Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 3.39 LStH
Zu § 3 EStG
Allgemeine Grundsätze
> BMF vom 8.12.2009 (BStBl I S. 1513)
Darlehensforderung
Darlehensforderungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe k des 5. VermBG können in der Regel dann unter dem Nennwert bewertet werden, wenn die Forderung unverzinslich ist (>R B 12. 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStR); eine Bewertung über dem Nennwert ist im Allgemeinen dann gerechtfertigt, wenn die Forderung hochverzinst ist und von Seiten des Schuldners (Arbeitgebers) für längere Zeit unkündbar ist (>R B 12. 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStR).
Wert der Vermögensbeteiligung
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Veräußerungssperren mindern den Wert der Vermögensbeteiligung nicht (> BMF vom 8. 12. 2009 – BStBl I S. 1513, Tz. 1.3).
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Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich nicht i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen ableiten, wenn nach den Veräußerungen aber noch vor dem Bewertungsstichtag weitere objektive Umstände hinzutreten, die dafür sprechen, dass diese Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert der Aktien repräsentieren, und es an objektiven Maßstäben für Zu- und Abschläge fehlt, um von den festgestellten Verkaufspreisen der Aktien auf deren gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag schließen zu können (> BFH vom 29. 7. 2009 – BStBl 2011 II S. 68).
Zuflusszeitpunkt der Vermögensbeteiligung
> BMF vom 8. 12. 2009 (BStBl I S. 1513), Tz. 1.6
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