#636488

Inhaltsverzeichnis

Expedientenrabatte

§ 19 EStG

§ 2 LStDV

Es stellt sich die Frage, ob ein als Arbeitslohn zu versteuernder geldwerter Vorteil für einen Reisebüromitarbeiter vorliegt, wenn er direkt mit einem Reiseveranstalter einen Reisevertrag über eine sog. PEP-Reise abschließt. Dies ist ein Reiseangebot, das sich nur an Mitarbeiter der Touristikbranche richtet - unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Reisebüro. Der Vorteil wird auch anderen Mitarbeitern der Touristikbranche wie Mitarbeitern von Airlines oder Flughafenangestellten angeboten. Es handelt sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist aber nur dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung des geldwerten Vorteils mitgewirkt hat bzw. der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass sein Arbeitnehmer Vergütungen von Dritten erhalten hat (§ 38 Abs. 1 EStG). Die Verpflichtung zur Versteuerung liegt ansonsten beim Arbeitnehmer mit der Erklärung der Einnahmen im Rahmen der Steuererklärung.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!