Buchhaltung & EÜR mit Excel-Vorlage
Excel-EÜR-Tabellen für Selbstständige, Freiberufler & Kleinunternehmer – strukturiert, verständlich und sofort einsetzbar.
Kurzüberblick: Mit der Vorlage erfassen Sie Einnahmen/Ausgaben sauber, erhalten Auswertungen und erstellen die EÜR strukturiert. Für komplexere Fälle (Bilanz, Kasse mit hohem Barumsatz, E-Bilanz) ist regelmäßig eine Buchhaltungssoftware sinnvoll.
Wichtig: Excel ist für die Vorerfassung praktikabel – GoBD-konform wird der Prozess erst durch eine passende Organisation der Aufbewahrung/Unveränderbarkeit (Details weiter unten).
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Excel-Vorlage für Buchhaltung und EÜR
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) lässt sich mit einer guten Excel-Struktur deutlich vereinfachen: Belege erfassen, Zahlungen zuordnen, Kategorien sauber führen – und daraus die Jahresauswertung ableiten.
Excel eignet sich besonders für: einfache, überschaubare Fälle, in denen Sie Ihre Buchführung kostengünstig vorstrukturieren möchten – ideal auch als Vorbereitung für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.
Zwei Versionen: Einsteiger oder Profi
Version 1: Einfach & intuitiv
Zielgruppe: Selbstständige/Freiberufler ohne Buchhaltungs-Vorkenntnisse.
- Einfacher Einstieg ohne Kontennummern
- Vordefinierte Kategorien passend zur Anlage EÜR
- Automatische Summen & Jahresübersicht
- Hinweise/Erklärungen je Kategorie
Version 2: Professionell & detailliert
Zielgruppe: Nutzer mit Grundkenntnissen, die genauer kontieren möchten.
- Kontenlogik (z. B. SKR03-orientiert) möglich
- Anpassbarer Konten-/Kategorieplan
- Gut für Steuerberater-Übergabe / strukturierte Vorerfassung
- Zusatzfunktionen (z. B. AfA-Logik, Auswertungen)
Empfehlung aus der Praxis: Wenn Sie „einfach nur sauber erfassen“ möchten, starten Sie mit Version 1. Wenn Sie Übergabe/Weiterverarbeitung (z. B. mit Kontenlogik) planen, ist Version 2 typischerweise geeigneter.
Vorteile & Grenzen: Buchhaltung mit Excel
Vorteile
- Kosteneffizienz: kein Abo, geringe Einstiegskosten
- Flexibilität: Kategorien/Logik anpassbar
- Auswertungen: schnelle Übersicht über Einnahmen, Ausgaben, Überschuss
- Weitergabe: strukturierte Vorerfassung für Steuerberater möglich
Grenzen / typische Risiken
- Unveränderbarkeit: Excel ist grundsätzlich änderbar; ohne Prozess/Archivierung ist das prüfungsanfällig
- Komplexität: Bilanzierung, E-Bilanz, komplexe USt-Fälle, Kassenführung sind mit Excel regelmäßig nicht ideal
- Fehleranfälligkeit: bei falscher Kategorie-/Steuerschlüsselwahl
Seriöser Kostensatz-Claim: Mit guter Vorerfassung reduzieren Sie den Aufwand für Rückfragen/Korrekturen – das kann die Steuerberaterkosten senken. Ob und in welcher Höhe hängt vom Belegvolumen und Ihrer Mitwirkung ab.
Zielgruppe & Programm-Voraussetzungen
Zielgruppe
- Selbstständige/Freiberufler/Kleinunternehmen mit EÜR (insb. § 4 Abs. 3 EStG)
- Umsatzsteuerlich: geeignet für Kleinunternehmer sowie USt-pflichtige Unternehmer (je nach Sheet/Setup)
- Insbesondere für Fälle mit überschaubarem Belegvolumen
Voraussetzungen
- Keine Makros erforderlich
- Nutzbar mit Excel (verschiedene Versionen) und gängigen Alternativen (z. B. LibreOffice)
- Windows/macOS/Linux möglich (abhängig vom Tabellenprogramm)
Top-Funktionen & Expertentipps
Funktionsübersicht
- Einnahmen-/Ausgabenerfassung (optional mit Kontenlogik)
- Monatliche Auswertung / Jahresübersicht
- Anlagenverzeichnis (AfA-Unterstützung je nach Vorlage)
- Kassenbuch/Kassenbericht (Hinweis: GoBD-Prozess beachten, siehe GoBD-Abschnitt)
- Reisekosten-Tool (Verpflegungsmehraufwand etc.)
- Firmenwagen (1%-Regel) als Rechentool
Praxis-Tipps (kurz)
- Konsequent Belegnummern: eindeutige Belegreferenz pro Buchung
- Regelmäßige Routine: wöchentlich erfassen statt „Jahresend-Stress“
- Bank-/Kassenabgleich: Zahlungen zeitnah zuordnen
- Backups: Versionierung + Sicherung (mindestens monatlich)
Beispiele / Screenshots
Einnahmen erfassen


Ausgaben erfassen


Anlagevermögen / AfA

Auswertung / Übersicht

Anlage EÜR / AVEÜR

Ist Buchhaltung mit Excel zulässig bzw. GoBD-konform?
Kernaussage: Excel ist als Werkzeug nicht „verboten“. Entscheidend ist, dass steuerlich relevante Aufzeichnungen nachvollziehbar, vollständig und insbesondere vor unprotokollierten Änderungen geschützt sind. Das ergibt sich aus den GoBD (BMF-Schreiben) und den Anforderungen an Unveränderbarkeit/Protokollierung. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
Warum Excel allein häufig nicht genügt
Excel-Dateien sind grundsätzlich änderbar, ohne dass eine lückenlose Änderungshistorie automatisch erzwungen wird. Für bestimmte Bereiche (insbesondere Kassenaufzeichnungen) ist Excel daher besonders prüfungsanfällig; die Rechtsprechung hat Excel-Kassenbücher wiederholt kritisch gesehen. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
So organisieren Sie einen GoBD-gerechten Excel-Prozess
- Versionierung: Jede Änderung führt zu einer neuen, datierten Version (kein Überschreiben).
- Festschreibung/Archiv: Regelmäßig zusätzlich in ein nicht ohne Weiteres änderbares Archivformat überführen (z. B. PDF/A) – dabei beachten: Archivierung ist mehr als „nur PDF speichern“, idealerweise mit DMS/Protokollierung. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
- Aufbewahrung: Ordnungssystem, Belegbezug, Sicherungen, Zugriffsschutz.
- Verfahrensdokumentation: Kurz beschreiben: Belegeingang → Erfassung → Prüfung → Archivierung → Backup.
Praxisempfehlung: Für bilanzierungspflichtige Unternehmen oder bei anspruchsvoller Kassenführung ist ein revisionssicheres Buchhaltungs-/Kassensystem regelmäßig die bessere Wahl. Für EÜR und als Vorerfassung ist Excel häufig praktikabel – wenn Aufbewahrung und Unveränderbarkeit sauber organisiert sind.
Sofortiger Zugriff: Bestellen, bezahlen & downloaden
Sie erhalten zwei Tabellen plus Zusatztools (z. B. Kassenbuch/Kassenbericht/Firmenwagen/Reisekosten – je nach Paket).
Bestellung
Bezahlung: auch ohne PayPal-Konto möglich (z. B. Karte/Lastschrift – abhängig vom Zahlungsanbieter/Checkout).
Download: nach erfolgreicher Zahlung sofort verfügbar.
Bestellformular:
Weitere Infos
Rechtsgrundlagen zum Thema: Buchhaltung
EStREStR R 5.2 Ordnungsmäßige Buchführung
EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
UStAE
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3.16. Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer
UStR
UStR 21. Organschaft
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 135. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis
AEAO
AEAO Zu § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:
EStH 5.2
StBerG
§ 6 StBerG Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
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