Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Erster Abschnitt: Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
- § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
- § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
- § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
- § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
- § 8 Werbung
- § 9 Vergütung
- § 9a Erfolgshonorar
- § 10 Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen
- § 10a Mitteilung über den Ausgang eines Bußgeldverfahrens wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 10b Vorwarnmechanismus
- § 11 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
- § 12 Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten
- Zweiter Abschnitt: Lohnsteuerhilfevereine
- § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich
- § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
- § 15 Anerkennungsbehörde, Satzung
- § 16 Gebühren für die Anerkennung
- § 17 Urkunde
- § 18 Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“
- § 19 Erlöschen der Anerkennung
- § 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- § 21 Aufzeichnungspflicht
- § 22 Geschäftsprüfung
- § 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11, Beratungsstellen
- § 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11
- § 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung
- § 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
- § 27 Aufsichtsbehörde
- § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen
- § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
- § 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
- Erster Abschnitt: Ausübung der Hilfe in Steuersachen
- Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Berufsausübung
- § 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
- § 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- § 37 Steuerberaterprüfung
- § 37a Prüfung in Sonderfällen
- § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
- §§ 37c und 37d (weggefallen)
- § 38 Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
- § 38a Verbindliche Auskunft
- § 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
- § 39a Rücknahme von Entscheidungen
- § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
- § 40a (weggefallen)
- § 41 Berufsurkunde
- § 42 Steuerbevollmächtigter
- § 43 Berufsbezeichnung
- § 44 Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
- § 45 Erlöschen der Bestellung
- § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
- § 47 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 48 Wiederbestellung
- § 49 Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag
- § 50 Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 50a Kapitalbindung
- § 51 Gebühren für die Anerkennung
- § 52 Urkunde
- § 53 Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“
- § 54 Erlöschen der Anerkennung
- § 55 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- Dritter Abschnitt: Rechte und Pflichten
- § 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse
- § 57 Allgemeine Berufspflichten
- § 57a Werbung
- § 58 Tätigkeit als Angestellter
- § 59 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
- § 60 Eigenverantwortlichkeit
- § 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
- § 62 Verschwiegenheitspflicht der Gehilfen
- § 63 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
- § 64 Gebührenordnung
- § 65 Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung
- § 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
- § 66 Handakten
- § 67 Berufshaftpflichtversicherung
- § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
- § 68 (weggefallen)
- § 69 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
- § 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
- § 71 Bestellung eines Praxistreuhänders
- § 72 Steuerberatungsgesellschaften
- Vierter Abschnitt: Organisation des Berufs
- § 73 Steuerberaterkammer
- § 74 Mitgliedschaft
- § 75 Gemeinsame Steuerberaterkammer
- § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer
- § 77 Vorstand
- § 77a Abteilungen des Vorstandes
- § 78 Satzung
- § 79 Beiträge und Gebühren
- § 80 Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
- § 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
- § 81 Rügerecht des Vorstandes
- § 82 Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
- § 83 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit
- § 84 Arbeitsgemeinschaft
- § 85 Bundessteuerberaterkammer
- § 86 Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
- § 86a Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
- § 86b Steuerberaterverzeichnis
- § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
- § 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
- § 88 Staatsaufsicht
- Fünfter Abschnitt: Berufsgerichtsbarkeit
- § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung
- § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
- § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
- § 92 Anderweitige Ahndung
- § 93 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung
- § 94 Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind
- § 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
- § 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
- § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
- § 98 (weggefallen)
- § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
- § 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
- § 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
- § 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
- § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
- § 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
- § 105 Vorschriften für das Verfahren
- § 106 Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- § 107 Verteidigung
- § 108 Akteneinsicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- § 109 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
- § 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu den Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten
- § 111 Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 112 Örtliche Zuständigkeit
- § 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
- § 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 115 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
- § 116 Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
- § 118 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
- § 120 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
- § 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- § 122 Nichtöffentliche Hauptverhandlung
- § 123 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
- § 124 Verlesen von Protokollen
- § 125 Entscheidung
- § 126 Beschwerde
- § 127 Berufung
- § 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
- § 129 Revision
- § 130 Einlegung der Revision und Verfahren
- § 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
- § 132 Anordnung der Beweissicherung
- § 133 Verfahren
- § 134 Voraussetzung des Verbots
- § 135 Mündliche Verhandlung
- § 136 Abstimmung über das Verbot
- § 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
- § 138 Zustellung des Beschlusses
- § 139 Wirkungen des Verbots
- § 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
- § 141 Beschwerde
- § 142 Außerkrafttreten des Verbots
- § 143 Aufhebung des Verbots
- § 144 Mitteilung des Verbots
- § 145 Bestellung eines Vertreters
- § 146 Gerichtskosten
- § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- § 148 Kostenpflicht des Verurteilten
- § 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
- § 150 Haftung der Steuerberaterkammer
- § 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
- § 152 Tilgung
- § 153
- Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften
- § 154 Bestehende Gesellschaften
- § 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 157 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
- § 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
- § 157b Anwendungsvorschrift
- Siebenter Abschnitt: Verordnungsermächtigung
- Dritter Teil: Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
- Zweiter Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten
- § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
- § 161 Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“
- § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
- § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient
- § 164 Verfahren
- Vierter Teil: Schlussvorschriften
- Anlagen
StBerG i.d.F. 18.07.2016