Rechtsstand: 1. Juli 2026

Quittung online ausstellen: PDF erstellen, ausdrucken und rechtssicher dokumentieren

Online-Quittung als PDF erstellen und ausdrucken

Mit dem Online-Quittungsrechner erstellen Sie eine elektronische Quittung als PDF, die Sie speichern, ausdrucken oder Ihrem Kunden als Zahlungsnachweis übergeben können.

Eine Quittung bestätigt, dass eine Zahlung oder sonstige Leistung tatsächlich empfangen wurde. Sie ist besonders wichtig bei Barzahlungen, Anzahlungen, Privatverkäufen, Kautionen, Vereinszahlungen, Dienstleistungen und kleineren Geschäftsvorfällen. Für steuerliche Zwecke sollte sie klar, vollständig und nachvollziehbar formuliert sein.

PDF erstellen Daten eingeben, Quittung erzeugen, speichern oder ausdrucken.
Zahlung belegen Die Quittung bestätigt den Empfang von Geld oder einer Leistung.
Nicht immer Rechnung Für Vorsteuer und Buchhaltung müssen zusätzliche Rechnungsangaben erfüllt sein.
Beleg aufbewahren Unternehmer müssen steuerlich relevante Quittungen geordnet archivieren.

Quittung online erstellen

Füllen Sie die Felder im Quittungsrechner aus. Anschließend können Sie die Quittung als PDF erstellen, ausdrucken und für Ihre Unterlagen speichern.

E-Quittung

NettoEuroQuittung
+ % MwSt.Euro
GesamtEuroNr.
Gesamtbetrag EUR in Worten
von
für

dankend erhalten.
Ort Datum
Buchungsvermerke


Stempel/Unterschrift des Empfängers


Achtung: Eine Quittung bestätigt in erster Linie den Zahlungseingang. Soll der Beleg steuerlich als Rechnung oder für den Vorsteuerabzug genutzt werden, müssen zusätzlich die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen geprüft werden.

Was ist eine Quittung?

Eine Quittung ist ein schriftliches oder elektronisch dokumentiertes Empfangsbekenntnis. Sie bestätigt, dass der Aussteller einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Leistung erhalten hat. Nach § 368 BGB kann der Schuldner gegen Empfang der Leistung eine Quittung verlangen.

Typische Einsatzfälle
  • Barzahlung im Geschäftsverkehr,
  • Kaution oder Anzahlung,
  • Privatverkauf,
  • Vereinsbeitrag oder Spende als einfacher Zahlungsnachweis,
  • Erstattung von Auslagen,
  • Handwerker- oder Serviceleistung.
Nicht verwechseln mit
  • ordnungsgemäßer Rechnung,
  • Bewirtungsbeleg,
  • Kassenbon mit TSE-Daten,
  • Spendenbescheinigung,
  • strukturiertem E-Rechnungsformat.
Die Infografik zeigt die Schritte: Zahlungsdaten eingeben, Pflichtangaben prüfen, PDF erstellen und Beleg archivieren. 1. Daten Betrag · Datum · Zweck 2. Prüfen Quittung oder Rechnung? 3. PDF erstellen 4. archivieren Merksatz: Quittung belegt Zahlung, Rechnung belegt Leistung Für Vorsteuerabzug müssen die Rechnungsangaben stimmen.

Welche Angaben gehören auf eine Quittung?

Für eine einfache Quittung gibt es kein starres amtliches Formular. Damit der Beleg später nachvollziehbar ist, sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:

Angabe Warum wichtig? Beispiel
Ausstellungsdatum Ordnet den Zahlungsvorgang zeitlich zu. 01.07.2026
Betrag in Zahlen und Worten Vermeidet Missverständnisse und nachträgliche Änderungen. 120,00 € / einhundertzwanzig Euro
Zahlungsgrund Erklärt, wofür gezahlt wurde. Anzahlung für Reparatur, Kaufpreis Fahrrad, Kaution
Zahlungsart Dokumentiert, wie gezahlt wurde. bar, Überweisung, Karte, PayPal
Empfänger der Zahlung Zeigt, wer das Geld erhalten hat. Name, Anschrift, ggf. Firma
Zahlender / Schuldner Zeigt, für wen die Zahlung geleistet wurde. Name und Anschrift
Unterschrift oder elektronische Bestätigung Bestätigt den Empfang der Zahlung. Unterschrift des Empfängers

Quittung Muster

Das folgende Muster können Sie als Vorlage verwenden. Für geschäftliche Zwecke ergänzen Sie bei Bedarf Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Umsatzsteuersatz und Leistungsbeschreibung.

QUITTUNG Ausgestellt am: [Datum] Ort: [Ort] Hiermit bestätige ich den Erhalt von: Betrag: [Betrag in €] Betrag in Worten: [Betrag ausgeschrieben] Von: [Name und Anschrift des Zahlenden] Für: [Zahlungsgrund / Leistung / Gegenstand] Zahlungsart: [bar / Überweisung / Karte / sonstige Zahlungsart] Empfänger der Zahlung: [Name / Firma] [Anschrift] Unterschrift Zahlungsempfänger: [Unterschrift]

Quittung oder Rechnung: Was ist der Unterschied?

Eine Rechnung fordert oder dokumentiert die Vergütung für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Eine Quittung bestätigt dagegen den Empfang einer Zahlung. In der Praxis kann ein Dokument beides sein, wenn es sowohl die Rechnungsangaben als auch die Zahlungsbestätigung enthält.

Beleg Zweck Steuerlicher Hinweis
Quittung Bestätigung, dass eine Zahlung erfolgt ist. Als Zahlungsnachweis nützlich; für Vorsteuer nur ausreichend, wenn Rechnungsanforderungen erfüllt sind.
Rechnung Abrechnung einer Lieferung oder Leistung. Muss bei umsatzsteuerlichen Unternehmerfällen die Angaben nach § 14 UStG enthalten.
Kleinbetragsrechnung Vereinfachte Rechnung bis 250 € Gesamtbetrag. Erleichterte Angaben nach § 33 UStDV möglich.
Kassenbon Beleg aus elektronischem Kassensystem. Kann Rechnung/Quittung ersetzen, wenn die erforderlichen Angaben vorhanden sind.
Steuer-Tipp: Wenn Sie die Zahlung als Betriebsausgabe oder für den Vorsteuerabzug verwenden möchten, achten Sie darauf, dass der Beleg nicht nur „bezahlt“ bestätigt, sondern auch die steuerlich erforderlichen Rechnungsangaben enthält.

Quittung als Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bei Kleinbeträgen bis 250 € brutto gelten umsatzsteuerlich erleichterte Angaben. Damit eine Quittung zugleich als Kleinbetragsrechnung dienen kann, sollte sie mindestens enthalten:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung,
  • Bruttobetrag,
  • anzuwendender Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
Achtung / häufiger Fehler: „Betrag erhalten“ genügt für den Vorsteuerabzug meist nicht. Die Leistung muss erkennbar sein, und die umsatzsteuerlichen Angaben müssen stimmen.

PDF-Quittung und E-Rechnung ab 2025

Eine PDF-Quittung ist praktisch und für viele Zahlungsnachweise ausreichend. Sie ist aber nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung. Seit 2025 gilt im inländischen B2B-Bereich schrittweise die E-Rechnungspflicht. Ein einfaches PDF ist dabei grundsätzlich eine sonstige Rechnung und keine E-Rechnung im strukturierten Format.

Praxis-Hinweis: Für private Quittungen, Barzahlungsnachweise und einfache PDF-Belege bleibt der Quittungsrechner nützlich. Bei B2B-Rechnungen sollten Sie zusätzlich prüfen, ob ein strukturiertes E-Rechnungsformat erforderlich ist.

Aufbewahrung und Buchhaltung

Wer Quittungen geschäftlich nutzt, sollte sie geordnet, lesbar und unverändert aufbewahren. Für Unternehmer sind steuerlich relevante Belege Teil der Buchführung oder der Aufzeichnungen. Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; für Buchungsbelege gilt nach aktueller AO ebenfalls eine achtjährige Aufbewahrungsfrist.

Person / Zweck Empfehlung Hinweis
Privatperson Mindestens bis zur vollständigen Klärung des Vorgangs aufbewahren. Wichtig bei Kauf, Kaution, Reparatur, Rückgabe oder Gewährleistung.
Unternehmer / Selbstständige Steuerlich relevante Quittungen geordnet archivieren. Quittung kann Buchungsbeleg sein.
Vorsteuerabzug Rechnungsanforderungen prüfen. Quittung allein reicht nur, wenn die notwendigen Rechnungsangaben enthalten sind.
Digitale Aufbewahrung Unveränderbarkeit, Lesbarkeit und Auffindbarkeit sicherstellen. PDF-Belege sollten nicht nur lose in E-Mail-Postfächern liegen.

Häufige Fehler beim Ausstellen von Quittungen

Formale Fehler
  • fehlendes Datum,
  • kein Zahlungsgrund,
  • Betrag nur in Zahlen,
  • unleserlicher Zahlungsempfänger,
  • keine Unterschrift oder Bestätigung,
  • fehlende Leistungsbeschreibung.
Steuerliche Fehler
  • Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl Kleinunternehmerregelung gilt,
  • falscher Umsatzsteuersatz,
  • Quittung als Rechnung behandelt, obwohl Pflichtangaben fehlen,
  • Beleg nicht aufbewahrt,
  • PDF nachträglich verändert.

Checkliste: Quittung richtig ausstellen

  • Datum und Ort eintragen.
  • Zahlungsempfänger mit Name und Anschrift angeben.
  • Zahlenden mit Name und Anschrift erfassen.
  • Betrag in Zahlen und Worten nennen.
  • Zahlungsgrund klar beschreiben.
  • Zahlungsart angeben.
  • Bei geschäftlichen Belegen Umsatzsteuer- und Rechnungsanforderungen prüfen.
  • Bei Kleinbeträgen bis 250 € Mindestangaben nach § 33 UStDV beachten.
  • Quittung unterschreiben oder elektronisch eindeutig bestätigen.
  • PDF speichern und unverändert archivieren.
  • Kopie an den Zahlenden übergeben.

FAQ: Quittung online ausstellen

Kann ich eine Quittung online erstellen?

Ja. Mit dem Quittungsrechner können Sie die Daten online eingeben, eine PDF-Quittung erstellen, speichern und ausdrucken.

Ist eine PDF-Quittung gültig?

Eine PDF-Quittung kann als Zahlungsnachweis dienen. Bei steuerlichen Unternehmerfällen sollte zusätzlich geprüft werden, ob Rechnungsangaben, Archivierung und gegebenenfalls E-Rechnungsvorgaben erfüllt sind.

Muss eine Quittung unterschrieben werden?

Eine Unterschrift ist in der Praxis der klarste Nachweis des Zahlungsempfangs. Bei elektronischen Quittungen sollte der Aussteller eindeutig erkennbar sein.

Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?

Die Rechnung rechnet eine Leistung ab. Die Quittung bestätigt, dass eine Zahlung oder Leistung empfangen wurde.

Kann ich eine Quittung für Barzahlung ausstellen?

Ja. Gerade bei Barzahlungen ist eine Quittung sinnvoll, weil sie den Geldempfang dokumentiert.

Reicht eine Quittung für die Steuer?

Für einfache Zahlungsnachweise kann sie ausreichen. Für Betriebsausgaben oder Vorsteuerabzug muss der Beleg aber die steuerlich erforderlichen Angaben enthalten.

Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Quittung ausweisen?

Nein, wenn die Kleinunternehmerregelung angewendet wird, sollte keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ein falscher Umsatzsteuerausweis kann steuerliche Folgen haben.

Quittung, Rechnung oder E-Rechnung?

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Beleg steuerlich korrekt ist? Prüfen Sie vor dem Ausstellen, ob eine einfache Quittung genügt oder ob eine ordnungsgemäße Rechnung, Kleinbetragsrechnung oder strukturierte E-Rechnung erforderlich ist.

So vermeiden Sie fehlende Pflichtangaben, Vorsteuerprobleme und unnötige Rückfragen in der Buchhaltung.

Weitere hilfreiche Rechner und Vorlagen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen und Rechtsstand

  • § 368 BGB, Quittung; Anspruch auf schriftliches Empfangsbekenntnis gegen Empfang der Leistung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben einer Rechnung, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 14b UStG, Aufbewahrung von Rechnungen; acht Jahre, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 14c UStG, unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; Buchungsbelege acht Jahre, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 257 HGB, Aufbewahrung von Unterlagen bei Kaufleuten; Buchungsbelege acht Jahre, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • BMF, FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab 01.01.2025; einfaches PDF ist keine strukturierte E-Rechnung.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands



Fragen zum Steuerrecht?

Erhalten Sie schnell und unkompliziert kostenlose Antworten zum Steuerrecht

KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern Jetzt kostenlos fragen.

Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Steuerberatung


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung