Abgabenordnung (AO)
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AO § 359 Beteiligte
Siebenter Teil: Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Zweiter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
Beteiligte am Verfahren sind:
wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.
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