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Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH)

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H 37 KStH

Zu § 37 KStG

Allgemeines

In den Fällen des § 34 Abs. 11 KStG ist § 37 Abs. 1 KStG i. d. F. des § 34 Abs. 12 KStG anzuwenden (>H 36 Umgliederungsvorschriften).

Abflusszeitpunkt

>H 27 Abflusszeitpunkt

Bilanzierung

Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach Änderung durch das SEStEG > BMF vom 14.1.2008, BStBl I S. 280

Jahresgleiche Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens

> BFH vom 28.11.2007, I R 42/07, BStBl 2008 II S. 390

Körperschaftsteuerminderung bei Auskehrung von Liquidationsraten

> BMF vom 4.4.2008, BStBl I S. 542


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