Steuererklärung: Abgabefrist, Formulare, Software, Elster & Finanzamt
Kostenlose Tipps für Ihre Steuererklärung
„Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierig für einen Mathematiker." (Zitat: Albert Einstein)
Inhaltsverzeichnis Steuererklärung
Die erste Steuererklärung kann zunächst herausfordernd erscheinen, aber mit einer guten Vorbereitung und der Nutzung von Hilfsmitteln wie ELSTER wird der Prozess deutlich einfacher und übersichtlicher.
Steuererklärung leicht gemacht – Tipps und Alternativen für Ihre Steuererklärung
Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige ein leidiges Thema, das sie regelmäßig konfrontiert. Auf der einen Seite wissen viele, dass eine professionelle Steuererklärung, die von einem Steuerberater angefertigt wurde, zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Auf der anderen Seite schrecken die potenziell hohen Kosten für den Gang zum Steuerberater ab. Für alle, die eine einfache Einkommenssteuererklärung anfertigen müssen, gibt es jedoch einige deutlich günstigere Alternativen, wie z.B. meine online Steuererklärung.
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Vorbereitung und Durchführung Ihrer ersten Steuererklärung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps zusammengefasst:
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Registrierung bei ELSTER:
- Melden Sie sich online beim elektronischen Steuererklärungsportal ELSTER an. Die Aktivierung Ihres Kontos kann bis zu zwei Wochen dauern, aber die Wartezeit lohnt sich.
- Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln und die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, bei der viele Daten bereits automatisch eingetragen sind.
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Lohnsteuerbescheinigung:
- Ihre Lohnsteuerbescheinigung ist ein zentrales Dokument. Sie enthält Ihre Steuer-ID und alle relevanten Angaben zu Ihrem Gehalt.
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Berufliche Ausgaben:
- Sammeln Sie Belege und Nachweise über berufsbezogene Ausgaben. Dazu gehören Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.
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Ausgaben für Altersvorsorge und Versicherungen:
- Halten Sie auch Belege und Informationen zu Ausgaben für Ihre Altersvorsorge und Versicherungen bereit.
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Weitere absetzbare Kosten:
- Denken Sie auch an andere möglicherweise absetzbare Kosten wie Mitgliedsbeiträge, Lohnkosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt oder Spenden.
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Zusammenstellung aller Angaben:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen und Belege gesammelt haben, bevor Sie mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beginnen.
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Erstellung der Steuererklärung:
- Melden Sie sich bei ELSTER an, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. Nutzen Sie die Hilfsmittel und Erklärfilme auf ELSTER, um den Prozess zu vereinfachen.
Einige Steuerpflichtige müssen und die anderen können freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Bei einer freiwilligen Steuererklärung spricht man auch vom Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsveranlagung). Warum sollten Sie freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen? Ganz einfach, weil Sie als Arbeitnehmer durchschnittlich mit ca. 1.000 Euro Steuererstattung rechnen können. Sie können vorab prüfen, ob sich ein Lohnsteuerjahresausgleich lohnt ( tax return).
Möchten Sie Ihre Steuererklärung schnell und einfach erledigen? Mit unserem Online-Steuererklärungs-Service können Sie jetzt Ihre Steuererklärung in nur wenigen Schritten einreichen und dabei jede Menge Zeit und Steuern sparen!
Unsere Experten in Steuerfragen helfen Ihnen, alle verfügbaren Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden, die zu hohen Steuernachzahlungen führen können. Wir bieten eine einfache, benutzerfreundliche Plattform, auf der Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und Ihre Belege hochladen können, um Ihre Steuererklärung schnell und einfach zu erstellen.
Unser Service bietet Ihnen außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und praktische Tipps, um sicherzustellen, dass Sie nichts übersehen und alle verfügbaren Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wir bieten auch eine kostenlose Überprüfung Ihrer Steuererklärung durch einen erfahrenen Steuerexperten, um sicherzustellen, dass alles korrekt und vollständig ist.
Mit unserem Online-Steuererklärungs-Service können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir uns um Ihre Steuerangelegenheiten kümmern. Sparen Sie Zeit und Geld und vermeiden Sie den Stress einer komplizierten Steuererklärung. Probieren Sie unseren Service noch heute aus und erleben Sie die Vorteile einer schnellen und einfachen Steuererklärung!
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Neuer Service für Sie: Ihre persönliche Checkliste für die Einkommensteuererklärung: Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir schnell und schöpfen für Sie alle Steuersparmöglichkeiten aus. Dafür brauchen wir einige Informationen und Unterlagen von Ihnen. Welche, das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb erhalten Sie von uns nicht einfach eine Standard-Liste, sondern eine individuell für Sie erstellte Checkliste. Machen Sie Angaben zu Familienstand, Einkünften und Ausgaben, und in wenigen Sekunden erscheint Ihre Checkliste. Darauf sind alle für Ihre Steuererklärung wichtigen Informationen und Belege zusammengestellt – und nur die. Mit der Checkliste stellen Sie schnell Ihre Belege zusammen. Und damit Sie die Formulare und Bescheinigungen sofort erkennen, enthält die Checkliste Beispielbelege. Sammeln Sie Ihre Belege und Informationen und bringen oder schicken sie zusammen mit der Checkliste zu uns. Um den Rest kümmern wir uns. Ihre persönliche Checkliste erhalten Sie hier:
Tipp: Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl Ihre finanzielle Planung als auch den Umgang mit dem Finanzamt betreffen. Hier sind die Vorteile im Detail:
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Frühe Einsicht in die finanzielle Situation: Durch die schnelle Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Ihrer Steuererklärung erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihren Gewinn im Jahr 2023. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerbelastung frühzeitig zu erkennen. Falls Sie beispielsweise einen geringeren Umsatz als erwartet erzielt haben, könnten Sie eine Steuerrückerstattung erwarten. Eine schnelle Abgabe der Steuererklärung kann in diesem Fall Ihre Liquidität verbessern und dazu beitragen, die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2024 zu reduzieren.
-
Bessere Finanzplanung: Wenn Sie frühzeitig wissen, ob Sie mit Nachzahlungen oder Erhöhungen der Einkommensteuervorauszahlungen rechnen müssen, können Sie Ihre Ausgaben und Investitionen besser planen. Dies gibt Ihnen mehr Sicherheit bei der Budgetierung und finanziellen Entscheidungsfindung.
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Zeit für das Beschaffen fehlender Unterlagen : Eine frühzeitige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung gibt Ihnen ausreichend Zeit, um fehlende Belege oder Dokumente zu beschaffen. Wenn Sie dies aufschieben, kann es schwierig oder sogar unmöglich werden, notwendige Unterlagen wie Rechnungskopien oder Versicherungsbescheinigungen nachträglich zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie viele Betriebsausgaben geltend machen und das Finanzamt möglicherweise eine genauere Überprüfung Ihrer Angaben verlangt.
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Möglichkeit zur Steuergestaltung: Wenn Sie frühzeitig Klarheit über Ihre finanziellen Zahlen haben, bleibt Ihnen mehr Zeit, um über mögliche Steuergestaltungen nachzudenken und diese in Ihrer Steuererklärung umzusetzen. Wer seine Steuererklärung unter Zeitdruck und in letzter Minute abgibt, riskiert, keine optimale Steuergestaltung mehr vornehmen zu können oder Fehler zu machen, die zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnten.
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Vorteile bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater : Wenn Sie Ihre Unterlagen frühzeitig an Ihren Steuerberater weitergeben, kann dieser die Steuererklärung vorläufig erstellen und potenzielle Gestaltungen und Optimierungen mit Ihnen besprechen. Während der Hochphasen kurz vor den Abgabefristen haben Steuerberater oft weniger Zeit für individuelle Beratungen und detaillierte Prüfungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine frühzeitige Vorbereitung und Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht nur Stress reduziert, sondern auch finanzielle Vorteile bietet, indem sie Ihnen hilft, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre Finanzen besser zu planen. Darüber hinaus ermöglicht sie eine gründlichere und überlegtere Herangehensweise an die Steuererklärung, was das Risiko von Fehlern verringert und die Chancen auf eine erfolgreiche Steuergestaltung erhöht.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuererklärung
EStGEStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
EStG § 6 Bewertung
EStG § 10
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 16 Veräußerung des Betriebs
EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStR
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern
EStDV 56 60 65
GewStG
GewStG § 14a Steuererklärungspflicht
GewStG § 35c Ermächtigung
KStG 8d 14 31
UStG
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 18a Zusammenfassende Meldung
UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
UStG § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
AO
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 109 Verlängerung von Fristen
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 153 Berichtigung von Erklärungen
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung
AO § 269 Antrag
AO § 30a Schutz von Bankkunden
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 109 Verlängerung von Fristen
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 153 Berichtigung von Erklärungen
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung
AO § 269 Antrag
UStAE
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStR
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStR 226. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen
UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
KStR 5.7 31.2
GewStDV 25
AEAO
AEAO Zu § 33 Steuerpflichtiger:
AEAO Zu § 80 Bevollmächtigte und Beistände:
Zu § 87a Elektronische Kommunikation:
Zu § 88 Untersuchungsgrundsatz:
AEAO Zu § 91 Anhörung Beteiligter:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:
Zu § 149 Abgabe der Steuererklärungen:
AEAO Zu § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen:
AEAO Zu § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle:
AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:
AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:
AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:
AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:
AEAO Zu § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
Zu § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
AEAO Zu § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 364b Fristsetzung:
AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:
ErbStG 13a 28a 31
BpO 4a 32
BewG 28 127
EStH 4a 5.7.4 13a.1 15.6 25 37 46.2
StbVV
§ 14 StBVV Pauschalvergütung
§ 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 StBVV Steuererklärungen
KStH 31.2
LStH 42d.1
GrEStG 19
ErbStH E.7.4.4 E.10.7 E.14.1.3 E.31
GrStG
§ 44 GrStG Steueranmeldung