Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Inhaltsverzeichnis

Teilungserklärung beim Wohnungseigentum

Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Eintragung des Wohnungseigentums in das Grundbuch. Darin wird genau festgelegt, welche Flächen zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Aufgeführt ist auch, ob bzw. welche Sondernutzungsrechte vorliegen. Bei ihren Beschreibungen verweist die Teilungserklärung auf einen Aufteilungsplan, der Pflichtbestandteil der Erklärung ist.

Achtung: Die Aufteilung einer Immobilie in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum hat für den Wohnungseigentümer weitreichende Konsequenzen. So muss etwa bei baulichen Veränderungen zunächst geprüft werden, ob eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft laut Teilungserklärung vorgesehen ist. Bei Instandhaltung und Instandsetzung einer aufgeteilten Wohnanlage werden die Lasten und Kosten gemäß der Teilungserklärung auf die einzelnen Eigentümer verteilt.

Insgesamt ergeben sich aus der Teilungserklärung die Größe der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer an der Gesamtwohnungsanlage und die Grundlagen über den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums. Deshalb ist sie für die Beziehungen der Miteigentümer untereinander von überaus großer Bedeutung.

Eine Teilungserklärung enthält u.a. Festlegungen über

  • die Größe der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer,

  • die Zuordnung der Flächen zum Sonder- und Gemeinschafseigentum,

  • Art und Umfang von Sondernutzungsrechten,

  • die Festlegung der vom Wohnungseigentümer zu leistenden Zahlungen,

  • die Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und

  • die Bestellung des Verwalters.

Gesetzliche Grundlage: § 8 Wohnungseigentumsgesetz

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin