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ELENA-Verfahren

§§ 95 ff. SGB IV

1. Einführung

Am 02.04.2009 ist das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) v. 28.03.2009 (BGBl 2009 I S. 634) in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitgebern ermöglichen, auf das Ausstellen bestimmter Bescheinigungen (zunächst aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld) in Papierform zu verzichten. Zu diesem Zweck mussten ab dem 01.01.2010 (monatlich) die Entgeltdaten von Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten an eine zentrale Speicherstelle gemeldet werden.

Ab 01.01.2012 sollten dann die berechtigten Stellen die benötigten Daten abrufen können.

Hinweis:

Am 31.03.2010 ist eine Massenklage von 22.000 Klägern gegen das ELENA-Verfahren beim BVerfG eingereicht worden (Az.: 1 BvR 902/10). Die Kläger stützen ihre Klage auf die angebliche Verletzung der Privatsphäre von Arbeitnehmern durch ELENA.

2. Vorzeitige Einstellung des Verfahrens

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich inzwischen geeinigt, das Verfahren zum Elektronischen Einkommensnachweis einzustellen. Dies hat keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die elektronische Lohnsteuerkarte bleibt davon unberührt.

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