Kfz-Steuer für Motorräder 2025 – Berechnung, Steuerfreiheit & Sonderfälle
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Motorräder? In Deutschland wird die Motorradsteuer ausschließlich nach dem Hubraum berechnet. CO₂-Werte, Schadstoffklassen oder Umweltplaketten spielen keine Rolle – Motorräder sind steuerlich reine Hubraumfahrzeuge.
Hier finden Sie die Höhe Ihrer Motorradsteuer, Berechnung, Steuersätze und Bemessung sowie hilfreiche Informationen & Tipps.
Inhalt:
Motorrad Steuer
Wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Beim Motorrad fallen weniger Steuern an, als bei einem Pkw. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind steuerfrei (Ausnahme siehe Leichtkraftrad).
Die Kfz-Steuer für Motorräder mit mehr als 125 ccm richet sich nach dessen Hubraum. Der Schadstoffausstoß spielt beim Motorrad keine Rolle. Der Steuersatz für Krafträder (Motorräder) beträgt je angefangene 25 Kubikzentimeter (cm³) Hubraum oder einem Teil davon 1,84 Euro.
Formel Kfz-Steuer für Motorräder:
Hubraum in ccm / 25 x 1,84 Euro = Kraftfahrzeugsteuer / Jahr
Kraftrad/ Motorrad Steuerrechner
Beispiel: Die Kfz-Steuer bei 1000 ccm 40 × 1,84 € = 73,60 Euro. Gemäß KraftStG wird auf volle Euro abgerundet. Somit beträgt die Kfz-Steuer für das Motorrad mit 1000 ccm = 73 Euro.
Krafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Kfz-Steuersatz für Motorräder
- 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
- keine Unterscheidung nach EU-Abgasnorm oder CO₂-Ausstoß
- Steuerpflicht beginnt mit Zulassung – Nutzung unerheblich
Beispielrechnung:
| Hubraum | Berechnung | Steuer pro Jahr |
|---|---|---|
| 125 cm³ | 5 × 1,84 € | 9,20 € |
| 600 cm³ | 24 × 1,84 € | 44,16 € |
| 1.200 cm³ | 48 × 1,84 € | 88,32 € |
Kfz-Steuer-Rechner vom Bundesfinanzministerium (BMF)
Tipp: Steuervorteile durch Saison-Kennzeichen:
Steuerfreie Klassen: Leichtkrafträder & Kleinkrafträder
Folgende Zweiräder sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 KraftStG):
- Leichtkrafträder bis 125 cm³ und max. 11 kW
- Kleinkrafträder bis 50 cm³ / 45 km/h oder E-Antrieb bis 4 kW
Wichtig: Auch wenn ein 125er-Motorrad steuerfrei ist, gilt dennoch Versicherungs- & Kennzeichenpflicht.
Trikes, Quads & Sonderfahrzeuge: Einstufung als Pkw
Mehrspurige Fahrzeuge (z. B. Trikes, Quads) gelten steuerlich nicht als Krafträder, sondern als Pkw. Dadurch gelten:
- höhere Kfz-Steuer
- Pkw-Besteuerung nach Hubraum & Emissionen
- keine Privilegierung der Motorradsteuer
Grundsatz: Einspurigkeit = Motorrad / Mehrspurigkeit = Pkw.
Motorrad privat vs. betrieblich: Steuerliche Behandlung
Motorräder gelten in der Praxis häufig als Freizeit- und Hobbyfahrzeuge. Der Nachweis betrieblicher Nutzung muss lückenlos erfolgen.
| Sachverhalt | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Überlassung durch Arbeitgeber | geldwerter Vorteil (Lohnsteuerpflicht) |
| Motorrad im Eigentum des Fahrlehrers | privat mitveranlasst → keine Betriebsausgabenabzugsfähigkeit |
| Harley Davidson im Betriebsvermögen | regelmäßig privat geprägt → Abzugsverbot |
| Motorrad ersetzt Pkw (Totalschaden) | Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG möglich |
Elektromotorräder & Steuerbefreiung
Für reine Elektro-Motorräder gilt:
- bis 31.12.2025: vollständige Kfz-Steuerbefreiung
- danach: 50 % Steuerermäßigung für 5 Jahre
Hybridmotorräder sind nicht befreit.
Häufige Praxisfragen (FAQ)
Muss ich Kfz-Steuer zahlen, wenn ich im Winter nicht fahre?
Ja. Entscheidend ist immer die Zulassung, nicht die Nutzung. Stilllegung senkt sofort auf 0 €.
Steuerpflicht bei ausländischem Motorrad?
Vorübergehende Nutzung ist steuerfrei. Bei dauerhaftem Standort: steuerpflichtig ab Tag 1.
Pendlerpauschale mit Motorrad?
Maximal 4.500 € pro Jahr abziehbar.
Ergebnis: Motorradbesteuerung hubraumbezogen
Motorräder bleiben steuerlich unkompliziert: 1,84 € je 25 cm³, ohne Umwelt- oder CO₂-Faktoren. Leichtkrafträder & Mopedklassen bleiben steuerfrei, Elektro-Motorräder profitieren bis Ende 2025 von voller Steuerbefreiung. Wer betrieblich nutzt, muss die Zweckbestimmung nachweisen – sonst droht Privatannahme und kein Abzug.
Empfehlung: Bei gemischter Nutzung unbedingt Fahrtenbuch führen. Einspurigkeit entscheidet – Trikes & Quads werden als Pkw besteuert.
SEPA-Lastschrift und Zulassung
Um ein Motorrad zuzulassen, muss für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)). Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein. Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Die Übermittlung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per Telefax oder eingescannt (mit Ihrer Unterschrift) als Teilnehmer am De-Mail-Verfahren per De-Mail erfolgen.
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