung. Die konkreten Tarifwerte (Tarifzonen, Grenzwerte, Rechenformeln) werden jährlich angepasst und in Einkommensteuertabellen bzw. Lohnsteuertabellen dargestellt.

Steuervorteil:
Grundtabelle vs. Splittingtabelle

für das Jahr

Zu versteuerndes Einkommen
Steuerpflichtiger 1
Euro
Steuerpflichtiger 2
Euro

Es gibt Steuertabellen für die Einkommensteuer (Jahressteuer) und für die Lohnsteuer (monatlicher Abzug vom Arbeitslohn). Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird im Rahmen der Steuererklärung angerechnet. Wurde im Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten, kann sich eine Erstattung ergeben.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Holen Sie sich zu viel gezahlte Steuer zurück: Tipps zur Steuererklärung.



Hinweis zu Zuschlägen: Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer, fällt jedoch seit 2021 für die meisten Steuerpflichtigen nicht mehr an (Freigrenze/Übergangsbereich). Zusätzlich kann Kirchensteuer (je nach Bundesland i. d. R. 8% oder 9% der Einkommensteuer) anfallen.

Top Steuertabellen


Was hat sich in den Steuertabellen geändert?

Die Steuertabellen werden jährlich angepasst – insbesondere zur Abmilderung der kalten Progression (Tarifanpassung) sowie durch Änderungen bei Freibeträgen und Familienleistungen.

  • Grundfreibetrag: 2024: 11.784 € · 2025: 12.096 € · 2026: 12.348 €
  • Kindergeld: 2025: 255 € · ab Januar 2026: 259 € je Kind/Monat
  • Kinderfreibetrag (gesamt je Kind): 2026: 9.756 € (bei Zusammenveranlagung; entspricht i. d. R. hälftig je Elternteil)
  • Soli-Freigrenze (festgesetzte ESt): 2026: Soli erst ab ca. 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung)
  • Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag): 1.230 € (unverändert seit 2023)
  • Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale): 6 € pro Tag, max. 1.260 € p. a. (unverändert)
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Ledige) / 2.000 € (Ehegatten/Lebenspartner) (seit 2023)

Praxishinweis: Für die exakte Berechnung sind Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Bundesland sowie ggf. weitere Faktoren relevant. Nutzen Sie für eine schnelle und genaue Berechnung bevorzugt die Steuerrechner.

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Steuertabellen zum Download (PDF)

Bitte wählen Sie die passende Steuertabelle:

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Steuerrechner & Steuerprogramme

Für die Praxis sind Steuerrechner meist einfacher und genauer als reine Tabellen, weil sie Besonderheiten (z. B. Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer) besser berücksichtigen.

Top Steuertabellen


Aktuelles & Hinweise

  • 2026: Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag wurden erhöht; außerdem wurde der Tarif zur Abmilderung der kalten Progression angepasst.
  • Hinweis zur Lohnsteuer: Abweichungen zwischen Lohnsteuer und tatsächlicher Einkommensteuer sind häufig und werden erst in der Steuererklärung „glattgezogen“ (z. B. bei Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen).
  • Empfehlung: Nutzen Sie bei konkreten Fragen die Rechner und prüfen Sie insbesondere Werbungskosten (Fahrtkosten/Homeoffice), Vorsorgeaufwendungen sowie Kinder- und Familienleistungen.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuertabelle

EStG 
EStG § 51 Ermächtigungen

LStR 
R 39b.9 LStR Besteuerung des Nettolohns

LStH 42d.1

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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