Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Inhaltsverzeichnis

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer außerordentlich (fristlos) gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die außerordentliche Kündigung ist sowohl bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit als auch auf unbestimmte Zeit möglich.

Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, liegt laut Gesetz vor, »wenn Tatsachen vorliegen, die dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bis zu dessen anderweitiger Beendigung zugemutet werden kann«. Eine außerordentliche Kündigung kommt somit nur bei ganz schwerwiegenden Pflichtverstößen in Betracht.

Beispiel: Die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann bei beharrlichen Verstößen gegen ein Alkoholverbot, bei Diebstahl, wiederholten Unpünktlichkeiten, Vortäuschen einer Krankheit oder bei Verbüßung einer längeren Haftstrafe in Betracht kommen.

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Die außerordentliche Kündigung kann beispielsweise bei wiederholter ausbleibender oder unpünktlicher Bezahlung des Gehalts, bei Gesundheitsgefährdung oder bei einer sexuellen Belästigung durch den Arbeitgeber zulässig sein.

Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Gesetzliche Grundlage: § 626 BGB

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin