Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin

Steuerberatung für Privatpersonen, Selbstständige und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG).


Willkommen


Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Steuerberatung. Wenn Sie eine steuerliche Beratung suchen oder eine Steuererklärung in Auftrag geben möchten, dann sind Sie hier richtig.

Hier finden Sie als Privatperson, Selbstständiger oder für Ihre Kapitalgesellschaft mein Steuerberatungsangebot:


Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin

Möchten Sie zukünftig Steuern sparen und teure Steuerfehler vermeiden? Dann profitieren Sie jetzt von den vielen Vorteilen meiner Steuerberatung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern sofort senken können und damit sofort mehr Geld für sich und Ihr Unternehmen haben. Die Steuerstrategien funktionieren garantiert auch bei Ihnen. Die Steuersparstategien beruhen auf meinen 25 Jahren Berufserfahrung.

Sie können Sie folgende Steuerberatungsleistungen erhalten:


Ich bin zu 100 % davon überzeugt, dass ich auch Ihnen beim Steuern sparen helfen kann. Sie können in den nächsten Jahren Zehntausende Euro, manchmal auch Hunderttausende Euro an Steuern einsparen.

Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast um bis über 20% ganz legal senken und so in kürzester Zeit ein Vermögen nur aus ersparten Steuern aufbauen:

  • Profitieren Sie von günstigeren Steuersätze für Kapitalgesellschaften
  • Gesellschaftsstrukturen inklusive Holdings und Stiftungen
  • Einkommen auf Kinder und Lebenspartner verlagern
  • Vermögen (fast) steuerfrei anlegen und hohe Renditen erzielen
  • Mieterträge nur mit 16 % statt 45 % versteuern
  • Beim Verkauf von Immobilien Steuern sparen

Mit meiner Steuerberatung sind Sie zukünftig bestens steuerlich beraten und vor zu hohen Steuern und Finanzamt geschützt. Alles, was Sie hierfür wissen müssen finden Sie hier in meinen Steuerberatungsschreiben. Diese Investition wird Ihnen wahrscheinlich die höchste Rendite erwirtschaften, die die Sie jemals erzielt haben. Es gibt wahrscheinlich keine Tätigkeit, die Ihnen pro Stunde mehr Geld einbringen kann als eine richtig gute Steuer(spar)beratung.

Wandeln Sie jetzt Ihre Steuern in Vermögen um (“Tax Based Asset Building”) und nutzen Sie meine Steuertipps:

  • Bewährte und erprobte Steuertipps und Steuerstrategien, wie Sie Steuern sparen
  • Kompetente Steuerleitfäden (Ratgeber) zu den wichtigsten Steuerthemen
  • Hilfreiche Erstberatungsbriefe zu den wichtigsten Steuerfragen,
  • Aktuelle und exklusive Mandanteninformationen,
  • Vorbereitete Musterverträge als Umsetzungshilfe (Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.)
  • Individuelle Steuerberatung bei Bedarf auf Honorarbasis

Als examinierter Steuerberater liegt mein Fokus darauf, Unternehmern und Selbstständigen zu demonstrieren, wie sie ihre Steuerlast innerhalb des gesetzlichen Rahmens signifikant senken können. Mein Interesse am Steuerwesen begann mit dem Ziel, meine eigene Steuererklärung zu optimieren, und entwickelte sich schnell zu einer tiefen Leidenschaft für die Steuergestaltung und -optimierung.

In unserer Kanzlei verfolgen wir einen einzigartigen Ansatz: Wir erkennen, dass viele nicht das volle Potenzial ihres steuerlichen Spielraums nutzen. Deshalb spezialisieren wir uns darauf, maßgeschneiderte Steuerstrategien zu entwickeln, die praktikable und messbare Ergebnisse liefern.

Unsere Strategien haben bereits vielen Mandanten geholfen, ihre Steuerlast deutlich zu reduzieren, immer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Wir bieten effiziente Lösungen, die durch unsere Fachkenntnis und unser Engagement für unsere Mandanten gestärkt werden.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, dass Ihre steuerlichen Belange professionell gehandhabt werden, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Wir streben danach, Lösungen zu schaffen, die nicht nur zu erheblichen Steuerersparnissen führen, sondern Ihnen auch mehr Freiraum für das Wesentliche im Leben und im Beruf bieten.

Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einer optimierten Steuergestaltung zu unterstützen.

Mit dem Versprechen auf Effizienz und Effektivität,

Ihr Steuerberater


Individuelle Steuerberatung vom Steuerberater in Berlin


Für komplexe steuerliche Angelegenheiten oder unternehmerische Steuererklärungen ist die individuelle Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater in Berlin die beste Wahl. Unsere Steuerberater kennen zahlreiche legale Möglichkeiten, um Ihre Steuern zu optimieren, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Die Vorteile im Überblick:

  • Persönliche Beratung: Individuelle Betreuung durch erfahrene Steuerberater.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Spezifische Strategien zur Optimierung Ihrer Steuern.
  • Expertenwissen: Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Steuerberater in Berlin.

Das individuelle Beratungsangebot richtet sich an alle Unternehmer und Privatpersonen, die mindestens als 60.000 Euro Gewinn zu versteuern haben oder 30.000 Euro Einkommensteuer p.a. zahlen.

Hier sind einige Beispiele für Dienstleistungen, die ich als Steuerberater online anbiete:

  1. Steuerberatung:

    • Beratung zu Steuerfragen und -strategien.
    • Unterstützung bei der Steuerplanung zur Optimierung der Steuerlast.
  2. Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen:

    • Vorbereitung und elektronische Einreichung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen.
    • Überprüfung von Steuerbescheiden und ggf. Einlegung von Einsprüchen.
  3. Buchhaltung und Jahresabschluss:

  4. Lohnbuchhaltung:

  5. Unternehmensberatung:

    • Beratung bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Liquidationen.
    • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Investitionsentscheidungen.
  6. Vertretung vor Finanzbehörden:

  7. Internationale Steuerberatung:

    • Beratung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen.
    • Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Steuervorschriften und Berichtspflichten.
  8. Erbschafts- und Schenkungssteuerberatung:

    • Beratung zu den steuerlichen Aspekten von Erbschaften und Schenkungen.
    • Gestaltung von Nachfolgekonzepten zur Minimierung der Steuerlast.

Wichtig: Steuerberatung muss immer vor der Verwirklichung des Sachverhaltes (progressiv) erfolgen. Danach kann man den Sachverhalt nur noch erklären bzw. retrograd beraten.


Aufnahmevoraussetzungen als Mandant

Für Privatpersonen:

  • Summe der Einkünfte ca. 100.000 €

Für Unternehmen:

  • Voraussichtlicher jährlicher Umsatz / Betriebsausgaben ca. 250.000 €
  • Kein bargeldintensives Geschäft
  • Kein Gemeinnützigkeitsrecht

Ich setze Ihre Rechte durch und vertreten Sie und Ihr Unternehmen vor dem Finanzamt, Finanzgericht und bei Betriebsprüfungen.


Lernen Sie uns unverbindlich kennen

Wir möchten, dass Sie uns als Steuerkanzlei kennenlernen können, ohne dass Ihnen bereits Kosten entstehen. Daher ist das Erstgespräch mit einem unserer Steuerberater immer kostenlos. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns als Kanzlei kennenzulernen und ein qualifiziertes Angebot über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu erhalten.


Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch

Erleben Sie, wie wir Ihnen mit unserer Expertise weiterhelfen können. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch. Unser freundliches Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Termin zu vereinbaren.

Falls Sie im Erstgespräch bereits eine konkrete steuerliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, wird Ihnen nur der Beratungsanteil des Gesprächs anhand einer Zeitgebühr berechnet. Bitte beachten Sie, dass eine konkrete Beratung im Erstgespräch in den meisten Fällen aus Zeit- und Haftungsgründen nicht möglich ist, da vorher eine ausführliche Sachverhaltsaufklärung stattfinden muss.

Sichern Sie sich Ihr kostenloses Erstgespräch und kontaktieren Sie uns: steuerberatung@steuerschroeder.de

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren steuerlichen Anliegen zu helfen.


Hinweis: Meine Steuerberatung biete ich nicht nur für Mandanten in Berlin an, sondern grundsätzlich auch bundesweit bzw. weltweit. Allerdings immer nur für das deutsche Steuerrecht bzw. zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Sie können die Steuerstrategien entweder selbst oder mit Ihrem Steuerberater umsetzen und müssen nicht Ihren Steuerberater wechseln.

Top Steuerberatung Berlin


Steuerliche Erstberatung

Ihr erster Schritt zu klaren Antworten und optimaler Beratung

Was ist die steuerliche Erstberatung?

Die Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, kostengünstig eine erste Antwort auf Ihre steuerliche Frage zu erhalten – und das zu einem fairen Preis. Gemäß der Vergütungsordnung für Steuerberater (StBVV) zahlen Sie für die erste Beratung maximal 190,00 Euro netto (zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer). Dies schützt Sie vor hohen Anfangskosten und gibt Ihnen die Chance, sich ein erstes Bild mit unserer Expertise zu machen.


Angebot für eine Steuerliche Erstberatung

Möchten Sie eine erste steuerliche Einschätzung Ihres Sachverhalts erhalten? Nutzen Sie unsere steuerliche Erstberatung zu einem reduzierten Preis von maximal 249,90 Euro (190 € netto + 20 Euro Auslagenpauschale + gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% = 39,90 Euro) und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Steuerberatern professionell unterstützen.


Was bieten wir Ihnen?

1. Mitteilung Ihres Sachverhalts: Sie teilen uns Ihre steuerliche Situation und alle relevanten Informationen mit. Dies können Einkommen, Ausgaben, Vermögenswerte und eventuelle Schulden sein.

2. Fachkundige Beratung: Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen analysieren unsere Steuerberater Ihre Situation sorgfältig, um mögliche steuerliche Vorteile oder Risiken zu identifizieren.

3. Klare Empfehlungen: Wir geben Ihnen erste Empfehlungen zur Steuerplanung und -optimierung. Dazu gehören Tipps zur Reduzierung Ihrer Steuerlast, zur Nutzung von Steuervergünstigungen und zur Planung von Investitionen.

4. Transparente Kosten: Die Erstberatung kostet maximal 249,90 Euro. Sofern Sie sich danach für weitergehende Beratungsleistungen oder für die laufende steuerliche Betreuung entscheiden, erläutern wir Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten.


Ihr Vorteil

Die Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine fundierte steuerliche Einschätzung zu einem reduzierten Preis zu erhalten. Dies hilft Ihnen, eine informierte Entscheidung über eine weitergehende Zusammenarbeit mit uns zu treffen.


So funktioniert es:

  1. Sachverhalt einreichen: Füllen Sie unser Online-Formular aus und geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer steuerlichen Situation an.
  2. Analyse und Beratung: Unsere Steuerberater analysieren Ihre Angaben und bereiten eine erste Einschätzung vor.
  3. Erstberatungsgespräch: Sie erhalten eine ausführliche Rückmeldung mit Empfehlungen und einer Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation.

Ihr Vorteil:

Unsere transparente und faire Preisgestaltung sorgt dafür, dass Sie von Anfang an Klarheit über die Kosten haben. Die Erstberatung ermöglicht Ihnen einen risikofreien Einstieg in eine mögliche Zusammenarbeit mit uns. Nutzen Sie diese Chance, um sich umfassend informieren zu lassen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weitere Informationen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie bei Ihren steuerlichen Anliegen zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Erstberatung zu vereinbaren und den ersten Schritt zu optimalen steuerlichen Lösungen zu machen.

Jetzt Erstberatung buchen und profitieren!


Online Steuerberatung

Online Steuerberatung - Schnell, Sicher, Zuverlässig für nur 49,98 Euro.

Ihre Steuerfragen verdienen Expertenantworten

Im Steuerdschungel kann man sich leicht verirren. Die Gesetze und Regelungen sind komplex, oft unübersichtlich und ändern sich ständig. Genau hier setzt die online Steuerberatung an: Wir bieten Ihnen schnelle, unkomplizierte und professionelle Hilfe bei Steuerfragen.

Unsere Leistungen für Sie:

Ob es um eine Erstberatung und eine schnelle Auskunft geht - wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Steuerdschungel. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erleben Sie, wie unkompliziert und effizient Steuerberatung sein kann.

  • Schnelle Antworten: Wir garantieren Ihnen eine schnelle und verbindliche Antwort auf Ihre Steuerfragen innerhalb kürzester Zeit.
  • Zertifizierte Steuerexperten: Unser Team besteht aus hoch qualifizierten und zertifizierten Steuerberatern.
  • Absolute Diskretion: Ihre Anliegen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt.
  • Keine versteckten Kosten oder Vertragsbindungen: Bei den Steuerberatungskosten gibt es keine Überraschungen. Sie zahlen für die Beratung ein vorher festgelegtes Honorar und keinesfalls mehr.

Flexible Beratungsformate:

  • Online-Beratung: Schnelle und direkte Hilfe per E-Mail.
  • Telefonische Beratung: Persönliche Beratung am Telefon, wenn Sie den direkten Kontakt bevorzugen. Bitte geben Sie bei Ihrer Frage an, wann Sie am besten zu erreichen sind.

Vorteile:

  • Zeitersparnis: Kein langes Warten auf Termine und keine endlosen Beratungssitzungen.
  • Zugänglichkeit: Egal, wo Sie sind, Ihre Antwort ist nur einen Klick oder Anruf entfernt.
  • Klarheit und Verständlichkeit: Wir erklären komplexe Steuerthemen einfach und verständlich.
  • Individuelle Lösungen: Jeder Steuerfall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Sie erhalten jetzt eine schnelle, professionelle und individuelle Steuerberatung. Vertrauen Sie auf unsere Steuer-Expertise und erleben Sie, wie einfach und bequem Steuerberatung sein kann! Mit nur wenigen Klicks können Sie bei uns eine Antwort auf Ihre Steuerfrage. Senden Sie uns einfach Ihre schriftliche Frage per E-Mail und erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Antwort.

So einfach funktioniert die online Steuerberatung:

  1. Beschreiben Sie Ihren Fall: Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer steuerlichen Frage an.
  2. Hochladen von Dokumenten: Sie können Dokumente bequem per Drag & Drop hochladen oder den Upload-Button mehrfach nutzen.
  3. Wählen Sie Ihre Zahlungsart: Wählen Sie eine Zahlungsmethode.
  4. Senden Sie Ihre Anfrage ab: Mit dem Absenden Ihrer Anfrage startet der Auftrag.
  5. Vertraulichkeit: Ihre Anfrage wird von uns streng vertraulich behandelt.
  6. Antwortzeiten: Sie erhalten die Antwort werktags i.d.R. innerhalb von 24 Stunden.

Transparente Kosten

  1. Standardpreis 49,98 Euro: Für 49,98 € erhalten Sie eine grundlegende Antwort. Der Preis gilt für einfache Anfragen. Die Bearbeitungszeit darf dabei eine halbe Stunde nicht überschreiten.
  2. Dokumentenpauschale: Beachten Sie, dass das Anhängen von Dokumenten zu einem erhöhten Preis von 79,98 Euro führt, da dies einen höheren Bearbeitungsaufwand bedeutet.
  3. Umfangreiche und komplexe Fragen: Für detailliertere Antworten fällt eine höhere Vergütung für eine Erstberatung in Höhe von 226,10 Euro an.
  4. Ausführliche Beratung: Für eine ausführliche Beratung fällt eine höhere Vergütung an. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Vergütung Ihrer Anfrage festzustellen.

Geld-Zurück-Garantie!

  • Geld-Zurück-Garantie: Sollten die Beratung nicht zutreffend sein, erhalten Sie Ihr Geld zurück.

Bitte geben Sie Ihren Vornamen an
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an
Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse an
Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nr. an


Bitte wählen Sie eine Steuerart aus.
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Bitte stellen Sie Ihre Steuerfrage

Hinweis: Rechtsfragen ohne Bezug auf das Steuerrecht können nicht beantwortet werden.

Höhe der Steuer
Euro
(Haftungsobergrenze)
Schwierigkeit
50 %
Umfang
50 %
Gebühr: § 21 Rat, Auskunft
Euro
zzgl. ges. MwSt.
Euro

Brutto
Euro
* Montag bis Freitag, vorbehaltlich der Komplexität der Anfrage

 
Bitte Datenschutzhinweis und Auftragsbedingungen bestätigen

Hinweise zum Datenschutz + Auftragsbedingungen

Einwilligungserklärung zum Datenschutz + Haftungsbeschränkung

Die folgende Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist jederzeit widerrufbar
  1. Die Sicherheit und der Schutz der Daten unserer Kunden ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), zu beachten.
  2. Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Rückfrage werden personenbezogene Daten, soweit dies für den Versand erforderlich ist, erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Mitglieds enthalten.
  3. Sie erklären ausdrücklich Ihre Einwilligung zum Empfang der Beantwortung Ihrer Anfrage per E-Mail.
  4. Mit der Bestellung erklären Sie sich mit der folgenden Haftungsbeschränkung einverstanden: Die Haftung ist bei einer einfachen Anfrage bzw. Erstberatung ausgeschlossen. Eine Sachverhaltsaufklärung und individuelle Beratung ist in diesem Rahmen leider nicht möglich. Bei weitergehenden Beratungen wird die Haftung vertraglich auf Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € beschränkt. Ansonsten kommt kein Auftragsverhältnis zustande.




Wann fällt die Gebühr an?

Die Gebühr für die Erstberatung fällt an, wenn Sie uns das erste Mal konsultieren. Sie können in einer Angelegenheit auch mehrere Steuerberater aufsuchen – jede Beratung zählt als Erstberatung und jeder Steuerberater darf diese berechnen. So haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Meinungen einzuholen und den besten Berater für Ihre Bedürfnisse auszuwählen.


Wann liegt keine Erstberatung vor?

Keine Sorge – ein unverbindliches Kennenlerngespräch, bei dem wir uns lediglich vorstellen und organisatorische Fragen klären, ist kostenlos. Eine Erstberatung findet erst statt, wenn wir konkret über Ihre steuerlichen Anliegen sprechen.

Beispiel:

Herr X ruft uns an und bittet um ein Kennenlerngespräch. In diesem Gespräch stellen wir uns vor und besprechen allgemeine Fragen, ohne jedoch auf konkrete steuerliche Themen einzugehen. Sollte Herr X sich danach entscheiden, einen anderen Steuerberater zu wählen, fällt keine Gebühr an.


Anrechnung der Erstberatungsgebühr

Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit weiteren Dienstleistungen beauftragen, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die späteren Kosten angerechnet, sofern ein Zusammenhang besteht.

Beispiel:

Herr X fragt uns in der Erstberatung, ob seine Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerpflichtig sind. Später beauftragt er uns mit der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung. Da die Antwort auf seine Frage in die Steuererklärung einfließt, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die Gesamtkosten angerechnet. So zahlen Sie nicht doppelt für dieselbe Leistung.

Der Zusammenhang zwischen der Erstberatung und den späteren Leistungen des Steuerberaters ist entscheidend für die Anrechnung der Erstberatungsgebühr. Der Grundgedanke ist, dass der Mandant nicht zweimal für dieselbe Leistung zahlen soll. Dies bedeutet, dass wenn die in der Erstberatung erteilten Informationen und Ratschläge direkt in die spätere, ausführlichere Beratung oder Dienstleistung einfließen, die Gebühren für die Erstberatung auf die später anfallenden Gebühren angerechnet werden.

Detailliertes Beispiel:

  1. Erstberatung: Herr X sucht Steuerberater Y auf und fragt, ob seine Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerpflichtig sind. Steuerberater Y beantwortet diese Frage umfassend und erläutert die steuerlichen Implikationen des Verkaufs.

  2. Folgeauftrag: Ein paar Monate später beauftragt Herr X denselben Steuerberater Y mit der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Wertpapierverkäufe stattfanden. Steuerberater Y muss nun die gesamten Einnahmen von Herr X erfassen und die steuerlichen Details dieser Verkäufe in die Steuererklärung einarbeiten.

In diesem Fall besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der Erstberatung und der späteren Tätigkeit: Die in der Erstberatung gegebenen Ratschläge zur Steuerpflicht der Wertpapierverkäufe fließen direkt in die Erstellung der Einkommensteuererklärung ein. Daher wird die Gebühr für die Erstberatung auf die Gebühren für die Einkommensteuererklärung angerechnet, um doppelte Kosten für den Mandanten zu vermeiden.

Nicht anrechenbare Leistungen:

Falls jedoch die spätere Tätigkeit des Steuerberaters andere, nicht mit der Erstberatung zusammenhängende Aspekte umfasst, erfolgt keine Anrechnung. Beispielsweise, wenn Herr X Steuerberater Y nach der Erstberatung noch mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für sein Unternehmen beauftragt, der nichts mit den Wertpapierverkäufen zu tun hat, dann wird die Erstberatungsgebühr nicht auf diese Leistung angerechnet.

Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass der Mandant für die inhaltlich gleiche Beratungsleistung nicht mehrfach Gebühren zahlen muss, während der Steuerberater dennoch für seine umfassendere, weiterführende Arbeit entsprechend vergütet wird.

Top Steuerberatung Berlin


Steuerberatung für Selbstständige + Kapitalgesellschaften


Wenn Sie Freiberufler, Solo-Selbstständiger, Freelancer, Webworker, Kleinunternehmer etc. sind oder eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaften, GmbH + UG) haben, berate ich Sie gerne.


Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket:
Steuerberatung für Selbstständige (Kleinunternehmer, Freiberufler, etc.) (Buchhaltung, Steuererklärungen + Jahresabschluss)


Seit nunmehr über 25 Jahren biete ich meinen Mandanten einen schnellen und kostengünstigen Steuer-Service an, mit dem Sie bis zu 50% der üblichen Steuerberaterkosten sparen:

Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket kostet ab 99 Euro/Monat und beinhaltet die folgenden Leistungen:


NEU: Steuerberatung für Selbständige Das Rundum-Sorglos-Steuer-Paket ab 99 Euro/Monat


Das Sorglos-Selbständig-Paket beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Monatliche Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Steuererklärungen
  • Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)

Das Angebot gilt nur für bestimmte Berufsgruppen:

  • IT-Berufe (Programmierer, Designer, etc.)
  • Unternehmensberater
  • Sachverständige
  • Designer (Brand, Industrie, etc.)
  • Psychologen
  • Coaches
  • Freie Berufe (Architekten, Ingenieure, etc.)
  • Werbe- bzw. Marketingbrache, PR-Berater
  • Fotografen, Kameraleute
  • Finanz- & Versicherungsmakler
  • und ähnliche Selbständige ...

Wenn Sie Interesse am Sorglos-Steuer-Paket haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an info@steuerschroeder.de


Wenn Sie Interesse an dem Rundum-Sorglos-Steuer-Paket haben dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an angebot@steuerschroeder.de.

Top Steuerberatung Berlin


Buchhaltung und Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen


Es gibt verschiedene Varianten, wie wir bei der Buchhaltung zusammen arbeiten können:


Sie machen die Buchhaltung selber


Sie können die Steuerberatungskosten für die Buchhaltung sparen, wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen. Die Buchhaltungskosten betragen ca. 50% der gesamten Steuerberaterkosten, so dass Sie sich diese Kosten für die Buchhaltung sparen können. Das setzt voraus, dass Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, die eine DATEV-Schnittstelle verwendet, damit ich die Daten übernehmen kann.

Tipp: Um Steuerberatungskosten zu sparen, biete ich meinen Mandanten ein Buchhaltungsprogramm an. Weitere Infos mit Empfehlung finden unter Buchhaltungssoftware. Gerne stehe ich für eine Einarbeitung in das Buchhaltungsprogramm zur Verfügung.

Sie können auch meine online Buchhaltung verwenden. Es ist eine leichte und einfache Möglichkeit, Ihre Buchhaltung digital zu erledigen bzw. vorzubereiten. Die online Buchhaltung ist papierlos und digital. Belege können gescannt und digital gespeichert werden. Die Belege müssen Sie nicht mehr per Post versenden und können online von mir eingesehen und bearbeitet werden. Sowohl Sie als auch ich können immer und überall auf Ihre Belege und auf die Buchhaltung zugreifen. Das ist effizient und kostensparend. Außerdem können Sie auch online Rechnungen erstellen und versenden.

Ich empfehle dringend, die Einrichtung sowie den ersten Monat Buchhaltung von mir erstellen zu lassen, damit Sie eine Vorlage haben und so systematische Fehlbuchungen zu vermeiden.

Wenn Sie noch nicht sicher in der Buchhaltung sind, kann ich auch Ihre Online-Buchhaltung regelmäßig kontrollieren und ggf. schwierige Buchungen ergänzen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie meine Excel-Vorlage für Ihre Buchhaltung nutzen.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen, dann geben Sie i.d.R. auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst ab. Sofern Sie die Buchhaltung nur teilweise selbst erledigen bzw. durch mich kontrollieren lassen, gebe ich auch gerne für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de


Senken Sie Ihre Steuerberaterkosten durch digitale Selbstbuchung


Minimieren Sie Ihre Steuerberatergebühren durch Selbstständige Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Als moderne Steuerberatungskanzlei verstehen wir, dass die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen nicht nur Zeit spart, sondern auch Kosten effektiv senken kann. Insbesondere bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bieten wir Ihnen innovative Tools, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Einnahmen und Ausgaben selbstständig zu erfassen. Durch diese aktive Beteiligung können die Gebühren für unsere Steuerberatungsleistungen signifikant minimiert werden.

Die Zusammenarbeit mit unseren digitalen Tools gestaltet sich wie folgt:

  1. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware: Wir bieten Zugang zu führenden Buchhaltungsprogrammen, die speziell für die Bedürfnisse von Selbstständigen und kleinen Unternehmen entwickelt wurden. Diese Tools ermöglichen es Ihnen, Belege digital zu erfassen, Einnahmen und Ausgaben in Echtzeit zu verbuchen und Ihre Finanzen übersichtlich zu verwalten.

  2. Mobile Apps: Mit unseren empfohlenen Apps können Sie unterwegs Belege scannen und direkt in Ihr Buchhaltungssystem hochladen. Dies vereinfacht die Datenerfassung und stellt sicher, dass alle Transaktionen lückenlos dokumentiert werden.

  3. Persönliches Dashboard: Erhalten Sie Zugriff auf ein personalisiertes Dashboard, das Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre finanzielle Situation bietet. Hier können Sie Berichte generieren, die für die Einnahmenüberschussrechnung relevant sind, und diese direkt an uns übermitteln.

  4. Direkte Schnittstellen zu Bankkonten: Viele unserer Tools bieten die Möglichkeit, Ihre Bankkonten direkt anzubinden. So werden alle Transaktionen automatisch erfasst und den entsprechenden Kategorien zugeordnet. Dies reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und minimiert Fehlerquellen.

  5. Sicherer Datenaustausch: Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Unsere Tools gewährleisten einen sicheren Datenaustausch zwischen Ihnen und unserer Kanzlei, sodass Ihre finanziellen Informationen stets geschützt sind.

Die Zusammenarbeit kann mit folgenden Tools erfolgen:

Tipp: Die Excel Tabelle und die online Buchhaltung erhalten Sie kostenlos, wenn Sie die exklusiven Steuertipps des Mandantenbereich bestellen.

Profitieren Sie von meiner Online-Steuerberatung, als kostengünstige Alternative zur persönlichen Steuerberatung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast mit über 1.000 Steuertipps, Steuergestaltungen und Vertragsmustern effektiv und dauerhaft senken können.

Jetzt Steuern sparen wie ein Profi!


Durch die Nutzung dieser Tools können Sie nicht nur Ihre Steuerberatergebühren reduzieren, sondern auch wertvolle Einblicke in Ihre finanzielle Performance gewinnen. Die selbstständige Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben macht Sie unabhängiger und ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Steuerberater.

Wir stehen Ihnen bei der Einrichtung und Nutzung dieser Tools zur Seite und beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Buchhaltungsprozesse optimieren können. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Einnahmenüberschussrechnung korrekt, effizient und kostengünstig erstellt wird.

Entdecken Sie die Vorteile der digitalen Buchhaltung und minimieren Sie Ihre Steuerberatergebühren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.


Ich erledige die Buchhaltung für Sie


Wenn Sie nicht selbst buchen möchten, können Sie mir auch Ihre digitalen Bankdaten zur Verfügung stellen. Hierfür müssen Sie beim online Banking lediglich die Bankdaten als sog. TXT/CSV Datei downloaden. Dadurch, dass ich die Daten in meine Buchhaltungssoftware einlesen kann, können Sie bei den Steuerberatungskosten erheblich sparen. Sofern Sie auch Bareinnahmen und -ausgaben haben, können Sie mein Excel-Kassenbuch verwenden.

Sie können aber auch meine Excel-Vorlage für die Buchhaltung benutzen und mit die Tabelle mit den Daten zur Verfügung stellen, damit ich Ihre Steuererklärungen mit der Anlage EÜR erstellen kann.

Ich kann die Buchhaltung monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich erstellen. Sofern Sie zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können Sie zunächst auch nur die Umsätze z.B. über meine Online-Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt melden. Die Vorsteuern mache ich dann mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

Top Steuerberatung Berlin


Erstellung von Jahresabschlüssen


Gerne erstelle ich Ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang sowie E-Bilanz) bzw. Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) sowie die betrieblichen Steuererklärungen.


Lohn- und Gehaltsabrechnungen


Sofern gewünscht - erledige ich auch gerne Ihre Lohnbuchhaltung digital sowie die dazugehörigen Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Ich kann aber auch gerne mit Ihrem Lohnbüro kooperieren. Des Weiteren berate ich Sie hinsichtlich einer Netto-Lohn-Optimierung und bezüglich des optimalen Geschäftsführergehalts.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

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Steuerberatung für Privatpersonen


Lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen? Ja, lernen Sie meine besonderen Steuerberatungsangebote kennen. Ich biete Steuerberatung für folgende Privatpersonen:


Weitere Steuerberatung und Steuererklärungen für Privatpersonen:

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Steuerberatung für Arbeitnehmer


Lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer? In der Regel ja, denn Sie erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro Steuererstattung zurück. Faustregel: Je weniger Steuerwissen Sie mitbringen und je komplexer Ihr Steuerfall ist, umso mehr lohnt sich ein Steuerberater für Sie.

Die Steuererstattung und die Steuerberatungskosten können Sie online berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Um die Kosten möglichst für Ihre Steuererklärung gering zu halten, frage ich die wichtigsten Informationen online ab. So können alle möglichen Steuersparmöglichkeiten genutzt werden.

Jetzt ganz einfach Steuererstattung maximieren. So macht man seine Steuererklärung heute: Im Steuerberater-Chat und papierlos!
Jetzt Einkommensteuererklärung online machen ...


Top Steuerberatung Berlin


Steuerberatung für Vermieter


Egal ob Sie Wohnimmobilien, Ferienwohnungen, Gewerbeimmobilien oder Yachten vermieten, als Vermieter können Sie auf meine Steuerberatung zählen:

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten sowie Vertragsmuster erhalten Sie bei meiner online Steuerberatung für nur 97 Euro pro Jahr.

Top Steuerberatung Berlin


Steuerberatung für Rentner


Wenn Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, dann helfe ich Ihnen gerne: Sie können Ihre Einkommensteuererklärung ganz einfach online erledigen. Beantworten Sie meine Fragen im Steuerberater.Online-Chat. Sie möchten Ihre Oder übersenden Sie mir einfach Ihre Belege.

Tipp: Sie sind Rentner und wissen nicht, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dann finden Sie hier meine Tipps zur Steuererklärung für Rentner, ELSTER, Abgabefrist, Rechner, Formulare etc.

Ich kann Sie auch hinsichtlich einer Doppelbesteuerung von Renten beraten und ggf. einen Einspruch einlegen.

Top Steuerberatung Berlin


Tax Advice: German Tax Return in english


Welcome, I am an English-speaking Steuerberater in Berlin. Here are my tax services as a tax consultant in Germany:

  • Tax advice for companies and private persons
  • Income Tax returns
  • VAT declarations (monthly/ quarterly)
  • Accounting
  • Annual financial statements:
    • Einnahmen-Überschussrechnung for self-employed people
    • Balance sheet
  • Payroll services
  • Communication wih the Finanzamt etc.

German Income Tax Calculator

 

Year:

Family Assessment:

Church tax:

Taxable income (Euro): Taxpayer
Spouse

nontaxable income subject to progression (benefits + foreign income):

Tax Service: German Income Tax Return in english


Top Steuerberatung Berlin


Erstellung von Steuererklärungen


Selbstverständlich übernehme ich auch gerne Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen, wie z.B.:

Top Steuerberatung Berlin


KI-gestützte Steuerberatung durch einen Steuerberater

Unsere KI-gestützte Steuerberatung durch unser erfahrenes Team mit Steuerberatern bietet Ihnen die maximale Steuerersparnis. Unsere KI dient als Ergänzung zu unserer menschlichen Expertise und ermöglicht es uns, Ihnen einen noch umfassenderen Service zu bieten.

Die Zukunft der Steuerberatung ist digital, und wir sind stolz darauf, Ihnen diesen Schritt in die Zukunft anbieten zu können. Nutzen Sie unsere KI-gestützte Steuerberatung und erleben Sie, wie einfach und effizient Steuerangelegenheiten sein können.


Vorteile der KI-gestützten Steuerberatung durch einen Steuerberater

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Steuerberatung bietet sowohl Steuerberatern als auch ihren Mandanten eine Vielzahl von Vorteilen. Hier sind die wichtigsten Vorteile, die sich durch die Nutzung von KI-gestützten Systemen in der Steuerberatung ergeben:


1. Effizienzsteigerung

Durch den Einsatz von KI können Steuerberater Routineaufgaben automatisieren und dadurch viel Zeit sparen. KI-Systeme können große Datenmengen schnell analysieren, Buchhaltungsdaten verarbeiten und Steuererklärungen automatisch erstellen. Dies ermöglicht es Steuerberatern, sich auf komplexere und wertschöpfende Aufgaben zu konzentrieren.


2. Genauigkeit und Fehlerreduzierung

KI-gestützte Systeme minimieren die Wahrscheinlichkeit von Fehlern, die bei manuellen Berechnungen und Dateneingaben auftreten können. Durch die Verwendung fortschrittlicher Algorithmen können diese Systeme Daten präzise verarbeiten und sicherstellen, dass alle relevanten steuerlichen Regelungen und Vorschriften eingehalten werden.


3. Schnelle Datenverarbeitung

Mit KI-gestützten Tools können Steuerberater Daten in Echtzeit analysieren und verarbeiten. Dies ermöglicht eine schnellere Erstellung von Steuererklärungen und Finanzberichten, was besonders in zeitkritischen Situationen von Vorteil ist.


4. Bessere Entscheidungsfindung

KI kann Steuerberater dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Durch die Analyse historischer Daten und die Erkennung von Mustern kann die KI wertvolle Einblicke und Prognosen liefern, die bei der Steuerplanung und -optimierung helfen.


5. Personalisierte Beratung

KI-Systeme können große Mengen an Daten analysieren und personalisierte Empfehlungen basierend auf den individuellen finanziellen Situationen der Mandanten geben. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Mandanten zugeschnitten ist.


6. Kostenersparnis

Durch die Automatisierung vieler Prozesse können die Betriebskosten gesenkt werden. Diese Einsparungen können entweder direkt an die Mandanten weitergegeben werden oder zur Verbesserung der Servicequalität genutzt werden.


7. Erhöhte Compliance

KI-gestützte Systeme sind stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Vorschriften und Gesetze. Dies hilft dabei, die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und das Risiko von Strafen und Nachzahlungen zu minimieren.


8. Verbesserte Mandantenkommunikation

Durch die Nutzung von KI können Steuerberater ihren Mandanten einen besseren Service bieten. Automatisierte Updates und Berichte können den Mandanten regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, was die Transparenz erhöht und das Vertrauen stärkt.


9. Zugang zu fortschrittlichen Analysetools

KI bietet Zugang zu fortschrittlichen Analysetools, die ansonsten teuer und schwer zugänglich wären. Diese Tools können komplexe Analysen durchführen und tiefere Einblicke in die finanzielle Situation und die Steuerstrategie eines Unternehmens oder einer Einzelperson bieten.


10. Skalierbarkeit

KI-gestützte Systeme ermöglichen es Steuerberatern, ihre Dienstleistungen leichter zu skalieren. Sie können mehr Mandanten bedienen und gleichzeitig einen hohen Service-Standard aufrechterhalten, ohne dass die Qualität darunter leidet.


Fazit

Die Integration von KI in die Steuerberatung bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sowohl die Effizienz und Genauigkeit erhöhen als auch die Qualität der Beratung verbessern. Während menschliche Expertise weiterhin unverzichtbar bleibt, kann die Kombination aus menschlichem Wissen und künstlicher Intelligenz eine leistungsstarke Lösung für die Herausforderungen der modernen Steuerberatung darstellen. Mandanten profitieren von schnelleren, präziseren und personalisierten Dienstleistungen, während Steuerberater ihre Arbeitsprozesse optimieren und ihre Kapazitäten erweitern können.

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Steuerberatungskosten + Mandant werden


Bevor Sie meine Steuerberatung in Anspruch nehmen, möchten Sie sicherlich wissen, wie hoch die Steuerberatungskosten sind. Gerne erkläre ich Ihnen, wie hoch die Kosten für den Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung sind.

Wie jeder Steuerberater bin ich an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden, soweit es die Steuerberatung betrifft (wie z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen usw.).

Die Steuerberatungskosten können Sie mit dem Rechner selbst berechnen. Bitte gehen Sie immer von der Mittelgebühr aus.

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Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:

Tätigkeit Gegenstandswert Satz EURO/ Jahr
    pro Monat pro Jahr
Netto EUR 0,00 0,00
zzgl. 19% MwSt. EUR 0,00 0,00
Steuerberatervergütung brutto EUR 0,00 0,00

Hinweis: Alternativ kann auch eine Zeitgebühr vereinbart werden. Die Kosten für eine Steuerberatung liegen bei 75 Euro pro angefangene halbe Stunde (also 150 Euro pro Stunde) zzgl. Auslagen und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%.

Wenn Sie Interesse an meiner Steuerberatung haben, dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an steuerberatung@steuerschroeder.de

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  3. Umfangreiche und komplexe Fragen: Für detailliertere Antworten fällt eine höhere Vergütung für eine Erstberatung in Höhe von 226,10 Euro an.
  4. Ausführliche Beratung: Für eine ausführliche Beratung fällt eine höhere Vergütung an. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Vergütung Ihrer Anfrage festzustellen.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerberatung

EStG 
EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

EStR 
EStR R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen

UStG 
UStG § 22a Fiskalvertretung

UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung

AO 
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

UStAE 
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

UStR 
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen

KStR 5.11
AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:

HGB 
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld

ErbStR 7.4
EStH 4.2.1 4.7 12.1 15.8.5
StbVV 
§ 1 StBVV Anwendungsbereich

GewStH 3.8
KStH 8.1
LStH 19.3
ErbStH E.7.4.4 E.10.7
StBerG 
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

§ 3a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

§ 10 StBerG Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen

§ 32 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit

§ 43 StBerG Berufsbezeichnung

§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 49 StBerG Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag

§ 50 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 50a StBerG Kapitalbindung

§ 51 StBerG Gebühren für die Anerkennung

§ 52 StBerG Urkunde

§ 53 StBerG Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“

§ 54 StBerG Erlöschen der Anerkennung

§ 55 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit

§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung

§ 72 StBerG Steuerberatungsgesellschaften

§ 74 StBerG Mitgliedschaft

§ 80 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer

§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer

§ 86b StBerG Steuerberaterverzeichnis

§ 94 StBerG Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind

§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften

§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 156 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157a StBerG Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158 StBerG Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 161 StBerG Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“

§ 164a StBerG Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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