Bußgeldrechner Verkehrsverstöße

Alles zu Bußgeld + Punkte: Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Abstandsverstöße, etc.


Bußgeldrechner kostenlos & online:
Bußgelder, Punkte & Fahrverbote berechnen

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und bequem einschätzen, welche Folgen ein Verkehrsverstoß haben kann – zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder ein Rotlichtverstoß. Geben Sie einfach ein, wie schnell Sie unterwegs waren bzw. welcher Verstoß vorliegt, und der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtlichen Konsequenzen.

Der Rechner eignet sich ideal, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, bevor Sie weitere Schritte planen. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie z. B. geblitzt wurden und x km/h zu schnell unterwegs waren.

Mit dem Tool können Sie insbesondere folgende Folgen einschätzen:

  • Höhe des Bußgeldes: Eine Schätzung der zu erwartenden Geldbuße.
  • Punkte in Flensburg: Ob Punkte anfallen und wenn ja, wie viele.
  • Fahrverbot: Ob ein Fahrverbot droht und mit welcher Dauer zu rechnen ist.

Berechnen Sie unverbindlich Bußgelder bei ausgewählten Verkehrsverstößen.

Referenz: Mindestabstand ≈ halber Tachowert in Metern (z. B. 120 km/h ⇒ 60 m).

Ergebnis: Bitte geben Sie die notwendigen Werte ein und klicken Sie auf „Bußgeld berechnen“.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer der konkret erlassene Bußgeldbescheid und die jeweils gültige Fassung des Bußgeldkatalogs.


Wichtiger Hinweis

Die konkrete Strafe hängt unter anderem ab von:

  • Ihren bisherigen Einträgen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“),
  • den genauen Umständen des Einzelfalls (z. B. Gefährdung, Unfall, Verkehrssituation),
  • der rechtlichen Bewertung durch die Behörde oder das Gericht.

Die Ergebnisse beruhen auf dem aktuellen Bußgeldkatalog und stellen vereinfachte Richtwerte dar. Im Einzelfall können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote abweichen – zum Beispiel bei Voreintragungen, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall. Der Bußgeldrechner ist eine Orientierungshilfe und liefert keine rechtlich verbindliche Auskunft. Die tatsächliche Entscheidung trifft immer die zuständige Behörde.

Der Rechner bietet eine gute erste Orientierung, ersetzt aber keine professionelle Rechtsberatung. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und über einen Einspruch nachdenken, sollten Sie sich in jedem Fall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden (z.B. www.strafzettel.de).


Wie berechnet sich das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer und Abstandsverstößen?

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere:

  • die Art des Verstoßes (z. B. zu schnell, zu wenig Abstand, Alkohol am Steuer),
  • das Ausmaß der Überschreitung (z. B. km/h zu schnell, Promillewert),
  • der Ort (innerorts / außerorts / Autobahn),
  • Voreintragungen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“),
  • ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist.

Grundlage ist der jeweils aktuelle Bußgeldkatalog. Im Bußgeldbescheid werden neben dem Geldbetrag häufig auch Punkte in Flensburg und – bei schwereren Verstößen – ein Fahrverbot festgesetzt.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitung:
    Bei Geschwindigkeitsverstößen kommt es vor allem darauf an, um wie viele km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Aus dem Messergebnis wird zunächst eine sogenannte Toleranz (Messungenauigkeit) abgezogen. Auf Basis der verbleibenden Überschreitung legt der Bußgeldkatalog fest:

    • die Höhe des Bußgeldes,
    • ob Punkte in Flensburg eingetragen werden,
    • ob ein Fahrverbot (in der Regel 1–3 Monate) verhängt wird.

    Je höher die Überschreitung, desto strenger die Folgen. Innerorts fallen die Sanktionen in der Regel höher aus als außerorts.


  2. Alkohol am Steuer:
    Beim Fahren unter Alkoholeinfluss richtet sich das Bußgeld vor allem nach dem Promillewert und danach, ob Sie bereits früher aufgefallen sind. Ab 0,5 ‰ liegen in der Regel Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot vor. Bei hohen Werten, bei Gefährdung oder bei einem Unfall kann schnell eine Straftat vorliegen – mit deutlich empfindlicheren Konsequenzen (Geld- oder Freiheitsstrafe, längere Führerscheinsperre).

    Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt grundsätzlich ein 0,0-Promille-Grenzwert.

  3. Abstandsverstöße:
    Beim Abstand orientiert sich die Polizei an der bekannten Faustregel: Mindestabstand ist etwa der halbe Tachowert (z. B. 120 km/h ⇒ ca. 60 m). Wer diesen Mindestabstand bei höherer Geschwindigkeit deutlich unterschreitet, muss mit Bußgeld, Punkten und – bei sehr geringem Abstand – auch mit einem Fahrverbot rechnen.

    Die Staffelung im Bußgeldkatalog richtet sich danach, wie stark der tatsächliche Abstand hinter dem erforderlichen Mindestabstand zurückbleibt und bei welcher Geschwindigkeit der Verstoß begangen wurde.

Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Grundsätze gelten für Deutschland. In anderen Ländern können ganz andere Promillegrenzen, Tempolimits und Bußgelder gelten. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Fahrten ins Ausland über die dort geltenden Verkehrsregeln.


Der aktuelle Bußgeldkatalog (Stand: 2025)

Der Bußgeldkatalog legt bundesweit fest, welche Folgen typische Verkehrsverstöße haben – also insbesondere Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. In den letzten Jahren wurden die Sätze mehrfach angepasst und zum Teil deutlich verschärft, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rettungsgasse oder schwerwiegenden Abstandsverstößen.


1. Verwarnungsgeld & Eintragungsgrenze für Punkte

Kleinere Verstöße werden in der Regel mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Dieses liegt heute bis maximal 55 €. Ab einem Bußgeld von 60 € oder mehr kann der Verstoß im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen werden und es drohen Punkte.

Damit Sie einen Eindruck bekommen:

  • Leichtere Verstöße (z. B. geringfügiges Falschparken, kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen) bewegen sich meist im Verwarnungsbereich unter 60 € – es gibt dann in der Regel keine Punkte.
  • Ab 60 € Bußgeld werden sicherheitsrelevante Verstöße eingetragen, z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, gravierende Abstandsverstöße oder Handyverstöße am Steuer.

In diesem Zuge wurden zahlreiche Regelsätze angepasst, damit sie oberhalb der neuen Grenze von 60 € liegen, z. B. bei der Missachtung der Kindersicherung, Verstößen gegen die Ladungssicherung oder einer nicht gekennzeichneten Panne auf der Fahrbahn.


2. Höhere Geldbußen statt zusätzlicher Punkte

Mit der Reform des Punktesystems werden nur noch solche Verstöße im Fahreignungsregister erfasst, die unmittelbar etwas mit der Verkehrssicherheit zu tun haben. Viele andere – eher verwaltungsrechtliche – Ordnungswidrigkeiten führen heute nicht mehr zu Punkten, die Geldbußen wurden dafür angehoben.

Typische Beispiele für Verstöße, bei denen zwar keine Punkte, aber spürbar höhere Bußgelder drohen, sind:

  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot bei Lkw-Verkehr,
  • Verstöße gegen die Ferienreise-Verordnung,
  • unzulässige Fahrt in einer Umweltzone ohne Plakette,
  • fehlende oder verdeckte Kennzeichen,
  • Verstoß gegen eine angeordnete Fahrtenbuchauflage oder gegen bestimmte Auflagen in Ausnahmegenehmigungen.

Für Betroffene bedeutet das: Es gibt zwar weniger Punkte als früher, die Geldbußen sind dafür häufig deutlich höher.


3. Abstandsverstöße – warum sie so teuer werden können

Beim Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug orientiert sich die Polizei in der Praxis an der bekannten Faustformel: Mindestabstand ≈ halber Tachowert in Metern (z. B. 120 km/h ⇒ ca. 60 m Abstand).

Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei mehrere Geschwindigkeitsbereiche (in der Regel über 80 km/h, über 100 km/h und über 130 km/h). Die folgenden Tabellen zeigen, welche Folgen drohen, wenn der Abstand in diesen Bereichen deutlich zu gering ist:

  • Geldbuße – je geringer der Abstand, desto höher das Bußgeld,
  • Punkte – schon bei erheblichen Verstößen mindestens ein Punkt,
  • Fahrverbot – bei sehr geringem Abstand und hoher Geschwindigkeit in der Regel mindestens 1 Monat.

Die konkreten Regelsätze entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen zu den Abstandsverstößen.


Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeld- und Punktekatalog mit den wichtigsten Regelsätzen, u. a. zu Abstand, Geschwindigkeit, Autobahn-Verstößen, Rotlicht, Rechtsfahrgebot, Überholen und Vorfahrt. Die Tabellen zeigen:

  • das Verwarnungs- bzw. Bußgeld in Euro,
  • die Zahl der Punkte im Fahreignungsregister (FAER),
  • ein eventuell vorgesehenes Fahrverbot in Monaten.

Auszug aus dem aktuellen Bußgeld- & Punktekatalog

Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick zu ausgewählten Verkehrsverstößen: Abstand, Geschwindigkeit, Autobahnverstöße, Rotlicht, Rechtsfahrgebot, Überholen & Vorfahrt.


1. Abstand

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Abstand weniger als ½ des halben Tachowertes 75–320 1–2 bis 3 Monate
Abstand bei ≥ 130 km/h unter 3/10 des halben Tachowertes 240 2 1 Monat

2. Geschwindigkeit

Überschreitung Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
innerorts 21–25 km/h 80 1
innerorts 41–50 km/h 200 2 1 Monat
außerorts 51–60 km/h 240 2 1 Monat
ab 70 km/h (wo auch immer) 600–680 2 2–3 Monate

3. Autobahn & Kraftfahrstraßen

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Wenden / Rückwärtsfahren auf der durchgehenden Fahrbahn 200 2 1 Monat
Seitenstreifen zum Überholen benutzt 75 1
Parken auf Autobahn / Kraftfahrstraße 70 1

4. Rotlichtverstöße

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bei Rot überfahren 90 1
bei Rot über 1 Sek. (qualifizierter Verstoß) 200 2 1 Monat
Rot über 1 Sek. mit Gefährdung 320 2 1 Monat

5. Rechtsfahrgebot

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte
Rechtsfahrgebot verletzt und jemanden behindert 80 1
Rechtsfahrgebot verletzt und jemanden gefährdet 100 1

6. Überholen

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 1
Überholen mit Gefährdung 250 2 1 Monat
Überholen mit Sachbeschädigung 300 2 1 Monat

7. Vorfahrt

Tatbestand Bußgeld (€) Punkte
Vorfahrt nicht beachtet und erheblich behindert 25
Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung 100 1
Stoppschild missachtet mit Gefährdung 70 1

Hinweis: Die Angaben sind ein verkürzter Auszug aus dem Bußgeldkatalog und ersetzen keine Rechtsberatung. Je nach Einzelfall, Tatwiederholung, Gefährdung oder Unfall können Sanktionen abweichen.

Eine ausführliche, laufend aktualisierte Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie unter Bußgeldkatalog online.


Flensburger Punktekatalog: Wieviele Punkte drohen bei Verkehrsverstößen?

Im Fahreignungsregister in Flensburg werden bestimmte Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1 Punkt (schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten) oder 2 Punkte (besonders schwere Verstöße, meist mit Fahrverbot). Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die folgenden Auszüge aus dem Bußgeld- und Punktekatalog zeigen typische Beispiele, z. B. für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Verstoßes gültige Fassung des Bußgeldkatalogs.

Sie möchten Ihren Punktestand in Flensburg online abrufen?

Gut zu wissen: Über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können Sie bequem online eine Auskunft zu Ihrem Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg anfordern. Die Auskunft erhalten Sie direkt als PDF-Dokument.

Alternativ können Sie die Auskunft weiterhin schriftlich per Post oder persönlich beim „Service vor Ort“ in Flensburg einholen.



Was brauche ich für die Online-Anfrage?

  • Ein Kartenlesegerät, das am Computer angeschlossen und betriebsbereit ist.
  • Die AusweisApp ist auf Ihrem Computer installiert und gestartet.
  • Sie besitzen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat.
  • Die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem Ausweis aktiviert.

Welche Daten werden bei der Online-Auskunft übermittelt?

  • Vorname(n)
  • (Familien-)Name
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift
  • Pseudonym / Kartenkennung (technische Kennung des Ausweises)

So läuft die Online-Anfrage ab:

  • Rufen Sie die Internetseite www.kba-online.de auf.
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Onlineantrag Punkteauskunft“ aus.
  • Folgen Sie den Hinweisen auf dem Bildschirm und identifizieren Sie sich mit Ihrem Ausweis.
  • Anschließend können Sie Ihre Punkteauskunft als PDF herunterladen und speichern oder ausdrucken.

Steuerliches Abzugsverbot & Ausnahmen

Abzugsverbot für Bußgelder: Was Sie steuerlich wissen sollten

Bußgelder sind ärgerlich – und steuerlich besonders streng geregelt. Wer gegen Vorschriften verstößt und dafür zur Kasse gebeten wird, kann diese Kosten grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß privat oder im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erfolgt ist.

Gesetzliche Grundlage:
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG

Betroffen sind insbesondere:

  • Bußgelder
  • Ordnungsgelder
  • Verwarnungsgelder

sofern sie von deutschen Behörden, Gerichten oder Organen der Europäischen Union verhängt wurden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja – aber nur wenige und eng begrenzt.

1. Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile

Hat jemand durch den Verstoß einen finanziellen Vorteil erlangt, der später abgeschöpft wird, gilt das Abzugsverbot für diesen Teil nicht. Der Staat soll hier lediglich den Gewinn aus der Tat neutralisieren – keine zusätzliche Strafe verhängen.

2. Wiedergutmachungsleistungen

Zahlungen, die dazu dienen, einen entstandenen Schaden wiedergutzumachen, sind nicht vom Abzugsverbot umfasst. Dazu gehören beispielsweise Entschädigungsleistungen oder Restitutionen.

Erweiterung seit 2019: auch Nebenkosten betroffen

Besonders wichtig: Seit dem 01.01.2019 umfasst das Abzugsverbot auch damit verbundene Kosten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zinsen für Kredite, die zur Begleichung eines Bußgeldes aufgenommen wurden
  • Anwalts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren

Das bedeutet: Selbst wenn ein Unternehmen Bußgelder als betrieblich veranlasst einstuft, bleibt der steuerliche Abzug ausgeschlossen.

Praktische Hinweise für Unternehmen

  • Nicht abzugsfähige Bußgelder werden außerbilanziell hinzugerechnet.
  • Übernimmt ein Arbeitgeber Bußgelder von Mitarbeitern, kann dies nur ausnahmsweise abzugsfähig sein – nämlich nur bei überwiegend eigenbetrieblichem Interesse.
  • Es empfiehlt sich, Bußgelder und damit verbundene Kosten in der Buchhaltung gesondert zu erfassen.

Praktischer Tipp:
Dokumentieren Sie bei übernommenen Bußgeldern genau, warum deren Zahlung im Unternehmensinteresse lag, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Ergebnis

Bußgelder sind steuerlich grundsätzlich tabu. Nur in wenigen Ausnahmefällen – z. B. bei echter Vorteilsabschöpfung oder reiner Schadenswiedergutmachung – kann eine abweichende Behandlung in Betracht kommen.

Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, wie Bußgelder verbucht und außerbilanziell korrigiert werden. Eine steuerliche Beratung ist häufig sinnvoll.



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