Außensteuergesetz (AStG)

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Das Außensteuergesetz regelt grenzüberschreitende Sachverhalte. Das AStG soll insbesondere verhindern, dass sich Steuerpflichtige durch Nutzung des internationalen Steuergefälles unangemessene Steuervorteile verschaffen. Ziel ist es, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu wahren und steuerliche Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen.

Dementsprechend enthält das AStG Vorschriften zur Berichtigung von Einkünften aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden ausländischen Personen oder Gesellschaften und zur Aufteilung der Einkünfte zwischen Unternehmen und ihren ausländischen Betriebsstätten auf der Grundlage des international entwickelten und anerkannten Fremdvergleichsgrundsatzes. Der Fremdvergleichsgrundsatz meint, dass nahestehende Personen für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte den Preis so festsetzen müssen, wie dies voneinander unabhängige Personen unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun würden. Dieser Grundsatz ist in allen von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten. Damit sollen insbesondere künstliche Gewinnverlagerungen ins Ausland verhindert werden.

Darüber hinaus enthält das AStG Vorschriften zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung sowie zur „erweitert beschränkten Steuerpflicht“ und zur „Vermögenszuwachsbesteuerung“ natürlicher Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.


AStG i.d.F. 19.07.2016



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