Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Handelsgesetzbuch
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
§ 241a HGB Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
Drittes Buch: Handelsbücher
Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
Erster Unterabschnitt: Buchführung; Inventar
1Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.