Einzelfragen zur Abgeltungsteuer > BMF vom 18.1.2016 (BStBl I S. 85)
Zuflusszeitpunkt
Eine Dividende gilt auch dann gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als am Tag nach dem Gewinnausschüttungsbeschluss zugeflossen, wenn dieser bestimmt, die Ausschüttung solle nach einem bestimmten Tag erfolgen (> BFH vom 20.12.2006 - BStBl 2007 II S. 616).
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