Motorradsteuer 2026: Kfz-Steuer für Motorräder berechnen
Die Kfz-Steuer für Motorräder wird in Deutschland grundsätzlich nach dem Hubraum berechnet. Maßgeblich ist der Steuersatz für Krafträder: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. CO₂-Werte, Euro-Abgasnormen oder Umweltplaketten spielen bei klassischen Motorrädern mit Hubkolbenmotor steuerlich keine Rolle.
Steuerfrei bleiben insbesondere viele Leichtkrafträder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW sowie bestimmte Kleinkrafträder. Für reine Elektro-Motorräder gelten besondere Steuervergünstigungen. Außerdem kann ein Saisonkennzeichen die Steuerbelastung reduzieren, weil die Kfz-Steuer nur für den zugelassenen Betriebszeitraum erhoben wird.
Motorradsteuer-Rechner
Mit dem Motorradsteuer-Rechner können Sie die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Motorrad schnell berechnen. Geben Sie einfach den Hubraum in Kubikzentimetern ein. Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Steuersatz von 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum.
Kraftrad/ Motorrad Steuerrechner
Infografik: Motorradsteuer in 6 Schritten berechnen
Berechnung der Motorradsteuer
Die Motorradsteuer ist vergleichsweise einfach zu berechnen. Entscheidend ist der Hubraum. Für jeden angefangenen Abschnitt von 25 cm³ Hubraum fallen 1,84 € Kraftfahrzeugsteuer pro Jahr an.
Motorradsteuer = aufgerundete 25-cm³-Einheiten × 1,84 €
Beispiel: 1.000 cm³ ÷ 25 = 40 Einheiten × 1,84 € = 73,60 €
Die festzusetzende Jahressteuer wird in der Praxis auf volle Euro abgerundet. Bei einem Motorrad mit 1.000 cm³ Hubraum ergibt sich daher eine Jahressteuer von 73 €.
| Hubraum | Berechnung | Rechnerischer Betrag | Festgesetzte Jahressteuer |
|---|---|---|---|
| 250 cm³ | 10 × 1,84 € | 18,40 € | 18 € |
| 600 cm³ | 24 × 1,84 € | 44,16 € | 44 € |
| 1.000 cm³ | 40 × 1,84 € | 73,60 € | 73 € |
| 1.200 cm³ | 48 × 1,84 € | 88,32 € | 88 € |
| 1.250 cm³ | 50 × 1,84 € | 92,00 € | 92 € |
Kfz-Steuersatz für Motorräder
- 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
- keine CO₂-Komponente wie bei Pkw
- keine Unterscheidung nach Euro-Abgasnorm
- keine Bedeutung der Umweltplakette für die Motorradsteuer
- Steuerpflicht grundsätzlich ab Zulassung
Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Steuerfreie Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
Bestimmte Zweiräder sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das betrifft insbesondere Leichtkrafträder und Kleinkrafträder, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
| Fahrzeugart | Typische technische Merkmale | Kfz-Steuer |
|---|---|---|
| Leichtkraftrad | mehr als 50 cm³ bis höchstens 125 cm³ und höchstens 11 kW | regelmäßig steuerfrei |
| Kleinkraftrad | bis 50 cm³ und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit regelmäßig bis 45 km/h | regelmäßig steuerfrei |
| S-Pedelec / schnelleres E-Zweirad | Einordnung nach Fahrzeugklasse, Leistung und Zulassung prüfen | Einzelfallprüfung |
Auch steuerfreie Zweiräder können versicherungs- und kennzeichenpflichtig sein. Die Steuerfreiheit bedeutet daher nicht, dass keine Zulassungs-, Versicherungs- oder Halterpflichten bestehen.
Elektro-Motorräder und Steuerbefreiung
Reine Elektro-Motorräder können als Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung gilt für begünstigte Elektrofahrzeuge für bis zu zehn Jahre ab erstmaliger Zulassung, längstens jedoch bis zum gesetzlichen Endzeitpunkt. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer für reine Elektrofahrzeuge grundsätzlich um 50 % ermäßigt.
| Fahrzeug | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Reines Elektro-Motorrad | Steuerbefreiung nach den Regeln für Elektrofahrzeuge möglich. |
| Nachträglich zum Elektrofahrzeug umgerüstetes Motorrad | Steuerbefreiung kann bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls in Betracht kommen. |
| Hybrid-Motorrad | Keine vollständige Elektrofahrzeug-Befreiung, wenn kein reines Elektrofahrzeug vorliegt. |
Saisonkennzeichen als Steuertipp
Viele Motorräder werden nur in den warmen Monaten genutzt. Ein Saisonkennzeichen kann die Kfz-Steuer reduzieren, weil die Steuer nur für den zugelassenen Betriebszeitraum erhoben wird. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt und nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Beispiel Saisonkennzeichen
| Jahressteuer | Saison | Steuerbetrag |
|---|---|---|
| 73 € | April bis Oktober = 7 Monate | 73 € × 7/12 = ca. 42 € |
Oldtimer-Motorräder und H-Kennzeichen
Für Oldtimer-Motorräder mit historischem Kennzeichen kann statt der normalen Hubraumbesteuerung eine pauschale Oldtimersteuer gelten. Bei Krafträdern mit Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer 46,02 €. Das kann sich bei hubraumstarken Motorrädern lohnen, bei kleineren Motorrädern aber auch ungünstiger sein als die normale Hubraumbesteuerung.
| Fall | Normale Motorradsteuer | Oldtimersteuer | Bewertung |
|---|---|---|---|
| 250 cm³ | 18 € | 46,02 € | H-Kennzeichen steuerlich teurer. |
| 1.000 cm³ | 73 € | 46,02 € | H-Kennzeichen steuerlich günstiger. |
Trikes, Quads und Sonderfahrzeuge
Trikes, Quads und andere mehrspurige Fahrzeuge werden steuerlich nicht automatisch wie klassische Motorräder behandelt. Entscheidend ist die verkehrsrechtliche Fahrzeugklasse und die konkrete Einordnung in den Fahrzeugpapieren.
Einspurige Krafträder
- klassische Motorräder
- Besteuerung nach Hubraum
- 1,84 € je angefangene 25 cm³
- keine CO₂-Komponente
Mehrspurige Fahrzeuge
- Trikes
- Quads
- Leichtfahrzeuge
- Pkw- oder Nutzfahrzeugbesteuerung möglich
Motorrad privat oder betrieblich nutzen
Die Kfz-Steuer ist nur ein Teil der steuerlichen Betrachtung. Wird ein Motorrad betrieblich genutzt, stellt sich zusätzlich die Frage, ob Anschaffungskosten, Leasingraten, laufende Kosten, Versicherung, Reparaturen und Kfz-Steuer steuerlich abziehbar sind.
| Sachverhalt | Steuerliche Einordnung |
|---|---|
| Rein private Nutzung | Keine steuerliche Abziehbarkeit der laufenden Kosten. |
| Betriebliche Nutzung mit Nachweis | Betriebsausgabenabzug möglich, soweit betriebliche Veranlassung nachgewiesen wird. |
| Gemischte Nutzung | Privatanteil ist auszuscheiden; Fahrtenbuch oder nachvollziehbare Aufzeichnungen empfehlenswert. |
| Motorrad mit starkem Freizeitbezug | Erhöhte Nachweisanforderungen; Privatveranlassung wird häufig kritisch geprüft. |
| Überlassung durch Arbeitgeber | Geldwerter Vorteil und lohnsteuerliche Behandlung prüfen. |
Pendlerpauschale mit dem Motorrad
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann auch bei Nutzung eines Motorrads die Entfernungspauschale angesetzt werden. Maßgeblich ist die einfache Entfernung, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig, soweit keine besonderen Ausnahmen greifen.
Weitere Informationen: Pendlerpauschale berechnen
SEPA-Lastschriftmandat und Zulassung
Für die Zulassung eines Motorrads ist regelmäßig ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Das Mandat wird bei der Zulassungsbehörde oder über das Online-Portal abgegeben. Die Kfz-Steuer wird grundsätzlich für zwölf Monate im Voraus erhoben; bei Saisonkennzeichen erfolgt die Erhebung anteilig für den Betriebszeitraum.
Checkliste: Motorradsteuer richtig prüfen
- Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung prüfen.
- Hubraum in cm³ ablesen.
- Prüfen, ob steuerfreies Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad vorliegt.
- Bei reinem Elektro-Motorrad Steuerbefreiung prüfen.
- Bei Oldtimer-Motorrad H-Kennzeichen und Pauschalsteuer vergleichen.
- Bei Trike oder Quad steuerliche Fahrzeugart gesondert prüfen.
- Bei Saisonkennzeichen anteilige Steuer berechnen.
- Bei betrieblicher Nutzung Fahrten und Zweckbestimmung dokumentieren.
- SEPA-Lastschriftmandat für Zulassung bereithalten.
Häufige Fragen zur Motorradsteuer
Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?
Die Motorradsteuer wird nach dem Hubraum berechnet. Der Steuersatz beträgt 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum.
Spielt der CO₂-Ausstoß bei Motorrädern eine Rolle?
Nein. Anders als bei Pkw wird die Kfz-Steuer für klassische Motorräder mit Hubkolbenmotor nicht nach CO₂-Ausstoß berechnet, sondern nach Hubraum.
Ist ein Motorrad mit 125 cm³ steuerfrei?
Ein Leichtkraftrad mit höchstens 125 cm³ und höchstens 11 kW ist regelmäßig steuerfrei. Entscheidend sind die technische Einordnung und die Fahrzeugdaten.
Muss ich Motorradsteuer zahlen, wenn ich im Winter nicht fahre?
Ja, solange das Motorrad zugelassen ist. Ein Saisonkennzeichen oder eine Außerbetriebsetzung kann die Steuer für nicht genutzte Zeiträume reduzieren oder vermeiden.
Wie funktioniert die Motorradsteuer beim Saisonkennzeichen?
Bei einem Saisonkennzeichen wird die Jahressteuer nur anteilig für die zugelassenen Monate erhoben. Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Motorrad nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden.
Sind Elektro-Motorräder von der Kfz-Steuer befreit?
Reine Elektro-Motorräder können als Elektrofahrzeuge steuerbefreit sein. Die Befreiung gilt bei begünstigter Erstzulassung für bis zu zehn Jahre; anschließend kommt eine Ermäßigung in Betracht.
Wie werden Oldtimer-Motorräder besteuert?
Für Motorräder mit historischem Kennzeichen kann eine pauschale Jahressteuer von 46,02 € gelten. Bei kleinen Hubräumen kann die normale Hubraumbesteuerung günstiger sein.
Kann ich Motorradkosten betrieblich absetzen?
Ja, soweit das Motorrad tatsächlich betrieblich genutzt wird und die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden kann. Bei gemischter Nutzung ist der private Anteil auszuscheiden.
Wer zieht die Motorradsteuer ein?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch die Zollverwaltung erhoben. Für die Zulassung ist regelmäßig ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Weitere Informationen und Steuerrechner
Weitere hilfreiche Informationen und Rechner:
- Pkw-Steuerrechner
- Elektroauto steuerlich berechnen
- Pendlerpauschale berechnen
- Fahrtenbuch-Rechner
- Weitere Steuerrechner im Überblick