Quittung online ausstellen

Elektronische Quittung als PDF erstellen und ausdrucken.

Online E-Quittung

Eine Quittung ist ein einfaches Dokument, das bestätigt, dass eine Zahlung erfolgt ist. Hier ist eine Anleitung, wie Sie selbst eine Quittung schreiben können:

  1. Datum: Fügen Sie das aktuelle Datum hinzu.

  2. Empfängerinformationen: Geben Sie den Namen und die Anschrift des Empfängers an.

  3. Zahlungsdetails: Geben Sie den Grund für die Zahlung, den Betrag und die Art der Zahlung (z. B. bar, Scheck oder Überweisung) an.

  4. Absenderinformationen: Geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

  5. Unterschrift: Unterschreiben Sie die Quittung, um anzuzeigen, dass die Zahlung erfolgt ist.

E-Quittung

NettoEuroQuittung
+ % MwSt.Euro
GesamtEuroNr.
Gesamtbetrag EUR in Worten
von
für

dankend erhalten.
Ort Datum
Buchungsvermerke


Stempel/Unterschrift des Empfängers



Hier ist ein Beispiel für eine einfache Quittung:


Datum: [Aktuelles Datum]



Empfänger:


[Name des Empfängers]


[Anschrift des Empfängers]



Zahlungsdetails:


Grund: [Beschreibung des Grundes für die Zahlung]


Betrag: [Betrag in Zahlen und Buchstaben]


Art der Zahlung: [Art der Zahlung, z. B. bar, Scheck oder Überweisung]



Absender:


[Name des Absenders]


[Anschrift des Absenders]



Unterschrift:


[Unterschrift des Absenders]

Es ist wichtig, eine ordnungsgemäße Aufzeichnung über alle Zahlungen zu führen, da dies bei Bedarf als Nachweis dienen kann. Es ist auch hilfreich, eine Kopie der Quittung aufzubewahren, um im Falle eines Streits oder einer Prüfung Nachweise bereitstellen zu können.

Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Quittung

EStDV 50 68b
UStG 
UStG § 18 Besteuerungsverfahren

AO 
AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

AO § 292 Abwendung der Pfändung

AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

AO § 292 Abwendung der Pfändung

UStAE 
UStAE 4.3.3. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen

UStAE 4.8.6. Inkasso von Handelspapieren

UStAE 6a.5. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Andere Belege als die Gelangensbestätigung

UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 4.3.3. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen

UStAE 4.8.6. Inkasso von Handelspapieren

UStAE 6a.5. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Andere Belege als die Gelangensbestätigung

UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStR 
UStR 47. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich auf Gegenstände der Einfuhr beziehen

UStR 62. Inkasso von Handelspapieren

UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen

UStR 202. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStR 255. Ordnungsgrundsätze

LStR 
R 9.4 LStR Reisekosten

BGB 368 369 370 371


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




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