Steuerberatergebühren 2026 nach StBVV & Rechner
Steuerberaterkosten richten sich in Deutschland grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Mit dem Rechner auf dieser Seite können Sie typische Gebühren für Steuererklärung, EÜR, Jahresabschluss, Buchführung, Lohnabrechnung und Zeitgebühr überschlägig berechnen.
Zuletzt aktualisiert: 06.08.2026 · Rechtsstand: StBVV i. d. F. der Änderungen bis BGBl. 2025 I Nr. 372 · Verfasser: Steuerberater Michael Schröder
Steuerberaterkosten 2026: Das Wichtigste in Kürze
- Die Vergütung für klassische Steuerberaterleistungen richtet sich nach der StBVV; Grundlage sind Leistung, Gegenstandswert, Gebührentabelle und Gebührenrahmen.
- Die Wertgebühren der Tabellen A bis D wurden durch die 5. StBVVÄndV vom 31.03.2025 mit Wirkung ab 01.07.2025 angehoben.
- Die Zeitgebühr nach § 13 StBVV beträgt aktuell 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, also rechnerisch 66 € bis 164 € pro Stunde.
- Für die Lohnabrechnung nach § 34 Abs. 2 StBVV gilt ein Rahmen von 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
- Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV wird mit 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B abgerechnet.
- Alle Beträge im Rechner sind Nettobeträge; Auslagen und Umsatzsteuer kommen grundsätzlich hinzu.
Infografik: Wie berechnen sich Steuerberatergebühren?
Steuerberaterkosten-Rechner 2026 nach StBVV
Mit diesem kostenlosen Steuerberaterkosten-Rechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu Mindestgebühr, Mittelgebühr und Höchstgebühr. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung und keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Online-Rechner: StBVV-Gebühren überschlägig berechnen
Grundlage: StBVV-Tabellen A, B und C in der seit 01.07.2025 geltenden Fassung. Beträge netto, ohne Auslagen und Umsatzsteuer.
| Leistung / Gegenstand | Wert / Anzahl | Mindestgebühr | Mittelgebühr | Höchstgebühr |
|---|---|---|---|---|
| Jahresabschluss / Bilanz 10/10 bis 40/10 · § 35 StBVV · Tabelle B | ||||
| Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 5/10 bis 30/10 · § 25 StBVV · Tabelle B | ||||
| Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 · § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV · Tabelle A | ||||
| Gewerbesteuererklärung typisch 1/10 bis 6/10 · § 24 StBVV · Tabelle A | ||||
| Finanzbuchführung / Monat 2/10 bis 12/10 · § 33 StBVV · Tabelle C · Rechner zeigt Jahresbetrag | ||||
| Lohnabrechnung je Arbeitnehmer / Monat 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer · § 34 Abs. 2 StBVV | ||||
| Zeitgebühr je Stunde 66 € bis 164 € je Stunde · § 13 StBVV |
Hinweis: Der Rechner liefert eine Orientierung. Die konkrete Gebühr hängt insbesondere von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko des Mandats ab.
Wie viel kostet ein Steuerberater?
Wie viel ein Steuerberater kostet, hängt vom Auftrag ab. Für viele klassische Steuerberaterleistungen gibt die StBVV einen Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens werden insbesondere Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko berücksichtigt.
Typisch sind drei Abrechnungsarten:
- Wertgebühr: Die Gebühr richtet sich nach einem Gegenstandswert und einer Tabelle der StBVV.
- Zeitgebühr: Abrechnung nach Zeitaufwand, soweit die StBVV dies vorsieht oder kein Gegenstandswert ermittelt werden kann.
- Vergütungsvereinbarung: Abweichende Honorare können nach § 4 StBVV in Textform vereinbart werden.
Steuer-Tipp: Fragen Sie vor Mandatsbeginn nach einer realistischen Honorareinschätzung. Dafür benötigt der Steuerberater meist Umsätze, Einkünfte, Belegumfang, Arbeitnehmerzahl und gewünschte Leistungen.
Achtung / Häufiger Fehler: Eine „Steuererklärung“ ist gebührenrechtlich oft nicht nur eine einzige Position. Einkünfteermittlungen, EÜR, Jahresabschluss, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen können gesondert abgerechnet werden.
Typische Steuerberatergebühren nach StBVV
| Leistung | Gebührenregel | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | § 24 StBVV, meist Tabelle A | Zusätzliche Einkünfteermittlungen können gesonderte Gebühren auslösen. |
| EÜR | § 25 StBVV, 5/10 bis 30/10 Tabelle B | Gegenstandswert ist regelmäßig der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben. |
| Finanzbuchführung | § 33 StBVV, Tabelle C | Digitale, vollständige Belege senken den Aufwand. |
| Jahresabschluss | § 35 StBVV, Tabelle B | Bilanz, GuV, Anhang, Erläuterungsbericht und steuerliche Ableitung können getrennt zu prüfen sein. |
| Lohnabrechnung | § 34 StBVV, Betragsrahmen | Laufende Lohnabrechnung: 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. |
| Erstberatung Verbraucher | § 21 StBVV | Für ein erstes Beratungsgespräch gegenüber Verbrauchern höchstens 190 € netto. |
Rechenbeispiel: Einkommensteuererklärung
Bei einem Gegenstandswert von 50.000 € beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A aktuell 1.304 €. Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gilt nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ein Rahmen von 1/10 bis 6/10. Die Mittelgebühr liegt bei 3,5/10 und beträgt daher rechnerisch 456,40 € netto zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Meine Steuerberatungskosten
Meine Steuerberatungskosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. In vielen Standardfällen rechne ich unterhalb der Mittelgebühr ab. Für eine realistische Einschätzung benötige ich vorab die wichtigsten Gegenstandswerte und den voraussichtlichen Arbeitsumfang.
Kostenbeispiele, jeweils netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer:
- Steuerberatung, 1 Stunde: Orientierung am Mittelsatz der Zeitgebühr, aktuell 115 € pro Stunde.
- Einkommensteuererklärung: je nach Einkünften und Unterlagenumfang häufig ab ca. 500 €.
- Finanzbuchhaltung: abhängig von Umsatz, Belegzahl und Vorbereitungsgrad, häufig ab ca. 100 € monatlich.
- Lohn-/Gehaltsabrechnung: gesetzlicher Rahmen nach § 34 Abs. 2 StBVV: 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat.
- Prüfung Steuerbescheid / Betriebsprüfung: Zeitgebühr nach § 13 StBVV.
Steuerberatungskosten Rechner
Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:
Typische Kostenarten für:
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot zu Ihren Steuerberatungskosten. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Kann man Steuerberatungskosten absetzen?
Steuerberatungskosten können steuerlich abziehbar sein, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Dann kommen insbesondere Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Betracht. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind dagegen grundsätzlich nicht abziehbar.
Praktisch bedeutet das: Kosten für Buchführung, EÜR, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen oder einkunftsbezogene Anlagen können regelmäßig steuerlich relevant sein. Kosten für den privaten Mantelbogen der Einkommensteuererklärung sind dagegen kritisch zu prüfen.
Steuer-Tipp: Lassen Sie die Rechnung möglichst nach Leistungsbereichen aufschlüsseln. Das erleichtert die Zuordnung zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und nicht abziehbaren privaten Kosten.
Mehr dazu: Steuerberatungskosten absetzen.
StBVV 2025/2026: Was hat sich geändert?
Die wichtigsten Änderungen für Mandanten betreffen die Tabellengebühren, die Zeitgebühr, die Lohnbuchführung, Vergütungsvereinbarungen und die Textform bei Rechnungen.
| Bereich | Aktuelle Regelung | Bedeutung für Mandanten |
|---|---|---|
| Wertgebühren Tabellen A bis D | Anhebung durch 5. StBVVÄndV | Viele tabellenbasierte Gebühren fallen seit 01.07.2025 höher aus. |
| Zeitgebühr | 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde | Relevant z. B. bei Bescheidprüfung, Betriebsprüfung, Einrichtung von Buchführung oder Sonderfragen. |
| Lohnbuchführung | 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum | Pauschalen bleiben möglich, sollten aber klar vereinbart werden. |
| Vergütungsvereinbarung | § 4 StBVV, Textform und klare Bezeichnung | Honorarvereinbarungen sollten separat und eindeutig dokumentiert werden. |
| Übergang | § 41 StBVV | Bei Altaufträgen kann noch altes Gebührenrecht gelten; bei Jahresvereinbarungen war die Übergangsphase bis Ende 2025 besonders relevant. |
Wie können Sie Steuerberaterkosten sparen?
Die größte Stellschraube ist meist der Vorbereitungsgrad Ihrer Unterlagen. Je strukturierter Ihre Daten sind, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.
Checkliste: So reduzieren Sie den Aufwand
- Bankdaten elektronisch bereitstellen.
- Belege digital, vollständig und gut lesbar hochladen.
- Private und betriebliche Ausgaben sauber trennen.
- Offene Fragen gesammelt statt einzeln per E-Mail senden.
- Bei Buchführung: Kassenbewegungen, Rechnungen und Zahlungsdaten monatlich zeitnah liefern.
- Bei Lohnabrechnung: Ein- und Austritte, Krankmeldungen, Urlaub, Stunden und Sonderzahlungen rechtzeitig melden.
Hilfreiche interne Themen:
Downloads zu Steuerberaterkosten und StBVV
FAQ: Häufige Fragen zu Steuerberaterkosten 2026
Wie hoch ist die Zeitgebühr für Steuerberater 2026?
Die Zeitgebühr nach § 13 StBVV beträgt 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Das entspricht rechnerisch 66 € bis 164 € pro Stunde.
Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Die Kosten hängen vom Gegenstandswert, dem Gebührenrahmen und den zusätzlich erforderlichen Einkünfteermittlungen ab. Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gilt nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV ein Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A.
Was kostet eine EÜR beim Steuerberater?
Für die Einnahmenüberschussrechnung nach § 25 StBVV gilt ein Rahmen von 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Der Gegenstandswert richtet sich regelmäßig nach dem höheren Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben.
Kann ich Steuerberaterkosten pauschal vereinbaren?
Ja. Pauschalen und abweichende Honorare können vereinbart werden. Wichtig ist eine klare Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV.
Sind Steuerberaterkosten steuerlich absetzbar?
Betrieblich oder beruflich veranlasste Steuerberatungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sein. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind grundsätzlich nicht abziehbar.
Warum unterscheiden sich Steuerberaterrechnungen so stark?
Die Unterschiede entstehen durch Gegenstandswerte, Belegmenge, Komplexität, Haftungsrisiko, Umfang der Kommunikation und Qualität der vorbereiteten Unterlagen.
Wie kann ich vorab eine sichere Kostenschätzung erhalten?
Senden Sie möglichst konkrete Angaben zu Umsatz, Einkünften, Belegzahl, Arbeitnehmern, gewünschtem Leistungsumfang und Fristen. Dann lässt sich der voraussichtliche Aufwand deutlich besser einschätzen.
Quellenverzeichnis und Rechtsstand
Rechtsstand: 06.08.2026. Alle rechtlichen Angaben sind auf Grundlage der unten genannten Quellen zu prüfen; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Gesamtausgabe, zuletzt geändert durch BGBl. 2025 I Nr. 372: gesetze-im-internet.de/stbgebv
- 5. Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vom 31.03.2025, BGBl. 2025 I Nr. 105.
- § 4 StBVV – Vereinbarung der Vergütung: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__4.html
- § 9 StBVV – Berechnung / Textform: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__9.html
- § 13 StBVV – Zeitgebühr: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__13.html
- § 21 StBVV – Rat, Auskunft, Erstberatung: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__21.html
- § 24 StBVV – Steuererklärungen: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__24.html
- § 25 StBVV – Einnahmenüberschussrechnung: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__25.html
- § 33 StBVV – Buchführung: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__33.html
- § 34 StBVV – Lohnbuchführung: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__34.html
- § 35 StBVV – Abschlussarbeiten: gesetze-im-internet.de/stbgebv/__35.html
- Anlage 1 StBVV – Tabelle A: gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_1.html
- Anlage 2 StBVV – Tabelle B: gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_2.html
- Anlage 3 StBVV – Tabelle C: gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_3.html
- § 15 StBVV und § 12 UStG – Umsatzsteuer: § 15 StBVV und § 12 UStG
- BMF-Schreiben vom 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/0002, BStBl. I 2008 S. 256, zur Zuordnung von Steuerberatungskosten.
- BFH, Pressemitteilung Nr. 89/2009 zum Nichtabzug nicht einkünftebezogener Steuerberatungskosten.
- BGH, Urteil vom 13.02.2020 – IX ZR 140/19, zur formularmäßigen 15-Minuten-Taktung bei Zeithonoraren gegenüber Verbrauchern.