Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
H 8.2 GewStH Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
Zu § 8 GewStG
Allgemeines
Die Hinzurechnung setzt nicht voraus, dass die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien Mitunternehmer sind (> BFH vom 8. 2. 1984 – BStBl II S. 381). Vergütungen im Sinne dieser Vorschrift sind alle Arten von Vergütungen, die die persönlich haftenden Gesellschafter als Gegenleistung für ihre gegenwärtige oder frühere Geschäftsführertätigkeit erhalten. Dazu gehören auch feste Vergütungen, Ruhegehälter und ähnliche Bezüge (> BFH vom 4. 5. 1965 – BStBl III S. 418 und vom 31.10.1990 – BStBl 1991 II S. 253). Die Auflösung einer gewerbesteuerpflichtig gebildeten Pensionsrückstellung erhöht nicht den Gewinn (> BFH vom 27. 3. 1961 – BStBl III S. 280). Aufwendungen, die einem persönlich haftenden Gesellschafter durch die Übertragung der Geschäftsführungsaufgaben auf andere Personen entstehen, mindern die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG nicht (> BFH vom 31. 10. 1990 - BStBl 1991 II S. 253).
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.