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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Wurde die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag unwirksam.

Achtung: Durch den Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass von den Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Der Arbeitgeber genießt keinen Kündigungsschutz. Wird der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag arbeitslos, kann das zur Folge haben, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend ruht.

Im Aufhebungsvertrag werden u.a. folgende Regelungen getroffen:

  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

  • Abwicklung der Vergütungs- und Gratifikationsansprüche (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) des Arbeitnehmers,

  • etwaige Zahlung einer Abfindung,

  • Abwicklung der Urlaubsansprüche,

  • Erteilung eines Arbeitszeugnisses,

  • Abwicklung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung.

Gesetzliche Grundlage: § 623 BGB

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