Rechtsstand: 1. Juli 2026

Promillerechner: Promille berechnen, Bußgeld prüfen und Fahrtüchtigkeit richtig einschätzen

Promillerechner: Promille berechnen und Bußgeld bei Alkohol am Steuer prüfen

Mit dem Promillerechner können Sie Ihre Blutalkoholkonzentration überschlägig berechnen. Der Ratgeber erklärt, welche Promillegrenzen gelten, wann Alkohol am Steuer zur Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird und welche Folgen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder MPU haben können.

Alkohol am Steuer ist riskant – rechtlich und praktisch. Bereits geringe Mengen können Reaktion, Aufmerksamkeit, Sehvermögen und Risikoeinschätzung beeinträchtigen. Der Promillerechner zeigt deshalb nur einen Schätzwert. Er darf nicht als Entscheidungshilfe verwendet werden, ob Sie noch Auto, Motorrad, E-Scooter oder Fahrrad fahren können.

0,0 Promille Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren.
0,3 Promille Relative Fahruntüchtigkeit möglich, wenn Ausfallerscheinungen oder Gefährdung hinzukommen.
0,5 Promille Ordnungswidrigkeit für Kraftfahrzeugführer nach § 24a StVG.
1,1 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern nach ständiger Rechtsprechung.

Promille berechnen

Geben Sie die getrunkene Alkoholmenge, Körperdaten und den Trinkzeitraum ein. Der Rechner schätzt daraus die Blutalkoholkonzentration. Eine echte Messung durch Atemalkoholmessung oder Blutprobe kann der Rechner nicht ersetzen.

Promillerechner

 


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Tipp: Nutzen Sie zusätzlich den kostenlosen Bußgeldrechner, um mögliche Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot überschlägig zu prüfen.

Warum der Promillerechner nur eine Schätzung ist

Der Promillewert hängt nicht nur von Alkoholmenge, Körpergewicht und Trinkdauer ab. Auch Trinktempo, Magenfüllung, Geschlecht, Körperwasseranteil, Leberfunktion, Medikamente, Erkrankungen, Schlafmangel und Restalkohol vom Vortag beeinflussen die tatsächliche Fahrtüchtigkeit.

Achtung: Der Rechner beantwortet nicht die Frage „Darf ich noch fahren?“. Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht fahren. Bei Unsicherheit gilt: Auto stehen lassen, Taxi nehmen, ÖPNV nutzen oder nüchtern abholen lassen.

Wie wird Promille berechnet?

Viele Promillerechner arbeiten mit einer vereinfachten Widmark-Logik. Dabei wird die aufgenommene Alkoholmenge auf das geschätzte Körperwasser verteilt und anschließend ein Abbauwert berücksichtigt.

Vereinfachte Rechenlogik: reiner Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht × Verteilungsfaktor) − Alkoholabbau während der verstrichenen Zeit = geschätzte Blutalkoholkonzentration

Eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ bedeutet vereinfacht: 1 Gramm Alkohol je Kilogramm Blut. Die tatsächliche medizinische und forensische Berechnung kann deutlich komplexer sein.

Die Infografik zeigt die wichtigsten Promillebereiche von 0,0 über 0,3 und 0,5 bis 1,1 Promille. 0,0 ‰ Probezeit / U21 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinung 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit 1,1 ‰ Straftat Sicherste Entscheidung: nach Alkohol nicht fahren Promillerechner sind nur Orientierung, keine Fahrfreigabe.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

Wert / Situation Rechtliche Bedeutung Mögliche Folgen
0,0 ‰ bei Fahranfängern / unter 21 Jahren Alkohol- und Cannabisverbot nach § 24c StVG. Bußgeld, Punkt, Probezeitmaßnahmen.
ab ca. 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen Relative Fahruntüchtigkeit möglich. Strafbarkeit nach § 316 StGB oder § 315c StGB möglich.
0,5 ‰ oder 0,25 mg/l Atemalkohol Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.
ab 1,1 ‰ bei Kraftfahrern Absolute Fahruntüchtigkeit nach ständiger Rechtsprechung. Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug möglich.
ab 1,6 ‰ Regelmäßig erhebliche Eignungszweifel. MPU-Anordnung nach § 13 FeV möglich; auch bei Fahrradfahrten relevant.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Alkohol am Steuer

Bei 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, auch wenn keine Fahrfehler festgestellt werden. Die folgenden Regelsätze gelten für typische Fälle ohne Unfall, ohne konkrete Gefährdung und ohne strafrechtliche Besonderheiten.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
1. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze 1.000 € 2 3 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze 1.500 € 2 3 Monate
Alkoholverbot für Fahranfänger / unter 21 Jahren 250 € 1 regelmäßig kein Regelfahrverbot, aber Probezeitmaßnahmen
Achtung: Bei Unfall, Gefährdung, Ausfallerscheinungen oder sehr hohem Alkoholwert geht es nicht mehr nur um ein Bußgeld. Dann drohen Strafverfahren, Fahrerlaubnisentzug, Sperrfrist und MPU.

Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?

Eine Alkoholfahrt kann strafbar sein, wenn der Fahrer alkoholbedingt nicht mehr sicher fahren kann. Nach § 316 StGB wird Trunkenheit im Verkehr mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Kommt eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert hinzu, kann § 315c StGB einschlägig sein.

Relative Fahruntüchtigkeit

Bereits ab etwa 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzukommen: Schlangenlinien, Rotlichtverstoß, Unfall, auffällige Reaktion oder Kontrollverlust.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Dann genügt der Alkoholwert regelmäßig für den strafrechtlichen Vorwurf.

Fahranfänger, Probezeit und unter 21 Jahren

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein strenges Alkohol- und Cannabisverbot. Es reicht, dass die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder THC angetreten wird.

  • Regelsatz: 250 € Bußgeld,
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister,
  • Probezeitverlängerung,
  • regelmäßig Aufbauseminar,
  • bei weiteren Verstößen verschärfte Maßnahmen bis hin zur Fahrerlaubnisentziehung.

Fahrrad, E-Bike, Pedelec und E-Scooter

Für Fahrräder gelten nicht dieselben Ordnungswidrigkeitsgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Trotzdem kann Alkohol auf dem Fahrrad strafbar sein. Bei auffälliger Fahrweise kann bereits ab etwa 0,3 Promille eine Strafbarkeit wegen relativer Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen.

Fahrzeug Einordnung Promille-Hinweis
Fahrrad Kein Kraftfahrzeug. Strafbarkeit ab ca. 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen; ab 1,6 ‰ regelmäßig absolute Fahruntüchtigkeit.
Pedelec bis 25 km/h Regelmäßig fahrradähnlich. Fahrradregeln beachten; bei hohen Werten drohen MPU-Folgen.
S-Pedelec Kraftfahrzeug. 0,5-‰-Grenze, Strafbarkeitsrisiken und Fahrerlaubnisfolgen wie bei Kraftfahrzeugen.
E-Scooter Kraftfahrzeug im straßenverkehrsrechtlichen Sinn. 0,5-‰-Grenze und 0,0-Regel für Fahranfänger / unter 21 Jahren.

Alkohol, Cannabis und Mischkonsum

§ 24a StVG enthält neben der 0,5-Promille-Grenze auch den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Zusätzlich ist der Mischkonsum problematisch: Wer den THC-Grenzwert erreicht und Alkohol konsumiert, kann eine eigene Ordnungswidrigkeit begehen.

Wichtig: Alkohol und Cannabis zusammen erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Der Promillerechner berücksichtigt THC, Medikamente und Mischwirkungen nicht.

MPU und Fahrerlaubnis

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifelt. Nach § 13 FeV ist eine MPU insbesondere bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise 0,8 mg/l Atemalkohol oder mehr relevant.

  • MPU kann auch nach einer Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr drohen.
  • Bei Straftaten unter Alkohol kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Vor Neuerteilung kann eine Sperrfrist und eine positive MPU erforderlich sein.
  • Wer eine MPU nicht besteht oder nicht vorlegt, bekommt die Fahrerlaubnis regelmäßig nicht zurück.

Was tun bei Polizeikontrolle?

Bleiben Sie ruhig und kooperativ. Sie müssen sich ausweisen und die erforderlichen Fahrzeugpapiere vorzeigen. Angaben zur Sache sollten Sie nur machen, wenn Sie sicher sind. Bei drohenden strafrechtlichen Folgen kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

Praxis-Hinweis: Ein freiwilliger Atemalkoholtest ist von einer gerichtlich oder behördlich angeordneten Blutprobe zu unterscheiden. Bei ernstem Vorwurf sollten Sie keine vorschnellen Erklärungen abgeben.

Downloads und weitere Rechner

FAQ: Promille, Alkohol am Steuer und Bußgeld

Wie genau ist ein Promillerechner?

Ein Promillerechner kann nur schätzen. Er kennt nicht alle medizinischen und individuellen Faktoren. Für rechtliche Entscheidungen zählt im Ernstfall die Messung, insbesondere eine Blutprobe.

Wie viel Promille habe ich nach einem Bier?

Das hängt von Biermenge, Alkoholgehalt, Körpergewicht, Geschlecht, Trinkdauer und Abbauzeit ab. Schon ein einzelnes Getränk kann bei leichten Personen zu einem relevanten Promillewert führen.

Ab wann droht ein Bußgeld wegen Alkohol am Steuer?

Bei Kraftfahrern ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol. Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren dürfen in der Probezeit beziehungsweise vor dem 21. Geburtstag gar keinen Alkohol am Steuer konsumieren.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Eine Straftat kann bereits ab etwa 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 1,1 Promille wird bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

Welche Strafe droht bei 0,5 Promille?

Beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze drohen regelmäßig 500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wiederholungen sind teurer und führen regelmäßig zu längeren Fahrverboten.

Wann muss ich zur MPU?

Eine MPU kann insbesondere bei sehr hohen Alkoholwerten, wiederholten Alkoholverstößen, Fahrerlaubnisentzug oder einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr angeordnet werden.

Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten die 0,5-Promille-Grenze, die 0,0-Regel für Fahranfänger und die strafrechtlichen Grenzen wie bei Kraftfahrzeugen.

Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder MPU?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol, THC oder Mischkonsum erhalten haben, sollten Sie Fristen, Messwert, Tatvorwurf, Punkte, Fahrverbot und mögliche Fahrerlaubnisfolgen sorgfältig prüfen lassen.

Wichtig ist schnelles Handeln, weil Einspruchs- und Rechtsmittelfristen kurz sein können.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche, medizinische oder verkehrspsychologische Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Rechtsanwalt, Arzt, Verkehrspsychologen oder der zuständigen Behörde.

Quellen und Rechtsstand

  • § 24a StVG, 0,5-Promille-Grenze und THC-Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 24c StVG, Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • BKatV, Anlage zu § 1 Abs. 1, Bußgeldkatalog Nr. 241 bis 243; Regelsätze 500 €, 1.000 €, 1.500 € und 250 €, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr; Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs; Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 69 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 13 FeV, Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik; MPU insbesondere bei 1,6 Promille oder mehr bzw. 0,8 mg/l Atemalkohol oder mehr, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Anlage 13 FeV, Punktebewertung im Fahreignungsregister, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • BVerwG, Urteil vom 21.05.2008, 3 C 32.07, Fahrerlaubnisfolgen bei Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr.
  • ADAC, Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und Sanktionen, Stand: 08.12.2025.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Promille

EStG 
EStG § 10b Steuerbegünstigte Zwecke

GewStG 
GewStG § 9 Kürzungen

KStG 9

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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