
Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin
Steuerberatung für Privatpersonen, Selbstständige und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG).
Willkommen
Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Steuerberatung. Wenn Sie eine fortlaufende steuerliche Beratung suchen oder nur eine einmalige Steuererklärung in Auftrag geben möchten, dann sind Sie hier richtig, sofern Sie bereit für eine moderne online Steuerberatung sind.
Hier finden Sie als Privatperson, Selbstständiger oder für Ihre Kapitalgesellschaft eine mein Steuerberatungsangebot:
- Steuerberatung kostenlos, online + individuell
- Steuerberatung für Selbstständige + Kapitalgesellschaften
- Steuerberatung für Privatpersonen
- Tax Services by Tax Advisor Berlin (German Tax Return in english)
- Steuerberatungskosten + Mandant werden
- Aktuelles, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Steuerberatung
Hinweis: Meine Steuerberatung biete ich nicht nur für Mandanten in Berlin an, sondern grundsätzlich auch bundesweit bzw. weltweit. Allerdings immer nur für das deutsche Steuerrecht bzw. zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Steuerberatung
Kostenlose Steuerberatung online
Hier finden Sie meine kostenlose online Steuerberatung zu folgenden Themen:
- haushaltsnahe Beschäftigungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerkerleistungen
- kindbedingte Steuervergünstigungen
- Werbungskosten als Arbeitnehmer
- steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen
- Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung
- Steuerpflicht von Rentnern
- Versteuerung Kapitalerträge
- Optimierung der Freistellungsaufträge
- Vermietung Ferienwohnung
- Verträge unter nahen Angehörigen
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Kündigung von Lebensversicherungen
- Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung ("Steuersparmodelle")
- Übertragung von Geld- und Immobilienvermögen auf Kinder
- Übertragung eines Familienheims (Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer)
Online Steuerberatung
Möchten Sie zukünftig Steuern sparen und teure Steuerfehler vermeiden?
Profitieren Sie von den Vorteilen meiner online Steuerberatung zu einem unschlagbar günstigen Preis! Mit der online Steuerberatung sind Sie zukünftig bestens beraten und vor zu hohen Steuern und Finanzamt geschützt.
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern sofort senken können und damit sofort mehr Geld für sich und Ihr Unternehmen haben. Die Steuerstrategien funktionieren garantiert auch bei Ihnen. Die Steuersparstategien beruhen auf meinen 25 Jahren Berufserfahrung.
Ich bin zu 100 % davon überzeugt, dass ich auch Ihnen beim Steuern sparen helfen kann. Sie können in den nächsten Jahren Zehntausende Euro, manchmal auch Hunderttausende Euro an Steuern einsparen.
Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast um bis über 20 % ganz legal senken und so in kürzester Zeit ein Vermögen nur aus ersparten Steuern aufbauen:
- Profitieren Sie von günstigeren Steuersätze für Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftsstrukturen inklusive Holdings und Stiftungen
- Einkommen auf Kinder und Lebenspartner verlagern
- Vermögen (fast) steuerfrei anlegen und hohe Renditen erzielen
- Mieterträge nur mit 16 % statt 45 % versteuern
- Beim Verkauf von Immobilien Steuern sparen
Hinweis: Sie können die Steuerstrategien entweder selbst oder mit Ihrem Steuerberater umsetzen und müssen nicht Ihren Steuerberater wechseln.
Alles, was Sie hierfür wissen müssen finden Sie hier bei meiner Steuerberatung online. Diese Investition wird Ihnen wahrscheinlich die höchste Rendite erwirtschaften, die die Sie jemals erzielt haben. Es gibt wahrscheinlich keine Tätigkeit, die Ihnen pro Stunde mehr Geld einbringen kann als eine richtig gute Steuer(spar)beratung.
Wandeln Sie jetzt Ihre Steuern in Vermögen um (“Tax Based Asset Building”) und nutzen Sie meine online Steuerberatung zu einem unvergleichlich günstigen Preis:
- Bewährte und erprobte Steuertipps und Steuerstrategien, wie Sie Steuern sparen
- Kompetente Steuerleitfäden (Ratgeber) zu den wichtigsten Steuerthemen
- Hilfreiche Erstberatungsbriefe zu den wichtigsten Steuerfragen,
- Aktuelle und exklusive Mandanteninformationen,
- Vorbereitete Musterverträge als Umsetzungshilfe (Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.)
- Individuelle Steuerberatung bei Bedarf auf Honorarbasis
Zum Vergleich: Die online Steuerberatung kostet so viel wie ca. eine halbe Stunde Beratung beim Steuerberater. Sie erhalten für nicht einmal einhundert Euro aber Experten-Wissen für mehrere Tausend Euro!
Für wen ist die Online Steuerberatung geeignet? Die online Steuerberatung ist für alle Unternehmer, Selbständige & Freiberufler geeignet und gibt Ihnen sofortigen Rat um Steuern zu sparen und Vermögen aufzubauen und kann als Vorbereitung auf das nächste Beratungsgespräch dienen bzw. dieses ersetzen.
Meine online Steuerberatung ist nützlich für Sie, wenn:
- Steuern Ihre höchsten Ausgbaben sind
- Sie das Gefühl haben, überwiegend für das Finanzamt zu arbeiten
- Sie auch von den Steuerstrategien der Großkonzerne profitieren möchten
- Sie sich mit Steuern nicht auskennen und das nötige Steuerwissen fehlt
- Sie mit Ihrem Steuerberater über das Steuern sparen sprechen möchten
Mit der Online Steuerberatung bekommen Sie ein bewährtes Steuersparsytem und Steuerstrategien, die sich sofort bezahlt machen. Die online Steuerberatung beantwortet Ihre steuerlichen Fragen kompakt und in einer auf Sie - als Mandanten - zugeschnittenen Weise zu (fast) allen wichtigen Steuerthemen.
Sie erhalten unter anderem Steuerrat zu wichtigen Steuerfragen. Die Steuerleitfäden wurden von kompetenten Fachautoren geschrieben und informieren Sie auf vier bis zehn Seiten zu folgenden Steuerthemen:
- Abgeltungsteuer
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2021/2022 - Informationen für Berater und Mandanten
- Corona-Krise - Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und mittelgroße Unternehmen
- Corona-Krise— Wie kommen junge Unternehmen gut durch die Krise?
- Corona-Krise — Auswirkungen auf Rechnungslegung und Jahresabschluss von KMU — 31.12.2020
- Corona-Krise — Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen
- Corona-Krise — Praxishinweise zur Sozialversicherung
- Geschenke, Bewirtungskosten und Betriebsveranstaltungen
- Transparenzregister
- Grunderwerbsteuer im Fokus - Share-Deal-Reform und andere aktuelle Änderungen
- Photovoltaikanlagen im privaten Haushalt
- Lagebericht
- § 102 StaRUG - Haftungsrisiko für Steuerberater - präventive Maßnahmen zur Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 102 StaRUG
- Übertragung von Grundstücken in vorweggenommener Erbfolge 2021 - Ertragsteuerliche Gestaltungshinweise
- § 23 EStG — Steuerpflicht privater Grundstücksveräusserungen
- Steuerliche Aspekte bei Auslandsaktivitäten
- Homeoffice
- Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice - Rechtliche und steuerrechtliche Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Corona-Krise - Homeoffice - vorübergehendes mobiles Arbeiten
- Mandanteninformation - Aktuelle Steuerthemen 4. Quartal 2021
- Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts - Optionsmodell für Personengesellschaften
- Einfuhr und Ausfuhr – Hinweise für unternehmerische Lieferer und Erwerber – Grundlagen und Praxishinweise zu zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Regelungen
- Differenzbesteuerung bei der Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer – Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Lizenzen
- Das Sanierungsprivileg im Steuerrecht
- Steuerrecht der Ärzte und Zahnärzte
- Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung - Steuergestaltungsmöglichkeiten nutzen
- Ertrag- und umsatzsteuerliche Besonderheiten des E-Commerce - Was müssen Start-ups beachten?
- Blockheizkraftwerke - Zündstoff und Fallstricke
- Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven - 6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung
- Schuldzinsenabzug bei Vermietungsimmobilien - Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten
- Der Ort der sonstigen Leistungen
- Lieferung und Erwerb im Binnenmarkt - Hinweise für Unternehmer
- Künstler, Schriftsteller und Wissenschaftler - Besonderheiten ihrer Besteuerung
- Einrichtung und Dokumentation des internen Kontrollsystems für kleine und mittelständische Unternehmen – Tax Compliance Management
- „Riester-Rente“ im Rahmen betrieblicher Altersversorgung
- Personen- und Kapitalgesellschaften 2021 - Gestaltungschancen nutzen und erkennen
- Aufbewahrungspflichten, -fristen sowie Recht auf Datenzugriff
- Jahresabschluss 2020 — diese Besonderheiten sind zu beachten
- Haushaltsnahe Aufwendungen (§ 35a EStG)
- Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung ab 2018
- Anschaffungskosten, Herstellungskosten sowie Erhaltungsaufwand
- Latente Steuern
- Erbschaftsteuerberatung - Die (modifizierte) Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht
- Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Steuerliche Selbstanzeige - Fehler vermeiden - einschließlich Hinweisen zur Abgrenzung der Selbstanzeige von der Berichtigung nach § 153 AO
- Verfahrensdokumentation nach GoBD für kleine und mittlere Unternehmen — Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
- Verfahrensdokumentation nach GoBD — Musterbeispiel für Kleinunternehmen
- Bedeutung von Vorsystemen für Finanzbuchhaltung und Besteuerungsverfahren
- Reverse-Charge-Verfahren — Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft
- Private Kfz-Nutzung
- MwSt-Digitalpaket: Elektronische Schnittstellen und weitere Sonderregelungen ab 01.07.2021
- MwSt-Digitalpaket: One-Stop-Shop Regelungen ab 01.07.2021
- MwSt-Digitalpaket: Fernverkaufsregelungen ab 01.07.2021
- Compliance bei Non-Profit-Organisationen
- Internes Kontrollsystem – Organisation und Dokumentation – Hinweise und Musterbeispiele für kleinere Unternehmen
- Start-ups — Phasen der Unternehmensentwicklung und Beratungsschwerpunkte
- Grundbesitz in Frankreich - Zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte des Erwerbs, der Verwaltung und der Übertragung
- Steuerliche Behandlung von Pensionszusagen beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften
- Geldwäscheprävention bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Gesellschafterfremdfinanzierung von GmbHs - Darlehen, Bürgschaften und Co.
- Software im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
- Besteuerung von Sportkursleitern, Personal Trainern und Berufssportlern
- Unternehmensbewertung kleinerer und mittlerer Unternehmen - Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenwerts
- Testamentsvollstreckung
- Gastronomie — Lohn- und Gehaltsabrechnungen 2021 - Besonderheiten und Möglichkeiten
- Minijobs und Midijobs 2021 — Hinweise für Unternehmen und Privathaushalte
- Betriebsrentenreform — Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen
- Eigen- und Fremdkapital in der Personengesellschaft - inklusive Tipps zur Gestaltung von § 15a EStG
- Brexit-Steuerbegleitgesetz - Hinweise zu den steuerlichen Maßnahmen für Unternehmer
- Leitfaden für die Nachfolge im Privatvermögen
- Das Einlagekonto (§ 27 KStG) in der Praxis
- Erweiterte Grundbesitzkürzung — Die versteckte Steuerbefreiung in der Gewerbesteuer
- Keine Angst vor dem Finanzgericht! Wichtige Hinweise für den Ablauf eines finanzgerichtlichen Verfahrens
- Payroll-Outsourcing — Planung, Chancen und Risiken einer externen Entgeltabrechnung
- Risikomanagement für KMU — Krisenfrüherkennung nach StaRUG (2021)
- Bewertung der Vorräte in der Handels- und Steuerbilanz
- Ansatz von Fahrtkosten - Brennpunkt 1. Tätigkeitsstätte
- Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar?
- Vermeidung der Publizitätspflicht des Jahresergebnisses einer GmbH
- Rechnungslegung und Kassenprüfung bei Vereinen - Hinweise für den Kassenwart und den Kassenprüfer inkl. Musterbericht
- Cloud Computing - Wie man steuerliche Nachteile bei der Auslagerung von IT-Funktionen in die "Datenwolke" vermeidet
- Ferienimmobilien in Deutschland — Überblick über steuerliche Besonderheiten
- Besteuerung von Influencern, Youtubern und Bloggern
- Sonstige Leistungen über Internetplattformen - Steuerliche Behandlung von Umsätzen
- Grundsteuerreform - Erste Hinweise zur Reform mit Berechnungsbeispiel
- Praxisproblem Mindestlohn — Lösungsmöglichkeiten und wichtige Rechtsprechung
- Erbrecht und Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Datenschutz im Unternehmen
- euBP — Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherung
- Computer, Komponenten, Software und Co. steuerlich richtig behandeln
- Ersetzendes Scannen — Digitalisierung, elektronische Aufbewahrung und Vernichtung von Papierbelegen
- Energetische Gebäudesanierung - Voraussetzungen und Regelungen für die neue Steuerermäßigung
- Bewirtungen durch Unternehmer und Arbeitnehmer
- Abschreibungsregeln bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
- Aktuelle Steuerthemen 2020/2021 für KMU - Wichtige Informationen für Mandanten
- Menschen mit Behinderungen - steuerliche Besonderheiten und Begünstigungen ab VZ 2021
- Reisekosten 2021
- Verluste bei Kapitalgesellschaften - Verlustabzug, Verlusterhalt, Verlustnutzung, Verlustvermeidung
- Doppelte Haushaltsführung
- Update Mindestlohn — Grundlagen 2021
- Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG — steuererhebliche Tatbestände im privaten Bereich
- Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Elektronische Rechnungsstellung - Hinweise für Ersteller und Empfänger
- Bilanzierung immaterieller Wirtschaftsgüter
- Fit für die Kassen-Nachschau
- Verfahrensdokumentation nach GoBD - Musterbeispiel für mittelgroße Unternehmen
- Besteuerung im Kfz-Gewerbe
- Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
- Verfahrensdokumentation Kasse
- Rechnungsberichtigung
- Gutscheine im Umsatzsteuerrecht
- Vergütung in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie in der gGmbH
- Umsatzsteuer bei Rechnungen - Hinweise für die Rechnungsausstellung und -prüfung
- Erläuterungen zur Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen
- Lohnsteuerklassenwahl - Optimierungsmöglichkeiten
- Steuerliche Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer
- Rechnungslegung im gemeinnützigen Verein, in der gGmbH oder Stiftung
- Kasseneinnahmen — Fehler vermeiden! Wichtige praktische Hinweise für Betriebe mit hohen Bareinnahmen
- Kassengesetz 2020 — Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme
- Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte - Grundlagen und Praxishinweise zu umsatzsteuerlichen Regelungen
- Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht - Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten
- Umsatzsteuerliche Nachweispflichten beim Verkauf ins Ausland — Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Friseur- und Kosmetiker-Beratung — Kassenführung und Betriebsprüfung
- Umsatzsteuerliche Nachweispflichten beim Verkauf ins Ausland — Ausfuhrlieferungen
- Umsatzsteuer bei Reiseleistungen - § 25 UStG
- Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Eigenkapitalstärkung bei der Kapitalgesellschaft durch die Gesellschafter
- Aufstockung des Kurzarbeitergeldes - Was ist zu beachten?
- Verträge zwischen nahen Angehörigen — diese Besonderheiten sind zu beachten
- Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
- Eheschließung und Ehescheidung — Steuerliche Auswirkungen bei Eheschließung und Ehescheidung
- Sabbatical (Sabbatjahr) - Wege und Vorüberlegungen zu einer beruflichen Auszeit
- Umsatzsteuer bei Immobilien
- Corona-Krise — Zunehmende elektronische Kommunikation und Datenschutz
- Regeln für die Finanzbuchführung? — Update GoBD
- GoBD in der Praxis - Problemfälle und Lösungsmöglichkeiten
- Erläuterungen zum Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladekassen
- Scheinselbstständigkeit Arbeitnehmer oder selbstständig? Strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Haftungsfälle vermeiden
- Fallstricke des Sozialversicherungsrechts
- Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter
- Dienstfahrräder und E-Bikes - Steuerliche Aspekte bei Fahrrädern im unternehmerischen Bereich
- Arbeitnehmerentsendungen - Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Vorsteuerabzug — Zuordnung zum Unternehmen
- Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen — Neue Herausforderungen für Berater und Steuerpflichtige
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Praktikanten, Schülern, Studenten, Auszubildenden und dualen Studenten
- Bitcoin und andere Kryptowährungen - Steuerliche Hinweise für Privatpersonen und Unternehmen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften - Problembereiche und prüfungsrelevante Schwerpunkte
- Gestaltungsmöglichkeiten mit Immobilien — Nießbrauch und Erbbaurecht
- Wege aus der Pensionsverpflichtung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
- Gespräch zum Abschluss der Einkommensteuererklärung - Unterschätztes Potenzial
- Freiberuflerpraxen - Eintritt und Austritt gegen Sachwertabfindung
- Ergänzungsbilanzen nach Anteilserwerb
- Ehebedingte Zuwendungen
- Umsatzsteuer und internes Kontrollsystem - Musterbeispiel für Kleinunternehmen
- Beschränkte Steuerpflicht von natürlichen Personen in der Einkommensteuer
- Betriebsaufspaltung - Chancen und Risiken
- Bauleistungen und Umsatzsteuer
- Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Unternehmenskrise
- Verein - gGmbH - Stiftung - Gemeinnützige Non-Profit-Organisationen im Vergleich
- Betriebliche Altersversorgung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensumstrukturierung
- Digitaler Finanzbericht (DiFIN)
- Todesfall - Notfallmanagement - Erforderliche Maßnahmen in der ersten Zeit nach einem Sterbefall
- Digitaler Nachlass - Bestandsaufnahme und Hinweise für Erben
- Rechnungslegung, Bilanzierung und Besteuerung in der Liquidation
- Die UG (haftungsbeschränkt) - GmbH light in der Praxis
- Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in der Außenprüfung
- Besonderheiten der Besteuerung und der Bilanzierung in der Bauwirtschaft
- Mietereinbauten
- Bewertung des Sachanlagevermögens
- Unternehmerische Aktivitäten von Steuerausländern in Deutschland
- Arbeitsplatzverlust? Abfindungsregelung steuerlich optimieren!
- Aufwendungen für eine Geburtstags- oder Prüfungsfeier am Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig
- Aufwendungen für einen beruflich bedingten zweiten Haushalt
- Ausländische Vermietungseinkünfte aus EU-/EWR-Ländern
- Baukindergeld
- Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen steuermindernd geltend machen!
- Beruflich veranlasste Reisekosten
- Berufliche Telefonnutzung steuermindernd geltend machen!
- Checkliste: Vermeidung von Steuernachteilen beim Immobilienerwerb
- Dienstwagen versteuern - Tipps zur Steuereinsparung
- eBayer - Vom privaten eBayer zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer
- "Ehegatteneinkommensteuerbescheid" bei einer Zusammenveranlagung
- Einkommensteuererklärung - Freiwillige Abgabe einerEinkommensteuererklärung
- Erhaltene Stückzinsen beim Finanzamt nacherklären!
- Entlastungsbeiträge für Alleinerziehende
- Existenzgründung - Der Weg in die Selbständigkeit ohne Netz und doppeltenBoden!
- Familienförderung: Zusätzliche Arbeitgeberzahlungen neben dem Lohn
- Ferien-/Nebenjobs für Schüler: Was ist zu beachten?
- Firmenwagen - Führung eines Fahrtenbuchs oder Pauschalierung?
- Gerichtskosten steuerlich geltend machen
- Immobilienerwerb/Hauskauf: Neu oder gebraucht?
- Jahresendcheck - gemeinnützige Vereine: Vor dem 31.12. handeln!
- Jahresendcheck - Privatpersonen: Vor dem 31.12. handeln!
- Jahresendcheck - Unternehmer/Unternehmen: Vor dem 31.12. handeln!
- Kapitalvermögen - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Kapitalvermögen - Verluste aus Kaptialvermögen
- Kindergeld und kindbedingte Steuervergünstigungen ab dem 18. Geburtstag
- Kindergeld und Steuerhinterziehung
- Kleinunternehmer - Müssen "Kleinunternehmer" Umsatzsteuer zahlen?
- Künstlersozialabgabe - Melde- und Zahlungsverpflichtung für Unternehmer und Vereine
- Lebenspartnerschaft - Die steuerliche Behandlung der Lebenspartnerschaft
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Absichern der Altersversorgung
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Anstatt mehr Lohn: nutzbringendeVergünstigungen für Arbeitnehmer
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Fahrtkostenersatz/Benzingutschein
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Fit und gesund am Arbeitsplatz und zu Hause
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Kostenloses Mittagessen/Unterbringungskostenvon Kindern
- Mehr Netto vom Brutto - hier: Weiterbildungskosten/PCs und Smartphones
- Mietwohnungen - Steuerliche Probleme beim Leerstand von Mietwohnungen
- Minijob (450 Euro)
- Rechtsform - Die richtige Wahl der Rechtsform eines Unternehmens
- Rentner - Steuern und Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Rentner im Visier der Steuerfahndung!
- Rentner sollten fachlichen Rat anfordern!
- Risiken einer selbst erstellten Steuererklärung
- Schulgeldzahlungen
- Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen für Leistungen im Privathaushalt
- Steuerminimierung durch wirksame vertragliche Gestaltungen mit Angehörigen
- Steuersparendes Gestaltungspotential beim Verkauf oder der Liquidationeines Unternehmens
- Steuerstreitverfahren! Schutz vor Willkür und Ungleichbehandlung
- Steuervergünstigungen für Eltern und Kinder
- Umzugskosten - steuermindernde Berücksichtigung von Umzugskosten
- Unternehmerinfo: Anforderungen an elektronische Rechnungen
- Unternehmertipp: Schlechte Zeiten für Schwarzumsätze und Steuerhinterzieher!
- Vereine: Abgabenfreie Aufwandsentschädigung für Helfer
- Vereine und Steuern: Risiko "Gebot der zeitnahen Mittelverwendung"
- Wertpapierverluste steuerlich nutzen!
- Zusammenveranlagung von Ehegatten
- Zwangsgeldfestsetzung - Finanzamt setzt Zwangsgelder gegen säumige Steuerzahler fest!
Individuelle Steuerberatung
Selbstverständlich biete ich Ihnen neben der online Steuerberatung auch individuelle Steuerberatung an. Allerdings nur, wenn Sie bereits Mandant sind. Das individuelle Beratungsangebot richtet sich an alle Unternehmer und Privatpersonen, die mindestens als 60.000 Euro Gewinn zu versteuern haben oder 30.000 Euro Einkommensteuer p.a. zahlen.
Die Kosten für eine Steuerberatung liegen bei 75 Euro pro angefangene halbe Stunde (also 150 Euro pro Stunde) zzgl. Auslagen und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%.
Wichtig: Steuerberatung muss immer vor der Verwirklichung des Sachverhaltes (progressiv) erfolgen. Danach kann man den Sachverhalt nur noch erklären bzw. retrograd beraten.
Ich beantworte Ihre Frage auch gerne im Rahmen einer sog. Erstberatung für maximal 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% = 226,10 Euro.
Senden Sie einfach eine E-Mail an Steuerberatung@steuerschroeder.de.
Steuerberatung für Selbstständige + Kapitalgesellschaften
Wenn Sie Freiberufler, Solo-Selbstständiger, Freelancer, Webworker, Kleinunternehmer etc. sind oder eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaften, GmbH + UG) haben, berate ich Sie gerne.
Zunächst einmal müssen Sie Mandant werden, bevor Sie weitere Leistungen erhalten können. Als Mandant erhalten Sie meine online Steuerberatung, bestehend aus:
- Steuertipps und Steuerstrategien, wie Sie Steuern sparen
- Steuerleitfäden (Ratgeber) zu den wichtigsten Steuerthemen
- Erstberatungsbriefe zu den wichtigsten Steuerfragen,
- Mandanteninformationen,
- Musterverträge (Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.)
- Excel Vorlagen (Buchhaltung, Kasse, Reisekosten etc.)
- Online Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Online Buchhaltung
Erst nach dem Sie Mandant geworden sind, können Sie - müssen aber nicht - folgende Leistungen erhalten:
- Buchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Jahresabschlüsse + Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
- Steuererklärungen
- Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket
- individuelle Steuerberatung
Ich setze Ihre Rechte durch und vertreten Sie und Ihr Unternehmen vor dem Finanzamt, Finanzgericht und bei Betriebsprüfungen.
Buchhaltung und Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Es gibt verschiedene Varianten, wie wir bei der Buchhaltung zusammen arbeiten können:
Sie machen die Buchhaltung selber
Sie können die Steuerberatungskosten für die Buchhaltung sparen, wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen. Die Buchhaltungskosten betragen ca. 50% der gesamten Steuerberaterkosten, so dass Sie sich diese Kosten für die Buchhaltung sparen können. Das setzt voraus, dass Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, die eine DATEV-Schnittstelle verwendet, damit ich die Daten übernehmen kann.
Tipp: Um Steuerberatungskosten zu sparen, biete ich meinen Mandanten ein Buchhaltungsprogramm an. Weitere Infos mit Empfehlung finden unter Buchhaltungssoftware. Gerne stehe ich für eine Einarbeitung in das Buchhaltungsprogramm zur Verfügung.
Sie können auch meine online Buchhaltung verwenden. Es ist eine leichte und einfache Möglichkeit, Ihre Buchhaltung digital zu erledigen bzw. vorzubereiten. Die online Buchhaltung ist papierlos und digital. Belege können gescannt und digital gespeichert werden. Die Belege müssen Sie nicht mehr per Post versenden und können online von mir eingesehen und bearbeitet werden. Sowohl Sie als auch ich können immer und überall auf Ihre Belege und auf die Buchhaltung zugreifen. Das ist effizient und kostensparend. Außerdem können Sie auch online Rechnungen erstellen und versenden.
Ich empfehle dringend, die Einrichtung sowie den ersten Monat Buchhaltung von mir erstellen zu lassen, damit Sie eine Vorlage haben und so systematische Fehlbuchungen zu vermeiden.
Wenn Sie noch nicht sicher in der Buchhaltung sind, kann ich auch Ihre Online-Buchhaltung regelmäßig kontrollieren und ggf. schwierige Buchungen ergänzen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie meine Excel-Vorlage für Ihre Buchhaltung nutzen.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen, dann geben Sie i.d.R. auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst ab. Sofern Sie die Buchhaltung nur teilweise selbst erledigen bzw. durch mich kontrollieren lassen, gebe ich auch gerne für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
Ich erledige die Buchhaltung für Sie
Wenn Sie nicht selbst buchen möchten, können Sie mir auch Ihre digitalen Bankdaten zur Verfügung stellen. Hierfür müssen Sie beim online Banking lediglich die Bankdaten als sog. TXT/CSV Datei downloaden. Dadurch, dass ich die Daten in meine Buchhaltungssoftware einlesen kann, können Sie bei den Steuerberatungskosten erheblich sparen. Sofern Sie auch Bareinnahmen und -ausgaben haben, können Sie mein Excel-Kassenbuch verwenden.
Sie können aber auch meine Excel-Vorlage für die Buchhaltung benutzen und mit die Tabelle mit den Daten zur Verfügung stellen, damit ich Ihre Steuererklärungen mit der Anlage EÜR erstellen kann.
Ich kann die Buchhaltung monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich erstellen. Sofern Sie zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können Sie zunächst auch nur die Umsätze z.B. über meine Online-Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt melden. Die Vorsteuern mache ich dann mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend.
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
Erstellung von Jahresabschlüssen
Gerne erstelle ich Ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang sowie E-Bilanz) bzw. Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) sowie die betrieblichen Steuererklärungen.
Erstellung von Steuererklärungen
Selbstverständlich übernehme ich auch gerne Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen, wie z.B.:
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Sofern gewünscht - erledige ich auch gerne Ihre Lohnbuchhaltung digital sowie die dazugehörigen Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Ich kann aber auch gerne mit Ihrem Lohnbüro kooperieren. Des Weiteren berate ich Sie hinsichtlich einer Netto-Lohn-Optimierung und bezüglich des optimalen Geschäftsführergehalts.
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket
(Buchhaltung, Steuererklärungen + Jahresabschluss)
Seit nunmehr über 25 Jahren biete ich meinen Mandanten einen schnellen und kostengünstigen Steuer-Service an, mit dem Sie bis zu 50% der üblichen Steuerberaterkosten sparen:
Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket kostet ab 99 Euro/Monat und beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Monatliche Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
- Steuererklärungen
Wenn Sie Interesse an dem Rundum-Sorglos-Steuer-Paket haben dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an angebot@steuerschroeder.de.
Steuerberatung für Privatpersonen
Lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen? Ja, lernen Sie meine besonderen Steuerberatungsangebote kennen. Ich biete Steuerberatung für folgende Privatpersonen:
- Steuerberatung für Arbeitnehmer
- Steuerberatung für Vermieter + Spekulanten
- Steuerberatung für Rentner
Weitere Steuerberatung und Steuererklärungen für Privatpersonen:
Steuerberatung für Arbeitnehmer
Lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer? In der Regel ja, denn Sie erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro Steuererstattung zurück. Faustregel: Je weniger Steuerwissen Sie mitbringen und je komplexer Ihr Steuerfall ist, umso mehr lohnt sich ein Steuerberater für Sie.
Die Steuererstattung und die Steuerberatungskosten können Sie online berechnen:
Rechner Steuerertattung
Um die Kosten möglichst für Ihre Steuererklärung gering zu halten, frage ich die wichtigsten Informationen online ab. So können alle möglichen Steuersparmöglichkeiten genutzt werden.
Jetzt ganz einfach Steuererstattung maximieren. So macht man seine Steuererklärung heute: Im Steuerberater-Chat und papierlos!
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Steuerberatung für Vermieter
Egal ob Sie Wohnimmobilien, Ferienwohnungen, Gewerbeimmobilien oder Yachten vermieten, als Vermieter können Sie auf meine Steuerberatung zählen:
- Möchten Sie mit einer vermögensverwaltenden Gesellschaft nur noch 15% Steuern zahlen anstatt über 45%?
- Kennen Sie die Steuerfallen wie z.B. die anschaffungsnahen Herstellungskosten, die Drei-Objekt-Grenze, Liebhaberei etc.?
- Sie möchten Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen? Ich helfe Ihnen, die Spekulationssteuer zu vermeiden bzw. zu minimieren.
- Kennen Sie die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus, Sonder-AfA für Denkmalimmobilien oder die Förderung der energetischen Sanierung? Ich optimiere die AfA für Sie.
- Als Immobilienbesitzer können Sie mit Photovoltaik zusätzliche Einnahmen generieren. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Vermietung nicht gewerblich wird.
- Bei der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer gibt es Gestaltungsspielräume, die Sie nutzen können.
- Auch bei der Einkommensteuererklärung können Sie auf mich zählen. Um die Kosten gering zu halten, nutze ich gerne Ihre Daten von der Hausverwaltung etc.
- Außerdem erstelle ich auch gerne die Grundsteuererklärung für Sie.
- Bei der Erbschaftsteuer berate ich Sie, wie Sie Ihr Testament so gestalten, dass möglichst keine Steuern anfallen.
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
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Steuerberatung für Rentner
Wenn Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, dann helfe ich Ihnen gerne: Sie können Ihre Einkommensteuererklärung ganz einfach online erledigen. Beantworten Sie meine Fragen im Steuerberater.Online-Chat. Sie möchten Ihre Oder übersenden Sie mir einfach Ihre Belege.
Tipp: Sie sind Rentner und wissen nicht, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dann finden Sie hier meine Tipps zur Steuererklärung für Rentner, ELSTER, Abgabefrist, Rechner, Formulare etc.
Ich kann Sie auch hinsichtlich einer Doppelbesteuerung von Renten beraten und ggf. einen Einspruch einlegen.
Tax Advice: German Tax Return in english
Welcome, I am an English-speaking Steuerberater in Berlin. Here are my tax services as a tax consultant in Germany:
- Tax advice for companies and private persons
- Income Tax returns
- VAT declarations (monthly/ quarterly)
- Accounting
- Annual financial statements:
- Einnahmen-Überschussrechnung for self-employed people
- Balance sheet
- Payroll services
- Communication wih the Finanzamt etc.
German Income Tax Calculator
Tax Service: German Income Tax Return in english
Download Checklist: Tax Return Germany (PDF)
Mail: tax-return@steuerschroeder.de
Steuerberatungskosten + Mandant werden
Bevor Sie meine Steuerberatung in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne erkläre ich Ihnen, wie hoch die Kosten für den Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung sind.
Wie jeder Steuerberater bin ich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden, soweit es die Steuerberatung betrifft (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.).
Die Steuerberatungskosten können Sie mit dem Rechner selbst berechnen. Bitte gehen Sie immer von der Mittelgebühr aus.
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Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2020
Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:
Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerberatung
EStGEStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
EStR
EStR R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen
UStG
UStG § 22a Fiskalvertretung
UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
AO
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände
AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
AO § 348 Ausschluss des Einspruchs
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände
AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
AO § 348 Ausschluss des Einspruchs
UStAE
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStR
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
KStR 5.11
AEAO
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:
HGB
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
ErbStR 7.4
EStH 4.2.1 4.7 12.1 15.8.5
StbVV
§ 1 StBVV Anwendungsbereich
GewStH 3.8
KStH 8.1
LStH 19.3
ErbStH E.7.4.4 E.10.7
StBerG
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
§ 10 StBerG Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen
§ 32 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit
§ 43 StBerG Berufsbezeichnung
§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 49 StBerG Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag
§ 50 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 50a StBerG Kapitalbindung
§ 51 StBerG Gebühren für die Anerkennung
§ 52 StBerG Urkunde
§ 53 StBerG Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“
§ 54 StBerG Erlöschen der Anerkennung
§ 55 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit
§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung
§ 72 StBerG Steuerberatungsgesellschaften
§ 74 StBerG Mitgliedschaft
§ 80 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
§ 86b StBerG Steuerberaterverzeichnis
§ 94 StBerG Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind
§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften
§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 156 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 157a StBerG Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158 StBerG Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 161 StBerG Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 164a StBerG Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren