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Abgabenordnung (AO)
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BFH - Urteile
AO § 113 Auswahl der Behörde
Dritter Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften
Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze
5. Unterabschnitt: Rechts- und Amtshilfe
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.
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