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Abgabenordnung (AO)
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BFH - Urteile
AO § 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung
Sechster Teil: Vollstreckung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen.
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