Online Steuerberatung vom Steuerberater: digital, persönlich und rechtssicher beraten
Sie suchen eine Online Steuerberatung, die fachlich fundiert, digital organisiert und persönlich erreichbar ist? Als Steuerberater unterstütze ich Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, GmbHs, UGs und andere Unternehmen bei Steuererklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerplanung, Einspruch, Betriebsprüfung und Gestaltungsfragen im deutschen Steuerrecht. Die Beratung erfolgt digital – aber nicht anonym: Sie erhalten eine steuerliche Einschätzung durch einen Steuerberater.
Online Steuerberatung: Das Wichtigste auf einen Blick
Für wen ist Online Steuerberatung geeignet?
Online Steuerberatung eignet sich für Mandanten, die Unterlagen digital bereitstellen können und eine strukturierte, fachlich fundierte Beratung im deutschen Steuerrecht wünschen. Besonders sinnvoll ist sie bei klar abgrenzbaren Fragen, laufender Zusammenarbeit oder vorbereitender Gestaltungsberatung.
| Zielgruppe | Typische Themen | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Privatpersonen | Einkommensteuer, Vermietung, Kapitalanlagen, Immobilienverkauf, Kinder, Pflege, Einspruch. | Belege, Steuerbescheid und Fristen sollten vollständig vorliegen. |
| Selbstständige und Freiberufler | EÜR, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Investitionen, Scheinselbstständigkeit, Vorsorge. | Saubere Trennung von privat und betrieblich ist entscheidend. |
| GmbH, UG und Kapitalgesellschaften | Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttung, Holding, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer. | Beschlüsse, Verträge und Dokumentation müssen fremdüblich sein. |
| Vermieter und Immobilieninvestoren | AfA, Erhaltungsaufwand, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Verkauf, Familienvermietung. | Timing und Vertragsgestaltung sind oft steuerentscheidend. |
| Gründer | Rechtsform, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Buchführung, Umsatzsteuer, Planung. | Frühe Beratung vermeidet Strukturfehler. |
| Erben und Schenker | Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Familienheim, Nießbrauch, vorweggenommene Erbfolge. | Bewertung und Fristen sind zentral. |
Leistungen der Online Steuerberatung
Die Online Steuerberatung kann sowohl einmalige Einzelfragen als auch laufende steuerliche Betreuung umfassen. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn der Beratung abgestimmt.
| Leistung | Inhalt | Geeignet für |
|---|---|---|
| Steuerliche Erstberatung | Erste rechtliche und steuerliche Einschätzung eines konkreten Sachverhalts. | Privatpersonen, Gründer, Unternehmer. |
| Steuererklärungen | Erstellung und elektronische Übermittlung von Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen. | Privatpersonen und Unternehmen. |
| Buchhaltung und EÜR | Digitale Belegverarbeitung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldung. | Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen. |
| Jahresabschluss | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Steuerbilanz und Offenlegung, soweit erforderlich. | GmbH, UG, Kaufleute, bilanzierende Unternehmen. |
| Steuerplanung | Gestaltungsprüfung, Rechtsform, Investitionen, Holding, Ausschüttung, Gehalt, Finanzierung. | Unternehmer und vermögende Privatpersonen. |
| Einspruch und Bescheidprüfung | Prüfung von Steuerbescheiden, Fristen, Begründung und Kommunikation mit dem Finanzamt. | Mandanten mit streitigen Steuerbescheiden. |
| Betriebsprüfung | Vorbereitung, Prüfungsbegleitung, Kommunikation, Auswertung und Schlussbesprechung. | Unternehmen, Selbstständige, Vermieter. |
| Erbschaft und Schenkung | Bewertung, Freibeträge, Familienheim, Nießbrauch, Übertragung von Vermögen. | Familien, Erben, Unternehmer, Immobilienbesitzer. |
So läuft die Online Steuerberatung ab
- Anfrage stellen: Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen, den steuerlichen Zeitraum, die betroffenen Steuerarten und wichtige Fristen.
- Unterlagen bereitstellen: Je nach Thema benötigen wir Steuerbescheide, Verträge, Belege, BWA, Buchhaltungsauswertungen, Kaufverträge oder Gesellschaftsunterlagen.
- Mandats- und Honorarfrage klären: Vor Beginn wird geklärt, ob eine Erstberatung, laufende Betreuung oder ein konkreter Einzelauftrag sinnvoll ist.
- Steuerliche Analyse: Der Sachverhalt wird steuerlich eingeordnet, Risiken werden benannt und mögliche Handlungsoptionen dargestellt.
- Umsetzung: Je nach Auftrag erfolgen Steuererklärung, Einspruch, Antrag, Gestaltung, Dokumentation oder Kommunikation mit dem Finanzamt.
Kostenlose KI-Steuerhilfe: Orientierung, aber keine individuelle Steuerberatung
Eine kostenlose KI-Steuerhilfe kann helfen, steuerliche Begriffe zu verstehen, Checklisten vorzubereiten oder erste Fragen zu strukturieren. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist gesetzlich reguliert und darf nur von befugten Personen und Vereinigungen erbracht werden (§ 2, § 3 StBerG).
| Leistung | KI-Steuerhilfe | Steuerberater |
|---|---|---|
| Allgemeine Erklärung | Gut geeignet. | Ebenfalls möglich. |
| Individuelle Einzelfallprüfung | Nicht ausreichend. | Kernbereich der Beratung. |
| Haftung und Mandat | Kein Mandatsverhältnis. | Mandat mit berufsrechtlicher Verantwortung. |
| Vertretung gegenüber Finanzamt | Nicht möglich. | Je nach Auftrag möglich. |
| Gestaltung vor Umsetzung | Nur allgemeine Hinweise. | Individuelle steuerliche Planung. |
Steuerliche Erstberatung
Eine steuerliche Erstberatung ist sinnvoll, wenn Sie zunächst eine strukturierte Einschätzung benötigen, bevor Sie ein umfangreicheres Mandat erteilen. Typische Themen sind Gründung, Rechtsform, Immobilienverkauf, Vermietung, GmbH-Geschäftsführer, Erbschaft, Schenkung, Einspruch oder Betriebsprüfung.
| Thema | Typische Fragen | Unterlagen |
|---|---|---|
| Gründung und Rechtsform | Einzelunternehmen, Freiberufler, GmbH, UG, Holding? | Businessplan, Umsatzprognose, Investitionen. |
| Steuererklärung | Welche Anlagen, welche Belege, welche Risiken? | Vorjahresbescheid, Belege, Lohnsteuerbescheinigung. |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung, Vorsteuer, Rechnung, Reverse Charge? | Rechnungen, Verträge, Umsatzübersicht. |
| Immobilien | AfA, Erhaltungsaufwand, Verkauf, Spekulationsfrist, Vermietung? | Kaufvertrag, Darlehen, Rechnungen, Mietverträge. |
| Bescheid und Einspruch | Ist der Steuerbescheid korrekt? Lohnt ein Einspruch? | Bescheid, Erklärung, Erläuterungen, Fristdatum. |
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Steuerberatungskosten und Vergütung
Steuerberatervergütungen richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Je nach Auftrag kommen Wertgebühren, Zeitgebühren oder eine Vergütungsvereinbarung in Betracht. Maßgeblich ist die seit dem 1. Juli 2025 geltende Fassung der StBVV (Fünfte StBVVÄndV, BGBl. 2025 I Nr. 105).
| Vergütung | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| StBVV-Wertgebühr | Gebührenrahmen nach Gegenstandswert (Tabellen A bis D). | Typisch bei Steuererklärungen, Buchführung, Jahresabschluss. |
| Zeitgebühr | 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde nach § 13 StBVV. | Relevant, wenn keine Anhaltspunkte für den Gegenstandswert vorliegen. |
| Erstberatung Verbraucher | Höchstens 190 € für ein erstes Beratungsgespräch nach § 21 Abs. 1 S. 2 StBVV. | Höherer Festpreis nur mit Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV). |
| Vergütungsvereinbarung | Abweichende Vergütung in Textform möglich (§ 4 StBVV). | Muss als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar bezeichnet werden. |
| Auslagen und Umsatzsteuer | Können zusätzlich anfallen (§§ 3, 16 ff. StBVV). | Vor Mandatsbeginn transparent klären. |
Steuerberaterkosten Rechner: Ihr voraussichtliches Honorar berechnen
Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:
Typische Kostenarten für:
Mandanteninfos, Muster und Vorlagen
Ergänzend zur individuellen Steuerberatung können vorbereitete Mandanteninformationen, Checklisten, Musterverträge und Excel-Vorlagen helfen, steuerliche Themen besser vorzubereiten. Solche Unterlagen ersetzen jedoch keine Einzelfallberatung und sollten vor Umsetzung auf den konkreten Sachverhalt angepasst werden.
| Arbeitshilfe | Nutzen | Grenze |
|---|---|---|
| Mandanteninformationen | Überblick über aktuelle Steuerthemen und typische Praxisfragen. | Keine individuelle Prüfung. |
| Steuerleitfäden | Strukturierte Vorbereitung zu Themen wie Umsatzsteuer, Immobilien, GmbH oder Erbschaft. | Rechtsstand und Einzelfall prüfen. |
| Musterverträge | Erleichtern die Vorbereitung von Gestaltungen und Angehörigenverträgen. | Rechtliche und steuerliche Anpassung erforderlich. |
| Excel-Vorlagen | Unterstützen Buchhaltung, Reisekosten, Kasse oder Planungsrechnungen. | Keine Garantie für Ordnungsmäßigkeit ohne Prüfung. |
| Checklisten | Helfen, Belege und Daten vollständig vorzubereiten. | Ersetzen keine steuerliche Würdigung. |
Mandanteninfos und Vorlagen nutzen
Nutzen Sie digitale Arbeitshilfen zur Vorbereitung Ihrer Steuerfragen. Für die Umsetzung im Einzelfall sollte die steuerliche Wirkung gesondert geprüft werden.
Was Online Steuerberatung nicht leisten kann
Online Steuerberatung ist effizient, aber nicht jeder Fall lässt sich allein über E-Mail oder Formular lösen. Bei komplexen Sachverhalten können persönliche Rückfragen, Videotermine, ergänzende Unterlagen oder externe Rechtsberatung erforderlich sein.
| Grenze | Warum wichtig? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Unvollständige Unterlagen | Ohne Belege kann keine belastbare steuerliche Prüfung erfolgen. | Unterlagen nach Checkliste einreichen. |
| Rechtsgebiete außerhalb Steuerrecht | Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Familienrecht können zusätzlich betroffen sein. | Bei Bedarf Rechtsanwalt oder Notar einbeziehen. |
| Ausländisches Steuerrecht | Beratung bezieht sich grundsätzlich auf deutsches Steuerrecht und DBA-Fragen. | Lokale Steuerberatung im Ausland prüfen. |
| Garantierte Steuerersparnis | Steuerliche Ergebnisse hängen vom Sachverhalt und der Rechtslage ab. | Chancen und Risiken transparent bewerten. |
| Rückwirkende Gestaltung | Nach Verwirklichung des Sachverhalts sind Gestaltungsmöglichkeiten oft begrenzt. | Vor Vertragsschluss oder Umsetzung beraten lassen. |
Checkliste: Online Steuerberatung vorbereiten
- Steuerliches Thema und Ziel klar formulieren.
- Betroffenen Zeitraum und Steuerart nennen.
- Fristen mitteilen, insbesondere Einspruchs- oder Abgabefristen.
- Letzten Steuerbescheid und letzte Steuererklärung bereithalten.
- Verträge, Rechnungen, BWA, Buchhaltung oder Belege digital sammeln.
- Bei Unternehmen Rechtsform, Branche, Gewinnermittlungsart und Umsatzsteuerstatus angeben.
- Bei Immobilien Kaufvertrag, Darlehen, Mietverträge und Rechnungen bereithalten.
- Bei GmbH/UG Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag und Gesellschafterbeschlüsse bereithalten.
- Gewünschten Beratungsumfang klären: Erstberatung, Einzelfrage oder laufendes Mandat.
- Sensible Unterlagen nur über abgestimmte sichere Wege übermitteln.
Online Steuerberatung anfragen
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FAQ: Online Steuerberatung
Ist Online Steuerberatung genauso verbindlich wie Beratung in der Kanzlei?
Ja, wenn ein Mandat mit einem Steuerberater besteht und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wurde. Die digitale Form ändert nichts daran, dass die steuerliche Würdigung sorgfältige Unterlagen und Rückfragen erfordert.
Kann ich meine Steuererklärung vollständig online erstellen lassen?
Ja. Viele Steuererklärungen können digital vorbereitet, geprüft und elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Ist kostenlose KI-Steuerhilfe echte Steuerberatung?
Nein. Eine KI kann allgemeine Informationen und Orientierung geben. Individuelle Hilfeleistung in Steuersachen ist gesetzlich reguliert und erfordert eine befugte Person oder Vereinigung (§ 2, § 3 StBerG).
Was kostet eine steuerliche Erstberatung?
Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf nach § 21 Abs. 1 S. 2 StBVV höchstens 190 € berechnet werden, soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Ein höherer Festpreis ist zulässig, wenn er in Textform als Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV) vereinbart wird.
Wie hoch ist die Zeitgebühr eines Steuerberaters?
Die Zeitgebühr beträgt seit dem 1. Juli 2025 nach § 13 Satz 2 StBVV 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Sie wird berechnet, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für die Ermittlung des Gegenstandswerts vorliegen.
Kann eine feste Steuerersparnis garantiert werden?
Nein. Steuerliche Vorteile hängen vom Sachverhalt, der Rechtslage, vorhandenen Unterlagen, Fristen und der tatsächlichen Umsetzung ab.
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten?
Ja. Eine Online-Beratung kann auch als Zweitmeinung oder Vorbereitung für das Gespräch mit Ihrem bestehenden Steuerberater dienen. Die Zuständigkeiten sollten jedoch klar abgegrenzt werden.
Beraten Sie auch Mandanten außerhalb Berlins?
Ja. Die Beratung kann bundesweit digital erfolgen, soweit deutsches Steuerrecht betroffen ist und die Unterlagen online bereitgestellt werden können.
Welche Unterlagen sollte ich für die erste Anfrage bereithalten?
Sinnvoll sind Steuerbescheid, letzte Steuererklärung, Verträge, Belege, BWA, Buchhaltungsunterlagen und eine kurze Beschreibung des Ziels der Beratung.
Quellenverzeichnis
- § 2 StBerG – geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur durch Befugte, auch bei unentgeltlicher Tätigkeit; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 3 StBerG – unbeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 57 StBerG – allgemeine Berufspflichten von Steuerberatern; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 57a StBerG – Werbung von Steuerberatern nur bei sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 9 BOStB – Werbung und Kundmachung; berufswidrige und wettbewerbswidrige Werbung unzulässig; Rechtsstand: 2026.
- § 4 StBVV – Vergütungsvereinbarung in Textform; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 13 StBVV – Zeitgebühr 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (Fassung der Fünften StBVVÄndV, BGBl. 2025 I Nr. 105, m.W.v. 01.07.2025); Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 21 StBVV – Rat, Auskunft und Erstberatung; Verbraucher-Erstberatung höchstens 190 €; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 24 StBVV – Steuererklärungen; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 28 StBVV – Prüfung von Steuerbescheiden; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 33 StBVV – Buchführung; Rechtsstand: 18.08.2026.
- § 34 StBVV – Lohnbuchführung; Rechtsstand: 18.08.2026.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit einem Steuerberater. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme des Auftrags.