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Online-Buchhaltung vom Steuerberater: digital, GoBD-konform und e-rechnungsbereit

Online-Buchhaltung macht die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater deutlich effizienter: Belege werden digital erfasst, Bankumsätze zugeordnet, Rechnungen strukturiert verarbeitet und Auswertungen zeitnah bereitgestellt.

Online-Buchhaltung vom Steuerberater

Unser Kanzlei-Workflow: Sie laden Belege hoch, ordnen Zahlungen zu und behalten aktuelle Zahlen im Blick. Wir prüfen, kontieren, korrigieren, erstellen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Geeignet für: Freiberufler, Kleinunternehmer, Onlinehändler, GmbHs, UG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit digitalem Belegfluss.

Besonders wichtig ist die digitale Buchhaltung seit Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Wer seine Buchhaltung jetzt digital aufstellt, spart Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Vorbereitung auf Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss und Betriebsprüfung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Buchhaltung verbindet Belege, Bankumsätze, Rechnungen und Auswertungen in einer Cloud-Lösung.
  • Steuerberater-Zugriff ermöglicht eine effiziente Prüfung, Kontierung und Vorbereitung von Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss.
  • E-Rechnung: Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise verschärft.
  • GoBD: Belege müssen vollständig, nachvollziehbar, unveränderbar und auswertbar aufbewahrt werden.
  • DATEV-Export: Für die Zusammenarbeit mit der Kanzlei ist ein sauberer DATEV-Datenexport oder eine DATEV-Schnittstelle entscheidend.
  • Empfohlenes Modell: Häufig ist Arbeitsteilung ideal: Mandant erfasst Belege und Zahlungen, Kanzlei prüft und finalisiert.

Was ist Online-Buchhaltung?

Online-Buchhaltung bedeutet, dass Rechnungen, Belege, Bankbewegungen und Auswertungen digital in einer Buchhaltungssoftware verarbeitet werden. Statt Papierordnern, Pendelordnern und manuellen Listen arbeiten Mandant und Steuerberater auf einer gemeinsamen digitalen Grundlage.

Typische Funktionen sind:

  • Rechnungen und Angebote schreiben,
  • E-Rechnungen empfangen, prüfen und archivieren,
  • Belege per App, Upload oder E-Mail erfassen,
  • Bankumsätze automatisch importieren,
  • Zahlungen und Belege zuordnen,
  • offene Posten und Mahnwesen überwachen,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten,
  • Daten an den Steuerberater übergeben.

Der größte Vorteil liegt nicht allein in der Software, sondern im klaren digitalen Prozess: Wer Belege zeitnah hochlädt und Zahlungen sauber zuordnet, erhält aktuelle Zahlen und reduziert Rückfragen bei der Buchhaltung.

Welche Vorteile bietet Online-Buchhaltung?

  • Aktuelle Zahlen: Umsatz, Kosten, offene Rechnungen und Liquidität sind schneller sichtbar.
  • Weniger Papier: Belege müssen nicht mehr physisch zur Kanzlei gebracht werden.
  • Bessere Zusammenarbeit: Kanzlei und Mandant greifen auf denselben digitalen Datenbestand zu.
  • Schnellere Auswertungen: BWA, Summen- und Saldenliste oder Offene-Posten-Listen können zeitnah erstellt werden.
  • Vorbereitung auf E-Rechnung: Digitale Rechnungseingänge können strukturiert verarbeitet werden.
  • Weniger Fehler: Bankabgleich, Belegzuordnung und Regeln reduzieren manuelle Erfassung.
  • Bessere Betriebsprüfungsvorbereitung: Digitale Belege und strukturierte Daten erleichtern Nachweise.

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E-Rechnung 2026: Warum digitale Buchhaltung jetzt wichtig ist

Die E-Rechnung ist einer der wichtigsten Gründe, die Buchhaltung zu digitalisieren. Seit dem 1. Januar 2025 ist bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich die elektronische Rechnung vorgesehen. Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Praktisch relevant sind insbesondere Formate wie XRechnung und ZUGFeRD.

Was bedeutet das für die Online-Buchhaltung?

  • E-Rechnungen müssen technisch empfangen werden können.
  • Rechnungsdaten sollten strukturiert auslesbar sein.
  • Die Rechnung muss revisionssicher archiviert werden.
  • Belegbild, Buchung und Zahlung müssen nachvollziehbar zusammenhängen.
  • Der Vorsteuerabzug hängt weiterhin von einer ordnungsgemäßen Rechnung ab.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie nicht erst 2027, ob Ihre Buchhaltung E-Rechnungen verarbeiten kann. Schon heute sollten Rechnungseingang, Freigabe, Zahlung, Archivierung und Kanzlei-Übergabe digital organisiert sein.

GoBD: Was muss digitale Buchhaltung erfüllen?

Digitale Buchhaltung muss die GoBD einhalten. Das bedeutet: steuerlich relevante Unterlagen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, unveränderbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.

Wichtige GoBD-Anforderungen

  • Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten Belege müssen erfasst werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Geschäftsvorfälle müssen vom Beleg bis zur Buchung prüfbar sein.
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder protokolliert sein.
  • Zeitgerechte Erfassung: Belege und Geschäftsvorfälle sollten zeitnah erfasst werden.
  • Aufbewahrung: Digitale Belege müssen im ursprünglichen Format aufbewahrt werden.
  • Datenzugriff: Das Finanzamt muss bei einer Prüfung auf die steuerlich relevanten Daten zugreifen können.
  • Verfahrensdokumentation: Der digitale Prozess sollte beschrieben und dokumentiert sein.

Wichtig: Eine Software allein macht die Buchhaltung nicht automatisch GoBD-konform. Entscheidend sind Software, Einrichtung, Rechtekonzept, Archivierung, Zahlungsworkflow, Kontrollen und tatsächliche Nutzung.

Selber buchen oder Buchhaltung vom Steuerberater? Die 3 Modelle

Die passende Lösung hängt davon ab, wie viel Sie selbst erledigen möchten und wie komplex Ihre Buchhaltung ist. In der Praxis haben sich drei Modelle bewährt.

Modell 1: Selbstbucher

Sie buchen weitgehend selbst. Wir unterstützen bei Einrichtung, Prüfung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Sonderfragen.

  • maximale Eigenkontrolle
  • geringere laufende Kanzleikosten
  • höherer Eigenaufwand
  • Fehlerrisiko bei Umsatzsteuer, Anlagen, Privatanteilen und Abgrenzungen

Modell 2: Arbeitsteilung

Sie erfassen Belege und Zahlungen. Wir prüfen, kontieren, korrigieren und erstellen UStVA, Auswertungen und Abschluss.

  • meist bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • aktuelle Zahlen
  • weniger Rückfragen
  • fachliche Absicherung durch Kanzlei

Modell 3: Vollauslagerung

Sie liefern Belege und Bankdaten. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung vollständig.

  • minimaler Eigenaufwand
  • professionelle Verarbeitung
  • ideal bei wenig Zeit
  • je nach Belegvolumen kostenintensiver

Empfehlung: Für viele Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine GmbHs ist die Arbeitsteilung optimal: Sie behalten den Überblick, sparen Zeit und profitieren zugleich von fachlicher Kanzlei-Prüfung.

Welche Online-Buchhaltungssoftware passt?

Eine gute Online-Buchhaltungssoftware sollte nicht nur Rechnungen schreiben können. Für die steuerliche Praxis sind vor allem GoBD-Workflow, Belegerfassung, Bankabgleich, E-Rechnung, Rollenrechte und DATEV-Export entscheidend.

Wichtige Auswahlkriterien

  • DATEV-Export oder DATEV-Schnittstelle,
  • Belegbild- und Buchungsdaten-Übergabe,
  • E-Rechnung empfangen und erstellen,
  • Bankabgleich und Zahlungszuordnung,
  • Umsatzsteuerlogik und UStVA-Workflow,
  • GoBD-Funktionen wie Festschreibung und Änderungsprotokoll,
  • Rechte- und Rollenkonzept für Steuerberater-Zugriff,
  • Exportmöglichkeiten für Betriebsprüfung und Jahresabschluss,
  • Skalierbarkeit bei Wachstum, Mitarbeitern oder mehreren Bankkonten.

In der Praxis arbeiten viele Mandanten mit sevdesk, Lexware Office oder Buchomat. Welche Lösung am besten passt, hängt vom Geschäftsmodell, Belegvolumen und gewünschtem Kanzlei-Workflow ab.

Online-Buchhaltung im Vergleich

Funktion Lexware Office sevdesk Buchomat
Rechnungen und Angebote ja ja ja
Belegerfassung und digitales Archiv ja ja ja
Bankabgleich / Onlinebanking ja ja ja, je nach Import-Workflow
E-Rechnung je nach Tarif und Funktionsumfang je nach Tarif und Funktionsumfang Workflow individuell prüfen
Umsatzsteuer-Voranmeldung je nach Tarif und Setup je nach Tarif und Setup in Abstimmung mit Kanzlei
EÜR / Auswertungen ja ja je nach Buchungsmodell
DATEV-Export / Steuerberater-Übergabe ja ja individuell abstimmbar
Geeignet für Freiberufler, Kleinunternehmen, GmbH, Selbstbucher Freiberufler, Dienstleister, Handel, Selbstbucher Mandanten mit flexiblem Kanzlei-Workflow

Hinweis: Funktionsumfang, Schnittstellen und Preise ändern sich regelmäßig. Vor Einrichtung prüfen wir, welcher Tarif und welcher Exportweg zu Ihrer Buchhaltung und unserer Kanzleisoftware passt.

sevdesk: DATEV-Export und Kanzlei-Zusammenarbeit

sevdesk eignet sich für viele Freiberufler, Dienstleister und kleinere Unternehmen, die Angebote, Rechnungen, Belege und Bankumsätze digital verarbeiten möchten. Für die Kanzlei-Zusammenarbeit ist insbesondere der Export von Buchungsdaten und Belegbildern relevant.

Typischer Kanzlei-Workflow mit sevdesk

  1. Mandant erstellt Angebote und Rechnungen in sevdesk.
  2. Eingangsbelege werden per App, Upload oder E-Mail hochgeladen.
  3. Bankumsätze werden importiert und Belegen zugeordnet.
  4. Über „Steuern“ / „Mein Steuerberater“ werden Daten exportiert oder die Kanzlei erhält Zugriff.
  5. Wir prüfen die Daten, kontieren und übernehmen sie in die Kanzleibuchhaltung.

Video

Mandanten-Rabatt und Einrichtung

Als Mandant können Sie je nach Aktion und Verfügbarkeit einen Rabattcode oder Einrichtungshinweise erhalten.

online-buchhaltung@steuerschroeder.de

Lexware Office: ehemals lexoffice

Lexware Office ist der neue Name von lexoffice. Die Lösung ist besonders verbreitet bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die Rechnungen, Belege, Bank und Steuerberater-Zusammenarbeit digital organisieren möchten.

DATEV-Datenexport und Steuerberater-Zugriff

Lexware Office unterstützt verschiedene Exportwege für die Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien, etwa Belege, Buchungsstapel und Bankumsätze im DATEV-Format beziehungsweise über DATEV-nahe Übertragungswege. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie selbst buchen oder die Kanzlei die Buchhaltung finalisiert.

So funktioniert die Zusammenarbeit in 3 Schritten

  1. In Lexware Office den Bereich „Mein Steuerberater“ öffnen.
  2. Kanzlei einladen beziehungsweise Kanzleidaten hinterlegen.
  3. Workflow abstimmen: Selbstbucher, Beleglieferant oder Arbeitsteilung.

Video

Vorteile: tagesaktuelle Zahlen, direkte Belegverfügbarkeit, weniger Rückfragen und effizientere Vorbereitung von Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss.

Buchomat: Online-Buchhaltung mit flexiblem Workflow

Mit Buchomat können Belege digital erfasst und Bankumsätze über Importprozesse übernommen werden. Der Workflow eignet sich besonders, wenn die Arbeitsteilung zwischen Mandant und Kanzlei individuell festgelegt werden soll.

Mögliche Einsatzformen

  • Mandant erfasst Belege, Kanzlei prüft und bucht.
  • Mandant bereitet Bankumsätze vor, Kanzlei finalisiert.
  • Kanzlei übernimmt die Buchhaltung vollständig.
  • Digitale Belege werden für Abschluss und Steuererklärung zentral bereitgestellt.

So starten Sie mit Online-Buchhaltung

  1. Erstgespräch: Wir prüfen Unternehmensform, Belegvolumen, Umsatzsteuer, Bankkonten und vorhandene Software.
  2. Software-Auswahl: Gemeinsam wählen wir die passende Lösung und den richtigen Tarif.
  3. Einrichtung: Bank, Konten, Rechnungslayout, Steuersätze, Nummernkreise und Benutzerrechte werden eingerichtet.
  4. Belegprozess: Wir legen fest, wie Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kasse und Bank verarbeitet werden.
  5. E-Rechnung: Empfang, Prüfung, Archivierung und Export werden abgestimmt.
  6. DATEV-Workflow: Export, Schnittstelle oder Kanzlei-Zugriff werden getestet.
  7. Monatlicher Ablauf: Fristen, Verantwortlichkeiten und Rückfragen werden festgelegt.
  8. Auswertung: Sie erhalten BWA, offene Posten und steuerliche Hinweise passend zum vereinbarten Leistungsumfang.

Checkliste für die digitale Buchhaltung

Prüfpunkt Warum wichtig?
Alle Bankkonten angebunden? Nur vollständige Bankdaten ermöglichen saubere Zahlungszuordnung.
Belege zeitnah hochgeladen? Fehlende Belege führen zu Rückfragen und verzögern Auswertungen.
E-Rechnung empfangsbereit? Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
DATEV-Export getestet? Nur kompatible Daten können effizient in der Kanzlei verarbeitet werden.
GoBD-Prozess dokumentiert? Eine Verfahrensdokumentation hilft bei Betriebsprüfungen.
Umsatzsteuer richtig eingerichtet? Fehler bei Steuersätzen, Reverse Charge oder innergemeinschaftlichen Leistungen können teuer werden.
Privatanteile und Eigenbelege geregelt? Firmenwagen, Telefon, Bewirtung und Reisekosten brauchen klare Regeln.
Monatliche Fristen definiert? UStVA, Lohn, Zahlungsfristen und Auswertungen müssen planbar sein.

Online-Buchhaltung mit Steuerberater einrichten

Wir helfen Ihnen bei Auswahl, Einrichtung und laufender Betreuung Ihrer digitalen Buchhaltung. Ziel ist ein schlanker, rechtssicherer und wirtschaftlicher Ablauf – von der Belegerfassung bis zur Steuererklärung.

Anfrage: online-buchhaltung@steuerschroeder.de

FAQ zur Online-Buchhaltung

Was ist Online-Buchhaltung?

Online-Buchhaltung ist die digitale Verarbeitung von Rechnungen, Belegen, Bankumsätzen und Auswertungen in einer Cloud-Software.

Ersetzt Buchhaltungssoftware den Steuerberater?

Nein. Software erleichtert Belegerfassung und Vorarbeiten. Steuerliche Würdigung, Abschluss, Umsatzsteuerfragen, Gewinnermittlung und Beratung bleiben fachliche Aufgaben.

Wird Lexware Office vom Finanzamt anerkannt?

Entscheidend ist nicht allein der Software-Name, sondern ob die Buchführung insgesamt ordnungsgemäß organisiert ist. Dazu gehören GoBD-Prozesse, Archivierung, Nachvollziehbarkeit und Datenzugriff.

Was ist besser: sevdesk oder Lexware Office?

Das hängt vom Geschäftsmodell, Belegvolumen, gewünschter Kanzlei-Zusammenarbeit, E-Rechnungsbedarf, Bankprozessen und DATEV-Workflow ab. Wir prüfen dies vor Einrichtung gemeinsam.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja, Unternehmen müssen seit 2025 grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen zu empfangen und zu verarbeiten.

Was bedeutet DATEV-Export?

Beim DATEV-Export werden Buchungsdaten, Belegbilder, Rechnungsdaten oder Bankdaten in einem Format übergeben, das in der Kanzlei weiterverarbeitet werden kann.

Welche Daten sieht der Steuerberater?

Nur die Daten, für die Sie Zugriff gewähren oder die Sie exportieren. Sinnvoll sind Belege, Bankumsätze, Zahlungszuordnungen, Rechnungen und Auswertungen.

Ist digitale Buchhaltung GoBD-konform?

Sie kann GoBD-konform sein, wenn Software, Prozesse, Archivierung, Rechte, Protokolle und tatsächliche Nutzung ordnungsgemäß eingerichtet sind.

Aktuelles und weitere Infos

Rechtsgrundlagen und Quellen

Mehr zum Thema Buchhaltung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Buchhaltung

EStR 
EStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung

EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens

EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d.
§ 10b Abs. 1 und 1a EStG
UStAE 
UStAE 2.8. Organschaft

UStAE 3.14. Reihengeschäfte

UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen

UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStAE 2.8. Organschaft

UStAE 3.14. Reihengeschäfte

UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle

UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen

UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStR 
UStR 21. Organschaft

UStR 31a. Reihengeschäfte

UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG

UStR 135. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

AEAO 
AEAO Zu § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:

EStH 5.2
StBerG 
§ 6 StBerG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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