Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 163 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 163.7 ErbStH

H B 163 (6) ErbStH

Zu § 163 BewG

Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung

Beispiel:

Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Gartenbaubetrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:


Nutzungsteil
ha
a
m2
Gemüsebau – Freiland
1
00
00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
1
00
00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland
2
00
00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
0
50
00
Obstbau
1
00
00
Baumschulen
3
00
00
Verbindlichkeiten 301 000 EUR
 
 
 

Reingewinnverfahren


Nutzungsart
Wert EUR/ha
Kapitalisierungsfaktor
jeweilige Eigentumsfläche
Wirtschaftswert in EUR
ha
a
m2
Gemüsebau – Freiland
./. 1 365
18,6
1
00
00
./.  25 389,00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
6 098
18,6
1
00
00
113 422,80
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland
./.  108
18,6
2
00
00
./.  4 017,60
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen
./. 6 640
18,6
0
50
00
./.  61 752,00
Obstbau
./.  379
18,6
1
00
00
./.  7 049,40
Baumschulen
894
18,6
3
00
00
49 885,20
Summe
65 100,00
Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung (gerundet)
65 100

Die betrieblichen Verbindlichkeiten sind mit dem Ansatz des jeweiligen Reingewinns berücksichtigt.


BFH - Urteile

zurück zu: § 163 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 163.7 ErbStH



Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin