Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Abgabenordnung (AO)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis
1Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. 2Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.