Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Inhaltsverzeichnis

Gemeinschaftsordnung beim Wohnungseigentum

In der Gemeinschaftsordnung sind die Regelungen über die Benutzung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums, die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammengefasst. Die Gemeinschaftsordnung ist quasi die Grundordnung oder Verfassung der Wohnanlage. Sie wird regelmäßig bereits Bestandteil der Teilungserklärung sein.

In der Gemeinschaftsordnung geregelt werden u.a.

  • der Gebrauch des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums,

  • die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums,

  • die Kosten- und Lastenverteilung,

  • Stimmrechte der Eigentümer,

  • die erforderlichen Mehrheiten für Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.

Wohnungseigentümer sollten die Gemeinschaftsordnung sorgfältig durchlesen. Nicht selten enthält sie vom Gesetz abweichende Regelungen oder konkretisiert Pflichten des Wohnungseigentümers. So müssen beispielsweise für Balkonabdichtungen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, alle Eigentümer aufkommen, durch die Gemeinschaftsordnung können jedoch die kompletten Kosten einer Balkonsanierung dem jeweiligen Wohnungseigentümer zugeordnet werden. Und während das Gesetz nur allgemein als finanzielle Reserve den Aufbau einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung verlangt, kann durch die Geschäftsordnung präzisiert werden, wie viel Geld dafür mindestens aufgebracht werden muss.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin