Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
UStAE 3f.1. Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
Zu § 3f UStG
1Für unentgeltliche Wertabgaben gilt nach § 3f UStG ein einheitlicher Leistungsort. 2Danach ist grundsätzlich der Ort maßgebend, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 3Geschieht die Wertabgabe von einer Betriebsstätte aus, ist die Belegenheit der Betriebsstätte maßgebend. 4Abschnitt 3a.1 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland