Online-Buchhaltung vom Steuerberater
Online Buchhaltungssoftware für Freiberufler & Kleinunternehmer – digital, effizient und mit Steuerberater-Zugriff.
Vorschau: Online-Buchhaltung ist besonders effizient, wenn Sie Belege digital erfassen und Bankumsätze zuordnen – und wir als Kanzlei direkt mitarbeiten können (Prüfung, Kontierung, Abschluss).
Hinweis: Einsparungen hängen vom Belegvolumen und Ihrer Mitwirkung ab (z. B. Belegupload, Zahlungszuordnung).
Was ist Online-Buchhaltung und welche Vorteile gibt es?
Online-Buchhaltung bedeutet: Belege, Bankumsätze und Auswertungen werden in einer Cloud-Lösung verarbeitet – ortsunabhängig, papierarm und mit klaren Workflows.
- Aktueller Überblick über Umsatz, Ergebnis, Liquidität und Steuern.
- Ortsunabhängiger Zugriff auf Belege und Auswertungen (PC, Tablet, Smartphone).
- Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater durch gemeinsamen Datenzugriff.
- Weniger Papier (kein Pendelordner, keine Kopien).
- Datensicherheit durch professionelle Rechenzentrums- und Backup-Konzepte (abhängig vom Anbieter/Vertrag).
Selber buchen oder Buchhaltung vom Steuerberater? Die optimale Lösung
In der Praxis haben sich drei Modelle etabliert. Entscheidend ist, wie viel Sie selbst übernehmen möchten – und was wirtschaftlich sinnvoll ist.
Modell 1: Selbstbucher
Sie buchen weitgehend selbst, wir unterstützen punktuell (Prüfung, Jahresabschluss/Steuern, knifflige Sachverhalte).
- Maximale Eigenkontrolle
- Hoher Eigenaufwand, Fehler-Risiko bei Spezialthemen
Modell 2: Arbeitsteilung (empfohlen)
Sie erfassen Belege & Zahlungen; wir übernehmen Prüfung, Kontierung, Korrekturen, UStVA und Abschluss.
- Sehr effizient
- Meist gutes Kosten-/Nutzen-Verhältnis
Modell 3: Vollauslagerung
Sie liefern Belege, wir erledigen die Buchhaltung vollständig.
- Minimaler Eigenaufwand
- Je nach Belegvolumen kostenintensiver
Praxisempfehlung: Für viele Freiberufler/Kleinunternehmer ist die Arbeitsteilung optimal: Sie sparen Zeit und behalten dennoch tagesaktuelle Zahlen.
Welche Online-Buchhaltungssoftware gibt es?
Online-Lösungen bieten typischerweise: Belegerfassung, Bankabgleich, Auswertungen, UStVA-Workflows und Schnittstellen zum Steuerberater (insb. DATEV-Export).
Wichtig: Für die Kanzlei-Zusammenarbeit ist ein verlässlicher DATEV-Datenexport bzw. kompatibler Datentransfer entscheidend. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Online-Buchhaltung im Überblick
| Funktion | Lexware Office (ehem. lexoffice) | sevdesk | Buchomat |
|---|---|---|---|
| Rechnungen/Angebote | ✅ | ✅ | ✅ |
| Belegerfassung & Archiv | ✅ | ✅ | ✅ |
| Bankabgleich/Onlinebanking | ✅ | ✅ | ✅ |
| UStVA-Workflow (je nach Tarif/Setup) | ✅ | ✅ | ✅ |
| EÜR / Auswertungen | ✅ | ✅ | ✅ |
| Steuerberater-Export (DATEV) | ✅ | ✅ | ✅ |
Hinweis: Funktionsumfang hängt bei allen Anbietern vom Tarif und vom konkreten Setup ab (z. B. Selbstbucher vs. Buchungsmandant).
sevdesk
Video
Steuerberater-Workflow: sevdesk bietet einen DATEV-Export für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
Mandanten-Rabatt (Kanzleiangebot)
Als Mandant können Sie – je nach Aktion/Verfügbarkeit – einen Rabattcode erhalten. Bitte schreiben Sie uns kurz eine E-Mail:
Lexware Office (ehemals lexoffice): Effiziente digitale Zusammenarbeit
Wichtig: „lexoffice“ heißt inzwischen Lexware Office – Leistung/Verträge bleiben im Kern unverändert. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
DATEV-Datenexport / Kanzlei-Übernahme
Lexware Office unterstützt DATEV-Exporte und Datentransfers für unterschiedliche Zusammenarbeitsszenarien (Selbstbucher/Buchungsmandant). :contentReference[oaicite:9]{index=9}
Video
So funktioniert die Zusammenarbeit (3 Schritte)
- In Lexware Office den Bereich „Mein Steuerberater“ öffnen.
- Unsere Kanzleidaten hinterlegen.
- Einladung absenden – wir übernehmen das Setup und stimmen den Workflow ab.
Vorteile: tagesaktuelle Zahlen, weniger Rückfragen, effiziente Abschlusserstellung – bei klarer Aufgabenverteilung.
Buchomat: Online-Buchhaltung mit flexiblem Workflow
Mit Buchomat können Sie Belege digital erfassen und Bankumsätze (CSV oder Import) übernehmen. Der Umfang der Arbeitsteilung ist flexibel: Sie buchen selbst, wir prüfen/finalisieren – oder wir übernehmen die Buchhaltung vollständig.
Kontakt: online-buchhaltung@steuerschroeder.de
Test: Buchomat testen
FAQ zur Online-Buchhaltung
Wird Lexware Office (lexoffice) vom Finanzamt anerkannt?
Entscheidend ist nicht der „Name“, sondern dass die Prozesse ordnungsgemäß organisiert sind (u. a. Nachvollziehbarkeit, Protokollierung/Unveränderbarkeit, Aufbewahrung). Wir unterstützen Sie bei der praxisgerechten Umsetzung.
Kann Software den Steuerberater ersetzen?
Software erleichtert Belegerfassung und Vorerfassung erheblich. Steuerliche Würdigung, Abschluss, Erklärungen und Gestaltungsberatung bleiben regelmäßig beratungsintensiv und sollten fachlich begleitet werden.
Welche Daten sieht der Steuerberater?
Nur das, was Sie freigeben (Zugriffsrechte/Rollen). Im Idealfall: Belege, Zahlungszuordnungen und Auswertungen, damit wir effizient prüfen und abschließen können.
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EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
UStAE
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStAE 2.8. Organschaft
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UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStR
UStR 21. Organschaft
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
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