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Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin + online

Steuerberatung für Privatpersonen, Selbstständige und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG).


Willkommen


Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Steuerberatung. Wenn Sie eine steuerliche Beratung suchen oder eine Steuererklärung in Auftrag geben möchten, dann sind Sie hier richtig.

Als examinierter Steuerberater liegt mein Fokus darauf, Unternehmern und Selbstständigen zu demonstrieren, wie sie ihre Steuerlast innerhalb des gesetzlichen Rahmens signifikant senken können. Mein Interesse am Steuerwesen begann mit dem Ziel, meine eigene Steuererklärung zu optimieren, und entwickelte sich schnell zu einer tiefen Leidenschaft für die Steuergestaltung und -optimierung.

In unserer Kanzlei verfolgen wir einen einzigartigen Ansatz: Wir erkennen, dass viele nicht das volle Potenzial ihres steuerlichen Spielraums nutzen. Deshalb spezialisieren wir uns darauf, maßgeschneiderte Steuerstrategien zu entwickeln, die praktikable und messbare Ergebnisse liefern.

Unsere Strategien haben bereits vielen Mandanten geholfen, ihre Steuerlast deutlich zu reduzieren, immer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Wir bieten effiziente Lösungen, die durch unsere Fachkenntnis und unser Engagement für unsere Mandanten gestärkt werden.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Ihre steuerlichen Belange professionell gehandhabt werden, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Wir streben danach, Lösungen zu schaffen, die nicht nur zu erheblichen Steuerersparnissen führen, sondern Ihnen auch mehr Freiraum für das Wesentliche im Leben und im Beruf bieten.

Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einer optimierten Steuergestaltung zu unterstützen.

Mit dem Versprechen auf Effizienz und Effektivität,

Ihr Steuerberater


Hier finden Sie als Privatperson, Selbstständiger oder für Ihre Kapitalgesellschaft eine mein Steuerberatungsangebot:


Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin

Möchten Sie zukünftig Steuern sparen und teure Steuerfehler vermeiden?

Profitieren Sie von den Vorteilen meiner Steuerberatung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern sofort senken können und damit sofort mehr Geld für sich und Ihr Unternehmen haben. Die Steuerstrategien funktionieren garantiert auch bei Ihnen. Die Steuersparstategien beruhen auf meinen 25 Jahren Berufserfahrung.

Ich bin zu 100 % davon überzeugt, dass ich auch Ihnen beim Steuern sparen helfen kann. Sie können in den nächsten Jahren Zehntausende Euro, manchmal auch Hunderttausende Euro an Steuern einsparen.

Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast um bis über 20% ganz legal senken und so in kürzester Zeit ein Vermögen nur aus ersparten Steuern aufbauen:

  • Profitieren Sie von günstigeren Steuersätze für Kapitalgesellschaften
  • Gesellschaftsstrukturen inklusive Holdings und Stiftungen
  • Einkommen auf Kinder und Lebenspartner verlagern
  • Vermögen (fast) steuerfrei anlegen und hohe Renditen erzielen
  • Mieterträge nur mit 16 % statt 45 % versteuern
  • Beim Verkauf von Immobilien Steuern sparen

Mit meiner Steuerberatung sind Sie zukünftig bestens steuerlich beraten und vor zu hohen Steuern und Finanzamt geschützt. Alles, was Sie hierfür wissen müssen finden Sie hier in meinen Steuerberatungsschreiben. Diese Investition wird Ihnen wahrscheinlich die höchste Rendite erwirtschaften, die die Sie jemals erzielt haben. Es gibt wahrscheinlich keine Tätigkeit, die Ihnen pro Stunde mehr Geld einbringen kann als eine richtig gute Steuer(spar)beratung.

Wandeln Sie jetzt Ihre Steuern in Vermögen um (“Tax Based Asset Building”) und nutzen Sie meine Steuertipps:

  • Bewährte und erprobte Steuertipps und Steuerstrategien, wie Sie Steuern sparen
  • Kompetente Steuerleitfäden (Ratgeber) zu den wichtigsten Steuerthemen
  • Hilfreiche Erstberatungsbriefe zu den wichtigsten Steuerfragen,
  • Aktuelle und exklusive Mandanteninformationen,
  • Vorbereitete Musterverträge als Umsetzungshilfe (Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.)
  • Individuelle Steuerberatung bei Bedarf auf Honorarbasis


Kostenlose Steuerberatung online


Hier finden Sie meine kostenlose online Steuerberatung zu folgenden Themen:

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Senken Sie Ihre Steuerberaterkosten durch digitale Selbstbuchung


Minimieren Sie Ihre Steuerberatergebühren durch Selbstständige Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Als moderne Steuerberatungskanzlei verstehen wir, dass die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen nicht nur Zeit spart, sondern auch Kosten effektiv senken kann. Insbesondere bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bieten wir Ihnen innovative Tools, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Einnahmen und Ausgaben selbstständig zu erfassen. Durch diese aktive Beteiligung können die Gebühren für unsere Steuerberatungsleistungen signifikant minimiert werden.

Die Zusammenarbeit mit unseren digitalen Tools gestaltet sich wie folgt:

  1. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware: Wir bieten Zugang zu führenden Buchhaltungsprogrammen, die speziell für die Bedürfnisse von Selbstständigen und kleinen Unternehmen entwickelt wurden. Diese Tools ermöglichen es Ihnen, Belege digital zu erfassen, Einnahmen und Ausgaben in Echtzeit zu verbuchen und Ihre Finanzen übersichtlich zu verwalten.

  2. Mobile Apps: Mit unseren empfohlenen Apps können Sie unterwegs Belege scannen und direkt in Ihr Buchhaltungssystem hochladen. Dies vereinfacht die Datenerfassung und stellt sicher, dass alle Transaktionen lückenlos dokumentiert werden.

  3. Persönliches Dashboard: Erhalten Sie Zugriff auf ein personalisiertes Dashboard, das Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre finanzielle Situation bietet. Hier können Sie Berichte generieren, die für die Einnahmenüberschussrechnung relevant sind, und diese direkt an uns übermitteln.

  4. Direkte Schnittstellen zu Bankkonten: Viele unserer Tools bieten die Möglichkeit, Ihre Bankkonten direkt anzubinden. So werden alle Transaktionen automatisch erfasst und den entsprechenden Kategorien zugeordnet. Dies reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und minimiert Fehlerquellen.

  5. Sicherer Datenaustausch: Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Unsere Tools gewährleisten einen sicheren Datenaustausch zwischen Ihnen und unserer Kanzlei, sodass Ihre finanziellen Informationen stets geschützt sind.

Die Zusammenarbeit kann mit folgenden Tools erfolgen:

Tipp: Die Excel Tabelle und die online Buchhaltung erhalten Sie kostenlos, wenn Sie die exklusiven Steuertipps des Mandantenbereich bestellen.

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Durch die Nutzung dieser Tools können Sie nicht nur Ihre Steuerberatergebühren reduzieren, sondern auch wertvolle Einblicke in Ihre finanzielle Performance gewinnen. Die selbstständige Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben macht Sie unabhängiger und ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Steuerberater.

Wir stehen Ihnen bei der Einrichtung und Nutzung dieser Tools zur Seite und beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Buchhaltungsprozesse optimieren können. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Einnahmenüberschussrechnung korrekt, effizient und kostengünstig erstellt wird.

Entdecken Sie die Vorteile der digitalen Buchhaltung und minimieren Sie Ihre Steuerberatergebühren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.

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Steuerberatung für Selbstständige (Kleinunternehmer, Freiberufler, etc.)

NEU: Steuerberatung für Selbständige Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket ab 99 Euro/Monat


Das Sorglos-Selbständig-Paket beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Monatliche Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Steuererklärungen
  • Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)

Das Angebot gilt nur für bestimmte Berufsgruppen:

  • IT-Berufe (Programmierer, Designer, etc.)
  • Unternehmensberater
  • Sachverständige
  • Designer (Brand, Industrie, etc.)
  • Psychologen
  • Coaches
  • Freie Berufe (Architekten, Ingenieure, etc.)
  • Werbe- bzw. Marketingbrache, PR-Berater
  • Fotografen, Kameraleute
  • Finanz- & Versicherungsmakler
  • und ähnliche Selbständige ...

Wenn Sie Interesse am Sorglos-Steuer-Paket haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an info@steuerschroeder.de


Ich konnte Ihnen in der Kürze noch nicht alle Sachverhalte und Details zu den unterschiedlichen Aspekten der Gewinnermittlung durch EÜR vollumfänglich darstellen. Sicherlich werden sich Ihnen zukünftig noch Fragen hinsichtlich der Ansetzbarkeit von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben stellen. In einem individuellen persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen deshalb gerne alle Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung, welche die EÜR als Gewinnermittlung möglich macht. Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen als roter Faden gemeinsam mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen. Ich freue mich auf das Beratungsgespräch!

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Exklusive Mandanteninformationen


Sparen Sie sich teure Steuerberatung. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Für viele steuerliche Fragen & Probleme gibt es bereits die passenden Antworten & Lösungen. Profitieren Sie von dem gesammelten Steuerfachwissen vieler Steuerprofis bestehend aus:

  • Erstberatungsbriefe zu den wichtigsten Steuerfragen,
  • Steuertipps + Steuerstrategien, wie Sie Steuern sparen
  • Steuerleitfäden (Ratgeber) zu den wichtigsten Steuerthemen
  • Mandanteninformationen,
  • Musterverträge (Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.)
  • Excel Vorlagen (Buchhaltung, Kasse, Reisekosten etc.)
  • Online Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Online Buchhaltung

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Zum Vergleich: Die exklusiven Mandanteninformationen kosten so viel wie ca. eine halbe Stunde Beratung beim Steuerberater. Sie erhalten für nicht einmal einhundert Euro aber Experten-Wissen für mehrere Tausend Euro!


Sie erhalten unter anderem Steuerrat zu wichtigen Steuerfragen. Die Steuerleitfäden wurden von kompetenten Fachautoren geschrieben und informieren Sie auf vier bis zehn Seiten zu folgenden Steuerthemen:

  • Abgeltungsteuer
  • Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2021/2022 - Informationen für Berater und Mandanten
  • Corona-Krise - Finanzhilfen für Kleinstbetriebe, kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Corona-Krise— Wie kommen junge Unternehmen gut durch die Krise?
  • Corona-Krise — Auswirkungen auf Rechnungslegung und Jahresabschluss von KMU — 31.12.2020
  • Corona-Krise — Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen
  • Corona-Krise — Praxishinweise zur Sozialversicherung
  • Geschenke, Bewirtungskosten und Betriebsveranstaltungen
  • Transparenzregister
  • Grunderwerbsteuer im Fokus - Share-Deal-Reform und andere aktuelle Änderungen
  • Photovoltaikanlagen im privaten Haushalt
  • Lagebericht
  • § 102 StaRUG - Haftungsrisiko für Steuerberater - präventive Maßnahmen zur Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 102 StaRUG
  • Übertragung von Grundstücken in vorweggenommener Erbfolge 2021 - Ertragsteuerliche Gestaltungshinweise
  • § 23 EStG — Steuerpflicht privater Grundstücksveräusserungen
  • Steuerliche Aspekte bei Auslandsaktivitäten
  • Homeoffice
  • Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice - Rechtliche und steuerrechtliche Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Corona-Krise - Homeoffice - vorübergehendes mobiles Arbeiten
  • Mandanteninformation - Aktuelle Steuerthemen 4. Quartal 2021
  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts - Optionsmodell für Personengesellschaften
  • Einfuhr und Ausfuhr – Hinweise für unternehmerische Lieferer und Erwerber – Grundlagen und Praxishinweise zu zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Regelungen
  • Differenzbesteuerung bei der Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer – Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Lizenzen
  • Das Sanierungsprivileg im Steuerrecht
  • Steuerrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung - Steuergestaltungsmöglichkeiten nutzen
  • Ertrag- und umsatzsteuerliche Besonderheiten des E-Commerce - Was müssen Start-ups beachten?
  • Blockheizkraftwerke - Zündstoff und Fallstricke
  • Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven - 6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung
  • Schuldzinsenabzug bei Vermietungsimmobilien - Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Der Ort der sonstigen Leistungen
  • Lieferung und Erwerb im Binnenmarkt - Hinweise für Unternehmer
  • Künstler, Schriftsteller und Wissenschaftler - Besonderheiten ihrer Besteuerung
  • Einrichtung und Dokumentation des internen Kontrollsystems für kleine und mittelständische Unternehmen – Tax Compliance Management
  • „Riester-Rente“ im Rahmen betrieblicher Altersversorgung
  • Personen- und Kapitalgesellschaften 2021 - Gestaltungschancen nutzen und erkennen
  • Aufbewahrungspflichten, -fristen sowie Recht auf Datenzugriff
  • Jahresabschluss 2020 — diese Besonderheiten sind zu beachten
  • Haushaltsnahe Aufwendungen (§ 35a EStG)
  • Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung ab 2018
  • Anschaffungskosten, Herstellungskosten sowie Erhaltungsaufwand
  • Latente Steuern
  • Erbschaftsteuerberatung - Die (modifizierte) Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht
  • Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
  • Steuerliche Selbstanzeige - Fehler vermeiden - einschließlich Hinweisen zur Abgrenzung der Selbstanzeige von der Berichtigung nach § 153 AO
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD für kleine und mittlere Unternehmen — Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD — Musterbeispiel für Kleinunternehmen
  • Bedeutung von Vorsystemen für Finanzbuchhaltung und Besteuerungsverfahren
  • Reverse-Charge-Verfahren — Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft
  • Private Kfz-Nutzung
  • MwSt-Digitalpaket: Elektronische Schnittstellen und weitere Sonderregelungen ab 01.07.2021
  • MwSt-Digitalpaket: One-Stop-Shop Regelungen ab 01.07.2021
  • MwSt-Digitalpaket: Fernverkaufsregelungen ab 01.07.2021
  • Compliance bei Non-Profit-Organisationen
  • Internes Kontrollsystem – Organisation und Dokumentation – Hinweise und Musterbeispiele für kleinere Unternehmen
  • Start-ups — Phasen der Unternehmensentwicklung und Beratungsschwerpunkte
  • Grundbesitz in Frankreich - Zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte des Erwerbs, der Verwaltung und der Übertragung
  • Steuerliche Behandlung von Pensionszusagen beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften
  • Geldwäscheprävention bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • Gesellschafterfremdfinanzierung von GmbHs - Darlehen, Bürgschaften und Co.
  • Software im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
  • Besteuerung von Sportkursleitern, Personal Trainern und Berufssportlern
  • Unternehmensbewertung kleinerer und mittlerer Unternehmen - Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenwerts
  • Testamentsvollstreckung
  • Gastronomie — Lohn- und Gehaltsabrechnungen 2021 - Besonderheiten und Möglichkeiten
  • Minijobs und Midijobs 2021 — Hinweise für Unternehmen und Privathaushalte
  • Betriebsrentenreform — Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen
  • Eigen- und Fremdkapital in der Personengesellschaft - inklusive Tipps zur Gestaltung von § 15a EStG
  • Brexit-Steuerbegleitgesetz - Hinweise zu den steuerlichen Maßnahmen für Unternehmer
  • Leitfaden für die Nachfolge im Privatvermögen
  • Das Einlagekonto (§ 27 KStG) in der Praxis
  • Erweiterte Grundbesitzkürzung — Die versteckte Steuerbefreiung in der Gewerbesteuer
  • Keine Angst vor dem Finanzgericht! Wichtige Hinweise für den Ablauf eines finanzgerichtlichen Verfahrens
  • Payroll-Outsourcing — Planung, Chancen und Risiken einer externen Entgeltabrechnung
  • Risikomanagement für KMU — Krisenfrüherkennung nach StaRUG (2021)
  • Bewertung der Vorräte in der Handels- und Steuerbilanz
  • Ansatz von Fahrtkosten - Brennpunkt 1. Tätigkeitsstätte
  • Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar?
  • Vermeidung der Publizitätspflicht des Jahresergebnisses einer GmbH
  • Rechnungslegung und Kassenprüfung bei Vereinen - Hinweise für den Kassenwart und den Kassenprüfer inkl. Musterbericht
  • Cloud Computing - Wie man steuerliche Nachteile bei der Auslagerung von IT-Funktionen in die "Datenwolke" vermeidet
  • Ferienimmobilien in Deutschland — Überblick über steuerliche Besonderheiten
  • Besteuerung von Influencern, Youtubern und Bloggern
  • Sonstige Leistungen über Internetplattformen - Steuerliche Behandlung von Umsätzen
  • Grundsteuerreform - Erste Hinweise zur Reform mit Berechnungsbeispiel
  • Praxisproblem Mindestlohn — Lösungsmöglichkeiten und wichtige Rechtsprechung
  • Erbrecht und Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Datenschutz im Unternehmen
  • euBP — Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Sozialversicherung
  • Computer, Komponenten, Software und Co. steuerlich richtig behandeln
  • Ersetzendes Scannen — Digitalisierung, elektronische Aufbewahrung und Vernichtung von Papierbelegen
  • Energetische Gebäudesanierung - Voraussetzungen und Regelungen für die neue Steuerermäßigung
  • Bewirtungen durch Unternehmer und Arbeitnehmer
  • Abschreibungsregeln bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
  • Aktuelle Steuerthemen 2020/2021 für KMU - Wichtige Informationen für Mandanten
  • Menschen mit Behinderungen - steuerliche Besonderheiten und Begünstigungen ab VZ 2021
  • Reisekosten 2021
  • Verluste bei Kapitalgesellschaften - Verlustabzug, Verlusterhalt, Verlustnutzung, Verlustvermeidung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Update Mindestlohn — Grundlagen 2021
  • Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG — steuererhebliche Tatbestände im privaten Bereich
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Elektronische Rechnungsstellung - Hinweise für Ersteller und Empfänger
  • Bilanzierung immaterieller Wirtschaftsgüter
  • Fit für die Kassen-Nachschau
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD - Musterbeispiel für mittelgroße Unternehmen
  • Besteuerung im Kfz-Gewerbe
  • Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - Hinweise für die Umsetzung in der Praxis
  • Verfahrensdokumentation Kasse
  • Rechnungsberichtigung
  • Gutscheine im Umsatzsteuerrecht
  • Vergütung in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie in der gGmbH
  • Umsatzsteuer bei Rechnungen - Hinweise für die Rechnungsausstellung und -prüfung
  • Erläuterungen zur Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen
  • Lohnsteuerklassenwahl - Optimierungsmöglichkeiten
  • Steuerliche Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Rechnungslegung im gemeinnützigen Verein, in der gGmbH oder Stiftung
  • Kasseneinnahmen — Fehler vermeiden! Wichtige praktische Hinweise für Betriebe mit hohen Bareinnahmen
  • Kassengesetz 2020 — Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte - Grundlagen und Praxishinweise zu umsatzsteuerlichen Regelungen
  • Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht - Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Umsatzsteuerliche Nachweispflichten beim Verkauf ins Ausland — Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Friseur- und Kosmetiker-Beratung — Kassenführung und Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuerliche Nachweispflichten beim Verkauf ins Ausland — Ausfuhrlieferungen
  • Umsatzsteuer bei Reiseleistungen - § 25 UStG
  • Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
  • Eigenkapitalstärkung bei der Kapitalgesellschaft durch die Gesellschafter
  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes - Was ist zu beachten?
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen — diese Besonderheiten sind zu beachten
  • Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
  • Eheschließung und Ehescheidung — Steuerliche Auswirkungen bei Eheschließung und Ehescheidung
  • Sabbatical (Sabbatjahr) - Wege und Vorüberlegungen zu einer beruflichen Auszeit
  • Umsatzsteuer bei Immobilien
  • Corona-Krise — Zunehmende elektronische Kommunikation und Datenschutz
  • Regeln für die Finanzbuchführung? — Update GoBD
  • GoBD in der Praxis - Problemfälle und Lösungsmöglichkeiten
  • Erläuterungen zum Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladekassen
  • Scheinselbstständigkeit Arbeitnehmer oder selbstständig? Strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Haftungsfälle vermeiden
  • Fallstricke des Sozialversicherungsrechts
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter
  • Dienstfahrräder und E-Bikes - Steuerliche Aspekte bei Fahrrädern im unternehmerischen Bereich
  • Arbeitnehmerentsendungen - Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Vorsteuerabzug — Zuordnung zum Unternehmen
  • Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen — Neue Herausforderungen für Berater und Steuerpflichtige
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Praktikanten, Schülern, Studenten, Auszubildenden und dualen Studenten
  • Bitcoin und andere Kryptowährungen - Steuerliche Hinweise für Privatpersonen und Unternehmen
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften - Problembereiche und prüfungsrelevante Schwerpunkte
  • Gestaltungsmöglichkeiten mit Immobilien — Nießbrauch und Erbbaurecht
  • Wege aus der Pensionsverpflichtung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
  • Gespräch zum Abschluss der Einkommensteuererklärung - Unterschätztes Potenzial
  • Freiberuflerpraxen - Eintritt und Austritt gegen Sachwertabfindung
  • Ergänzungsbilanzen nach Anteilserwerb
  • Ehebedingte Zuwendungen
  • Umsatzsteuer und internes Kontrollsystem - Musterbeispiel für Kleinunternehmen
  • Beschränkte Steuerpflicht von natürlichen Personen in der Einkommensteuer
  • Betriebsaufspaltung - Chancen und Risiken
  • Bauleistungen und Umsatzsteuer
  • Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Unternehmenskrise
  • Verein - gGmbH - Stiftung - Gemeinnützige Non-Profit-Organisationen im Vergleich
  • Betriebliche Altersversorgung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensumstrukturierung
  • Digitaler Finanzbericht (DiFIN)
  • Todesfall - Notfallmanagement - Erforderliche Maßnahmen in der ersten Zeit nach einem Sterbefall
  • Digitaler Nachlass - Bestandsaufnahme und Hinweise für Erben
  • Rechnungslegung, Bilanzierung und Besteuerung in der Liquidation
  • Die UG (haftungsbeschränkt) - GmbH light in der Praxis
  • Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in der Außenprüfung
  • Besonderheiten der Besteuerung und der Bilanzierung in der Bauwirtschaft
  • Mietereinbauten
  • Bewertung des Sachanlagevermögens
  • Unternehmerische Aktivitäten von Steuerausländern in Deutschland
  • Arbeitsplatzverlust? Abfindungsregelung steuerlich optimieren!
  • Aufwendungen für eine Geburtstags- oder Prüfungsfeier am Arbeitsplatz sind als Werbungskosten abzugsfähig
  • Aufwendungen für einen beruflich bedingten zweiten Haushalt
  • Ausländische Vermietungseinkünfte aus EU-/EWR-Ländern
  • Baukindergeld
  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen steuermindernd geltend machen!
  • Beruflich veranlasste Reisekosten
  • Berufliche Telefonnutzung steuermindernd geltend machen!
  • Checkliste: Vermeidung von Steuernachteilen beim Immobilienerwerb
  • Dienstwagen versteuern - Tipps zur Steuereinsparung
  • eBayer - Vom privaten eBayer zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer
  • "Ehegatteneinkommensteuerbescheid" bei einer Zusammenveranlagung
  • Einkommensteuererklärung - Freiwillige Abgabe einerEinkommensteuererklärung
  • Erhaltene Stückzinsen beim Finanzamt nacherklären!
  • Entlastungsbeiträge für Alleinerziehende
  • Existenzgründung - Der Weg in die Selbständigkeit ohne Netz und doppeltenBoden!
  • Familienförderung: Zusätzliche Arbeitgeberzahlungen neben dem Lohn
  • Ferien-/Nebenjobs für Schüler: Was ist zu beachten?
  • Firmenwagen - Führung eines Fahrtenbuchs oder Pauschalierung?
  • Gerichtskosten steuerlich geltend machen
  • Immobilienerwerb/Hauskauf: Neu oder gebraucht?
  • Jahresendcheck - gemeinnützige Vereine: Vor dem 31.12. handeln!
  • Jahresendcheck - Privatpersonen: Vor dem 31.12. handeln!
  • Jahresendcheck - Unternehmer/Unternehmen: Vor dem 31.12. handeln!
  • Kapitalvermögen - Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Kapitalvermögen - Verluste aus Kaptialvermögen
  • Kindergeld und kindbedingte Steuervergünstigungen ab dem 18. Geburtstag
  • Kindergeld und Steuerhinterziehung
  • Kleinunternehmer - Müssen "Kleinunternehmer" Umsatzsteuer zahlen?
  • Künstlersozialabgabe - Melde- und Zahlungsverpflichtung für Unternehmer und Vereine
  • Lebenspartnerschaft - Die steuerliche Behandlung der Lebenspartnerschaft
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Absichern der Altersversorgung
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Anstatt mehr Lohn: nutzbringendeVergünstigungen für Arbeitnehmer
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Fahrtkostenersatz/Benzingutschein
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Fit und gesund am Arbeitsplatz und zu Hause
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Kostenloses Mittagessen/Unterbringungskostenvon Kindern
  • Mehr Netto vom Brutto - hier: Weiterbildungskosten/PCs und Smartphones
  • Mietwohnungen - Steuerliche Probleme beim Leerstand von Mietwohnungen
  • Minijob (450 Euro)
  • Rechtsform - Die richtige Wahl der Rechtsform eines Unternehmens
  • Rentner - Steuern und Hinzuverdienstmöglichkeiten
  • Rentner im Visier der Steuerfahndung!
  • Rentner sollten fachlichen Rat anfordern!
  • Risiken einer selbst erstellten Steuererklärung
  • Schulgeldzahlungen
  • Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen für Leistungen im Privathaushalt
  • Steuerminimierung durch wirksame vertragliche Gestaltungen mit Angehörigen
  • Steuersparendes Gestaltungspotential beim Verkauf oder der Liquidationeines Unternehmens
  • Steuerstreitverfahren! Schutz vor Willkür und Ungleichbehandlung
  • Steuervergünstigungen für Eltern und Kinder
  • Umzugskosten - steuermindernde Berücksichtigung von Umzugskosten
  • Unternehmerinfo: Anforderungen an elektronische Rechnungen
  • Unternehmertipp: Schlechte Zeiten für Schwarzumsätze und Steuerhinterzieher!
  • Vereine: Abgabenfreie Aufwandsentschädigung für Helfer
  • Vereine und Steuern: Risiko "Gebot der zeitnahen Mittelverwendung"
  • Wertpapierverluste steuerlich nutzen!
  • Zusammenveranlagung von Ehegatten
  • Zwangsgeldfestsetzung - Finanzamt setzt Zwangsgelder gegen säumige Steuerzahler fest!

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Für wen ist die Online Steuerberatung geeignet? Die online Steuerberatung ist für alle Unternehmer, Selbständige & Freiberufler geeignet und gibt Ihnen sofortigen Rat um Steuern zu sparen und Vermögen aufzubauen und kann als Vorbereitung auf das nächste Beratungsgespräch dienen bzw. dieses ersetzen.

Meine online Steuerberatung ist nützlich für Sie, wenn:

  • Steuern Ihre höchsten Ausgbaben sind
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Ihre Steuerfragen verdienen Expertenantworten

Im Steuerdschungel kann man sich leicht verirren. Die Gesetze und Regelungen sind komplex, oft unübersichtlich und ändern sich ständig. Genau hier setzt die online Steuerberatung an: Wir bieten Ihnen schnelle, unkomplizierte und professionelle Hilfe bei Steuerfragen.

Unsere Leistungen für Sie:

Ob es um eine Erstberatung und eine schnelle Auskunft geht - wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Steuerdschungel. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erleben Sie, wie unkompliziert und effizient Steuerberatung sein kann.

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  • Absolute Diskretion: Ihre Anliegen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt.
  • Keine versteckten Kosten oder Vertragsbindungen: Bei den Steuerberatungskosten gibt es keine Überraschungen. Sie zahlen für die Beratung ein vorher festgelegtes Honorar und keinesfalls mehr.

Flexible Beratungsformate:

  • Online-Beratung: Schnelle und direkte Hilfe per E-Mail.
  • Telefonische Beratung: Persönliche Beratung am Telefon, wenn Sie den direkten Kontakt bevorzugen. Bitte geben Sie bei Ihrer Frage an, wann Sie am besten zu erreichen sind.

Vorteile:

  • Zeitersparnis: Kein langes Warten auf Termine und keine endlosen Beratungssitzungen.
  • Zugänglichkeit: Egal, wo Sie sind, Ihre Antwort ist nur einen Klick oder Anruf entfernt.
  • Klarheit und Verständlichkeit: Wir erklären komplexe Steuerthemen einfach und verständlich.
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Sie erhalten jetzt eine schnelle, professionelle und individuelle Steuerberatung. Vertrauen Sie auf unsere Steuer-Expertise und erleben Sie, wie einfach und bequem Steuerberatung sein kann! Mit nur wenigen Klicks können Sie bei uns eine Antwort auf Ihre Steuerfrage. Senden Sie uns einfach Ihre schriftliche Frage per E-Mail und erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Antwort.

So einfach funktioniert die online Steuerberatung:

  1. Beschreiben Sie Ihren Fall: Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer steuerlichen Frage an.
  2. Hochladen von Dokumenten: Sie können Dokumente bequem per Drag & Drop hochladen oder den Upload-Button mehrfach nutzen.
  3. Wählen Sie Ihre Zahlungsart: Wählen Sie eine Zahlungsmethode.
  4. Senden Sie Ihre Anfrage ab: Mit dem Absenden Ihrer Anfrage startet der Auftrag.
  5. Vertraulichkeit: Ihre Anfrage wird von uns streng vertraulich behandelt.
  6. Antwortzeiten: Sie erhalten die Antwort werktags i.d.R. innerhalb von 24 Stunden.

Transparente Kosten

  1. Standardpreis 49,98 Euro: Für 49,98 € erhalten Sie eine grundlegende Antwort. Der Preis gilt für einfache Anfragen. Die Bearbeitungszeit darf dabei eine halbe Stunde nicht überschreiten.
  2. Dokumentenpauschale: Beachten Sie, dass das Anhängen von Dokumenten zu einem erhöhten Preis von 79,98 Euro führt, da dies einen höheren Bearbeitungsaufwand bedeutet.
  3. Umfangreiche und komplexe Fragen: Für detailliertere Antworten fällt eine höhere Vergütung für eine Erstberatung in Höhe von 226,10 Euro an.
  4. Ausführliche Beratung: Für eine ausführliche Beratung fällt eine höhere Vergütung an. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Vergütung Ihrer Anfrage festzustellen.

Geld-Zurück-Garantie!

  • Geld-Zurück-Garantie: Sollten die Beratung nicht zutreffend sein, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

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Hinweis: Rechtsfragen ohne Bezug auf das Steuerrecht können nicht beantwortet werden.

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Umfang
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Gebühr: § 21 Rat, Auskunft
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Brutto
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Die folgende Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist jederzeit widerrufbar
  1. Die Sicherheit und der Schutz der Daten unserer Kunden ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), zu beachten.
  2. Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Rückfrage werden personenbezogene Daten, soweit dies für den Versand erforderlich ist, erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Mitglieds enthalten.
  3. Sie erklären ausdrücklich Ihre Einwilligung zum Empfang der Beantwortung Ihrer Anfrage per E-Mail.
  4. Mit der Bestellung erklären Sie sich mit der folgenden Haftungsbeschränkung einverstanden: Die Haftung ist bei einer einfachen Anfrage bzw. Erstberatung ausgeschlossen. Eine Sachverhaltsaufklärung und individuelle Beratung ist in diesem Rahmen leider nicht möglich. Bei weitergehenden Beratungen wird die Haftung vertraglich auf Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € beschränkt. Ansonsten kommt kein Auftragsverhältnis zustande.



Mit der Online Steuerberatung bekommen Sie ein bewährtes Steuersparsytem und Steuerstrategien, die sich sofort bezahlt machen. Die online Steuerberatung beantwortet Ihre steuerlichen Fragen kompakt und in einer auf Sie - als Mandanten - zugeschnittenen Weise zu (fast) allen wichtigen Steuerthemen.

Individuelle Steuerberatung


Selbstverständlich biete ich Ihnen neben der online Steuerberatung auch individuelle Steuerberatung an. Allerdings nur, wenn Sie bereits Mandant sind. Das individuelle Beratungsangebot richtet sich an alle Unternehmer und Privatpersonen, die mindestens als 60.000 Euro Gewinn zu versteuern haben oder 30.000 Euro Einkommensteuer p.a. zahlen.


Hier sind einige Beispiele für Dienstleistungen, die ich als Steuerberater online anbiete:

  1. Steuerberatung:

    • Beratung zu Steuerfragen und -strategien.
    • Unterstützung bei der Steuerplanung zur Optimierung der Steuerlast.
  2. Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen:

    • Vorbereitung und elektronische Einreichung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen.
    • Überprüfung von Steuerbescheiden und ggf. Einlegung von Einsprüchen.
  3. Buchhaltung und Buchführung:

  4. Lohnbuchhaltung:

    • Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
    • Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter.
  5. Unternehmensberatung:

    • Beratung bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Liquidationen.
    • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Investitionsentscheidungen.
  6. Vertretung vor Finanzbehörden:

  7. Internationale Steuerberatung:

    • Beratung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen.
    • Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Steuervorschriften und Berichtspflichten.
  8. Erbschafts- und Schenkungssteuerberatung:

    • Beratung zu den steuerlichen Aspekten von Erbschaften und Schenkungen.
    • Gestaltung von Nachfolgekonzepten zur Minimierung der Steuerlast.

Wichtig: Steuerberatung muss immer vor der Verwirklichung des Sachverhaltes (progressiv) erfolgen. Danach kann man den Sachverhalt nur noch erklären bzw. retrograd beraten.

Hinweis: Meine Steuerberatung biete ich nicht nur für Mandanten in Berlin an, sondern grundsätzlich auch bundesweit bzw. weltweit. Allerdings immer nur für das deutsche Steuerrecht bzw. zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Sie können die Steuerstrategien entweder selbst oder mit Ihrem Steuerberater umsetzen und müssen nicht Ihren Steuerberater wechseln.


Steuerliche Erstberatung

Was wird in einer Erstberatung besprochen?

Ich beantworte Ihre Frage auch gerne im Rahmen einer sog. Erstberatung

Hinweis

Eine Erstberatung ist für Verbraucher auf 190 € netto + 20 Euro Auslagenpauschale zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% = 249,90 Euro. begrenzt. Die Gebühr ist auf eine Gebühr anzurechnen, die wir für eine sonstige Tätigkeit erhalten, die mit der Raterteilung oder Auskunft zusammenhängt.

In einer Erstberatung können z.B. folgende Themen besprochen werden:

  • Die Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Buchführung und Belegwesen: Klären Sie, welche Art der Buchführung für Ihr Unternehmen erforderlich ist (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung) und wie das Belegwesen organisiert werden sollte.
  • Umsatzsteuer: Besprechen Sie Fragen zur Umsatzsteuer, wie z.B. die Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Anwendung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze.
  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Erörtern Sie, wie Ihr Unternehmen zur Einkommensteuer und ggf. zur Gewerbesteuer herangezogen wird.
  • Sozialversicherungen: Klären Sie, welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft etc.) auf Sie zukommen.
  • Mitarbeiter: Falls Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie sich über Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere arbeitsrechtliche Aspekte informieren.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, wie Sie Ihre steuerliche Last legal minimieren können, z.B. durch die Wahl der Abschreibungsmethoden, die Nutzung von Freibeträgen usw.
  • Vorausschauende Planung:Besprechen Sie, wie Sie eine vorausschauende Steuerplanung und Liquiditätsplanung für Ihr Unternehmen aufstellen können.

Was sollten Sie für die Erstberatung vorbereiten?

Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, indem Sie Ihre Geschäftsidee, Ihren Businessplan und ggf. bereits vorhandene finanzielle Übersichten mitbringen. Je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto spezifischer und hilfreicher kann die Beratung sein.

Um die Erstberatung so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

· Ihre Geschäftsidee in Form eines Businessplans (sofern vorhanden)

· Ihre steuerlichen Daten (Steuernummer, letzte Steuererklärung etc.)

  • Informationen über Ihre Finanzsituation

Senden Sie einfach eine E-Mail an Steuerberatung@steuerschroeder.de.

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Steuerberatung für Selbstständige + Kapitalgesellschaften


Wenn Sie Freiberufler, Solo-Selbstständiger, Freelancer, Webworker, Kleinunternehmer etc. sind oder eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaften, GmbH + UG) haben, berate ich Sie gerne.

Als Mandant können Sie folgende Leistungen erhalten:

Ich setze Ihre Rechte durch und vertreten Sie und Ihr Unternehmen vor dem Finanzamt, Finanzgericht und bei Betriebsprüfungen.

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Buchhaltung und Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen


Es gibt verschiedene Varianten, wie wir bei der Buchhaltung zusammen arbeiten können:


Sie machen die Buchhaltung selber


Sie können die Steuerberatungskosten für die Buchhaltung sparen, wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen. Die Buchhaltungskosten betragen ca. 50% der gesamten Steuerberaterkosten, so dass Sie sich diese Kosten für die Buchhaltung sparen können. Das setzt voraus, dass Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, die eine DATEV-Schnittstelle verwendet, damit ich die Daten übernehmen kann.

Tipp: Um Steuerberatungskosten zu sparen, biete ich meinen Mandanten ein Buchhaltungsprogramm an. Weitere Infos mit Empfehlung finden unter Buchhaltungssoftware. Gerne stehe ich für eine Einarbeitung in das Buchhaltungsprogramm zur Verfügung.

Sie können auch meine online Buchhaltung verwenden. Es ist eine leichte und einfache Möglichkeit, Ihre Buchhaltung digital zu erledigen bzw. vorzubereiten. Die online Buchhaltung ist papierlos und digital. Belege können gescannt und digital gespeichert werden. Die Belege müssen Sie nicht mehr per Post versenden und können online von mir eingesehen und bearbeitet werden. Sowohl Sie als auch ich können immer und überall auf Ihre Belege und auf die Buchhaltung zugreifen. Das ist effizient und kostensparend. Außerdem können Sie auch online Rechnungen erstellen und versenden.

Ich empfehle dringend, die Einrichtung sowie den ersten Monat Buchhaltung von mir erstellen zu lassen, damit Sie eine Vorlage haben und so systematische Fehlbuchungen zu vermeiden.

Wenn Sie noch nicht sicher in der Buchhaltung sind, kann ich auch Ihre Online-Buchhaltung regelmäßig kontrollieren und ggf. schwierige Buchungen ergänzen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie meine Excel-Vorlage für Ihre Buchhaltung nutzen.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen, dann geben Sie i.d.R. auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst ab. Sofern Sie die Buchhaltung nur teilweise selbst erledigen bzw. durch mich kontrollieren lassen, gebe ich auch gerne für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de


Ich erledige die Buchhaltung für Sie


Wenn Sie nicht selbst buchen möchten, können Sie mir auch Ihre digitalen Bankdaten zur Verfügung stellen. Hierfür müssen Sie beim online Banking lediglich die Bankdaten als sog. TXT/CSV Datei downloaden. Dadurch, dass ich die Daten in meine Buchhaltungssoftware einlesen kann, können Sie bei den Steuerberatungskosten erheblich sparen. Sofern Sie auch Bareinnahmen und -ausgaben haben, können Sie mein Excel-Kassenbuch verwenden.

Sie können aber auch meine Excel-Vorlage für die Buchhaltung benutzen und mit die Tabelle mit den Daten zur Verfügung stellen, damit ich Ihre Steuererklärungen mit der Anlage EÜR erstellen kann.

Ich kann die Buchhaltung monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich erstellen. Sofern Sie zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können Sie zunächst auch nur die Umsätze z.B. über meine Online-Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt melden. Die Vorsteuern mache ich dann mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

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Erstellung von Jahresabschlüssen


Gerne erstelle ich Ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang sowie E-Bilanz) bzw. Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) sowie die betrieblichen Steuererklärungen.


Erstellung von Steuererklärungen

Selbstverständlich übernehme ich auch gerne Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen, wie z.B.:

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de


Lohn- und Gehaltsabrechnungen


Sofern gewünscht - erledige ich auch gerne Ihre Lohnbuchhaltung digital sowie die dazugehörigen Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Ich kann aber auch gerne mit Ihrem Lohnbüro kooperieren. Des Weiteren berate ich Sie hinsichtlich einer Netto-Lohn-Optimierung und bezüglich des optimalen Geschäftsführergehalts.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

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Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket
(Buchhaltung, Steuererklärungen + Jahresabschluss)


Seit nunmehr über 25 Jahren biete ich meinen Mandanten einen schnellen und kostengünstigen Steuer-Service an, mit dem Sie bis zu 50% der üblichen Steuerberaterkosten sparen:

Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket kostet ab 99 Euro/Monat und beinhaltet die folgenden Leistungen:


Wenn Sie Interesse an dem Rundum-Sorglos-Steuer-Paket haben dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an angebot@steuerschroeder.de.

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Steuerberatung für Privatpersonen


Lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen? Ja, lernen Sie meine besonderen Steuerberatungsangebote kennen. Ich biete Steuerberatung für folgende Privatpersonen:


Weitere Steuerberatung und Steuererklärungen für Privatpersonen:

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Steuerberatung für Arbeitnehmer


Lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer? In der Regel ja, denn Sie erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro Steuererstattung zurück. Faustregel: Je weniger Steuerwissen Sie mitbringen und je komplexer Ihr Steuerfall ist, umso mehr lohnt sich ein Steuerberater für Sie.

Die Steuererstattung und die Steuerberatungskosten können Sie online berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Um die Kosten möglichst für Ihre Steuererklärung gering zu halten, frage ich die wichtigsten Informationen online ab. So können alle möglichen Steuersparmöglichkeiten genutzt werden.

Jetzt ganz einfach Steuererstattung maximieren. So macht man seine Steuererklärung heute: Im Steuerberater-Chat und papierlos!
Jetzt Einkommensteuererklärung online machen ...


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Steuerberatung für Vermieter


Egal ob Sie Wohnimmobilien, Ferienwohnungen, Gewerbeimmobilien oder Yachten vermieten, als Vermieter können Sie auf meine Steuerberatung zählen:

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten sowie Vertragsmuster erhalten Sie bei meiner online Steuerberatung für nur 97 Euro pro Jahr.

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Steuerberatung für Rentner


Wenn Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, dann helfe ich Ihnen gerne: Sie können Ihre Einkommensteuererklärung ganz einfach online erledigen. Beantworten Sie meine Fragen im Steuerberater.Online-Chat. Sie möchten Ihre Oder übersenden Sie mir einfach Ihre Belege.

Tipp: Sie sind Rentner und wissen nicht, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dann finden Sie hier meine Tipps zur Steuererklärung für Rentner, ELSTER, Abgabefrist, Rechner, Formulare etc.

Ich kann Sie auch hinsichtlich einer Doppelbesteuerung von Renten beraten und ggf. einen Einspruch einlegen.

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Tax Advice: German Tax Return in english


Welcome, I am an English-speaking Steuerberater in Berlin. Here are my tax services as a tax consultant in Germany:

  • Tax advice for companies and private persons
  • Income Tax returns
  • VAT declarations (monthly/ quarterly)
  • Accounting
  • Annual financial statements:
    • Einnahmen-Überschussrechnung for self-employed people
    • Balance sheet
  • Payroll services
  • Communication wih the Finanzamt etc.

German Income Tax Calculator

 

Year:

Family Assessment:

Church tax:

Taxable income (Euro): Taxpayer
Spouse

nontaxable income subject to progression (benefits + foreign income):

Tax Service: German Income Tax Return in english


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Steuerberatungskosten + Mandant werden


Bevor Sie meine Steuerberatung in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne erkläre ich Ihnen, wie hoch die Kosten für den Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung sind.

Wie jeder Steuerberater bin ich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden, soweit es die Steuerberatung betrifft (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.).

Die Steuerberatungskosten können Sie mit dem Rechner selbst berechnen. Bitte gehen Sie immer von der Mittelgebühr aus.

Jetzt Steuerberaterkosten berechnen ...

Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2020

Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:

Tätigkeit Gegenstandswert Satz EURO/ Jahr
    pro Monat pro Jahr
Netto EUR 0,00 0,00
zzgl. 19% MwSt. EUR 0,00 0,00
Steuerberatervergütung brutto EUR 0,00 0,00

Hinweis: Alternativ kann auch eine Zeitgebühr vereinbart werden. Die Kosten für eine Steuerberatung liegen bei 75 Euro pro angefangene halbe Stunde (also 150 Euro pro Stunde) zzgl. Auslagen und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerberatung

EStG 
EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

EStR 
EStR R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen

UStG 
UStG § 22a Fiskalvertretung

UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung

AO 
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

UStAE 
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStR 
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

KStR 5.11
AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:

HGB 
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld

ErbStR 7.4
EStH 4.2.1 4.7 12.1 15.8.5
StbVV 
§ 1 StBVV Anwendungsbereich

GewStH 3.8
KStH 8.1
LStH 19.3
ErbStH E.7.4.4 E.10.7
StBerG 
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

§ 3a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

§ 10 StBerG Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen

§ 32 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit

§ 43 StBerG Berufsbezeichnung

§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 49 StBerG Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag

§ 50 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 50a StBerG Kapitalbindung

§ 51 StBerG Gebühren für die Anerkennung

§ 52 StBerG Urkunde

§ 53 StBerG Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“

§ 54 StBerG Erlöschen der Anerkennung

§ 55 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit

§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung

§ 72 StBerG Steuerberatungsgesellschaften

§ 74 StBerG Mitgliedschaft

§ 80 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer

§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer

§ 86b StBerG Steuerberaterverzeichnis

§ 94 StBerG Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind

§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften

§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 156 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157a StBerG Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158 StBerG Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 161 StBerG Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 164a StBerG Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


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