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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse

Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen

Titel 3 - Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 334 BGB Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.


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