Online Buchhaltung vom Steuerberater
Online Buchhaltungssoftware für Freiberufler + Kleinunternehmer - automatisiert & einfach
Inhalt:

Willkommen bei Buchhaltung online
Online Buchhaltung ist einfach und sicher und Sie können bis zu 50% Ihrer Buchhaltungskosten sparen. Sie benötigen KEINE Buchaltungskenntnisse und sparen auch noch Zeit. Gerne zeige ich Ihnen die Vorteile der online Buchhaltung und biete Ihnen eine online Buchhaltung an:
Online Buchhaltung – Einfach, Schnell & Sicher mit Ihrem Steuerberater
Erleben Sie Buchhaltung, die Ihnen Zeit spart! Mit
moderner Online-Buchhaltung
haben Sie Ihre Finanzen jederzeit im Blick – papierlos, effizient und
steueroptimiert. Belege einfach hochladen, automatisch erfassen lassen und
sich auf Ihr Geschäft konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
Mehr Überblick, weniger Aufwand – und immer die Sicherheit eines
erfahrenen Steuerberaters an Ihrer Seite!
Was ist Buchhaltung online und welche Vorteile gibt es?
Buchhaltung online bietet wie jedes Cloud Computing (SaaS = Software as a Service) viele Vorteile.
Die online Buchhaltung bietet Ihnen daneben noch viele überzeugende Vorteile:
- Aktueller Überblick über Ihre finanzielle Situation, wie z.B. Umsatz, Gewinn und Steuern.
- Ortsunabhängiger Zugriff auf Belege und Auswertungen von jedem internetfähigem Gerät, wie z.B. einem Smart-Phone oder Tablet-Computer.
- Belege bleiben im Haus kein Umsortieren /keine Kopien von Belegen
- Heimarbeit gut möglich
- Kostenersparnis durch Arbeitsteilung mit Steuerberater möglich
- Hilfe online als auch externe Hilfe vom Steuerberater durch gemeinsamen Zugriff auf die Buchhaltung und Auswertungen.
- Sie brauchen keine Software und Updates mehr anschaffen und installieren.
- Datensicherheit: Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, so dass Ihre Daten vor fremden Blicken geschützt sind. Die Datensicherung erfolgt automatisch und professionell und Bedrohungen wie Festplattenfehler, Diebstahl von Laptops, PC-Viren und so weiter gehören der Vergangenheit an.
Selber buchen oder Buchhaltung vom Steuerberater? Die optimale Lösung für Ihr Unternehmen
Als Unternehmer stehen Sie vor der wichtigen Frage: Erledige ich meine Buchhaltung selbst oder lagere ich sie komplett an einen Steuerberater aus? Beide traditionellen Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Doch es gibt eine dritte, immer beliebtere Option, die das Beste aus beiden Welten vereint: die Online-Buchhaltung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater .
Weg 1: Buchhaltung selber buchen (interne Buchhaltung)
Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, ihre Buchhaltung intern zu führen. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Buchhaltungssoftware und eigenes Personal. Am Jahresende beauftragen Sie dann oft einen Steuerberater für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen.
Die Nachteile der internen Buchhaltung:
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Volle Verantwortung & Risiko: Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Buchhaltung, die Einhaltung aller steuerrechtlichen Vorschriften und die Datensicherheit. Fehler können teuer werden und bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen und Ärger führen.
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Komplexität & Fehleranfälligkeit: Je komplexer Ihre Geschäftsvorgänge werden, desto höher ist das Risiko von Fehlern, wenn kein speziell geschultes Fachpersonal die Buchhaltung führt.
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Zeitliche Belastung: Die Buchhaltung kann Sie als Unternehmer unverhältnismäßig lange von Ihren eigentlichen Aufgaben abhalten. Zeit, die Sie besser ins Kerngeschäft investieren könnten.
-
Mehraufwand beim Steuerberater: Oft sind intern geführte Buchhaltungen nicht in einer Form, die der Steuerberater direkt übernehmen kann. Das führt zu Mehrarbeit und zusätzlichen Kosten, spätestens beim Jahresabschluss und den Steuererklärungen.
Weg 2: Buchhaltung komplett vom Steuerberater (externe Buchhaltung)
Der klassische Weg für viele ist, die gesamte Buchhaltung an den Steuerberater auszulagern. Sie liefern alle Belege, und der Steuerberater erstellt die Buchhaltung sowie die Auswertungen.
Die Nachteile der externen Buchhaltung:
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Keine aktuelle Übersicht: Ihre Belege sind "unterwegs" beim Steuerberater, und Sie haben nicht immer einen tagesaktuellen Überblick über Ihre Finanzen und Geschäftsergebnisse. Wichtige Auswertungen werden oft erst mit Verzögerung wahrgenommen.
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Hoher Aufwand bei Beleglieferung: Der sprichwörtliche "Schuhkarton" voller Belege, der einmal im Jahr oder Quartal beim Steuerberater abgeliefert wird, kann mühsam sein.
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Kostenintensiv bei hohem Belegvolumen: Je mehr Belege Sie einreichen, desto teurer wird die Buchhaltung, da der Erfassungsaufwand beim Steuerberater hoch ist.
Die optimale Lösung: Online-Buchhaltung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Anstatt sich zwischen den Nachteilen von interner und externer Buchhaltung entscheiden zu müssen, bietet die digitale Online-Buchhaltung eine moderne und flexible Lösung. Sie ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und verbindet die Vorteile beider Welten, während die Nachteile minimiert werden.
Die Vorteile der Online-Buchhaltung:
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Kosten- und Zeitersparnis: Sie können Ihre Buchhaltungskosten deutlich senken – oft um bis zu 50 %! Dies gelingt, indem Sie einen Teil der Vorarbeit übernehmen und der Steuerberater effizienter auf Ihre digitalen Daten zugreifen kann. Weniger manuelle Erfassung beim Steuerberater bedeutet weniger Kosten für Sie.
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Immer aktuelle Auswertungen: Da die Belege digital erfasst werden, haben Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle Kennzahlen und Auswertungen. Sie sehen, wo Sie finanziell stehen, und können schneller fundierte Entscheidungen treffen.
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Keine oder minimale Buchhaltungskenntnisse erforderlich: Moderne Online-Buchhaltungssoftware ist intuitiv bedienbar. Ihr Steuerberater kann sie so einrichten, dass viele wiederkehrende Buchungen (z.B. aus Bankimporten) automatisch erkannt und verbucht werden. Den Rest erledigt Ihr Steuerberater. Das System lernt mit jeder Buchung dazu.
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Flexibilität und individuelle Aufgabenteilung: Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen möchten. Buchen Sie die Belege, die Sie selbst sicher erfassen können. Alles, was komplexer ist, überlassen Sie Ihrem Steuerberater.
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Datensicherheit & GoBD-Konformität: Professionelle Online-Buchhaltungssysteme erfüllen die strengen deutschen GoBD-Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchführung und Datensicherheit.
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Weniger Papierkram: Der Beleg-Pendelordner gehört der Vergangenheit an. Belege werden digital übermittelt und archiviert.
Die optimale Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Die Online-Buchhaltung bietet das Beste von beiden Welten: Sie erhalten die Kontrolle und den Überblick über Ihre Finanzen und profitieren gleichzeitig von der Expertise und Sicherheit Ihres Steuerberaters.
Voraussetzung für diese optimale Zusammenarbeit ist die vollständige Digitalisierung Ihrer Belege. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater können Sie festlegen, welche Aufgaben Sie selbst in der Online-Software übernehmen und welche Bereiche (z.B. komplexe Buchungen, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Lohnabrechnung) der Steuerberater für Sie erledigt.
Sie möchten die Vorteile der Online-Buchhaltung nutzen und Ihre Prozesse optimieren?
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren und die Zusammenarbeit mit uns noch effizienter gestalten können.
Welche online Buchhaltungssoftware gibt es?
Die Nutzung moderner online Buchhaltungssoftware kann die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich erleichtern. Viele Programme ermöglichen einen direkten Datenaustausch zwischen Mandant und Steuerberater und bieten Funktionen wie Echtzeit-Reporting, automatisierte Buchungsvorschläge und digitale Belegarchivierung.
Wir haben einen Buchhaltungssoftware-Vergleich gemacht und stellen aus unserer Sicht die besten 3 kostenpflichtigen Programme sowie eine online Buchhaltung vor.
Alle Programme sind für die Zielgruppe GmbH, Freiberufler und Kleingewerbe geeignet.
Online Buchhaltungsprogramme sind für verschiedene Anwendungen geeignet:
- Das Buchhaltungsprogramm wird für die Erstellung von Rechnungen und zur Verwaltung von Bank und Kasse genutzt. Die Buchhaltung erledigt der Steuerberater.
- Zur Vorbereitung der Buchhaltung für den Steuerberater: Die Belege werden vorkontiert und der Steuerberater prüft die final die Buchhaltung
- Selbstbucher können die Buchhaltung und den Jahresabschluss ohne Steuerberater erledigen.
Siehe auch Selber buchen oder Buchhaltung vom Steuerberater?
Da es sich um online Programme handelt, laufen sie auf allen Betriebssystem (Mac und Windows). Es muss nur ein Browser und ein Internetanschluss vorhanden sein. Zusätzlich können alle Programme via Smartphone und Tablet per Apps für iOS bzw. Android bedient werden.
Alle Programme sind einfach bedienbar und verfügen über umfangreiche Funktionen, der weit über die reine Buchhaltung hinaus geht, wie z.B. Aufträge und Rechnungen schreiben, mahnen, etc.
- Mit der Buchhaltungssoftware können Angebote erstellt werden, die später in eine Rechnung überführt werden.
- Es können elektronisch lesbare Rechnungen und Gutschriften erstellt werden.
- Leistungen und Zeitnachweise können per Mausklick in eine Rechnung übernommen werden.
- Eine Warenwirtschaft ist integriert oder gibt es eine Schnittstelle dafür.
- Es können weitere Funktionen durch Zusatzmodule ergänzt werden.
Buchhaltungsfunktionen
:- Es gibt die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04.
- Das Wirtschaftsjahr ist individuell festlegbar.
- Alle Programme verfügen über eine Suchfunktion und kontextunterstützte Buchungshilfen.
- Die Belege können digital erfasst und gespeichert werden. Die digital erfassten Belege können automatisch erkannt und verbucht werden.
- Außerdem gibt es Buchungsvorlagen und voreingestellte Zuordnungen von Konten (sog. Kontierungen). Konten können automatisch einem Beleg zugeordnet werden. Das erfolgt mit einen KI (künstlichen Intelligenz) oder einer Lerndatei, die mit zunehmenden Buchungen immer treffendere Buchungsvorschläge macht.
- Integriertes Onlinebanking mit einlesen der Bankbuchungen und automatischer Verbuchung.
- Die Buchhaltungssoftware kann offene Kunden- und Lieferantenrechnungen verfolgen (Offene Posten Buchhaltung) sowie Mahnungen erstellen.
- Die Software verfügt über eine integriertes Kassenbuch für Bareinzahlungen und Barauszahlungen.
- Eine Anlagenbuchhaltung ist integriert, mit der Investitionsgüter und Abschreibungen automatisch erfasst und gebucht werden können.
- Erstellung von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA).
- Umsatzsteuervoranmeldung können per ELSTER-Schnittstelle abgebeben werden.
- Die Software erstellt aus den Buchungen einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR für das Finanzamt.
- Sie können auch einen Jahresabschluss erstellen (Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung) + e-Bilanz.
- Zusammenzuarbeit mit einem Steuerberater über DATEV-Export-Schnittstelle.
Online Buchhaltungssoftware im Überblick
lexoffice | sevDesk | |
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Rechnungen schreiben | ![]() |
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Angebote schreiben | ![]() |
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Umsatzsteuervoranmeldung | ![]() |
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Bilanz | ![]() |
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EÜR | ![]() |
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GuV | ![]() |
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Summen- & Saldenlisten | ![]() |
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Buchungsübersicht | ![]() |
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Belegerkennung | ![]() |
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Artikel- & Dienstleistungen | ![]() |
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Onlinebanking | ![]() |
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Steuerberater-Export | ![]() |
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Lieferantenverwaltung | ![]() |
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Kassenbuch | ![]() |
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Mahnwesen | ![]() |
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Mobile App | ![]() |
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sevdesk
Wichtige Funktionen der Buchhaltungssoftware sevdesk
- Belege einfach digitalisieren: Fotografiere deine Belege
- Digitale Belegerkennung mittels Künstlicher Intelligenz: Rechnungsdaten werden automatisch erkannt
- Rechnungen, Angebote, Mahnungen, Lieferscheine & Kontakte in der App anlegen
- Rechnungen werden automatisiert verbucht
Rabattangebot sevdesk und 60 % Rabatt.
Sie möchten Ihre Buchhaltung endlich einfach, digital und zeitsparend organisieren? Dann haben wir genau das Richtige für Sie: Als unser Mandant profitieren Sie von der optimalen Zusammenarbeit mit sevdesk – der digitalen Buchhaltungssoftware – inklusive exklusivem 60 %-Rabatt auf das erste Jahr und zweite Jahr! 👉 Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail und Sie erahlten Ihren Rabatt-Code.
Mit sevdesk erstellen Sie im Handumdrehen Rechnungen, verwalten Ihre Belege digital, behalten den Überblick über Ihre Finanzen und ermöglichen uns als Ihrer Steuerkanzlei den direkten Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten – ganz ohne Pendelordner.
Ihre Vorteile im Überblick:
-
GoBD-konforme Rechnungserstellung
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Digitale Belegerfassung per App oder E-Mail
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Umsatzsteuervoranmeldung direkt ans Finanzamt
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Übersichtliche Auswertungen wie BWA & SuSa
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Nahtlose Anbindung an DATEV und ADDISON
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Echtzeitzugriff für Ihre Steuerkanzlei
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Kostenloser Kundensupport
Exklusiv für Mandanten unserer Kanzlei:
60 % Rabatt auf alle sevdesk-Tarife
Nutzen Sie den Rabattcode beim Abschluss eines 12-
oder 24-Monatsvertrags als Neukunde.
👉 Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail und Sie erahlten Ihren Rabatt-Code.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung benötigen oder Fragen zur passenden Tarifwahl haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.
Wir freuen uns auf die noch effizientere Zusammenarbeit mit Ihnen!
Steuerberater & Lexoffice: Effiziente digitale Buchhaltung für Ihr Unternehmen
Sparen Sie Zeit und Nerven! Als Ihr digitaler Steuerberater setzen wir auf die moderne Cloud-Lösung Lexoffice für eine reibungslose und zeitgemäße Zusammenarbeit. Erfahren Sie, wie wir Ihre Buchführung revolutionieren.
Warum Lexoffice? Die Vorteile digitaler Buchhaltung für Ihr Business
Lexoffice ist eine intuitive Online-Buchhaltungssoftware, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler entwickelt wurde. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege und Finanzen einfach digital zu erfassen und bietet zahlreiche Vorteile:
- Einfache Belegerfassung: Rechnungen scannen, hochladen oder fotografieren – Lexoffice erkennt die Daten automatisch.
- Automatischer Bankabgleich: Ihre Banktransaktionen werden direkt übernommen und können Belegen zugeordnet werden.
- Rechnungen schreiben: Erstellen Sie professionelle Angebote und Rechnungen direkt in der Software.
- Jederzeit & überall: Greifen Sie auf Ihre Daten zu, egal wo Sie sind, mit jedem Gerät.
- Übersichtliche Finanzdaten: Behalten Sie Einnahmen, Ausgaben und den Status offener Posten stets im Blick.
Mit Lexoffice haben Sie Ihre Zahlen stets griffbereit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Für wen ist die digitale Buchhaltung mit Lexoffice ideal?
Die Zusammenarbeit mit Lexoffice eignet sich besonders für:
- Freiberufler & Selbstständige
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Start-ups und junge Unternehmen
- Unternehmen, die Wert auf Digitalisierung und Effizienz legen
- Mandanten, die ihre Belege gerne selbst vorsortieren und erfassen möchten
Gerne prüfen wir in einem persönlichen Gespräch, ob Lexoffice die passende Lösung für Ihre individuellen Anforderungen ist.
Welche Lexware-Version ist die richtige für Sie?
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Lexware Office S/M: Ideal, wenn Sie Angebote, Rechnungen und Belege erfassen und uns den Rest überlassen möchten.
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Lexware Office X/XL: Perfekt, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen und wir Sie nur bei Jahresabschluss, EÜR oder Steuererklärungen unterstützen sollen.
-
Lohn & Gehalt zubuchbar: Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst – wir prüfen und begleiten bei Bedarf.
Buchhaltung einfach gemacht: Digitale Zusammenarbeit mit Lexware Office
Sie nutzen Lexware Office für Ihre Buchhaltung? Perfekt – denn genau dafür sind wir als Steuerkanzlei bestens aufgestellt. Wir arbeiten bereits mit vielen Mandanten digital über Lexware zusammen und bieten Ihnen eine nahtlose, effiziente und sichere Zusammenarbeit.
Warum Lexware Office und unsere Kanzlei so gut zusammenpassen
Lexware Office ist eine der beliebtesten Buchhaltungssoftwares für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Die Software ist intuitiv, GoBD-konform und bietet genau die Funktionen, die Sie im Alltag brauchen – vom Schreiben von Rechnungen bis zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Als Kanzlei sind wir optimal auf die Zusammenarbeit mit Lexware Office vorbereitet:
✅ Kostenloser Steuerberaterzugang
✅ DATEV-kompatible Schnittstelle
✅
Direkter Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten – nur mit Ihrer Zustimmung
✅ Tagesaktuelle Auswertungen für fundierte Beratung
✅
Individuelle Betreuung – ganz gleich, wie viel Sie selbst erledigen
möchten
Ihre Vorteile mit uns als Lexware-kompatibler Steuerkanzlei
💼 Mehr Zeit fürs Wesentliche
Wir kümmern uns um Ihre Steuerpflichten, während Sie sich auf Ihr Business
konzentrieren – ganz ohne Pendelordner oder unübersichtliche
Belegsammlungen.
📊 Tagesaktuelle Zahlen, bessere Entscheidungen
Dank direktem Zugriff auf Ihre Daten können wir Sie zeitnah und auf
Grundlage aktueller Zahlen beraten – nicht erst nach Jahresende.
🔁 Flexible Zusammenarbeit
Egal ob Sie nur Belege erfassen oder Ihre Buchhaltung vollständig selbst
führen: Wir passen unsere Leistungen an Ihren Bedarf an – von der reinen
Abschluss-Erstellung bis zur laufenden Finanzbuchhaltung.
🔐 Sicher & DSGVO-konform
Die Zusammenarbeit über Lexware Office erfüllt höchste Sicherheitsstandards.
Ihre Daten bleiben dort, wo sie hingehören – geschützt und unter Ihrer
Kontrolle.
Ihre Vorteile der Zusammenarbeit mit uns & Lexoffice auf einen Blick:
✅ Zeitersparnis
Kein mühsames Sammeln und Sortieren von Papierbelegen mehr. Einfache digitale Erfassung spart Ihnen wertvolle Zeit.
✅ Weniger Fehlerquellen
Automatisierte Prozesse und direkte Datenübernahme minimieren manuelle Übertragungsfehler.
✅ Aktueller Finanzüberblick
Sie sehen jederzeit, wie es um Ihre Finanzen steht, und können bessere Entscheidungen treffen.
✅ Bequemer Datenaustausch
Sichere und direkte Schnittstellen zwischen Lexoffice und unserer Kanzleisoftware garantieren einen reibungslosen Workflow.
✅ Fokussierung auf Ihr Kerngeschäft
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können – wir kümmern uns um Ihre Steuern und Buchhaltung.
✅ Kompetente Unterstützung
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Lexoffice und Ihrer Buchhaltung jederzeit zur Seite.
Das sagen andere Mandanten
„Dank Lexware Office und unserer Steuerberaterin läuft die Buchhaltung endlich stressfrei. Ich scanne meine Belege ein und weiß, dass alles sicher bei ihr ankommt.“
– Freiberuflicher Fotograf
„Ich buche selbst – aber bei Fragen springt meine Steuerkanzlei direkt ein. Das ist genau die Mischung, die ich brauche.“
– Selbstständige Coachin
Steuerkanzlei & Lexoffice: So funktioniert die perfekte Zusammenarbeit
Als Ihr erfahrener Steuerberater sind wir darauf spezialisiert, die Möglichkeiten von Lexoffice optimal für Ihre Steuerprozesse zu nutzen. Unser Ziel ist es, den Datenaustausch für Sie so unkompliziert und sicher wie möglich zu gestalten.
So funktioniert’s: In 3 Schritten zur digitalen Zusammenarbeit-
Öffnen Sie in Ihrer Lexware Office Software den Bereich „Mein Steuerberater“.
-
Geben Sie unsere Kanzleidaten ein.
-
Senden Sie uns die Einladung – wir erledigen den Rest!
Nach Freigabe haben wir Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten – selbstverständlich nur auf das, was Sie uns zur Verfügung stellen möchten. So bleibt alles unter Ihrer Kontrolle.
Unser bewährter Prozess im Überblick:
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Konto-Einrichtung & Absprachen
Sie laden uns als Ihren Steuerberater in Ihr Lexoffice-Konto ein. Wir stimmen gemeinsam den Kontenrahmen ab und legen fest, welche Belege Sie wie erfassen. Bei Bedarf richten wir auch die Bankanbindung ein.
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Laufende digitale Belegerfassung
Sie erfassen Ihre Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege etc.) ganz einfach in Lexoffice. Per Drag-and-Drop, Upload oder App-Scan – schnell und unkompliziert. Banktransaktionen ordnen Sie direkt zu.
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Effizienter Datenaustausch
Wir übernehmen Ihre vorbereiteten Daten und digitalisierten Belege direkt aus Lexoffice in unsere Kanzleisoftware (z.B. DATEV oder Agenda). Das spart Ihnen das manuelle Sortieren und uns die aufwendige Erfassung.
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Prüfung & Verbuchung durch Experten
Unser erfahrenes Steuerberater-Team prüft Ihre Daten sorgfältig, nimmt die finale Verbuchung vor und erstellt Ihre lückenlose Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.
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Jahresabschluss & Steuererklärungen
Auf Basis der digitalen Daten erstellen wir Ihren Jahresabschluss und alle notwendigen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.) – präzise und fristgerecht.
Das Ergebnis: Weniger Papierkram, mehr Überblick, schnellere Prozesse und maximale Steuervorteile für Ihr Unternehmen.
Bereit für moderne Steuerberatung?
Wenn Sie Lexware Office bereits nutzen – oder es testen möchten – sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Lassen Sie uns Ihre steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung digital, effizient und zukunftssicher gestalten.
📩 Kontaktieren Sie uns direkt – oder senden Sie uns Ihre Einladung über Lexware Office!
Bereit für Ihre digitale Buchhaltung?
Optimieren Sie Ihre Steuerprozesse und gewinnen Sie mehr Zeit für Ihr Business. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.
FAQs zur Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater & Lexoffice
Die digitale Buchhaltung mit Lexoffice wirft bei vielen unserer Mandanten Fragen auf. Hier beantworten wir die häufigsten davon, um Ihnen den Einstieg und die Zusammenarbeit so transparent wie möglich zu gestalten.
Für wen lohnt sich Lexoffice?
Lexoffice ist ideal für:
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Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer
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Gründer und Start-ups
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Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
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Unternehmen, die eine einfache, intuitive und digitale Buchhaltungslösung suchen.
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Mandanten, die ihre Belege selbst erfassen und einen guten Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.
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Unternehmen, die Wert auf Zeitersparnis und Effizienz im Austausch mit dem Steuerberater legen.
Wenn Sie den Papierkram reduzieren und Ihre Buchhaltung modernisieren möchten, ist Lexoffice eine ausgezeichnete Wahl.
Wird Lexoffice vom Finanzamt anerkannt?
Ja, Lexoffice wird vom Finanzamt anerkannt. Die Software erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung in Deutschland, insbesondere die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) .
Ihre digitalen Belege und Buchungen sind somit revisionssicher gespeichert und können bei einer Betriebsprüfung anerkannt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie die GoBD-Grundsätze auch bei der Erfassung und Aufbewahrung der Belege selbst beachten.
Was ist besser, Lexoffice oder DATEV?
Das ist keine Frage von "besser" oder "schlechter", sondern von "für wen" und "für welchen Zweck" :
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Lexoffice: Ist eine Online-Buchhaltungssoftware für Unternehmen , die Sie selbst bedienen. Sie ist ideal für die Belegerfassung, Rechnungsstellung und Vorbereitung der Buchhaltung direkt im Unternehmen.
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DATEV: Ist eine umfassende Software-Suite, primär für Steuerberaterkanzleien . DATEV-Programme decken alle Bereiche der Steuerberatung ab (Buchhaltung, Lohn, Steuern, Jahresabschluss, Kanzleimanagement) und sind für die professionelle Bearbeitung und den Austausch mit den Finanzbehörden konzipiert.
Zusammenarbeit: Viele Steuerberater (darunter auch wir) nutzen DATEV in der Kanzlei und arbeiten dennoch hervorragend mit Mandanten zusammen, die Lexoffice verwenden. Lexoffice bietet Schnittstellen (z.B. DATEV-Export), die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Ihrem Lexoffice und unserer DATEV-Software ermöglichen. Es ist also eine ideale Ergänzung .
Kann Lexoffice den Steuerberater ersetzen?
Nein, Lexoffice kann den Steuerberater nicht ersetzen. Lexoffice ist ein hervorragendes Tool für Ihre Belegerfassung und Vorbuchhaltung . Es hilft Ihnen, Ihre Finanzen im Blick zu behalten und viele administrative Aufgaben selbst zu erledigen.
Ihr Steuerberater ist jedoch unverzichtbar für:
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Die komplexe rechtliche und steuerliche Würdigung Ihrer Geschäftsvorfälle.
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Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.).
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Die steuerliche Optimierung und Gestaltung Ihrer individuellen Situation.
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Die Kommunikation mit dem Finanzamt und die Vertretung bei Betriebsprüfungen.
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Die Beratung bei wichtigen Unternehmensentscheidungen (z.B. Rechtsformwahl, Investitionen, Nachfolge).
Lexoffice ist Ihr Partner für die Vorarbeit, wir sind Ihr Partner für die steuerliche Expertise und Sicherheit.
Was sieht der Steuerberater bei Lexoffice?
Wenn Sie uns als Ihren Steuerberater zu Ihrem Lexoffice-Konto einladen, haben wir Zugriff auf alle Daten, die Sie in Lexoffice erfasst haben. Dazu gehören:
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Ihre digitalisierten Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege).
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Die erfassten Banktransaktionen und deren Zuordnungen.
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Ihre Kunden- und Lieferantenstammdaten.
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Sowie alle erstellten Buchungen und Auswertungen (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen).
Dieser Zugriff ermöglicht uns, Ihre Buchhaltung effizient zu prüfen, zu ergänzen und daraus Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen zu erstellen. Wir sehen genau das, was Sie uns zur Verfügung stellen.
Wie füge ich einen Steuerberater zu Lexoffice hinzu?
Das Hinzufügen Ihres Steuerberaters zu Lexoffice ist ganz einfach:
-
Loggen Sie sich in Ihr Lexoffice-Konto ein.
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Navigieren Sie in der Regel zu den "Einstellungen" (oft Zahnrad-Symbol).
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Suchen Sie den Bereich "Benutzerverwaltung" oder "Steuerberaterzugang".
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Dort finden Sie eine Option, um uns als Ihren Steuerberater einzuladen. Sie geben meist unsere E-Mail-Adresse ein.
-
Wir erhalten dann eine Einladung und können uns mit einem speziellen Steuerberater-Login anmelden, um auf Ihre Daten zuzugreifen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne direkt am Telefon oder per Fernwartung.
Was kostet es, wenn der Steuerberater die Buchhaltung macht?
Wenn der Steuerberater die gesamte Buchhaltung für Sie übernimmt (d.h., Sie liefern die Belege und wir erfassen, kontieren und verbuchen alles), richten sich die Kosten ebenfalls nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) .
Die Kosten werden in der Regel nach dem Jahresumsatz oder dem Buchungsvolumen (Anzahl der Buchungssätze) berechnet. Je nachdem, wie viele Belege Sie haben und wie komplex Ihre Geschäftsvorfälle sind, fallen die Kosten unterschiedlich aus.
Wichtig: Wenn Sie Lexoffice nutzen und Ihre Belege dort bereits digital erfassen und vorkontieren, kann dies den Aufwand für uns reduzieren. Das führt oft zu günstigeren Konditionen, als wenn Sie uns die Belege ausschließlich in Papierform einreichen.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, das auf Ihren tatsächlichen Bedarf zugeschnitten ist.
Was kostet ein Steuerberater, wenn ich Lexoffice nutze?
Die Kosten für Ihren Steuerberater hängen von verschiedenen Faktoren ab, auch wenn Sie Lexoffice verwenden. Es ist jedoch wichtig zu verstehen: Lexoffice kann die Kosten in der Regel reduzieren!
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Effizienzgewinn: Da Sie die Belege digital erfassen und vorkontieren, sparen wir als Kanzlei Zeit bei der reinen Erfassungsarbeit. Dies kann sich in geringeren Buchhaltungskosten niederschlagen.
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Transparente Abrechnung: Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand und dem Gegenstandswert (z.B. Ihrem Umsatz).
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Individuelles Angebot: Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihre Nutzung von Lexoffice berücksichtigt und Ihnen die potenziellen Einsparungen aufzeigt.
Fazit: Lexoffice macht die Zusammenarbeit effizienter, was sich meist positiv auf Ihre Steuerberaterkosten auswirkt.
Wie viel Gebühren nimmt ein Steuerberater?
Die Gebühren eines Steuerberaters sind in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (z.B. Jahresumsatz, Höhe der Einkünfte) und dem Aufwand der erbrachten Leistung.
Typische Leistungen und deren Berechnungsgrundlage:
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Finanzbuchhaltung: Je nach Aufwand und Buchungsvolumen, oft basierend auf dem Jahresumsatz.
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Lohnbuchhaltung: Pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.
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Steuererklärungen: Abhängig vom Gegenstandswert (z.B. Höhe der Einkünfte oder des Vermögens).
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Jahresabschluss: Abhängig von der Bilanzsumme oder dem Betriebsvermögen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und die Vorteile Ihrer Mithilfe mit Lexoffice berücksichtigt.
Online Buchhaltung Buchomat
Ich biete Ihnen eine online Buchhaltung Buchomat an. Damit können Sie Ihre Buchhaltung auf eine einfache Art und Weise erledigen oder vorbereiten und Kosten sparen. Sie senden mir entweder Ihre Bankdaten im sog. CSV-Format oder importieren die Daten selbst in die online Buchhaltung. Außerdem können Sie Ihre Belege einscannen und mit einem Kommentar versehen. Entweder ich buche Ihre Belege oder Sie buchen selber. Der Umfang der Zusammenarbeit ist felxibel und kann mit mir frei vereinbart werden. Wenn Sie Fragen bzw. Interesse haben, dann berate ich Sie gerne. Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail an online-Buchhaltung@steuerschroeder.de.
Die online Buchhaltung bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Wichtige Informationen aktueell und übersichtlich, wie z.B. Liquidität, Gewinn, Steuern und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Einfach, schnell und sicher buchen
- Arbeitserleichterung durch Übernahme der Bankkontoumsätze
- Automatisiertes Verbuchen bekannter Geschäftsvorfälle
- Kasse rechnet und prüft auf Minus
- Digitale Belege speichern und buchen (PDF/PNG/JPG) mit digitalem Belegarchiv für Archivierung und Suche
- Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER online an das Finanzamt versenden
- Anlage EÜR erstellen und mit ELSTER verschicken
- Anlagevermögen verwalten und Anlage AVEÜR mit ELSTER verschicken
- GDPdU-Export für Betriebsprüfung
- DATEV-Export + CSV-Export für den Steuerberater oder andere Buchhaltungsprogramme
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Die Daten werden in einem Rechenzentrum gespeichert, welches nach TÜV 27001 zertifiziert ist. Diese Zertifizierung umfasst ein systematisches Sicherheitskonzept sowie zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen in der IT-Infrastruktur selbst, in der Sekundärtechnik und in der Prozesskette. Das Sicherheitskonzept orientiert sich an festgelegten Standards und wird regelmäßig überprüft. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören Datenspiegelung zwischen zwei Rechenzentren, batteriegestützte unterbrechungsfreie Stromversorgung, Notstromdiesel für bis zu vier Wochen durchgängig autonomen Betrieb, Laser-Feuermelder und Löschgas, Zutritts- und Zugangsregeln, Verpflichtungen und Schulungen der Mitarbeiter sowie regelmäßige Analysen neuer Sicherheitsanforderungen. Sie können also davon ausgehen, dass das Rechenzentrum einen besseren Datenschutz als Ihr heimischer PC besitzt.
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FAQ zur Online-Buchhaltung
1. Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD)?
Die GoBD regeln die Anforderungen an die Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie den Datenzugriff. Sie gelten für alle steuerrelevanten Daten und umfassen auch Vor- und Nebensysteme wie Materialwirtschaft oder Lohnabrechnung (1). Änderungen oder Löschungen von Buchungen sind unzulässig, und alle Vorgänge müssen nachvollziehbar dokumentiert werden (2).
2. Welche Anforderungen gelten für die digitale Buchhaltung?
- Unveränderlichkeit der Daten: Elektronische Buchungen dürfen nicht gelöscht oder verändert werden. Änderungen müssen protokolliert werden (2).
- Automatisierung: Moderne Software ermöglicht automatisierte Prozesse wie den OPOS-Abgleich (Offene-Posten-Abgleich) und die Verarbeitung von Bankdaten (3.1) (3.2).
- Datenzugriff: Die Finanzverwaltung hat das Recht auf Zugriff auf steuerrelevante Daten, auch bei digitalisierten Belegen (4).
3. Welche Vorteile bietet die Digitalisierung der Buchhaltung?
- Effizienz: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand (3.1).
- Transparenz: Elektronische Systeme ermöglichen eine bessere Nachvollziehbarkeit und Dokumentation (2).
- Flexibilität: Daten können ortsunabhängig verarbeitet und geprüft werden (5).
4. Welche Pflichten bestehen bei der Aufbewahrung von Unterlagen?
Alle steuerlich relevanten Unterlagen, einschließlich digitaler Dokumente, müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören auch Protokolle und Anweisungen, die die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung belegen (6) (7).
5. Was ist bei der Nutzung von Buchhaltungssoftware zu beachten?
- GoBD-Konformität: Die Software muss den Anforderungen der GoBD entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit (8.1).
- Datenüberlassung: Die Software sollte Daten in maschinell auswertbarer Form bereitstellen können (8.2).
- Schnittstellen: Eine Integration mit anderen Systemen, wie Fakturierung oder Materialwirtschaft, ist vorteilhaft (9).
6. Welche Risiken bestehen bei der digitalen Buchhaltung?
- Fehlerhafte Datenverarbeitung: Beispielsweise können falsche Umsatzsteuersätze in Rechnungen zu Problemen führen (9).
- Mängel in der Dokumentation: Unvollständige oder fehlerhafte Aufzeichnungen können zu Hinzuschätzungen durch die Finanzverwaltung führen (10).
7. Welche Rolle spielt die E-Bilanz in der digitalen Buchhaltung?
Die E-Bilanz erfordert eine detaillierte elektronische Übermittlung von steuerrelevanten Daten an das Finanzamt. Dies stellt hohe Anforderungen an die Organisation und Automatisierung der Buchhaltungsprozesse (11.1) (11.2).
Quellen:
(1) 01.05.2025, Übersichtsbeitrag zum Ablauf einer Betriebsprüfung
Arbeitshilfen | Übersichtsbeitrag zum Ablauf einer Betriebsprüfung; H. Durchführung der Betriebsprüfung; I. Zugriffsmöglichkeiten des Betriebsprüfers | Holm Geiermann/Malte Geiermann | Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung | 158. Lieferung, Mai 2025
(2) 05.10.2022, § 239 Führung der Handelsbücher – ab 01.01.2015
Kommentierung | § 239 Führung der Handelsbücher – ab 01.01.2015; D. Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen (§ 239 Abs. 3 HGB) | Zwirner/Busch | BilR - eKommentar | 2016
(3) 2016, Bär, Christian; Weinzierl, Christian; Weiß, Markus
Aufsatz | Digitalisierung und Kanzleistrategie | Stbg 2016, 364
(4) 2008, Graf Kerssenbrock, Otto-Ferdinand
Aufsatz | Ist Datenzugriff der Finanzverwaltung in der Betriebsprüfungspraxis schon Normalität? | Stbg 2008, 436
(5) 2010, Goldshteyn, Michael ; Thönnes, Marco
Aufsatz | Datenzugriffsmöglichkeiten der FinVerw bei Verlagerung der Buchführung ins Ausland | DStZ 2010, 416-420
(6) 21.02.2020, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Handbuch | Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD); 1. Allgemeines | Schröder/Muuss, Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung | 1. Ergänzungslieferung 2025
(7) 2025, Littnanski, Stefan Daniel
Sonstiges | Editorial: Editorial | StBp 2025, 1-2
(8) 2006, Homp, Volker; Prasse, Patrick
Aufsatz | Prüfungskriterien für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei „Software on Demand” | Stbg 2006, 503
(9) 2023, Peters, Stephan
Aufsatz | Betriebsprüfung: Wann überschreitet eine Software die Grenze zum GoBD-relevanten Vorsystem? | PFB 2023, 35-38
(10) 01.11.2024, C. Steuern
Handbuch | C. Steuern; III. Besonderheiten der Betriebsprüfung | Kirsten | Steuerberater Branchenhandbuch | 270. Lieferung, April 2025
(11) 2012, Graf Kerssenbrock, Otto-Ferdinand; Kirch, Wieland
Aufsatz | Zu den Folgen des § 5b EStG für die Praxis in Unternehmen und Beratung | Stbg 2012, 241
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Buchhaltung
EStREStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
UStAE
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStR
UStR 21. Organschaft
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 135. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
AEAO
AEAO Zu § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:
EStH 5.2
StBerG
§ 6 StBerG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen