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Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
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BFH - Urteile
H E 12.1 ErbStH
Zu § 12 ErbStG
Betriebsvermögen
> R B 95.1 bis B 109.2 sowie B 199.1 bis B 203.5
Grundvermögen
> R B 176.1 bis B 198
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
> R B 158.1 bis B 168
Übriges Vermögen
> R B 9.1 bis B 13
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