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Steuererklärung erstellen

Steuererklärung: Abgabefrist, Formulare, Software, Elster & Finanzamt

Kostenlose Tipps für Ihre Steuererklärung


„Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierig für einen Mathematiker." (Zitat: Albert Einstein)



Die erste Steuererklärung kann zunächst herausfordernd erscheinen, aber mit einer guten Vorbereitung und der Nutzung von Hilfsmitteln wie ELSTER wird der Prozess deutlich einfacher und übersichtlicher.


Vorbereitung und Durchführung Ihrer ersten Steuererklärung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps zusammengefasst:

  1. Registrierung bei ELSTER:

    • Melden Sie sich online beim elektronischen Steuererklärungsportal ELSTER an. Die Aktivierung Ihres Kontos kann bis zu zwei Wochen dauern, aber die Wartezeit lohnt sich.
    • Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln und die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, bei der viele Daten bereits automatisch eingetragen sind.
  2. Lohnsteuerbescheinigung:

    • Ihre Lohnsteuerbescheinigung ist ein zentrales Dokument. Sie enthält Ihre Steuer-ID und alle relevanten Angaben zu Ihrem Gehalt.
  3. Berufliche Ausgaben:

    • Sammeln Sie Belege und Nachweise über berufsbezogene Ausgaben. Dazu gehören Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz.
  4. Ausgaben für Altersvorsorge und Versicherungen:

    • Halten Sie auch Belege und Informationen zu Ausgaben für Ihre Altersvorsorge und Versicherungen bereit.
  5. Weitere absetzbare Kosten:

    • Denken Sie auch an andere möglicherweise absetzbare Kosten wie Mitgliedsbeiträge, Lohnkosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt oder Spenden.
  6. Zusammenstellung aller Angaben:

    • Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen und Belege gesammelt haben, bevor Sie mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beginnen.
  7. Erstellung der Steuererklärung:

    • Melden Sie sich bei ELSTER an, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. Nutzen Sie die Hilfsmittel und Erklärfilme auf ELSTER, um den Prozess zu vereinfachen.

Berechnen Sie online, ob Sie eine Steuererstattung erhalten:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

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Einige Steuerpflichtige müssen und die anderen können freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Bei einer freiwilligen Steuererklärung spricht man auch vom Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsveranlagung). Warum sollten Sie freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen? Ganz einfach, weil Sie als Arbeitnehmer durchschnittlich mit ca. 1.000 Euro Steuererstattung rechnen können. Sie können vorab prüfen, ob sich ein Lohnsteuerjahresausgleich lohnt (tax-return tax return).



Möchten Sie Ihre Steuererklärung schnell und einfach erledigen? Mit unserem Online-Steuererklärungs-Service können Sie jetzt Ihre Steuererklärung in nur wenigen Schritten einreichen und dabei jede Menge Zeit und Steuern sparen!

Unsere Experten in Steuerfragen helfen Ihnen, alle verfügbaren Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden, die zu hohen Steuernachzahlungen führen können. Wir bieten eine einfache, benutzerfreundliche Plattform, auf der Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und Ihre Belege hochladen können, um Ihre Steuererklärung schnell und einfach zu erstellen.

Unser Service bietet Ihnen außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und praktische Tipps, um sicherzustellen, dass Sie nichts übersehen und alle verfügbaren Steuervorteile in Anspruch nehmen. Wir bieten auch eine kostenlose Überprüfung Ihrer Steuererklärung durch einen erfahrenen Steuerexperten, um sicherzustellen, dass alles korrekt und vollständig ist.

Mit unserem Online-Steuererklärungs-Service können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir uns um Ihre Steuerangelegenheiten kümmern. Sparen Sie Zeit und Geld und vermeiden Sie den Stress einer komplizierten Steuererklärung. Probieren Sie unseren Service noch heute aus und erleben Sie die Vorteile einer schnellen und einfachen Steuererklärung!

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Neuer Service für Sie: Ihre persönliche Checkliste für die Einkommensteuererklärung: Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir schnell und schöpfen für Sie alle Steuersparmöglichkeiten aus. Dafür brauchen wir einige Informationen und Unterlagen von Ihnen. Welche, das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb erhalten Sie von uns nicht einfach eine Standard-Liste, sondern eine individuell für Sie erstellte Checkliste. Machen Sie Angaben zu Familienstand, Einkünften und Ausgaben, und in wenigen Sekunden erscheint Ihre Checkliste. Darauf sind alle für Ihre Steuererklärung wichtigen Informationen und Belege zusammengestellt – und nur die. Mit der Checkliste stellen Sie schnell Ihre Belege zusammen. Und damit Sie die Formulare und Bescheinigungen sofort erkennen, enthält die Checkliste Beispielbelege. Sammeln Sie Ihre Belege und Informationen und bringen oder schicken sie zusammen mit der Checkliste zu uns. Um den Rest kümmern wir uns. Ihre persönliche Checkliste erhalten Sie hier:


Tipp: Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl Ihre finanzielle Planung als auch den Umgang mit dem Finanzamt betreffen. Hier sind die Vorteile im Detail:

  1. Frühe Einsicht in die finanzielle Situation: Durch die schnelle Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Ihrer Steuererklärung erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihren Gewinn im Jahr 2023. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerbelastung frühzeitig zu erkennen. Falls Sie beispielsweise einen geringeren Umsatz als erwartet erzielt haben, könnten Sie eine Steuerrückerstattung erwarten. Eine schnelle Abgabe der Steuererklärung kann in diesem Fall Ihre Liquidität verbessern und dazu beitragen, die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2024 zu reduzieren.

  2. Bessere Finanzplanung: Wenn Sie frühzeitig wissen, ob Sie mit Nachzahlungen oder Erhöhungen der Einkommensteuervorauszahlungen rechnen müssen, können Sie Ihre Ausgaben und Investitionen besser planen. Dies gibt Ihnen mehr Sicherheit bei der Budgetierung und finanziellen Entscheidungsfindung.

  3. Zeit für das Beschaffen fehlender Unterlagen : Eine frühzeitige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung gibt Ihnen ausreichend Zeit, um fehlende Belege oder Dokumente zu beschaffen. Wenn Sie dies aufschieben, kann es schwierig oder sogar unmöglich werden, notwendige Unterlagen wie Rechnungskopien oder Versicherungsbescheinigungen nachträglich zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie viele Betriebsausgaben geltend machen und das Finanzamt möglicherweise eine genauere Überprüfung Ihrer Angaben verlangt.

  4. Möglichkeit zur Steuergestaltung: Wenn Sie frühzeitig Klarheit über Ihre finanziellen Zahlen haben, bleibt Ihnen mehr Zeit, um über mögliche Steuergestaltungen nachzudenken und diese in Ihrer Steuererklärung umzusetzen. Wer seine Steuererklärung unter Zeitdruck und in letzter Minute abgibt, riskiert, keine optimale Steuergestaltung mehr vornehmen zu können oder Fehler zu machen, die zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnten.

  5. Vorteile bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater : Wenn Sie Ihre Unterlagen frühzeitig an Ihren Steuerberater weitergeben, kann dieser die Steuererklärung vorläufig erstellen und potenzielle Gestaltungen und Optimierungen mit Ihnen besprechen. Während der Hochphasen kurz vor den Abgabefristen haben Steuerberater oft weniger Zeit für individuelle Beratungen und detaillierte Prüfungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine frühzeitige Vorbereitung und Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht nur Stress reduziert, sondern auch finanzielle Vorteile bietet, indem sie Ihnen hilft, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre Finanzen besser zu planen. Darüber hinaus ermöglicht sie eine gründlichere und überlegtere Herangehensweise an die Steuererklärung, was das Risiko von Fehlern verringert und die Chancen auf eine erfolgreiche Steuergestaltung erhöht.


Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuererklärung

EStG 
EStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3

EStG § 6 Bewertung

EStG § 10

EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStG § 16 Veräußerung des Betriebs

EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht

EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten

EStG § 32b Progressionsvorbehalt

EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern

EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStR 
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

EStDV 56 60 65
GewStG 
GewStG § 14a Steuererklärungspflicht

GewStG § 35c Ermächtigung

KStG 8d 14 31
UStG 
UStG § 18 Besteuerungsverfahren

UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren

UStG § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat

UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

AO 
AO § 30a Schutz von Bankkunden

AO § 33 Steuerpflichtiger

AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 109 Verlängerung von Fristen

AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 153 Berichtigung von Erklärungen

AO § 155 Steuerfestsetzung

AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

AO § 269 Antrag

AO § 30a Schutz von Bankkunden

AO § 33 Steuerpflichtiger

AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 109 Verlängerung von Fristen

AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 153 Berichtigung von Erklärungen

AO § 155 Steuerfestsetzung

AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

AO § 269 Antrag

UStAE 
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen

UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen

UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum

UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 27.1. Übergangsvorschriften

UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen

UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen

UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum

UStAE 18.3. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 27.1. Übergangsvorschriften

UStR 
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG

UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStR 226. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen

UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

KStR 5.7 31.2
GewStDV 25
AEAO 
AEAO Zu § 33 Steuerpflichtiger:

AEAO Zu § 80 Bevollmächtigte und Beistände:

Zu § 87a Elektronische Kommunikation:

Zu § 88 Untersuchungsgrundsatz:

AEAO Zu § 91 Anhörung Beteiligter:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:

Zu § 149 Abgabe der Steuererklärungen:

AEAO Zu § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen:

AEAO Zu § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle:

AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:

AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:

AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:

AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:

AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:

AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:

AEAO Zu § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

Zu § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

AEAO Zu § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:

AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 364b Fristsetzung:

AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:

ErbStG 13a 28a 31
BpO 4a 32
BewG 28 127
EStH 4a 5.7.4 13a.1 15.6 25 37 46.2
StbVV 
§ 14 StBVV Pauschalvergütung

§ 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten

§ 24 StBVV Steuererklärungen

KStH 31.2
LStH 42d.1
GrEStG 19
ErbStH E.7.4.4 E.10.7 E.14.1.3 E.31
GrStG 
§ 44 GrStG Steueranmeldung


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
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